Re: Wolfshysterie bekommt neue Nahrung ?
Verfasst: 22.09.2018, 00:51
DjM:
Und der liegt mittlerweile bei 120-140cm (auch abhängig von der Zaunart).
Mittlerweile z.B. in Brandenburg sogar als Mindeststandard bei Festzaunanlagen für die Gewährung eines Schadensausgleichs bei Wolfsübergriffen ( bezogen auf Schafe und Ziegen):
Desgleichen in den „ Richtlinien Wolf Niedersachsen“:https://www.wolfszäune.de/richtlinie?gc ... gKQ6_D_BwE
Bei anderen Weidetierarten und Halteformen sind auch niedrige Zaunhöhen zulässig.
Bei einigen Weidetierarten wird vordergründig mit deren höheren Wehrhaftigkeit argumentiert, um einen wie bei Schafen und Ziegen nötigen aber wesentlich immenseren Aufwand zu vermeiden.
Bei anderen Haltungsformen wie der Deichschäferei weiß man sehr wohl dass ein optimaler Schutz insbesondere technisch kaum machbar ist und erlaubt zu Erlangung einer Entschädigung ebenso wie bei „ wehrhaften Weidetieren niedrigere Zaunhöhen. Sicherer werden die dadurch allerdings logischerweise nicht.
Auch in der Schweiz sind „wolfsichere“ Zäune (verständlicherweise das was eine Weidetierhalter erreichen will) mit mindestens 120-140 cm angegeben. [url]http://www.protectiondestroupeaux.ch/fileadmin/doc/Herdenschutzmassnahmen/Zäune/BrochureClotureALL_02_04_07.pdf[/url]
DjM:
Pferde und Rinder sind sicherer weil, sie sich besser verteidigen können, aber auch nur sicherer und nicht sicher.
DjM:
Und auch dies sollte nicht vergessen werden:
Und das es schon mehr als genug Zäune gibt, ist ja wohl kein Plädoyer für noch mehr und noch höhere Zäune als bisher.
DjM
Zudem ( z.B. Sachsen-Anhalt):
DjM:
Ein pflegeintensiver „eleganter“ Untergrabeschutz per Stromlitze ist eine nette Vorstellung, vom Mehrarbeitsaufwand (freischneiden mit Hand per Motorsense) her aber eher unwahrscheinlich. Wie oben beschrieben gibt es dann diese Variante:
Und zu dem Hinweis auf 15.000 km bereits bestehenden Waldschutzzäunen:
Ein Alibi dafür noch mehr dergleichen akzeptieren zu müssen, ist das nicht.
DjM:
Zu Thema Landwirtschaft gibt es viel zu sagen und sicherlich auch viel zu kritisieren, aber solange die meisten von uns z.B. Milch gerne noch günstiger kaufen als Cola und Fleisch/ Eier/Obst unwidersprochen zu fast europaweit günstigsten Preisen einkaufen, sollten wir die „Verantwortung“ und Kritik nicht bei den landwirtschaftlichen Erzeugern suchen und die Agrarsubventionen beklagen.
Und nochmal zu den Kosten, ob sie nun zu tragen sind oder nicht:
PS
Nachdem Ihr zu meinem Beitrag mit der Aufzählung von 5 Irrtümern geantwortet habt, fehlt mir noch eine Beurteilung, bzw. Antwort.
Irrtum oder nicht?
„Und wo Ihr schon immer darauf hinweist, dass sich die Politik bezüglich Wolf über den Mehrheitswillen der Bevölkerung hinwegsetzt (was ich bisher nicht sehe), dann fragt Euch doch mal, ob sich diese Mehrheit sich wohl ihre Meinung zum Thema Wolf in Auseinandersetzung gestützt auf Fakten und Bewertungen von unterschiedlichster Seite gebildet hat oder ob nicht auch sie einer „Filterblase“ aufsitzt und die Mehrheitsmeinung nicht vorwiegend emotionaler Natur ist.“
Letzteres kann ich sogar nachvollziehen, war doch meine Position bezüglich Wolf einzig aus dem Bauch heraus auch mal eine andere als heute.
Bei der Zaunhöhe geht es nicht um eine vorgeschriebene Mindesthöhe als Voraussetzung für Ausgleichszahlungen bei Wolfsrissen, sondern um einen nach heutigen Erkenntnissen effektiven Schutz.In welcher Richtlinie zum Wolf sind bitte 140 cm hohe Elektrozäune vorgschrieben?
