BLAVANDS HUK hat geschrieben:
Hendrik ist im Gesundheitswesen tätig und wird mir zustimmen wenn ich hier als abschreckendes Beispiel die Raucherecken an Krankenhäusern nenne: Nicht selten sind das die Treffpunkte fürs Krankenhauspersonal incl. der Ärzte und auch von Patienten denen ein Körperteil auf Grund von Tabakgenuss entfernt werden musste! In der einen Hand den ,,Infusionsroller" ; in der anderen Hand die Kippe. Das ist leider kein schlechter Scherz sondern tägliche Praxis.
Raucherecken in Kliniken gänzlich abzuschaffen wird schwer möglich sein. Rauchen ist bei vielen Menschen eine Sucht, die man nicht mit einem Knopf abschalten kann. Würde man einem Raucher der das Qualmen nicht lassen kann die Aufnahme oder Behandlung im Krankenhaus verwehren hätte die Krankenhausverwaltung u.U. den Tot eines Patienten wegen unterlassener Hilfe zu verantworten.
Es gibt aber durchaus Bereiche und nicht nur in Restaurants oder Kneipen, wo sich ein absolutes Rauchverbot längst durchgesetzt hat. Beispiel die Stadt Oldenburg mit über 2000 Beschäftigten: Es ist jetzt ungefähr 15 Jahre her, dass das Rauchen suksessive abgeschafft bzw. vom Personalamt mit dem Segen des Personalrats untersagt wurde. Die einzelnen Stufen:
1. Verbot des Rauchens am Arbeitsplatz, insbesondere bei solchen mit Publikumsverkehr. In Arbeitsräumen ohne Publikumsverkehr durfte nur mit dem Einverständnis aller dort Beschäftigten geraucht werden. Wer außerhalb seines Arbeitsbereichs rauchen wollte musste sich in eines der Raucherzimmer zurückziehen. Das war dann häufig der Material- oder Kopierraum.
2. Nach einer gewissen Zeit (ich weiß die zeitlichen Abläufe nicht mehr genau) erfolgte das Rauchverbot innerhalb aller Verwaltungsabteilungen der Stadtverwaltung. Die Raucherzimmer wurden abgeschafft. Fortan mussten Raucher die nicht anders konnten zum Qualmen vor die Tür gehen.
3. Die vorgenannte Regelung stieß bei aber bei den nicht rauchenden Kollegen und Kolleginnen aber auch bei den oberen Dienstherren und vielen Bürgern auf Missfallen. So beklagten sich z.B. nicht rauchende Mitarbeiter darüber, dass ihre rauchenden Kollegen über den Tag eine Stunde oder länger rauchend abwesend waren und ihre Arbeit von den nicht rauchenden Kollegen miterledigt werden musste.
4. Es erfolgte daraufhin die Anweisung, dass Raucher sich zur Raucherpause abstempeln, die Pausen also nacharbeiten mussten. Der Erfolg war nur mäßig, zumal das Abstempeln zumeist „vergessen“ wurde.
5. Letzte Stufe: Totales Rauchverbot während der Arbeitszeit. Das Rauchen ist seitdem nur noch während der Mittagspause und nicht mehr im „Einzugsbereich“ des Verwaltungsgebäudes statthaft.
Erwähnt werden muss in diesem Zusammenhang, dass die Stadt Oldenburg als Arbeitgeber ihren rauchenden Mitarbeitern von Anfang an die Möglichkeit bot kostenlos an einem Raucherentwöhnungskurs teilzunehmen.