Krankenversicherung bei Rückkehr nach Deutschland

Sonstiges. Dänemarkbezogene Themen, die in keine andere Kategorie passen.
ramses

Beitrag von ramses »

Hallo alle.

Da mich das Thema sehr interessiert (Auswanderung nach DK steht zum 01.05.2004 mit Freundin kurz bevor) habe ich versucht mich mal genauer kundig zu machen.

Die Deutsche Botschaft in København konnte mir detailiert nur sagen dass denen nichts derartiges bekannt sei; weiter hat man mich an das Aussenministerium DK verwiesen. DOrt habe ich mir die Regeln durchgelesen, die unter http://www.udlst.dk/english/EU+and+the+Nordic+Countries/ec_eea_citizens.htm einsehbar sind. Dort wird weiter auf ein "Aliens (Consolidation) Act" verwiesen, in dem die Gesetze und Definitionen genauer ausgefuehrt werden.

Es gibt ein PDF-Dokument dazu :
http://www.inm.dk/imagesUpload/dokument/Aliens%20Act%20July%20%202002.pdf

Sicher stellt sich jedem individuell je nach seiner Situation eine andere Lage dar, aber ich denke, die Daenen haben das Schengener Abkommen unterschrieben und muessten somit auch an dessen Durchsetzung / Umsetzung interessiert sein.

Schengener Abkommen heisst :

Bin ich EU-Buerger, also Dansker, Tysker, Franskmand oder was auch immer, darf ich kreuz und quer durch die EU reisen, Pass natuerlich immer dabei (in DE kann das Vergessen des Persos immerhin 20 EURO kosten, wenn man kontrolliert wird) !!!

Damit erledigt sich eigentlich die Frage, ob ich - wenn ich nach DK auswandere - nicht mehr "raus" darf. Ich schaue mal ob ich was bei der EU direkt dazu finde (vielleicht handeln sich die Daenen da ja auch - wie bei der Auto-Zulassungssteuer Unmut ein)...

Wie das genau laeuft mit dem Aufenthalt usw. koennt Ihr alle sicher oben genauer erfahren.

Wenn ich was gefunden habe schreibe ich es hier rein.

hej hej
Rasmus

Bearbeitet von - ramses am 12.02.2004 10:30:48
Zuletzt geändert von ramses am 12.02.2004, 10:28, insgesamt 1-mal geändert.
iri

Beitrag von iri »

Hej,

erst ein Danke an alle freundlichen Helfer. Wenn ich euch nicht haette!!

Nun habe ich mir alle Texte zu Gemüte geführt, manches bis zu 3x gelesen um es 1x zu verstehen - ja Petra, ich sah das teuflische Grinsen förmlich vor mir - und kam zu dem Schluss, dass wohl oder übel die Steuern an Dänemark zu entrichten sind.

Trotzdem werde ich, erstmal in Deutschland angekommen, weitere Informationen einholen und dann weitersehen.

Erstmal geht es weiter damit, dass die dänische Polizei ein Schreiben haben möchte welches aussagt, dass es erlaubt ist, mit einem deutschen Auto in Dänemark als dänischer Staatsbürger zur Arbeit zu fahren.

Aber das ist ein anderes Thema und wir sind schon reichlich gespannt, welche Antworten wir denn nun von den Behörden bekommen.

Gruss

Ingrid (im beidseitigen Behördenstress)
Zuletzt geändert von iri am 12.02.2004, 11:28, insgesamt 1-mal geändert.
Petra~

Beitrag von Petra~ »

hi iri,

ich freue mich wirklich dass sich bei dir so langsam die anzahl der probleme geringer wird ;-). Und nur keine bange.. ich grinse nicht teuflisch, schon gar nicht wenn da etwas von 3x lesen um 1x zu verstehen steht. Nö nö.. mir geht's da gar nicht anders. Selbst die englischen texte der dänischen botschaft schaffen mich :-(.

Aber sag mal.. was ist das jetzt schon wieder.. die dänische polizei möchte eine bestätigung dass dein mann mit einem deutschen auto zur arbeit fahren kann? Wie kommt überhaupt die polizei auf den dreh diesbezüglich zu fragen und... von wem soll denn diese bescheinigung ausgestellt werden?
. .. Mhhh, manchmal scheint mir dass in dänemark der spruch meiner oma gültigkeit hat "wer viel fragt geht viel irr" ;-).

Petra
Zuletzt geändert von Petra~ am 12.02.2004, 20:19, insgesamt 1-mal geändert.
iri

Beitrag von iri »

Hej Petra,

deine Oma hat vollkommen recht. Was fragt mein Mann auch die Polizei. Wahrscheinlich dachte er, sie sollte es wissen, da es ja diese Herren und Damen sind, die die Gesetzeshüter sind und wissen müssten wem sie Strafen verpassen können und wem nicht.
Aber weit gefehlt.

So telefonierte ich heute rum auf der Suche nach dem, wie ich jetzt weiss, nicht exixtierendem Papier.

Bei der königlichen dänischen Botschaft wurde ich endlich aufgeklärt, dass man sich die Abmeldebestätigung der dänischen Behörden sowie die Anmeldebescheinigung von der deutschen Behörde als Kopie ins Auto legen soll.

