Autounfall in Dänemark

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iri

Autounfall in Dänemark

Beitrag von iri »

Wir leben (noch) in Dänemark. Der Umzug zurück nach Deutschland ist mehr als geplant. Das dänische Haus gekündigt, ein deutsches ab 01.05. gemietet.

Auf dem Weg zu seiner dänischen Arbeitsstelle wird mein Mann in meinem Auto von einem anderen,ihm auf seiner Spur entgegenkommenden Fahrzeug frontal gerammt. Mein Mann liegt mit schweren Verletzungen im Krankenhaus, das Auto ist in 3 Teile geschnitten, also Totalschaden.

Ich habe lediglich eine Benachrichtigung aus dem Krankenhaus bekommen. Über den Unfall an sich und den Verbleib meines Autos habe ich seit dem 15.03. nichts erfahren können.

Der Unfallverursacher (meinem Mann von der Polizei mitgeteilt) hat den Schaden nicht gemeldet. Seine Versicherung fühlt sich nicht zuständig.

Was ist zu tun und was muss ich unbedingt beachten?

Das Krankenhaus ist der Meinung, dass eine Reha in Deutschland nicht von Dänemark bezahlt werden muss.

Das Fahrzeug, der Fahrer sowie Helfer beim Umzug (mein Mann) fällt aus, pleite sind wir schon lange, einen Anwalt können wir uns nicht leisten.
Zuletzt geändert von iri am 25.03.2004, 15:55, insgesamt 1-mal geändert.
iri

Beitrag von iri »

PS.:

Meine Aufenthaltsgenehmigung ist bereits eingezogen worden, ein Antrag auf Verlängerung gestellt.

Ist es besser als deutscher Gast, der ich ja nach Ausreise nach Deutschland und Wiedereinreise in Dänemark eigentlich bin, zu agieren?

Oder eignet sich die bereits im Lande lebende, auf Aufenthaltsgenehmigung wartende besser, um die Sache "in Angriff" zu nehmen?

Liebe Grüsse an alle

Ingrid
Zuletzt geändert von iri am 25.03.2004, 15:59, insgesamt 1-mal geändert.
sharany
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Beitrag von sharany »

Hej Iri,

also viel schlimmer kann es einen kaum noch erwischen. Die Angelegenheit ist absolut haarsträubend.

Gerne würde ich dir irgendwie helfen, leider kenn ich mich in diesem Gebiet überhaupt nicht aus.

Allerdings bin ich mir sicher, daß du hier im Forum kompetente Unterstützung finden wirst.

Ich wünsche dir dabei von ganzem Herzen viel Glück und deinem Mann gute Besserung.

Liebe Grüße
Sharany
Zuletzt geändert von sharany am 25.03.2004, 20:35, insgesamt 1-mal geändert.
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bischw
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Beitrag von bischw »

Liebe Ingrid,

mit dem dänischen Verkehrsrecht kenne ich mich nicht aus, ich weiß nur wie es in Deutschland aussieht. Ansprechpartner könnte eure Autohaftpflichtversicherung sein, vielleicht erst mal um einen Rechtsrat einzuholen. Wichtig ist allerdings, dass ihr Zeugen für den Unfallhergang aufweisen könnt. In Deutschland verhält es sich so, dass der Verursacher des Schadens (durch die Versicherung vertreten) alle anfallenden Kosten, inkl. Anwaltskosten des Geschädigten übernehmen muß. Hoffentlich verhält es sich in Dänemark auch so.
Vielleicht kann dir das weiterhefen.

Ich wünsche euch sehr viel Glück!

Liebe Grüße
Birgit
Zuletzt geändert von bischw am 26.03.2004, 10:02, insgesamt 1-mal geändert.
iri

Beitrag von iri »

Unsere Versicherung habe ich schon gefragt. Da gibt es keine Unterstützung, da nur nackte Haftpflicht.

Glücklicherweise haben wir einen Zeugen, der Michaels Aussage 100 %ig bestätigt. Die Sachlage zumindest ist klar.

