Was tue Ich mit diese Mahnung

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runesfar

Was tue Ich mit diese Mahnung

Beitrag von runesfar »

Habe so-eben diese Mahnung als e-mail bekommen. Klar habe Ich nie was beim E-bay verkauft.

Also - was tun?



Sehr geehrte Damen und Herren,

wir vertreten die Ebay GmbH in der nachfolgend genannten Angelegenheit. Das Vorliegen einer Vollmacht wird anwaltlich versichert. Genaue Übersicht Ihrer Verkäufe, Rechnungen, Daten und unsere Zahlungsaufforderung mit der Mahngebührenauflistung finden Sie im Anhang.

Sie bieten unter der Internethandelsplattform Ebay Computerartikel im Wege des Fernabsatzes an, ohne dabei auf das Verbrauchern zustehende gesetzliche Widerrufsrecht hinzuweisen, wie bei dem von Ihnen angebotenen Ebay Artikel mit der Nummer 1580089475 geschehen.

Damit verstossen Sie gegen §312c Abs.1 BGB sowie gegen §1 Abs.1 S.10 BGB-InfoV und führen unlauteren Wettbewerb nach §3, §4 Abs.1 S. 11 UWG. Unserer Mandantin steht damit ein Unterlassungsanspruch gemäß §8 Abs.1,Abs. 3 S. 1 UWG zu.

Ebenso sind sie nach §9 UWG unserer Mandanten zum Schadensersatz verpflichtet und damit zur Uebernahme der Kosten unserer Beauftragung in Höhe der beigefügten Kostennote 830,00 Euro.

Die Wiederholungsgefahr kann nach ständiger Rechtsprechung nur durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung beseitigt werden.

Wir fordern Sie daher im Namen unserer Mandantin auf, die beigefügte Unterlassungserklärung abzugeben. Dafür setzen wir Ihnen eine Frist bis zum 07.11.2008 - 18:00 Uhr bei uns eingehend.

Sollte die Erklärung innerhalb dieser Frist nicht oder nicht im geforderten Umfang bei uns eingehen, werden wir gerichtliche Schritte einleiten, durch die zusätzliche Kosten entstehen, die sie durch Abgabe der Erklärung vermeiden können.

Mit freundlichen Grüßen,

Günter Frhr. v. Gravenreuth
Rechtsanwalt · Dipl.-Ing. (FH)

Marktstraße 14
Münchener Freiheit
80802 München
Knud-Knudsen

Beitrag von Knud-Knudsen »

hallo runesfar,

einfach löschen und gut...keine zahlungen leisten !

empfehlung der verbraucherzentrale hamburg

knud
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Den gode Gravenreuth er jo en kendt forbryder indenfor dette område. Derfor kunne man godt tro på, at der er noget om snakken. Men hvis du søger på "Gravenreuth ebay", så finder du bl.a. det her:

http://www.e-recht24.de/news/ecommerce/1028.html

http://www.tutsi.de/ebay-abmahnung-von-gravenreuth-mahnungzip-nicht-oeffnen/2008/10/26/tutsi-blog-aktuell/

Det ser altså ud som om, det bare er en raffineret spam-mail.
ta.schi
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Beitrag von ta.schi »

Hier ist auch noch was... http://www.seeblog.seelicht.ch/ebay-guenter-frhr-v-gravenreuth/
hilsen/Gruß, Tanja
Dänemarkfans
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Beitrag von Dänemarkfans »

Hej!

Ich finde diese Art und Weise den leuten die Viren und Trojaner reinzuschmuckeln echt ober fies.
Haben diese Menschen nix anderes zu tun?

Kopfschüttelnde Grüsse

dänemarkfans
testmod
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Beitrag von testmod »

Mahnungen etc.werden von seriösen Leuten/Anwälten und was auch immer niemals per Mail geschickt.Wäre rechtlich auch nicht vertretbar.
Genausowenig,wie Banken Mails schicken,um angeblich Kontodaten zu klären bzw.abzuchecken.
Es fallen aber leider immer wieder Leute auf diese Betrüger rein.
Es wird aber auch oft in den Medien davor gewarnt.Einfach mal die Augen und Ohren offen halten! :wink:
clara (gelöscht)

Beitrag von clara (gelöscht) »

ich arbeite beim anwalt. wär das toll für meinen chef wenn er für eine mahnmail (mahnungen werden nie als e-mail verschickt) 830,00 öcken verdienen würde. also einfach nicht reagieren.
annikade
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Beitrag von annikade »

Elke K. hat geschrieben:Mahnungen etc.werden von seriösen Leuten/Anwälten und was auch immer niemals per Mail geschickt.Wäre rechtlich auch nicht vertretbar.
Aber aufgemerkt:
Grundsätzlich kann auch eine Mahnung oder ähnliches als E-Mail - also in "telekommunikativer Form - verschickt werden.
Das ist durchaus "seriös", heutzutage nicht mehr ungewöhnlich und muss nicht zwangsläufig unwirksam sein.
(Nur "der Ordnung halber" wird jeder Anwalt diese Mahnung nochmal mit der Post hinterherschicken.)

Man sollte immer erst auch überlegen, ob eventuell ein berechtigter Anspruch vorliegen könnte, bevor man eine Zahlungsaufforderung o. ä. ignoriert. Sonst hat man später womöglich noch mehr Ärger und vor allem Kosten am Hals.

