Was tue Ich mit diese Mahnung

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Dr. jur. von Campe
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Beitrag von Dr. jur. von Campe »

Lars J. Helbo hat geschrieben:Für mich als Däne ist das ganze "Abmahn-System" allerdings auch unverständlich. Wenn so ein Spam-Mail Erfolg haben kann, dann liegt es ja daran, dass Typen wie diesen Gravenreuth nun seit Jahren ihr Abmahn-Absockerei ungestört betreiben dürfen. Gerade weil es so bekannt ist, kann es ja bei solche Spam-Mails genutzt werden.

Was er und andere Winkeladvokaten betreiben ist ja offensichtlich Missbrauch in betrügerische Absicht. Ich kann nicht begreifen, dass der Gesetzgeber nichts dagegen unternimmt. Wenn etwas vergleichbares in DK passieren würde - und so viel Presse bekommen würde - dann gäbe es meines Erachtens innerhalb von zwei Wochen ein Sondergesetz dagegen.

1. Zustellungen per elektronischer Post sind auch gültig. Der ABsender hat den Beweis zu erbringen, daß er zugestellt hat.

2. Der Abmahner muß ein berechtigtes Interesse an der Abmahnung
haben. Die Abmahnung muß sich an Gewerbliche richten.
IyazAhmed
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Beitrag von IyazAhmed »

Lösch die Mail direkt und öffne niemals den Anhang
MichaelD
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Beitrag von MichaelD »

@Lars
Das Abmahnunwesen trängt schon nach einer Reform der gesetzlichen Anforderungen, z.B. nach amerikanischem Vorbild. Aber davon abgesehen gibt es auch Möglichkeiten sich zu wehren, z.B. den angeblichen Auftraggeber zu kontaktieren und dann den Täter wegen Betruges anzuzeigen, oder eventuell Schadensersatz anzudrohen und einzuklagen. Aber fast allen Betroffenen ist das die Anstrengungen nicht wert. Diese Typen setzen nun einmal auf die Bequemlichkeitsschwelle. Aber auf die Dauer, wenn sich erst mal einige gewehrt haben, verlieren sie ihre Anwaltszulassung, was ein hoher Preis ist.

Von rückwirkenden Festlegungen strafbarer Handlungen halte ich gar nichts. DK ist leider kein Rechtsstaat nach deutschen Standards.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Da sind wir gar nicht uneinig. Ich erwähnte das auch nur , weil es zeigt, dass Gesetzesänderungen in DK manchmal extrem schnell gehen können.
galaxina
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Beitrag von galaxina »

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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

sven estridsson hat geschrieben: ganz bestimmt....innerhalb von zwei wochen....gut gelacht!
Wenn Du immer noch lachst, dann hast Du heute nicht die Nachrichten gesehen.

http://www.kristeligt-dagblad.dk/artikel/303793

Im Frühjahr wurden zwei Tunesier in Århus festgenommen. Der Geheimdienst hatte Informationen, dass die beide ein Mordanschlag an einer der Muhammed-Zeichner planten. Sie wurden aber nicht vor Gericht gestellt, weil dies den Quellen des Geheimdienstes kompromittieren würde. Stattdessen wurden sie auf dem Verwaltungsweg des Landes verwiesen, weil sie "eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellten".

http://nyhederne-dyn.tv2.dk/krimi/article.php/id-10427218.html

Der eine hat inzwischen DK verlassen. Der andere hat sich aber geweigert, DK zu verlassen. Er ist also Tunesier, 36 Jahre alt. Seine Frau ist Dänin und sie haben ein 1-jähriger Sohn. Er konnte auch nicht nach Tunesien abgeschoben werden, weil ihm dort Folter droht.

Gestern kam nun in den Medien heraus, dass er nicht länger inhaftiert sei, sondern, dass er in Århus zurück bei seiner Familie ist. (Der Zeichner, den er angeblich ermorden wollte, wohnt auch in Århus).

Alle sind wohl davon ausgegangen, dass er bis zur Abschiebung in Haft bleiben sollte. Da er aber nicht abgeschoben werden konnte, und nicht wie der andere freiwillig reisen wollte, musste man ihm laufen lassen.

