In Dänemark geblitzt

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Hellfried
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Re: In Dänemark geblitzt

Beitrag von Hellfried »

Ronald hat geschrieben: Um Himmels Willen fimajo bloß keine schlafenden Hunde wecken!
Die werden sich schon bei dir melden, sie wollen ja was von DIR und nicht umgekehrt.
Vielleicht war auch der Film alle oder unscharf oder ein zweites Fahrzeug mit drauf, weiß der Fuchs was auch passiert sein KANN.
Manchmal hat man Glück, soll schon vorgekommen sein...

Good luck,
-Ronny
Ein guter Tipp!

Als ich 1993 meinen ersten Neuwagen (Audi 80) vom Autohaus abholte, bin ich in einer geschlossenen Ortschaft auch geblitzt worden.

Auf Grund der erheblich überhöhten Geschwindigkeit rechnete ich damals auf jeden Fall mit einem hohen Bußgeld und einem Fahrverbot aber bis heute kam nichts. Offenbar war ich so schnell, dass das Foto nichts geworden war. :mrgreen:

Im Gegensatz zu heute fuhr ich damals, mit 24 Jahren, auch noch wesentlich rasanter. :wink:
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breutigams
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Re: In Dänemark geblitzt

Beitrag von breutigams »

@Hellfried
Das ist lange her.
In 2003 wurde ich auch in DK geblitzt , damals lebte ich noch in DE und es kam nichts.
Mittlerweile gibt es Abkommen mit der deutschen Justiz , die dieses weiterverfolgen.
Musste mein Schwiegersohn letztes Jahr auch über sich ergehen lassen. 11KM zu schnell
in DK 1500 Dkk Strafe. kam von seinem zuständigen Amtsgericht.

Hilsen Peter
Der Teufel ist nicht so schwarz, wie man ihn malt
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25örefan
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Re: In Dänemark geblitzt

Beitrag von 25örefan »

Augen zu und durch.
Verantwortung übernehmen und zahlen.
Sollte die Geschwindikeitsübertretung wirklich so arg sein wie vom Threadsteller gefühlt vermutet, wird es nach der Rechtslage (siehe meinen erste Antwort inkl. Links) aufgrund der Höhe des Bußgeldes wahrscheinlich sowieso Post aus DK geben.
"Es sieht der Mensch die Welt fast immer durch die Brille des Gefühls, und je nach der Farbe des Glases erscheint sie ihm finster oder purpurhell."
H. C. Andersen

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Tatzelwurm
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Re: In Dänemark geblitzt

Beitrag von Tatzelwurm »

(wegen beleidigung des Moderatorenteams entfernt!//Maybritt)
Detlef
Übrigens, dass mit der Grosszügigkeit klappt in Frankreich ganz gut.
Schmeichler sind wie Katzen,
vorne lecken, hinten kratzen.

Wenn jeder Scheinheilige wie eine 60-Watt-Birne leuchten würde, könnte man nachts nicht mehr ohne Augenbinde schlafen.
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breutigams
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Re: In Dänemark geblitzt

Beitrag von breutigams »

http://www.nordschleswiger.dk/news.4460.aspx?newscatid=46&newsid=93812&h=Nummernschild-Scanner-erkennt-viele-Gesetzes%C3%BCberschreitungen---Polizei-kann-nicht-alle-bearbeiten-
Der Teufel ist nicht so schwarz, wie man ihn malt
Hendrik77
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Re: In Dänemark geblitzt

Beitrag von Hendrik77 »

@all Info
Inzwischen gibt es eine zweite Meldung hier aus dem Thread. Ich lass erstmal alles so stehen und wer ggf. über meine Beiträge hier oder andere OT Beiträge diskutieren möchte macht das zukünftig bitte hier http://dk-forum.de/phpbb3/viewtopic.php?f=19&t=30892&start=60 und nicht in diesem Thread.
Alle weiteren Beiträge weit abseits der Überschrift werde ich zukünftig kommentarlos löschen, aber meine Hoffnung ist weiterhin das dies nicht nötig ist.
Venlig hilsen
Moderator Hendrik77
Tatzelwurm
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Re: In Dänemark geblitzt

Beitrag von Tatzelwurm »

Na wenn es einige so genau nehmen,
dann haben die Beiträge übers scannen von Nummernschildern, auch nichts mit
blitzen in Dänemark (so dass Thema) wegen Raserei zu tun.