Von der gegnerischen Versicherung habe ich bei dem Versuch, den Unfall zu melden folgende Auskunft bekommen:
"Uns ist kein Unfall gemeldet worden und wenn du nicht richtig dänisch sprechen kannst geben wir sowieso keine Auskunft.Englisch spricht hier keiner."
Zuletzt geändert von iri am 26.03.2004, 10:17, insgesamt 1-mal geändert.
Michael Duda

Beitrag von Michael Duda »

Moin Ingrid,

setz Dich doch einfach mal unverbindlich mit der HUK in Verbindung. Ich kann mich erinnern, wenn man einen VU mit einem ausländischen Verkehrsteilnehmer hat, gab es da irgendwie eine zentrale Rufnummer. Drum denke ich, dass die auch über eine gewisse Auslandserfahrung verfügen. Ob sie nun helfen können, wollen, dürfen, ist natürlich fraglich. Aber ein Versuch wäre es vielleicht wert?!

Habe gerade schonmal schnell unter www.huk.de geschaut, aber auf Anhieb nicht das gefunden was ich gesucht habe. Ich habe noch im Hinterkopf, dass es sich um eine Rufnummer aus Hamburg gehandelt hat. Aber vielleicht können die Dir unter der Service-Nummer Auskunft dazu geben...

Gruss,
Michael
_________________________
www.loenstrup2003.de.vu
Zuletzt geändert von Michael Duda am 26.03.2004, 12:12, insgesamt 1-mal geändert.
Petra~

Beitrag von Petra~ »

ach iri, Ihr seit wirklich Pechvögel. Ich drücke Euch die Daumen dass das endlich mal besser wird *malindenarmnehm*.

Wie Du Dir denken kannst habe auch ich keine Ahnung vom Dänischen Recht bzw. dem Umgang mit den Versicherungen.
Wenn Du Leute von der gegnerischen Versicherung nicht mit Dir sprechen wollen, warum machst Du das dann nicht schriftlich. Das ist sowieso besser da Du dann die Meldung in der Hand hast und jederzeit belegen kannst dass Du den Schaden rechtzeitig gemeldet hast. Ich hoffe Du hast Freunde die dänisch beherrschen und Dir dabei helfen können. Übrigens würde ich auch noch versuchen herauszufinden ob nach dänischem Recht Deinem Mann Schmerzensgeld zusteht.
Ist denn die Schuldfrage geklärt? Wenn die Polizei vor Ort war müsste doch ein Protokoll existieren? Und die müssten eigentlich auch das Abschleppen des Wagens veranlasst haben und somit wissen wohin der Schrott gefahren wurde. Denn ihr werdet vermutlich wie in D auch den Totalschaden schätzen lassen müssen und somit sollte der "Schrott" schon noch greifbar sein.

Petra
Zuletzt geändert von Petra~ am 26.03.2004, 13:38, insgesamt 1-mal geändert.
Sten

Beitrag von Sten »

Ich kann leider nicht helfen, aber du findest vielleicht hilfe unter:

http://www.retshjaelpen.dk

Ein andere Möglichkeit ist in einer Diskussionsgruppe zu fragen. In dk.videnskab.jura (man kann die gruppe auf google.de finden) findest du wahrscheinlich leute die sich damit auskenne. Ich schätze das Fragen in Englisch auch beantwortet werden.

Gruss

Sten
Zuletzt geändert von Sten am 26.03.2004, 13:39, insgesamt 1-mal geändert.
Petra~

Beitrag von Petra~ »

Hi iri,
das sind zwar deutsche links und somit aus der sicht "deutscher hat unfall im ausland" geschrieben.... aber vielleicht hilft dir das doch etwas weiter. Übrigens würde ich von meiner eigenen Versicherung erwarten dass sie mir hilfestellung gibt was ich tun muss.
Eine frage schoss mir noch durch den kopf. Der unfallgegener muss doch ebenfalls einen schaden davongetragen haben. Hat er bei deiner versicherung den schaden gemeldet? Wenn nein kann man doch schon davon ausgehen dass er sehr wohl weiß dass er schuld ist, oder?