Und der liegt mittlerweile bei 120-140cm (auch abhängig von der Zaunart).
Mittlerweile z.B. in Brandenburg sogar als Mindeststandard bei Festzaunanlagen für die Gewährung eines Schadensausgleichs bei Wolfsübergriffen ( bezogen auf Schafe und Ziegen):
https://mlul.brandenburg.de/sixcms/deta ... .279082.de140 cm hohe Drahtgeflechtzäune mit Untergrabungsschutz. Als Untergrabungsschutz sind zwei stromführenden Drahtlitzen (Bodenabstand 20 und 40 cm, Mindestspannung 2.500 Volt) mittels Abstandsisolatoren außen am Zaun anzubringen. Alternativ kann bei neuen Zäunen entweder ein mindestens 100 cm breiter Teil des Drahtgeflechtzauns (Gesamthöhe des Drahtgeflechts also mindestens 2,40 m) außen vor dem Zaun flach ausgelegt und mit Erdankern am Boden zu fixiert oder der Zaun mindestens 50 cm tief eingegraben werden (Gesamthöhe des Drahtgeflechts also mindestens 1,90 m). Bei bestehenden Zäunen kann alternativ ein mindestens 100 cm breiter Drahtgeflechtstreifen außen vor dem Zaun flach ausgelegt, mit Bindedraht mit dem bestehenden Zaun fest verbunden und mit Erdankern am Boden fixiert werden.
Desgleichen in den „ Richtlinien Wolf Niedersachsen“:https://www.wolfszäune.de/richtlinie?gc ... gKQ6_D_BwE
Bei anderen Weidetierarten und Halteformen sind auch niedrige Zaunhöhen zulässig.
Bei einigen Weidetierarten wird vordergründig mit deren höheren Wehrhaftigkeit argumentiert, um einen wie bei Schafen und Ziegen nötigen aber wesentlich immenseren Aufwand zu vermeiden.
Bei anderen Haltungsformen wie der Deichschäferei weiß man sehr wohl dass ein optimaler Schutz insbesondere technisch kaum machbar ist und erlaubt zu Erlangung einer Entschädigung ebenso wie bei „ wehrhaften Weidetieren niedrigere Zaunhöhen. Sicherer werden die dadurch allerdings logischerweise nicht.
Auch in der Schweiz sind „wolfsichere“ Zäune (verständlicherweise das was eine Weidetierhalter erreichen will) mit mindestens 120-140 cm angegeben. [url]http://www.protectiondestroupeaux.ch/fileadmin/doc/Herdenschutzmassnahmen/Zäune/BrochureClotureALL_02_04_07.pdf[/url]
DjM:
Auch hier geht es nicht um einen vorgeschriebenen Mindestschutz, der zur Erlangung von Ersatzleistung vorgeschrieben ist, sondern darum, dass auch der Halter von wehrhafterem Weidetiern diese so geschützt haben muss , dass ein Schaden durch Wölfe mit großer Wahrscheinlichkeit verhindert werden kann, auch ohne sich auf einen fraglich höheren Schutz die eine relative Wehrhaftigkeit eines Weidetieres verlassen zu müssen. Zudem kommt insbesondere bei Pferden dazu, dass diese Fluchtiere sind und bei der Flucht zu Schaden kommen und oder andere zu Schaden bringen können. Dass es lediglich wichtig ist, dass wenig wehrhafte Weidetiere geschützt werden müssen, ist wohl eher Eure Ansicht gestützt auf die gesetzliche Praxis, die vorrangig die Kosten im Blick hat und die Schutznotwendigkeit für andere Weidetiere als Schafe und Ziegen herunterspielt.Irrtum Nr. 1: Alle Weidetiere benötigen denselben Herdenschutz.
Nicht alle Weidetiere benötigen den selben Herdenschutz. Ausgewachsene, gesunde Rinder und Pferde haben ein geringes Risiko, von Wölfen angegriffen zu werden. Deshalb ist für diese Tiere auch kein Mindestschutz vorgeschrieben, und somit auch keine Voraussetzung für die Entschädigung des Halters im Schadensfall.
