Liebe Kalinka, ich glaube Du solltest das alles nochmal durchlesen
In dem Verordnung geht es nämlich eigentlich um etwas ganz anderes. Es geht darum, dass "Wanderarbeiter" die gleiche soziale Absicherung haben müssen, wie die Bürger des Landes in dem sie arbeiten.
D.h. wenn ein Deutscher in DK arbeitet, dann muss er die gleiche soziale Absicherung bekommen, wie ein Däne. Das gilt unabhängig davon, ob er in DK wohnt oder ob er in DE wohnt und Grenzgänger ist. D.h. natürlich, dass ein Grenzgänger, der mit seiner Familie in DE wohnt, aber in DK arbeitet, die Möglichkeit hat, an sein Wohnort (in DE) zum Arzt zu gehen und die kosten dafür erstattet zu bekommen. Das ist wahrscheinlich das, was Du beobachtet hast.
Aus dieser Verordnung folgt aber keinesfalls, dass jemanden, der in DK wohnt (egal ob Däne oder Deutsche) in DE zum Arzt gehen kann. Das hat mit "Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit" sehr wenig zu tun. Das wäre nur dann relevant, wenn z.B. ein Deutscher, der in DK wohnt, nicht die gleiche Versorgung in DK bekommen könnte wie seine dänische Nachbarn. Das nachzuweisen wäre aber bestimmt "schwierig". So müsste der dänische Hausarzt vermutlich nicht nur eine Überweisung herausgeben, sondern auch eine Erklärung, dass die gewünschte Behandlung nicht in DK möglich ist
weil der Patient Deutscher ist. Vorstellbar wäre dies vielleicht z.B. wenn es um psychologischer Behandlung für einen Patienten mit sehr geringer Dänischkenntnisse ginge?
Daraus erfolgt nicht unbedingt, dass man nicht ärztlicher Behandlung im Ausland mit Hilfe des EU-Rechts durchsetzen könne. Dabei solltest Du Dich aber nicht auf eine Verordnung zur "Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit" berufen, sondern auf die Dienstleistungsverordnung. Die EU ist nämlich nicht dafür zuständig, ob DU freier Arztwahl über Grenzen hinweg und nach dem System Deiner Wahl hast.
Die EU wäre dagegen dafür verantwortlich sicherzustellen, dass Ärzte als Dienstleister ihre Dienste über Grenzen hinweg anbieten können. Deshalb kannst Du z.B. zum Zahnarzt in ein anderes EU-Land gehen - und die gleiche Erstattung wie in Deinem Wohnland bekommen.
Das ist aber eine vollkommen andere Sache und dein Verweis auf die falsche Verordnung zeigt aber sehr deutlich, dass Du von der Sache nicht die geringste Ahnung hast.