Aufenthaltsgenehmigung

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LoudHoward
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Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von LoudHoward »

Moin,

ich habe eine Frage. Ich habe im April ein Haus gekauft in DK und habe eine EU Aufenthaltsgenehmigung bekommen mit keinen Ablauf. Muss ich nach 5 Jahren eine neue beantragen? Gibt es ein unterschied für eine unbefristete die viele nach 5 Jahren beantragen?

Die Frage ist wenn ich wider erwartend doch Arbeitslos werde erlischt dann diese Aufenthaltsgenehmigung?

Gruß
Christopher.
Anicki
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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von Anicki »

Ein EU-Bürger kann sich ohne Aufenthaltsdokument bzw. Anmeldebescheinigung bis zu drei Monate in Dänemark aufhalten. Bei Arbeitssuche sogar bis zu sechs Monate lang.

Wird eine Bescheinigung zur Aufenthaltsdokumentation ausgestellt, gilt diese unbefristet. nach 5 Jahren kann eine Bescheinigung beantragt werden, die zum permantenten Aufenthalt berechtigt.

Quelle: Statsforvaltningen (Staatsverwaltung)
Anicki
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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von Anicki »

Kleine Anmerkung: Die Bescheinigung bleibt gültig, solange die Voraussetzungen erfüllt sind, die in der Erteilung verankert sind. Einfach mal nachlesen, was da genau drin steht.

Schöne Grüße
Anicki
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Re: Aufenthaltsgenehmigung

Beitrag von Anicki »

Noch was gefunden zu "Verlust des Aufenthaltsrechts":
Gründe können sein, dass keine Erwerbstätigkeit mehr ausgeübt wird oder der Lebensunterhalt nicht mehr selbstständig bestritten wird. Doch wenn das permanente Aufenthaltsrecht gewährt worden ist, ist man safe. da verliert man das Aufenthaltsrecht nur, wenn man Dänemark verlässt.