Gruß

/annika
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Für mich als Däne ist das ganze "Abmahn-System" allerdings auch unverständlich. Wenn so ein Spam-Mail Erfolg haben kann, dann liegt es ja daran, dass Typen wie diesen Gravenreuth nun seit Jahren ihr Abmahn-Absockerei ungestört betreiben dürfen. Gerade weil es so bekannt ist, kann es ja bei solche Spam-Mails genutzt werden.

Was er und andere Winkeladvokaten betreiben ist ja offensichtlich Missbrauch in betrügerische Absicht. Ich kann nicht begreifen, dass der Gesetzgeber nichts dagegen unternimmt. Wenn etwas vergleichbares in DK passieren würde - und so viel Presse bekommen würde - dann gäbe es meines Erachtens innerhalb von zwei Wochen ein Sondergesetz dagegen.
norway
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Beitrag von norway »

Das schreibt der wirkliche e-bay - laden dazu


aktuell hat eine bisher unbekannte Anzahl an eBay-Mitgliedern Spoof-E-Mails mit schädigendem
Anhang erhalten. Wird dieser Anhang geöffnet, besteht die Gefahr, dass ein Virus den jeweiligen Rechner befällt.

Betreff und Textinhalt dieser E-Mails sind unterschiedlich. Jedoch handelt es sich in der Regel um die angebliche Abmahnung des Empfängers. Der Versender gibt an, die eBay GmbH in Dreilinden zu vertreten und bittet den Empfänger, einen Dateianhang zu öffnen.

Diese E-Mail wurde weder von eBay beauftragt noch verschickt. Vielmehr handelt es sich hierbei um
eine sogenannte Spoof-E-Mail. Die Personen, die diese E-Mails versenden, hoffen, dass die
Empfänger auf diese E-Mails antworten, den Dateianhang öffnen oder Links darin anklicken und dann persönliche Daten angeben.

Um sich vor schädlichen Dateien auf Ihrem Rechner zu schützen, beachten Sie bitte unsere Hinweise, die wir Ihnen in dieser E-Mail zusammengestellt haben.

Herzliche Grüße
Ihr eBay-Team
sven estridsson

Beitrag von sven estridsson »

Lars J. Helbo hat geschrieben:Für mich als Däne ist das ganze "Abmahn-System" allerdings auch unverständlich. Wenn so ein Spam-Mail Erfolg haben kann, dann liegt es ja daran, dass Typen wie diesen Gravenreuth nun seit Jahren ihr Abmahn-Absockerei ungestört betreiben dürfen. Gerade weil es so bekannt ist, kann es ja bei solche Spam-Mails genutzt werden.

Was er und andere Winkeladvokaten betreiben ist ja offensichtlich Missbrauch in betrügerische Absicht. Ich kann nicht begreifen, dass der Gesetzgeber nichts dagegen unternimmt. Wenn etwas vergleichbares in DK passieren würde - und so viel Presse bekommen würde - dann gäbe es meines Erachtens innerhalb von zwei Wochen ein Sondergesetz dagegen.
ganz bestimmt....innerhalb von zwei wochen....gut gelacht!

alles klar, andersen
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Zum lachen gibt's da kein Grund. Es ist eben für DK ganz typisch, dass wenn ein Thema erst einmal groß in die Presse kommt, dann gibt es ganz schnell ein so genannter Hovsa-Gesetz. In solche Fälle ist es auch ganz populär das Inkrafttreten zurück zu verlegen - zu dem Zeitpunkt, wo das Gesetz im Parlament vorgelegt wurde, natürlich dann unter der Voraussetzung, dass es nachträglich gebilligt wird.

Die Absocke mit den Abmahnungen in DE ist dagegen seit Jahrzehnten bekannt, und es wurde immer wieder in die Presse darüber berichtet, und trotzdem hat der Gesetzgeber nichts getan. Das ist für DK Verhältnisse nicht ganz nachvollziehbar.
udo66

Haftbarkeit

Beitrag von udo66 »

was ich auch nicht verstehe, dass nicht langsam mal Spam verboten wird in DE. Ohne Erlaubnis kommen da amerikanische Hartmacher und Verlaengerer ohne dass das verboten werden kann - man muss noch nicht mal auf den entsprechenden Seiten gewesen sein.
Oder nigerianische Geldversprechen oder Av-programme.

Also: Ohne Erlaubnis des Empfaengers eine Spam, da muesste es bald mal ein Gesetz geben, was den Absender deutlich macht und ihn haftbar haelt.

mhv
Udo
yulki
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Beitrag von yulki »

Der neuste Witz:
es gibt inzwischen mails von google adverts die ziemlich echt aussehen. wer nicht den vollständigen header angezeigt bekommt denkt, das ding ist echt. dem sinn nach sagen die dinger, dass die aktuelle anzeigenkampagne nicht weiterläuft, wenn man seine mailadresse nicht durch klick auf einen mitgelieferten link verifiziert. und dieser link sieht auch sehr sehr echt aus, jedenfalls der teil, den man sieht, der link ist nämlich extra lang, dass man die russische website, auf die er verlinkt, garnicht bemerken kann bevor man ihn nicht aufgerufen hat.
Olli
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Beitrag von Olli »

ja ja der Gravenreuth... :roll:

[url]http://www.heise.de/newsticker/Abmahnanwalt-zu-14-Monaten-Haft-ohne-Bewaehrung-verurteilt--/meldung/116126[/url]