Ein aktuelles Beispiel für die Wehrhaftigkeit von Pferden wurde gerade in der Schweiz dokumentiert, als zwei Haflinger mit Nachdruck einen Wolf von der Weide gejagt haben:
Bote, 18.09.2018: Hier vertreiben zwei Haflinger den Wolf https://www.bote.ch/nachrichten/schwyz/ ... 89,1125344
Wichtig ist es also lediglich, dass wenig wehrhafte Weidetiere wie Schafe und Gatterwild geschützt werden. Für Gatterwild beträgt die Mindestschutz-Zaunhöhe 180 cm - jedoch nicht wegen des Wolfes, sondern weil Reh- und Rotwild selbst sprunggewaltige Tiere sind, die von sich aus über 120 oder 140 cm locker drüber weg flanken.
Kälber und Fohlen sind anfälliger für Wolfsangriffe als ausgewachsene Tiere, wobei auch ein intakter Herdenverband mit wehrhaften Alttieren einen gewisses Maß an Schutz vor Übergriffen bietet. Werden Kälber nach der Geburt von der Mutter getrennt und in dieser Altersgruppe alleingehalten, sind sie natürlich weniger wehrhaft. Jeder Tierhalter kann dabei aber selbst entscheiden, welchen Schutz er seinen Tieren angedeihen lässt. .
Pferde und Rinder sind sicherer weil, sie sich besser verteidigen können, aber auch nur sicherer und nicht sicher.
DjM:
So einfach sieht das mit dem „mühelos drüberflanken““ dann doch nicht aus:Irrtum Nr. 2: Wolfsabweisende Zäune sind für Wildtiere außer Wölfe unüberwindbar
Wie schon oben beschrieben, ist Reh- und Rotwild sprunggewaltig und überwindet selbst 140 cm locker. Wildvögel nutzen bekanntermaßen ihre Flügel.
Dass Schaf, Rinder- oder Pferdehalter ihre Weiden gerne durchlässig für Wildschweine halten möchten, wäre uns dagegen neu. Wer mal ein paar Wildschweine auf Nahrungssuche auf der Weide, im Vorgarten, auf dem Fußballfeld oder sonstwo zu Besuch hatte, weiß um die löchrige Kraterlandschaft, die diese Tiere hinterlassen. Da wird die Futtergrundlage fürs Weidevieh schnell zur bewuchsfreien Stolperfläche.
Übrigens werden nicht nur Weidetiere, sondern auch Mais im großen Stil mit Elektrozäunen eingezäunt, um das Borstenvieh an der dekorativen Umgestaltung des landwirtschaftlichen Bodens zu hindern. Da schreit seltsamerweise aber niemand nach grenzenloser Freiheit für die Schwarzkittel.
[url]http://www.tierschutz.com/publikationen/wildtiere/infothek/mb_zaeune.pdf[/url]Sowohl Pferde und Schafe (Haustiere) als auch Rehe, Gämsen oder Feldhasen (Wildtiere) sind Fluchttiere, die sich bei Gefahr oder Erschrecken durch Davonlaufen in Sicherheit bringen.Zäune werden auf der Flucht oft nicht als Grenze erkannt und übersprungen – oder aber die
Tiere rennen in die Zäune hinein. Schlimme Verletzungen, hoffnungsloses Verheddern und Tod sind leider oftmals die Folgen
Und auch dies sollte nicht vergessen werden:
https://www.waldwissen.net/wald/wild/ma ... u/index_DEJede Zaunfläche verringert die Äsungsfläche des Wildes, wodurch der Verbissdruck auf die verbleibende Fläche steigt. Daher sollte im Vorfeld genau überlegt werden, ob zur Erreichung des Verjüngungsziels eine Flächenzäunung notwendig ist, ...
Und das es schon mehr als genug Zäune gibt, ist ja wohl kein Plädoyer für noch mehr und noch höhere Zäune als bisher.
DjM
Man beachte die Einschränkung „mancherorts „!Irrtum Nr. 3: Herdenschutzhunde "widersprechen mancherorts den Hundegesetzen"
Das gilt nicht pauschal für sämtliche Herdenschutzhunde. Pyrenäenberghund, Kuvasz oder Maremmen-Abruzzen-Schäferhund beispielsweise sind unseres Wissens nach weder auf einer Rasseliste in Deutschland noch auf der dänischen Rasseliste. Es gibt eine ganze Reihe von Herdenschutzhunden, aber manche kennen offenbar nur Owtscharkas und Kangals und werfen dann alles in einen Topf.
