Meinungsumfrage zum Verschleierungsverbot in DK und anderswo

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Meinungsumfrage zum Verschleierungsverbot

Ja, ich befürworte ein gesetzliches Verschleierungsverbot wie in Dänemark. Dies auch für Schülerinnen während des Unterrichts in der Schule. Von daher ist allenfalls das Tragen eines Kopftuches erlaubt, welches lediglich die Haare, nicht aber das Gesicht bedeckt. Schülerinnen und Schüler müssen während des Unterrichts in der Schule für die Lehrkraft klar erkennbar sein. Diese muss schließlich sicher sein, wen sie da unterrichtet.
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Nein, ich bin gegen ein solches Gesetz. Jeder soll in der Öffentlichkeit tragen dürfen, wonach ihm/ihr ist.
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Nein, ich bin gegen ein solches Gesetz. Jeder soll soll in der Öffentlichkeit tragen dürfen, wonach ihm/ihr ist. Ausnahme: Schülerinnen und Schüler müssen während des Unterrichts in der Schule für die Lehrkraft klar erkennbar sein. Von daher ist allenfalls das Tragen eines Kopftuches erlaubt, welches lediglich die Haare, nicht aber das Gesicht bedeckt. Diese muss schließlich sicher sein, wen sie da unterrichtet.
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Insgesamt abgegebene Stimmen: 17

Hinnerk

Meinungsumfrage zum Verschleierungsverbot in DK und anderswo

Beitrag von Hinnerk »

Im folgenden Thread wird das von der dänischen Regierung per Gesetz erlassene Verbot der Verschleierung heftig diskutiert:
http://dk-forum.de/phpbb3/viewtopic.php?f=11&t=33383
Es geht da vor allem um das Tragen einer Burka oder einer Niqab im öffentlichen Raum. Unabhängig davon, aus welchen Gründen die Verschleierung erfolgt soll hier jeder Forenuser die Möglichkeit haben, anonym seine Meinung zu diesem Verbot in Form einer Stimmabgabe (nein/ja) abzugeben.
Hinnerk

Re: Meinungsumfrage zum Verschleierungsverbot in DK und ande

Beitrag von Hinnerk »

Achtung: Ich habe die Form der Umfrage noch einmal geändert. Wer also zuvor bereits abgestimmt hat sollte dies noch einmal tun. Die Stimme wurde gelöscht. Es war aber wohl nur eine.
Sorry.
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25örefan
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Re: Meinungsumfrage zum Verschleierungsverbot in DK und ande

Beitrag von 25örefan »

Ich hoffe, dass ein Kommentar und auch ein nicht anonymes Abstimmen hier erlaubt ist:
Überall, wo eine Identifizierung einer Person im Einzelfall aus konkret begründetem Anlass erforderlich ist (vor Gericht, Sozialamt, vor der Polizei, bei der Passkontrolle, am Bankschalter, etc.) sollte gleiches gelten wie unter Abstimmungsmöglichkeit 3 =>Schulunterricht.
Nicht aber überall und grundsätzlich in der Öffentlichkeit mit dem/ der General-Verdacht/ -Vermutung/
-Unterstellung, ein Tragen der Verschleierung diene dem unerkannten Ausüben eines Verbrechens.
In diesem Sinne meine auch nicht anonymes Votum für Antwort 3.
"Es sieht der Mensch die Welt fast immer durch die Brille des Gefühls, und je nach der Farbe des Glases erscheint sie ihm finster oder purpurhell."
H. C. Andersen

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Hinnerk

Re: Meinungsumfrage zum Verschleierungsverbot in DK und ande

Beitrag von Hinnerk »

Das ist in Ordnung 25örefan. Die "Entschleierung" im Zuge einer notwendigen Identifizierung z.B. bei der Polizei, in einem Gerichtsverfahren oder im Verlauf des Asylverfahrens und ggf. noch weiteren Maßnahmen die eine Identifizierung erforderlich machen ist aber ja nicht Gegenstand des Vermummungsverbots. So viel ich weiß hat es diesbezüglich wohl auch noch keine Probleme gegeben. Oder doch?
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25örefan
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Re: Meinungsumfrage zum Verschleierungsverbot in DK und ande

