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Fahrtkosten

Verfasst: 16.07.2018, 13:04
von Nydansker
Hej allesammen,

Wo macht man seine Fahrtkosten zur Arbeitstelle geltend, in D oder DK, oder in beiden Ländern? In DK gilt ab 24 Kilometer und in D ab dem ersten Kilometer. So wäre man

als Grenzgänger wenn man in DK Fahrtkosten am Ende des Jahres beantragt benachteiligt , was in D nicht der Fall ist.

Re: Fahrtkosten

Verfasst: 16.07.2018, 13:45
von Kairos
Dort wo das Arbeitseinkommen erwirtschaftet wird, werden auch die Fahrkosten steuermindernd angesetzt.

Re: Fahrtkosten

Verfasst: 17.07.2018, 09:05
von mib777
Nydansker hat geschrieben:Hej allesammen,

Wo macht man seine Fahrtkosten zur Arbeitstelle geltend, in D oder DK, oder in beiden Ländern? In DK gilt ab 24 Kilometer und in D ab dem ersten Kilometer. So wäre man

als Grenzgänger wenn man in DK Fahrtkosten am Ende des Jahres beantragt benachteiligt , was in D nicht der Fall ist.
Das stimmt so pauschal schon mal gar nicht. Zwar sind die ersten 24 km in DK nicht absetzbar, aber dafür der Hin- und Rückweg. Das ist in DE nicht der Fall.

Ich würde mal empfehlen sich hier pendlerinfo.org gründlich einzulesen. Als Grenzpendler muss man sich auf beiden Seiten mit dem sozialen und dem Steuersystem auskennen.