Gælder tysk lov i Danmark?!?

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runesfar

Beitrag von runesfar »

Lars - was würde du dann sagen wenn alles wat er getan hat, in Dänemark passiert ist??

Ich mag es nicht wenn Ich nazis verteidigen muss. Aber wenn eine Auslieferungsgesetz über die Grundgesetz steht, dann haben wirk wirklich ein Problem.

Sollen wir dann auch Bonde verhaften, wegen sein Kritik an die EU? Oder frauen die abtreiben, weil das in Irland verboten. Oder die skribenten in At Tænke Sig, weil sie sich über Fu^^ingham palace schertze machen. Sollen wir bussgeld zahlen wenn wir beamten dutzen?

Ich denke das es wichtig ist in eine prinzip festzuhalten: In Dänemark gilt dänisches Recht.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

runesfar hat geschrieben:Lars - was würde du dann sagen wenn alles wat er getan hat, in Dänemark passiert ist??
Also, nun bin ich ja nicht Jurist, und wir haben nur ein paar Zeitungsartikel als Grundlage :wink:

Aber lass uns mal annehmen, dass die Zentrale in DK gewesen ist (Produktion, Verteilung etc.) und dass sie womöglich nicht nur nach DE sondern auch an andere Länder (im Versand) verkauft haben.

Dann dürfte ja wohl klar sein, dass die Gerichtsbarkeit/Zuständigkeit in erster Linie in DK liegt (hier war die Zentrale). Dann ist die Frage, ob sie deswegen hier verurteilt werden können (§66b). Das muss sich zeigen. In dem Fall kann man dann aber eine Auslieferung vergessen, weil der Fall dann in DK geführt werden muss (wegen primärer Zuständigkeit).

Wenn sie hier nicht verurteilt werden können, weil dass was sie gemacht haben, hier nicht strafbar ist, dann können wir eine Auslieferung auch vergessen (wegen der vorher erwähnte §10f).
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
udo66

Nationale Nasen

Beitrag von udo66 »

@runesfar:
Ich goenn dir alle naziverbrecher - koennt ihr gerne haben.
Ich verstehe die dt. Rechtsprechung auch nicht - es scheint aber im Zusammenhang mit Sørne Kam so zu sein, das es sich um Verjaehrung handelt (es gibt ja auch noch Misch-nazis aus Holland und anderen Laendern - die man auch noch kuerzlich entdeckt hat).
Mit tyskerne sind "die Deutschen" als Staat gemeint - weckt aber wohl auch die Erinnerung an Alt-Lasten der Nazizeit in Dk und dem Rest der Welt. Tyskerne klingt so wie die Deutschen ...mal wieder.


Ich kann ja einen Gutschein zur Auslieferung von Søren Kam schreiben. :-))
(SCHERZ)
Aber: Nicht alles was verboten ist ( siehe Prohibition) ist auch vernuenftig.
Und nicht alles was erlaubt ist (Zigaretten / Alkohol / Autos / Industrie) ist auch gesund.

Wahrscheinlich gibt es so eine Schnittmenge aus dem geringsten Schaden/uebel und dem Notwendigem.

Ich wuensche da den Nationalstaaten viel Glueck in der Gesetzesgebung.
Und nicht soviel nationalen Zorneseifer - immer schoen auch an die eigenen daenische Nase fassen.

Und natuerlich gilt nicht Deutsches Gesetz in DK! Das immer so ein journalistisches Hetzen - damit auch ja jeder empoert die Zeitung liest.
Warum sollte auch dt. Gesetz in Dk gelten?
In Frankreich gelten ja auch nur franzoesische Gesetze.

med venlig hilsen
Udo
runesfar

Beitrag von runesfar »

Udo:

Søren Kam lebt noch da unten in Bayern weil - hier Wikipedia:
Am 20. September 2006 wurde Kam an seinem Wohnsitz festgenommen, nach der Vorführung beim Amtsgericht Kempten in die Justizvollzugsanstalt München gebracht, jedoch bereits am 12. Oktober wieder entlassen. Die Entscheidung darüber, ob die Auslieferung an die dänische Justiz zulässig wäre, wurde vom Oberlandesgericht München zunächst vertagt. Im Februar 2007 entschied das Gericht, dass der Tatbestand nicht als Mord, sondern als Totschlag zu werten und damit verjährt sei. Eine Sprecherin des Gerichts gab dabei zu, dass der Beschluss sich auf Kams Erklärungen gründe.[1]
Und dann sagt Margarete Nötzel, sprecherin des Gerichts, verdammt nochmal, auch an die BBC, das Kam "in Notwehr gehandelt" hat.