Dies dokumentiert den Aufenthaltsort des Fahrers und berechtigt zum Fahren mit deutschen Nummernschildern.

Falls die Polizei dies nicht wissen sollte und weitere Papiere verlangen sollte wird sie an die dänische Botschaft in Flensburg verwiesen.

Nun, dann brauche ich mein Auto "nur" wieder auf ein deutsches umbauen lassen und noch einmal durch den deutschen TÜV fahren (der dänische ist kein halbes Jahr alt).

Habe ich dich verwechselt mit dem teuflischen Grinsen? Sowas kann ich gar nicht übel nehmen. Da kommt von mir höchstens ein verständnisvolles Nicken ;).

Liebe Grüsse
Ingrid
Zuletzt geändert von iri am 12.02.2004, 20:44, insgesamt 1-mal geändert.
MichaelD
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Beitrag von MichaelD »

Zur Behauptung, DK für Reisen nur mit Abmeldung verlassen dürfen:
Diese Beschränkung gilt auf keinen Fall für Erwerbstätige. Ist man dagegen arbeitslos (mit Leistungsbezug) gemeldet, muss man sich in den Urlaub melden (was wohl nicht alle immer tun). Für Ingrid und andere Übrige mag anderes gelten - als ich nach der Übersiedlung vor ca. 7 Jahren weder arbeitslos noch arbeitend war, hatte ich keine solche Beschränkungen.
Zuletzt geändert von MichaelD am 17.02.2004, 14:05, insgesamt 1-mal geändert.
Grüsse
Michael
Frankfurter

Beitrag von Frankfurter »

Hallo,

also soll es hier um die Krankenversicherung gehen (so das Thema des Forums) oder doch eher die Arbeitslosenversicherung?
Zur Krankenversicherung kann ich was beitragen:
1. Wer in Deutschland mindestens 3 Jahre pflichtversichert in einer gesetzlichen Krankenkasse war, hat danach (etwa wegen des Status als "Nurhausfrau" - entschuldigt das unschöne Wort) ein Recht darauf, als freiwillig versicherte in eine gesetzliche Krankenkasse aufgenommen zu werden.
2. Es gibt ein Europäisches Sozialversicherungsabkommen. Danach werden für die unter 1. beschriebene Regelung auch Vorversicherungszeiten aus dem Europäischen Ausland in Deutschland anerkannt. Man braucht nur eine Bescheinigung der dänischen Behörden, daß man in der Vergangenheit 3 Jahre dort versichert war.

Was ich nicht weiß, ist, ob das auch für Personen gilt, die schon im europ. Ausland 3 Jahre "Nurhausfrau" waren.

Mein Tipp wäre, deswegen einmal einfach die Geschäftsstelle einer deutschen Krankenkasse zu besuchen, das Problem zu schildern und zu fragen, ob eine Versicherung möglich ist. Grundsätzlich sind die Kassen sehr an Mitgliedern interessiert.
Der Beitrag beträgt dann aber meistens je nachdem 12-15% aus dem hälftigen Einkommen des Ehemannes.

Das kann viel sein, so daß auch die Beantragung einer privaten Krankenversicherung eine Überlegung wäre. Ist aber auch nicht billig und setzt eine Gesundheitsprüfung voraus.
Zuletzt geändert von Frankfurter am 20.02.2004, 19:05, insgesamt 1-mal geändert.
iri

Beitrag von iri »

Hej Frankfurter,

danke für deine Antwort.

Dass mich eine deutsche Krankenversicherung aufnehmen muss ist mir schon klar. Ich versuche nur gerade die Kosten so gering wie möglich zu halten.

Zahlte mein Mann seine Steuern in Deutschland, dort lebt er dann ja auch, könnte ich mich als Ehefrau mitversichern lassen. Diese Möglichkeit ist natürlich wesentlich preiswerter als eine Einzelversicherung für mich allein.

Im Moment wird also für Steuern zahlen in Deutschland plädiert, was lt. Auskunft des Flensburger Finanzamtes auch erforderlich ist.
Leider behaupten die Dänen das Gegenteil und die Katze beisst sich mal wieder in den Schwanz.
Zuletzt geändert von iri am 27.02.2004, 15:04, insgesamt 1-mal geändert.
Frankfurter

Beitrag von Frankfurter »

Hallo,

also 100% sicher wäre ich nicht, daß eine deutsche gesetzliche Krankenkasse Dich auf jeden Fall aufnehmen muß; mein oben geschilderter Fall ist ja nicht ganz gleich mit Deinem. Aber es spricht alles für eine Aufnahmepflicht.
Wegen der Steuern fällt mir nur noch ein, daß es ein deutsch-dänisches Doppelbesteuerungsabkommen gibt. Danach sollte in Fällen wie Eurem das Einkommen auf jeden Fall nur einmal versteuert werden. Wenn beide Finanzbehörden sich weiter stur stellen, sieht dieses Abkommen eine Art Vermittlungsverfahren zwischen den Behörden vor. Ist aber zäh.