Aber dann sollten wir das plaudern über gewisse Themen gleich ganz lassen.

Schönen Abend.

Detlef
Hinweis an den Mod, Beitrag kann auch verschoben werden.
Schmeichler sind wie Katzen,
vorne lecken, hinten kratzen.

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picnic
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Re: In Dänemark geblitzt

Beitrag von picnic »

Solidarität mit den Abgestraften! 8)

Denunziantentum ist typisch deutsch! Herr Lehrer, ich weiß was.... :D

So...und jetzt bitte kommentarlos löschen!
Gruß aus Bochum
fimajo
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Re: In Dänemark geblitzt

Beitrag von fimajo »

Danke nochmal an alle!
Ja ich halte mich eigentlich komplett ans Limit, nur war ich hier von der Reaktion zu langsam. Ich war gerade am abbremsen und der Blitzer stand natürlich direkt hinter dem Schild mit der Geschwindigkeitssenkung.

Naja, ich meinte, dass es teuer wird, weil die Strafen in DK ja bei 1000 kr anfangen. Das ist leider mehr als die angegeben "ab 70 €", selbst mit einer Bearbeitungsgebühr von 30 € :(

Aber naja, ich halte mich ans Gesetz und werde es zahlen sobald es kommt. Ich hab ja auch selber Schuld.
Vielen Dank trotzdem für eure Antworten. Mal sehen wie lange es jetzt dauert, bis ich das Schreiben bekomme.
Hinnerk

Re: In Dänemark geblitzt

Beitrag von Hinnerk »

breutigams hat geschrieben:@Hellfried
Das ist lange her.
In 2003 wurde ich auch in DK geblitzt , damals lebte ich noch in DE und es kam nichts.
Mittlerweile gibt es Abkommen mit der deutschen Justiz , die dieses weiterverfolgen.
Musste mein Schwiegersohn letztes Jahr auch über sich ergehen lassen. 11KM zu schnell
in DK 1500 Dkk Strafe. kam von seinem zuständigen Amtsgericht.
Das Amtsgericht hat damit zunächst einmal nichts zu tun.
„Seit Ende Oktober 2010 ist ein Vollstreckungsabkommen in Kraft getreten, wonach Geldsanktionen aus allen EU-Staaten, die dem EU-Rahmenbeschluss zur Geldsanktionsvollstreckung beigetreten sind, ab einer Höhe von 70 Euro auch in Deutschland vollstreckt werden können. Es kommt dabei nicht allein auf die Höhe des Bußgeldes an, sondern auch die Verfahrenskosten werden hier mit einbezogen. Ist beispielsweise im Ausland gegen Sie ein Bußgeldbeschied in Höhe von 50 Euro ergangen, kann dieser in Deutschland vollstreckt werden, wenn die Verfahrenskosten mindestens 20 Euro betragen.“
Quelle: https://www.das.de/de/rechtsportal/verk ... sland.aspx
Ein Verwarn- oder Bußgeld wird in jedem Fall von Seiten der Heimatgemeinde bzw. Landkreis dem Eigentümer des KFZ zugeleitet, genau so, als wenn das Verkehrsvergehen (z.B. Geschwindigkeitsüberschreitung) hier in Deutschland erfolgt wäre und das hiesige Ordnungsamt geblitzt hätte. Dies sieht so das o.g. EU-Abkommen vor. Die hiesige Gemeinde zieht das Verwarngeld plus hier anfallender Gebühren ein und leitet dieses weiter an die den Verwarnbescheid ausgestellten Behörde. Erst wenn sich der Betroffene weigert zu zahlen, kümmert sich das Bundesamt für Justiz um das Eintreiben des Bußgeldes.
Man sollte aber nicht annehmen, dass Ordnungsämter im EU-Ausland auf das Eintreiben von Verwarn-oder Bußgeldern verzichten, weil es vermeindlich mit einem unverhältnismäßig hohen Arbeitsaufwand verbunden ist. Der Sachbearbeiter/die Sachbearbeiteren öffnet an ihrem PC am Arbeitsplatz einfach einfach eine entsprechede Maske, gibt das Kennzeichen des (deutschen) KFZ-Halters ein, dann eine Code-Nr. für das "Vergehen" mit Zeitpunkt und Ort. Das wars. Um alles Weitere kümmert sich die technik bzw. das Netzwerk. Kurze Zeit später liegt die Forderung bei der zuständigen Heimatgemeinde auf dem Tisch. Der Arbeitsaufwand ist also nicht größer als das Eintreiben eines Verwarngeldes eines ortsansässigen KFZ-Halters.