Leute: Dafur gibt es nur eine erklärung: In die Augen des Deutschen Justiz kann man gegenüber uns alls sagen. (Stell euch vor was passieren würde, wenn ein Dänische Richter sagen würde, das der Tod von Schleyer und Buback einfach Notwehr war)
udo66

Beitrag von udo66 »

Runesfar:
Das ist natuerlich nicht in Ordnung!
Aber die ganze dt. Nachkriegsgeschichte in Verbindung mit der dt. Justiz kann ich auch nicht nachvollziehen. (Freisler z.B.!)

viele Gruesse
Udo
runesfar

Beitrag von runesfar »

Udo - Ich habe mit keinen Wort Freisler erwänhnt. Bloss so das dat nicht im Raum steht.
udo66

Beitrag von udo66 »

@Runesfar: Missverstaendnis.

Das sagt man auf Deutsch so - ich kann die dt. Justiz-Nachkriegsgeschichte auch nicht verstehen.
Ich weiss, dass du Freisler nicht erwaehnt hast. Das war ein Beispiel dafuer, das auch ich als Deutscher die dt. Nachkriegs-Justiz nicht vollstaendig gutheisse und logisch verstehe - also nachvollziehen kann.
Viele Gruesse
Udo
MichaelD
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Beitrag von MichaelD »

Der dänische Vorbehalt von 1992 bedeutet nicht, dass Dänemark die EU-Beschlüsse auf diesem Gebiet nicht durchführt, sondern dass Dänemark selber bestimmt, ob es sich anschliesst. Dänemark nimmt an den vorhergehenden Verhandlungen im Prinzip nicht teil, führt aber (nach meinem Eindruck) mehr oder weniger alle Ergebnisse aus, so auch die europäische Arrestverordnung. Viele Dänen halten dieses Arrangement zu Recht für töricht.

Die Mordsache Sören Kam ist gelandet wo sie gelandet ist, weil die dänischen Behörden jahrzehntelang keine Beweise für ein Strafverfahren in Deutschland vorgelegt hatten. Eine Auslieferung nach Dänemark war stets obsolet. Jetzt verliert sie sich im Gestrüpp von Formalien - so kanns nun mal gehen, wenn man Sachen so lange schleifen lässt. (Und wie alle hinter vorgehaltener Hand sagen: Ins Gefängnis wird der Alte sowieso nicht mehr kommen.)

Auch in Dänemark gibt es Grenzen der Meinungsfreiheit: Nicht nur Staatsgeheimnisse, sondern auch Persönlichkeitsschutz und (ein minimalistisches) Diskriminierungs-/Rassismusverbot. Mit Zensur hat das nichts zu tun, sondern mit Respekt vor anderen Menschen.
lillebaek

Beitrag von lillebaek »

http://jp.dk/uknews/article1480420.ece

Das dänische Justitzministerium will wohl jetzt zwei Deutsche und einen Dänen nach Deutschland ausliefern. Wie zuvor, finde ich es äussert problemtisch wenn dänische Staatsbürger nach einem anderen Land ausgeliert wird gegen dessen Gesetzen er möglicherweise verstoßen hat - aber keine Straftat in DK begangen hat.
MichaelD
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Beitrag von MichaelD »

Ganz meine Meinung. Eine Auslieferung sollte nur dann in Frage kommen, wenn eine Bestrafung in beiden Ländern stattfinden könnte, und wenn die Strafandrohung vergleichbar ist. Welche Chance hat z.B. ein Internetaktiver sich kundig zu machen, was in der Slowakei oder auf Zypern verboten ist?

Die europäische Arrestverordnung hat ja zu Recht schlechte Presse in Deutschland gehabt, und ist meines Wissens auch in Teilen oder ganz in D für verfassungswidrig erklärt worden.

Kennt hier jemand den letzten Status in dieser verfassungsrechtlichen Frage?