Beitrag von 25örefan »

Hinnerk hat geschrieben:Das ist in Ordnung 25örefan. Die "Entschleierung" im Zuge einer notwendigen Identifizierung z.B. bei der Polizei, in einem Gerichtsverfahren oder im Verlauf des Asylverfahrens und ggf. noch weiteren Maßnahmen die eine Identifizierung erforderlich machen ist aber ja nicht Gegenstand des Vermummungsverbots.
Aber du hast doch in Punkt 3 als Ausnahme auch bzw. nur die Schule/ den Schulunterricht genannt.
Hat das Deinerseits einen bestimmten Grund?
Ich meine das „Verbot“ bzw. die Entschleierung dort entspricht doch den gleichen Begründungen wie in Bezug auf Gericht, Sozialbehörde, Bank etc., nämlich der Identifizierung einer Person (hier Schüler) aus einem konkretem Anlass (hier Schulunterricht => Identifizierung des jeweiligen Schülers => Wem gebe ich da eigentlich eine Note?) oder meintest Du zur allgemeinen Vorbeugung gegen Anschläge in Schulen?
Das ist mir jetzt etwas „schleierhaft „ :wink: Habe ich da etwas falsch verstanden?
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Hinnerk

Re: Meinungsumfrage zum Verschleierungsverbot in DK und ande

Beitrag von Hinnerk »

Zwischen dem Vermummungsverbot während des Unterrichts in der Schule und der Identifizierung bei einer Behörde besteht doch wohl ein gewisser Unterschied. Während von einer Schülerin verlangt wird, während des gesamten Schulunterrichts ihr Gesicht zu zeigen geht es doch bei einer behördlichen Identifizierung lediglich um ein kurzes Lüften des Schleiers, ggf. auch bei einer weiblichen Beamtin/Behördenangestellten. Da geht es doch nicht um die Frage der Vermummung in der Öffentlichkeit. zudem findet eine Identifizierung in Form der entschleierung des Gesichts ja nicht in der Öffentlichkeit statt. Deshalb muss dies auch nicht in einer Umfrage zum Vermummungsverbots explizit aufgeführt werden.
Und nein, an Anschlägen in Schulen habe ich nicht im Entferntesten gedacht. Nur daran, dass es für den Lehrer/die Lehrerin wichtig ist zu wissen, wen er/sie da unterrichtet. Weiterhin ist es wichtig, Emotionen der Schüler/Schülerinnen zu erkennen (Körpersprache). Kannst du dir vorstellen eine Schülerin zu unterrichten, bei der du nicht erkennen kannst, ob du im Unterricht bei ihr "ankommst" oder ob sie dich überhaupt versteht? Die Körpersprache, besonders die des Gesichts und der Mimik, sagt dem Lehrer/der Lehrerin sehr viel!
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25örefan
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Re: Meinungsumfrage zum Verschleierungsverbot in DK und ande

Beitrag von 25örefan »

Ok, dann istˋs mir klar.
Dann habe ich ja mit Votum 3 für mich zutreffend abgestimmt.
Hinnerk schrieb:
Kannst du dir vorstellen eine Schülerin zu unterrichten, bei der du nicht erkennen kannst, ob du im Unterricht bei ihr "ankommst" oder ob sie dich überhaupt versteht? Die Körpersprache, besonders die des Gesichts und der Mimik, sagt dem Lehrer/der Lehrerin sehr viel!
Es ist sicherlich nur mit starken Abstrichen möglich, jemanden bei derart eingeschränkter Rückkopplung zu unterrichten. Soviel habe ich von meiner beruflichen Praxis u.a. auch in diesem Metier dann doch noch nicht vergessen :idea:
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