Also jetzt mal die links:
http://www.123recht.net/article.asp?a=321&f=ratgeber_verkehrsrecht_auslandunfall&p=3

http://www.123recht.net/article.asp?a=319&f=&p=5#grünen (das ist wohl die zentrale stelle in d für auslandsunfälle)DEN solltest Du dir besonders zu Gemüte führen.

http://www.gdv.de/presseservice/12110.htm (hier sind ein paar wenige Hinweise enthalten was in DK nicht bezahlt wird)

http://www.autoreise.de/unfallsrecht.html#daenemark

http://www.advocat24.de/user_files/rechtstipps/auslandsunfall.pdf

Verkehrsunfall: Schadenregulierung künftig im Inland
EU-Richtlinie vereinfacht Regulierung von Auslandsunfällen

Und noch was in Prosa ;-) da sich diese Info hinter einem popup befand:
[EVZ ] Wer bislang unverschuldet im Ausland einen Autounfall erlitten hatte, brauchte in der Regel viel Geduld, meist einen Rechtsanwalt und zudem auch noch Sprachkenntnisse des Landes, in dem der Crash passierte. Das soll seit dem 1.1.2003 vorbei sein.

Im Januar trat die sogenannte 4. KH (Kraftfahrthaftpflicht)-Richtlinie in Kraft, die die Schadenabwicklung zwischen Unfallbeteiligten der Europäischen Union wesentlich vereinfacht. Neu ist:

Jeder Versicherer in Europa muss in jedem Mitgliedsland Schadenregulierungsbeauftragte benennen. Im Klartext: Wer in Griechenland Opfer eines Verkehrsunfalls ist, kann sich künftig in Deutschland an den Beauftragten der griechischen Versicherung wenden. Wer das ist, erfährt der Geschädigte von der nationalen Auskunftsstelle, in Deutschland, dem Zentralruf der Autoversicherer, unter der Nummer 0180-25026 (www.zentralruf.de).

Die Bearbeitungszeit eines Unfallschadens durch den Regulierungsbeauftragten darf drei Monate nicht überschreiten. Reagiert er in dieser Zeit nicht oder nicht angemessen, kann sich der Geschädigte stattdessen an die nationale Entschädigungsstelle - in Deutschland der Verein Verkehrsopferhilfe in Hamburg (www.verkehrsopferhilfe.de) - wenden.

Die nationale Entschädigungsstelle ist auch zuständig, wenn der ausländische Versicherer (noch) keinen Schadenregulierungsbeauftragten benannt hat.
Weitere Informationen zum Thema Autounfall und Urlaubsreise unter www.versicherung-und-verkehr.de.

Petra
Zuletzt geändert von Petra~ am 26.03.2004, 14:52, insgesamt 1-mal geändert.
Flicko

Beitrag von Flicko »

Hallo Iri,

in Deutschland gibt es einen sog. "Direktanspruch", d.h. Du mußt Dich nicht an den Unfallverursacher wenden, sondern kannst Dich direkt mit dem Versicherungsunternehmen in Verbindung setzen. Wenn Du tatsächlich einen Zeugen hast, solltest Du seine Zeugenaussage an die zuständige Versicherungsgesellschaft senden. Der Versicherer wird sich an seinen Versicherungsnehmer wenden und ihn zu dem Autounfall befragen. Ggf. macht Photos von beiden Autos, auf denen vor allem das Kennzeichen das anderen Fahrzeugs zu sehen ist, anhand dieses Kennzeichens könnt ich auch die Versicherungsgesellschaft mit dem Unfall konfrontieren, da hier hierüber auch feststellen könnt, wo der Unfallverursacher tatsächlich versichert ist.

