Hej allesammen,
Wo macht man seine Fahrtkosten zur Arbeitstelle geltend, in D oder DK, oder in beiden Ländern? In DK gilt ab 24 Kilometer und in D ab dem ersten Kilometer. So wäre man
als Grenzgänger wenn man in DK Fahrtkosten am Ende des Jahres beantragt benachteiligt , was in D nicht der Fall ist.
Fahrtkosten
Re: Fahrtkosten
Dort wo das Arbeitseinkommen erwirtschaftet wird, werden auch die Fahrkosten steuermindernd angesetzt.
Re: Fahrtkosten
Das stimmt so pauschal schon mal gar nicht. Zwar sind die ersten 24 km in DK nicht absetzbar, aber dafür der Hin- und Rückweg. Das ist in DE nicht der Fall.Nydansker hat geschrieben:Hej allesammen,
Wo macht man seine Fahrtkosten zur Arbeitstelle geltend, in D oder DK, oder in beiden Ländern? In DK gilt ab 24 Kilometer und in D ab dem ersten Kilometer. So wäre man
als Grenzgänger wenn man in DK Fahrtkosten am Ende des Jahres beantragt benachteiligt , was in D nicht der Fall ist.
Ich würde mal empfehlen sich hier pendlerinfo.org gründlich einzulesen. Als Grenzpendler muss man sich auf beiden Seiten mit dem sozialen und dem Steuersystem auskennen.
mvh
Michael
Michael