EU-Roaming - kaum eingeführt und schon ausgehebelt
Verfasst: 21.06.2017, 14:42
Die zum 15. Juni in Kraft getretene EU-Verordnung zum EU-Roaming in nicht ohne Tücken. Das konkrete Limit wird von jedem Anbieter und Tarif gesondert berechnet. In Deutschland ist jeder Anbieter verpflichtet, seine Kunden dahingehend zu informieren, wie viel sie von ihrem Inklusiv-Datenvolumen im Ausland aufschlagsfrei nutzen dürfen. Zudem muss eine SMS gesendet werden, wenn das Inklusiv-Datenvolumen aufgebraucht ist. Im Klartext heißt dies, dass nicht jeder Kunde seine Telefon- und Datenflat oder sein Inklusiv-Gesprächs- und Datenvolumen zu 100 Prozent auch unendlich im Ausland nutzen kann.
Besonders ärgerlich ist, dass die ersten Anbieter jetzt dazu übergehen spezielle nationale Smartphone-Tarife anzubieten, wobei die Nutzung der Karte im Ausland dann nicht möglich ist. So bietet DeutschlandSim beispielsweise seine Tarife jetzt als „national“ und „international“ an. Es gilt also bei Abschluss eines neuen Vertrages ganz genau hinzuschauen. „Alternativer Roamingtarif“ ist das neue Zauberwort, welches sich die Anbieter haben einfallen lassen. Dabei handelt es sich entweder um die neue gesetzlich geregelte EU-Leistung (Vertrag gilt uneingeschränkt innerhalb der EU), ein beschränktes EU-Paket, eine kostenpflichtige EU-Option oder ein Vertrag ganz ohne Möglichkeit der Auslandsnutzung.
EU-Roaming ist also nach wie vor vertragsabhängig. Anscheinend haben die Brüsseler Strategen nicht daran gedacht, dass bei den Mobilfunkanbietern findige Geschäftsleute sitzen, die sich von den Brüsseler Sesselfurzern nichts sagen lassen.
Danke Brüssel!
Besonders ärgerlich ist, dass die ersten Anbieter jetzt dazu übergehen spezielle nationale Smartphone-Tarife anzubieten, wobei die Nutzung der Karte im Ausland dann nicht möglich ist. So bietet DeutschlandSim beispielsweise seine Tarife jetzt als „national“ und „international“ an. Es gilt also bei Abschluss eines neuen Vertrages ganz genau hinzuschauen. „Alternativer Roamingtarif“ ist das neue Zauberwort, welches sich die Anbieter haben einfallen lassen. Dabei handelt es sich entweder um die neue gesetzlich geregelte EU-Leistung (Vertrag gilt uneingeschränkt innerhalb der EU), ein beschränktes EU-Paket, eine kostenpflichtige EU-Option oder ein Vertrag ganz ohne Möglichkeit der Auslandsnutzung.
EU-Roaming ist also nach wie vor vertragsabhängig. Anscheinend haben die Brüsseler Strategen nicht daran gedacht, dass bei den Mobilfunkanbietern findige Geschäftsleute sitzen, die sich von den Brüsseler Sesselfurzern nichts sagen lassen.
Danke Brüssel!