Fahrtkosten
Verfasst: 16.07.2018, 13:04
Hej allesammen,
Wo macht man seine Fahrtkosten zur Arbeitstelle geltend, in D oder DK, oder in beiden Ländern? In DK gilt ab 24 Kilometer und in D ab dem ersten Kilometer. So wäre man
als Grenzgänger wenn man in DK Fahrtkosten am Ende des Jahres beantragt benachteiligt , was in D nicht der Fall ist.
Wo macht man seine Fahrtkosten zur Arbeitstelle geltend, in D oder DK, oder in beiden Ländern? In DK gilt ab 24 Kilometer und in D ab dem ersten Kilometer. So wäre man
als Grenzgänger wenn man in DK Fahrtkosten am Ende des Jahres beantragt benachteiligt , was in D nicht der Fall ist.