Ganz wichtig: Dies trifft nicht für Parkvergehen auf Parkflächen von Supermärkten zu, die von privaten Parküberwachungsfirmen wie Europark A/S überwacht werden. Hierbei handelt es sich um eine private Forderung, die in dieser Form in Deutschland weder von der Gemeinde, einem Inkassounternehmen oder einem Gericht eingezogen werden kann. 2015 waren das in der Regel 655 DKK = 88 Euro! Betroffene Autofahrer werden zwar mitunter von beauftragten Inkassounternehmen traktiert, diese haben aber diesbezüglich keine rechtlichen Möglichkeiten, das Geld gerichtlich einzufordern. Sie können es zwar versuchen. Nur wird darauf verzichtet, da die Aussicht auf Erfolg gegen Null geht. Ich hatte bereits zweimal in Dänemark das Vergnügen, auch mit anschließenden Schreiben eines Inkassobüros. Mein ADAC-Anwalt: „Keine Chance, einfach vergessen.“
Paddy2
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Re: In Dänemark geblitzt

Beitrag von Paddy2 »

Hallo,
eine Frage zur Bearbeitungsdauer.
Eine Freundin wurde vor über 4 Monaten geblitzt. Bis heute ist nichts passiert. Kann es sein, dass die Bearbeitung so lange dauert?
Muss bei der Wiedereinreise nach DK wegen der Nummernschildscanner mit Konsequenzen gerechnet werden, obwohl nach so langer Zeit noch nichts vorliegt?

Gruß
Paddy
Hinnerk

Re: In Dänemark geblitzt

Beitrag von Hinnerk »

Die Bearbeitung eines Verkehrsdelikts, egal von welchem EU-Bürger begangen, geht normalerweise recht flott. Das ist grenzüberschreitend mit kaum einem Mehraufwand für die (dänische) Behörde verbunden und EU-einheitlich geregelt. Die meisten EU-Staaten haben das Abkommen unterzeichnet, so auch Dänemark. Dank digitaler Vernetzung ist das alles recht einfach geworden. Der zuständige Mitarbeiter der Polizei bzw. der Kommune setzt sich an den PC, öffnet eine Bestimmte Maske, gibt die aufgenommenen Daten wie KFZ-Kennzeichen, Code-Nr. für das Vergehen, ggf. Blitzerfoto ein und ab damit. Der Vorgang landet dann bei der Kommune des Ortes, bei der das KFZ zugelassen ist. Von dort geht dann ein netter Brief mit Zahlungsaufforderung an den KFZ-Halter. Da muss nichts mehr übersetzt werden, weil es für jedes Vergehen im Straßenverkehr ein EU-weit abgestimmtes Schlüsselsystem gibt. Die Überweisung des Bußgeldes plus zusätzliche Bearbeitungsgebühr durch die deutsche Behörde ist an die Heimatgemeinde in Deutschland zu leisten, die den geforderten Betrag nach Dänemark weiterleitet. Freunden von uns, die uns in Dänemark bei der Renovierung unseres Hauses geholfen haben ist dies vor zwei Jahren mal passiert. Als die nach etwas über zwei Wochen wieder nach D. zurückkehrten war lag die Benachrichtigung der Deutschen Post in Form eines Einschreibens per Zustellungsurkunde (wird vom Postboten unterzeichnet) bereits im Postkasten.
Auch im Falle einer Bußgeldforderung aus dem Ausland gilt die deutsche Verjährungsfrist. Die beträgt bei uns drei Monate ab Vorliegen des Bescheides bei der deutschen Behörde.

Wenn im Fall deiner Freundin die Angelegenheit mittlerweile vier Wochen her ist, wird da auch nichts mehr kommen. So etwas passiert in Deutschland auch häufiger, z.B. wenn das Blitzerfoto kein KFZ-Kennzeichen oder Gesicht erkennen lassen. Dies kann z.B. dann passieren, wenn zwei Autos sehr dicht hintereinander herfahren.
Bei einer Wiedereinreise nach Dänemark passiert da nichts. Warum auch? Es ist ja zu keinem Bußgeldverfahren gekommen.