Mein Rat: nehmt Euch unbedingt einen Anwalt. Ihr seid sonst u.U. aufgeschmissen.
Zuletzt geändert von Flicko am 26.03.2004, 15:42, insgesamt 1-mal geändert.
iri

Beitrag von iri »

Hallo all ihr lieben,

soviel Mühe habt ihr euch für mich gemacht. Dankeschön. Ganz besonders auch für die Umarmung, Petra. Es ist ganz einfach schön zu lesen, dass es Anteilnahme gibt und jedesmal wenn ich euch bitte eine ganze Hilfewelle anrollt. Ich kann's gerade gut gebrauchen.

Kurze Erläuterung.
Der Zeuge hat sich der Polizei zur Verfügung gestellt und diese gab meinem Mann im Krankenhaus Kolding, in das er zuerst eingeliefert wurde, Namen, Kennzeichen und Versicherung des Schadenverursachers und erzählte meinem Mann, dass Zeugenaussage und seine Aussage 100 %ig übereinstimmen.

Der Unfallverursacher hat keinen Schadenersatz bei meiner Versicherung, die sich (noch) weigert mir zu helfen, gestellt.

Die Polizei teilte meinem Mann auch mit, dass das Auto zum Bilsyn (TÜV) zur Schätzung gebracht wurde. Sie wollten sich dann um den Polizeirapport kümmern und melden. Seit 11 Tagen geschah nichts.

Ich habe noch nicht mal eine Chance mitzuteilen, was sich sonst noch im Auto befunden hat, geschweige denn, dass ich etwas davon gesehen hätte.

Nun war heute eine Sozialhelferin des Krankenhauses bei Michael und diese will das ganze nun in die Hand nehmen.

So nebenbei wurde uns dann bestätigt, dass Dänemark nicht das notwendige Training für meinen Mann bezahlt wenn dieser in Deutschland wohnt.

Er muss zwar weiterhin seine Steuern in Dänemark abführen, ist Inhaber seines gelben sänischen Krankenversicherungsausweises, aber für die Folgebehandlung soll nun die AOK-Flensburg zahlen.

Soviel zur sozialen Hängematte eines dänischen Staatsbürgers.

Und jetzt mache ich erstmal Schularbeiten und studiere eure Links. Da ist doch bestimmt wieder etwas für mich dabei.

Viele Grüsse und ein schönes Wochenende
wünscht

xx
Ingrid
Zuletzt geändert von iri am 26.03.2004, 18:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Iri schrieb:

>Die Polizei teilte meinem Mann auch mit, dass das Auto zum Bilsyn
>(TÜV) zur Schätzung gebracht wurde. Sie wollten sich dann um den
>Polizeirapport kümmern und melden. Seit 11 Tagen geschah nichts.

Aber war es nicht so, daß das Auto Dir gehört? In dem Fall solltest Du Dich doch an die Polizei wenden und fragen, was die damit gemacht haben? Die müssen ja auch sagen könne, wann sie mit einem weiteren Ergebnis rechnen.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 26.03.2004, 20:06, insgesamt 1-mal geändert.
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iri

Beitrag von iri »

Ja, das Auto gehörte mir. Deswegen verstehe ich ja auch nicht warum man mich nicht benachrichtigt.

In Dänemark scheint es auch sehr ungewöhnlich zu sein, dass einer Frau ein Auto gehört. Bei einer früheren Polizeikontrolle wurde Michael glatt gefragt warum denn das Auto auf meinen Namen gemeldet sei. Fand ich seltsam. Aber so ein bisschen ticken die Uhren doch anders hier :).
Zuletzt geändert von iri am 26.03.2004, 21:18, insgesamt 1-mal geändert.
Silvia W.
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Beitrag von Silvia W. »

Hallo Iri!
Auch wenn ich Dir nicht helfen kann, so möchte ich doch loswerden, wie leid mir das alles tut.
Ich wünsche Dir von Herzen die Kraft, die Du nun brauchst, um alles zu erledigen. Vor allem Deinem Mann gute Besserung!
Tröstende Grüsse
Silvia
Liebe Grüße
Silvia