Dänische Staatsbürgerschaft

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Mia77
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Dänische Staatsbürgerschaft

Beitrag von Mia77 »

Hallo,
ich hoffe, dass mir jemand helfen kann.
Als ich meinen deutschen Reisepass beantragt habe, wurde mir gesagt, dass ich die dänische Staatsbürgerschaft habe. Zuerst dachte ich an einen Scherz und habe mich nicht weiter drum gekümmert. Als ich meinen Personalausweis erneuert habe wurde mir jetzt nach Jahren dasselbe erzählt und ebenso steht es auf meinem polizeichlichen Führungszeugnis.
Wie kann ich dahinter kommen, ob es wirklich stimmt mit der dänischen Staatsbürgerschaft und auf welchem Weg ich es erlangt habe? die dänische Botschaft konnte mir per Email keine Auskunft geben.
Meine Mutter weiß von nichts und mein Vater ist vor 10 Jahren verstorben.
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Toro
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Re: Dänische Staatsbürgerschaft

Beitrag von Toro »

Hallo Mia77!
Der Grund deiner dänischen Staatsbürgerschaft kann viele Gründe haben.
Du bist zB.in Dänemark geboren und dein Vater hatte die dänische Staatsangehörigkeit.
Die Staatangehörigkeit der Mutter ist, soweit ich das kenne, dann nicht erheblich.

Im Ausland geborene Kinder, deren deutsche Eltern bzw. deutsche Mutter oder
deutscher Vater am oder nach dem 01.01.2000 (Inkrafttreten der
Staatsangehörigkeitsrechtsreform) im Ausland geboren wurden, erwerben
grundsätzlich nicht mehr die deutsche Staatsangehörigkeit
. Etwas anderes gilt
nur, wenn sie dadurch staatenlos würden, oder wenn die deutschen Eltern oder
der deutsche Elternteil die Geburt innerhalb eines Jahres der zuständigen
Auslandsvertretung anzeigt

[url]http://www.prag.diplo.de/contentblob/4091944/Daten/7375927/mb_staatsangehrigkeit_dld.pdf[/url]
....und dann schau mal hier: http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/06/Staatsangehoerigkeit/einbuergerung.html
Na, wenn du Lust hast kannst du ja mit etwas mehr info's kommen.
Das die dänisch Botschaft dir keine Auskunft geben konnte wollte ist verständlich. :roll:

Leider fehlen wichtige Informationen in deinem Beitrag um etwas genaues zu sagen.
Wohnst du jetzt in Deutschland, wie lange schon, vielleicht auch dort geboren, Alter (ca 40 Jahre?), Staatangehörigkeiten deiner Eltern, ehelich geboren,
Dåbsatest (Geburtsurkunde), usw.....

Toro
Mia77
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Re: Dänische Staatsbürgerschaft

Beitrag von Mia77 »

Für mich ist das ein Rätsel. Meine Eltern sind deutsche. Ich bin 32 und meine Geschwister sind auch deutsch. Ich war einmal auf Durchreise in Dänemark und nein ich habe dort nicht geheiratet. Gibt es einen Antrag auf Überprüfung der Staatsbürgerschaft?
Hendrik77
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Re: Dänische Staatsbürgerschaft

Beitrag von Hendrik77 »

Hejsa !
https://www.borger.dk/transport-trafik- ... -dansk-pas Vielleicht hilft Dir die Seite weiter und ansonsten evtl. bei einer grenznahe Kommune anrufen und nachfragen. Die dänische Staatsangehörigkeit zu haben ohne es zu wissen + evtl. ohne CPR Nummer oder Eboks das klingt schon sehr mysteriös.
Venlig hilsen
Hendrik77
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Toro
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Re: Dänische Staatsbürgerschaft

Beitrag von Toro »

Mia77 hat geschrieben:Gibt es einen Antrag auf Überprüfung der Staatsbürgerschaft?
Ja, gibt es hier: https://www.bva.bund.de/SharedDocs/Down ... nn=4486756
und mehr dazu hier: https://www.bva.bund.de/DE/Themen/Staat ... -node.html


Toro
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Toro
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Re: Dänische Staatsbürgerschaft

Beitrag von Toro »

Mia77 hat geschrieben:Gibt es einen Antrag auf Überprüfung der Staatsbürgerschaft?
Ja, das gibt es auch wenn man nicht im Ausland lebt.

Das Bestehen oder Nichtbestehen der deutschen Staatsangehörigkeit kann im Rahmen eines besonderen Verfahrens von der Staatsangehörigkeitsbehörde verbindlich festgestellt werden, § 30 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG).

Das so genannte Feststellungsverfahren setzt einen Antrag voraus, kann bei Vorliegen eines öffentlichen Interesses aber auch ohne einen Antrag von Amts wegen betrieben werden. Für die Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit werden schriftliche Beweismittel, wie z.B. Personenstandsurkunden, Auszüge aus dem Melderegister, Wehrpässe, Beamtenernennungen, Einbürgerungsurkunden, Staatsangehörigkeitsausweise oder sonstige deutsche Personalpapiere benötigt. Auf dieser Grundlage muss das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit feststellbar sein.

Wird das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag festgestellt, fertigt die Behörde einen Staatsangehörigkeitsausweis aus; die Gebühr hierfür beträgt 25€. Zuständige Behörden sind die Magistrate der Kreisfreien Städte sowie die Kreisausschüsse der Landkreise.


Siehe: https://innen.hessen.de/buerger-staat/s ... hoerigkeit
Und auch hier: https://www.gesetze-im-internet.de/bund ... gesamt.pdf


Toro