Das hier Gesagte ist nicht aus der Luft gegriffen oder Internetwissen sondern die Auskunft eines ADAC-Vertragsanwalts den ich mal nach einem Parkvergehen in DK konsultierte. Da ging es allerdings um die Forderung eines privaten Parkflächenüberwachungsunternehmen. Da liegt die Rechtslage anders.
dingo
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Registriert: 21.03.2010, 15:55

Re: In Dänemark geblitzt

Beitrag von dingo »

nur der Genauigkeit willen . Es gibt bei der Post entweder Postzustellungsaufträge , die werden vom Zusteller unterschrieben, oder aber Einschreiben . Da gibt es dann noch den Unterschied Einwurf Einschreiben , dieses kann wie ein gewöhnlicher Brief in den Briefkasten geworfen werden oder Übergabe Einschreiben . Da muss der Empfänger unterschreiben . Und so er nicht anwesend ist bekommt er eine Benachrichtigung um sich die Sendung am Schalter abzuholen .
Einschreiben per Zustellungsurkunde gibt es nicht .
Hinnerk

Re: In Dänemark geblitzt

Beitrag von Hinnerk »

Da setz ich dann mal noch einen drauf: Es gibt insgesamt fünf Formen von Einschreiben:

https://www.deutschepost.de/de/e/einschreiben.html

In meinem geschilderten Fall war es dann ein Einschreiben Typ "Einwurf" für 2,15 Euro.

In diesem Zusammenhang auch ganz witzig aber alt mit Bart:

Wertbeutelverordnung der Deutschen Bundespost
(aus der Zeit vor der Privatisierung)

Amtliche Verlautbarung der Deutschen Bundespost

In Dienstanfängerkreisen kommen immer wieder Verwechslungen der Begriffe "Wertsack", "Wertbeutel", "Versackbeutel" und "Wertpaketsack" vor.
Um diesem Übel abzuhelfen ist das folgende Merkblatt dem § 49 der ADA vorzuheften.

Der Wertsack ist ein Beutel, der aufgrund seiner besonderen Verwendung im Postbeförderungsdienst nicht Wertbeutel, sondern Wertsack genannt wird, weil sein Inhalt aus mehreren Wertbeuteln besteht, die in den Wertsack nicht verbeutelt, sondern versackt werden.

Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass die zur Bezeichung des Wertsackes verwendete Wertbeutelfahne auch bei einem Wertsack mit Wertbeutelfahne bezeichnet wird und nicht mit Wertsackfahne, Wertsackbeutelfahne oder Wertbeutelsackfahne.

Sollte es soch bei der Inhaltsfeststellung eines Wertsackes herausstellen, dass ein in einen Wertsack versackter Versackbeutel statt im Wertsack in einen der im Wertsack versackten Wertbeutel hätte versackt werden müssen, so ist die in Frage kommende Versackstelle unverzüglich zu benachrichtigen.

Nach seiner Entleerung wird der Wertsack wieder zum einem Beutel, und er ist auch bei der Beutelzählung nicht als Sack, sondern als Beutel zu zählen.

Bei einem im Ladezettel mit dem Vermerk "Wertsack" eingetragenen Beutel handelt es sich jedoch nicht um einen Wertsack, sondern um einen Wertpaketsack, weil ein Wertsack im Ladezettel nicht als solcher bezeichnet wird, sondern lediglich durch den Vermerk "versackt" darauf hingewiesen wird, dass es sich bei dem versackten Wertbeutel um einen Wertsack und nicht um einen ausdrücklich mit "Wertsack" bezeichneten Wertpaketsack handelt.

Verwechslungen sind insofern im übrigen ausgeschlossen, als jeder Postangehörige weiß, dass ein mit Wertsack bezeichneter Beutel kein Wertsack, sondern ein Wertpaketsack ist.


Wer sich das vorlesen lassen möchte:
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dina
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Re: In Dänemark geblitzt

Beitrag von dina »

@ Hinnerk, ist das mit den Beutelsäcken echt oder Satire :P ?

LG Tina