Zudem ( z.B. Sachsen-Anhalt):
https://www.urban.dog/news/vorsicht-hun ... uecksicht/Das Ministerium für Landwirtschaft sieht allerdings sehr wohl Gefahren für Menschen. Darum werden an Hunde und Halter hohe Anforderungen gestellt. Halter müssten, um eine Förderung zu erhalten, eine einjährige Erfahrung im Umgang mit Herdenschutzhunden nachweisen.
DjM:
Bisher gebräuchliche Weidezäunen und Koppeleinfriedungen und solche, die mittlerweile als „wolfssicher“ erachtet werden ( 120 - 140 cm Höhe siehe Hinweise und Links oben) dann noch als Maschengeflechte „bekrönt“ Flatterband sind ja wohl kaum zu vergleichen.Irrtum Nr. 4: Wolfsabweisende Zäune zerschneiden die Landschaft
Freilaufende Weidetierherden gibt es in dem dichtbesiedelten und von Straßennetzen zerwobenen Deutschland so gut wie gar nicht, so dass auch diese pauschale Unterstellung unseriös ist. Zum einen sind also nahezu alle Weidetiere aus Gründen der Hütesicherheit, also zum Schutz vor dem Ausbrechen, bereits eingezäunt. Diese Zäune - und auch hier wieder vorrangig für Schafe, Gatterwild oder Jungtiere - sollten nachgerüstet werden. Ein Untergrabeschutz muss dabei nicht mal in den Boden eingearbeitet werden - eine stromführende Litze in 20 cm Abstand zum Boden sorgt auch dafür, dass sich der Wolf beim Buddeln wiederholt Stromschläge einfängt.
Dazu kommt, dass nahezu sämtliche Weiden durch Wege, Landwege oder Straßen zerteilt sind, über die die Weidetiere auf die Flächen gebracht oder wieder zurückgeholt werden - Kühe können bekanntlich nicht fliegen. Diese Wege stehen auch dem Wild offen, das an den Weiden dann auch mal elegant vorbeilaufen kann.
Es gibt übrigens Zäune, die wirklich wildundurchlässig sind - und das sind ausgerechnet die zum Schutz der Forste, wenn die Jungpflanzen vor dem Verbiss des durch die "Bewirtschaftung" (einschließlich der liebevollen "Hege" der Jäger) überbordenden Schalenwildbestandes geschützt werden sollen.
Allein in Niedersachsen beträgt die gesammelte Länge dieser 180 cm - 200 cm hohen Zäune gegen Verbissschäden 15.000 km - also in etwa der Länge der EU-Außengrenze. Wo bleibt da die Empörung über die Zerschneidung der Landschaft???
Ein pflegeintensiver „eleganter“ Untergrabeschutz per Stromlitze ist eine nette Vorstellung, vom Mehrarbeitsaufwand (freischneiden mit Hand per Motorsense) her aber eher unwahrscheinlich. Wie oben beschrieben gibt es dann diese Variante:
( siehe Link oben). Auch ein deutlicher landschafts(um-) prägender Einfluß, der mit den herkömmlichen Zäunen wohl kaum gleichzusetzen ist.Alternativ kann bei neuen Zäunen entweder ein mindestens 100 cm breiter Teil des Drahtgeflechtzauns (Gesamthöhe des Drahtgeflechts also mindestens 2,40 m) außen vor dem Zaun flach ausgelegt und mit Erdankern am Boden zu fixiert oder der Zaun mindestens 50 cm tief eingegraben werden (Gesamthöhe des Drahtgeflechts also mindestens 1,90 m). Bei bestehenden Zäunen kann alternativ ein mindestens 100 cm breiter Drahtgeflechtstreifen außen vor dem Zaun flach ausgelegt, mit Bindedraht mit dem bestehenden Zaun fest verbunden und mit Erdankern am Boden fixiert werden.
Und zu dem Hinweis auf 15.000 km bereits bestehenden Waldschutzzäunen:
Ein Alibi dafür noch mehr dergleichen akzeptieren zu müssen, ist das nicht.