Gestern kam also in die Öffentlichkeit raus, dass er wieder auf freiem Fuß ist und sich in Århus befindet. Heute (Sonntag) haben die Politiker vereinbart das Gesetz zu ändern. Es wird jetzt so sein, dass solche "geduldete Ausländer" sich im Asylzenter Sandholm bei Kopenhagen aufhalten müssen, bis sie DK "freiwillig" verlassen.

Der Mann hat inzwischen von den Behörden die Auflage erhalten, dass er sich heute Abend im Asylzenter Sandholm melden muss. Falls er dies nicht tut, wird er heute Nacht von der Polizei abgeholt und dort hin gebracht. Formal wird das neue Gesetz wohl im Laufe der Woche im Parlament verabschiedet - aber eigentlich ist sie also schon in Kraft getreten.

Dies Mal war es also nur zwei Tage und nicht zwei Wochen.
udo66

Gruesse nach Bangkok

Beitrag von udo66 »

Dr. jur. von Campe hat geschrieben:
1. Zustellungen per elektronischer Post sind auch gültig. Der ABsender hat den Beweis zu erbringen, daß er zugestellt hat.

2. Der Abmahner muß ein berechtigtes Interesse an der Abmahnung
haben. Die Abmahnung muß sich an Gewerbliche richten.

mal nachgesehen:

ZUSTELLUNG per e-mail geht nicht, weil Zustellung ein Schriftstück voraussetzt, § 170 I ZPO.

Die e-mail wahrt auch keine Schriftform, weil die eigenhändige Unterschrift fehlt, § 126 I BGB.


Gruesse nach Bangkok
annikade
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Re: Gruesse nach Bangkok

Beitrag von annikade »

udo66 hat geschrieben:mal nachgesehen:

ZUSTELLUNG per e-mail geht nicht, weil Zustellung ein Schriftstück voraussetzt, § 170 I ZPO.

Die e-mail wahrt auch keine Schriftform, weil die eigenhändige Unterschrift fehlt, § 126 I BGB.
Was zitierst Du denn da?????
Die Zivilprozessordnung hat mit der Zustellung von Mahnungen o.ä. gar nichts zu tun.
(Und § 170 I ZPO passt hier überhaupt nicht! ;-))
Die ZPO regelt gerichtliche Verfahren.
Schriftform und Textform u. ä. sind im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt.
Aber nicht immer besteht das Schriftformerfordernis.
Dies muss entweder gesetzlich vorgeschrieben oder zwischen den Beteiligten vereinbart sein.
([url=http://dejure.org/gesetze/BGB/126.html]§ 126 Abs. 3[/url]: Die schriftliche Form kann durch die elektronische Form ersetzt werden, wenn sich nicht aus dem Gesetz ein anderes ergibt.)

Siehe hierzu auch Hinweise zum "[url=http://de.wikipedia.org/wiki/Formanpassungsgesetz]Formanpassungsgesetz[/url]".

Gruß

/annika
Jørg
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Beitrag von Jørg »

@ Lars:

ist richtig Klasse, wie in diesem Fall rechtsstaatliche Prinzipien eingehalten wurden.

Keine gerichtliche Überprüfung der Vorwürfe, um eine Quelle zu schützen und somit ohne Gerichtsverfahren eine nachträgliche Änderung der Rechtslage und sofortiger Vollzug.

Dieses Verfahren hieß in früheren deutschen Zeiten Schutzhaft und wurde gegen politische Gegner und Juden vollzogen.

Hilsen Jørg
wofu
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Beitrag von wofu »

Moin, moin,

man könnte die Mail mit einer Anfrage auch an die zuständige Rechtsanwaltskammer weiterleiten. Wenn der Absender eine Internetseite hat, sollte dort auch die zuständige Kammer angegeben sein, wenn dies nicht der Fall wäre, sollte man erst recht die Kammer informieren - es gibt ja auch Abmahner, die sich auf fehlende Infos auf den Heimseiten spezialisiert haben.

Wenn dies alles per email geht, hält sich der Aufwand auch in Grenzen.

Schöne Grüße

Wolfgang
wofu
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Beitrag von wofu »

Moin, moin,

ich hätte ja erst einmal schauen können, auf der homepage steht gleich ein Hinweis auf gefälschte Mails, man sollte also den RA kontaktieren, vgl.
http://www.gravenreuth.de
In diesem Fall möchte der RA dies zwar nicht, waren vielleicht ja schon zu viele Nachfragen, aber es könnte ja auch mal einen anderen Anwalt treffen.

Grüße

Wolfgang