DjM:
Die finanzielle Machbarkeit ist eine Frage, die ich nicht gestellt habe in Bezug auf Aufwendungen aus den Steuereinnahmen. Wenn Politik und Bürger bereit sind Mehrkosten zu übernehmen oder von anderen Ausgaben „abzuzwacken“ ( und da gibt bei s.o. und noch andere Bereichen viele Möglichkeiten, dies sinnvoll zu tun) gerne, solange nicht der Betroffene ( Landwirt)zahlen muß, es sei denn es wird akzeptiert, dass sich die in den Erzeugerpreisen niederschlägt.Irrtum Nr. 5: Es mangelt an "finanzieller Machbarkeit"
Die Präventionszahlungen für den Herdenschutz lagen 2016 bundesweit bei 1,1 Mio. €. Die Entschädigungen für tatsächlich erfolgte Übergriffe lagen dagegen bei rund 135.000 €.
Mal zum Vergleich: Allein in Mecklenburg-Vorpommern, also in nur einem von 16 Bundesländern, wurde für die Jäger mal eben locker eine "Pürzel-Prämie" von 2 Mio. € locker gemacht, damit die bewaffneten Naturschützer die angeblich ehrenamtliche Regulierung der Wildschweine, für die sie bereits den Erlös durch den Wildbretverkauf erhalten, um 20% steigern - als vermeintliche Maßnahme gegen die Schweinepest. Wo bleibt da der Aufschrei? Und nach neuesten Meldungen bekommt ein einzelner Ex-Bundespräsident bis zu 2,3 Mio. € im Jahr für Reisen, Büro, Hotels etc - ohne ein aktives Amt zu bekleiden.
Die Landwirte in Deutschland - mit einem Anteil an Erwerbstätigen von 2% und einem Anteil am Bruttoinlandsprodukt von nicht einmal 0,5% - erhalten jährlich mehr als 6 Milliarden € Agrarsubventionen. Dazu kommen situationsabhängig noch mal 581 Mio. € für die zum Teil selbstverschuldete "Milchkrise" oder aktuell 340 Mio. €, weil der Sommer zu trocken war und viele Landwirte immer noch so wirtschaften, als gäbe es den Klimawandel nur in Science-Fiction-Filmen.
Die Banken wurden, wenn wir uns recht erinnern, mit 59 Milliarden gerettet.
Zu Thema Landwirtschaft gibt es viel zu sagen und sicherlich auch viel zu kritisieren, aber solange die meisten von uns z.B. Milch gerne noch günstiger kaufen als Cola und Fleisch/ Eier/Obst unwidersprochen zu fast europaweit günstigsten Preisen einkaufen, sollten wir die „Verantwortung“ und Kritik nicht bei den landwirtschaftlichen Erzeugern suchen und die Agrarsubventionen beklagen.
Und nochmal zu den Kosten, ob sie nun zu tragen sind oder nicht:
255.000 für Präventionsmaßnahmen-und Entschädigungsleistung von 2.200.000 Euro Gesamtaufwendung für den Wolf. Nur 10% für die Betroffenen, ganz schön geizig, wenn doch genug Mittel zur Verfügung stehen....belaufen sich die Kosten des Wolfsmanagements in Niedersachsen für das Jahr 2017 auf rund 2,2 Millionen...Für Prävention und Entschädigungsleistungen an Nutztierhalter zahlte Niedersachsen im Jahr 2016 fast 255.000 Euro
PS
Nachdem Ihr zu meinem Beitrag mit der Aufzählung von 5 Irrtümern geantwortet habt, fehlt mir noch eine Beurteilung, bzw. Antwort.
Irrtum oder nicht?
„Und wo Ihr schon immer darauf hinweist, dass sich die Politik bezüglich Wolf über den Mehrheitswillen der Bevölkerung hinwegsetzt (was ich bisher nicht sehe), dann fragt Euch doch mal, ob sich diese Mehrheit sich wohl ihre Meinung zum Thema Wolf in Auseinandersetzung gestützt auf Fakten und Bewertungen von unterschiedlichster Seite gebildet hat oder ob nicht auch sie einer „Filterblase“ aufsitzt und die Mehrheitsmeinung nicht vorwiegend emotionaler Natur ist.“
Letzteres kann ich sogar nachvollziehen, war doch meine Position bezüglich Wolf einzig aus dem Bauch heraus auch mal eine andere als heute.