Zusätzliche Steuern auf die deutsche Rente in Dänemark

Handel, Karriere, Beruf, Branchen, Export, Import, Produkte, Messen, u.s.w
annalena
Mitglied
Beiträge: 8
Registriert: 26.02.2009, 13:43

Zusätzliche Steuern auf die deutsche Rente in Dänemark

Beitrag von annalena »

hi nochmal, habe das hier zur rentenbesteuerung in dänemark gefunden.

das ist auch für mich ein harter brocken, denn da hätte ich als rentnerin auch gewaltige einbußen und muss mir wirklich überlegen, wie ich die wieder auffangen könnte. vielleicht hilft dieser beitrag ja auch anderen von euch, die in deutschland schon eine rente beziehen und nach dänemark auswandern möchten. wenn dann noch dazuverdient wird, siehts auch nicht toll aus.

Quelle: Europa-mobil.de


Zusätzliche Steuern auf die deutsche Rente in Dänemark

Deutsche Ruheständler müssen mit einer Halbierung ihres Einkommens rechnen

Wo Sie Einkommenssteuern zahlen müssen, regelt ein “Doppelbesteuerungsabkommen” zwischen Deutschland und Dänemark. Dieses Abkommen sieht vor, dass Renteneinkünfte grundsätzlich dort besteuert werden, wo die Betroffenen leben - in Ihrem Fall also in Dänemark.

Für einen dänischen Rentner, der nach Deutschland zieht, ist diese Regelung sehr erfreulich: Hier werden Renten nur niedrig besteuert. Dies ist in Dänemark anders: Dort zahlen Rentner Steuern, und das nicht zu knapp. Der Steuersatz liegt derzeit um die 50 Prozent. Deutsche Ruheständler, die in Dänemark leben wollen, müssen also mit einer Halbierung ihres Einkommens rechnen.

De facto werden Rentner, die ihr Einkommen aus Deutschland beziehen, diskriminiert: Dänische Rentner erhalten, da die Besteuerung im voraus einkalkuliert wird, von vornherein eine höhere Rente. Ein Ruheständler mit einer deutschen Rente, die in Dänemark durch die Steuer halbiert wird, kann dagegen kaum seinen Lebensunterhalt bestreiten. Damit verfehlt das Doppelbesteuerungsabkommen seinen Sinn, denn eigentlich soll es Bürger, die in einen anderen Staat umgezogen sind, vor einer übermäßigen steuerlichen Belastung ihres Einkommens schützen.

De jure verstößt der dänische Staat aber nicht gegen europäisches Recht. Dieses sieht zwar vor, dass Ausländer aus anderen EU-Mitgliedstaaten gegenüber den eigenen Staatsbürgern nicht benachteiligt werden dürfen. Diesen Grundsatz verletzt die dänische Rentenbesteuerung aber nicht: Auch dänische Rentner müssen die hohen Steuern zahlen.

Noch ärgerlicher ist für Sie: Dänemark hat von seinem Recht, Renten von Deutschen zu besteuern, lange Zeit gar keinen Gebrauch gemacht! Deutsche Rentner konnten unbehelligt vom dänischen Fiskus in Dänemark leben. Erst vor kurzem hat der dänische Staat die Rentenregelung des Doppelbesteue-rungsabkommens für sich entdeckt. Seitdem verlangen die dänischen Behörden auch von deutschen Rentnern Steuern - oft mit deftigen Nachzahlungen für die vorhergehenden, bisher unversteuert gebliebenen Jahre.

Diese Situation ist für Sie natürlich gänzlich unbefriedigend. Auf dem Rechtsweg werden Sie aber schwerlich gegen den dänischen Staat vorgehen können. Eine Lösung des Steuerproblems kann nur auf politischer Ebene liegen. Tatsächlich ist ein neues Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Dänemark und Deutschland geplant, das die Besteuerung der Renten aus einer gesetzlichen Rentenversicherung an der Quelle, in Ihrem Fall also in Deutschland, vorsieht. Damit würde in Zukunft für einen Großteil der deutschen Rentner in Dänemark das existenzbedrohende Steuerproblem entfallen.

Dies ist für Sie nur ein schwacher Trost. So bitter es ist: Derzeit sind Sie noch völlig auf das Wohlwollen der dänischen Behörden angewiesen. Können Sie diese nicht zum Einlenken bewegen, bleibt Ihnen wohl nichts anderes übrig, als die Steuern für die letzten Jahre zu zahlen.

Ihr Fall ist kein Einzelfall. Bei der deutschen Botschaft in Kopenhagen ist bereits eine Reihe von Beschwerden deutscher Rentner eingegangen. Sie sollten deshalb Ihren Fall dort und bei der Bürgerberaterin der Europäischen Kommission in Dänemark bekanntmachen. Vielleicht können die dänischen Behörden ja durch die Vielzahl der Eingaben zu einer Änderung Ihrer Haltung bewegt werden.

Um ihre Aufenthaltsgenehmigung in Dänemark müssen Sie sich übrigens trotz allem keine Gedanken machen. Zwar ist ein ausreichendes Einkommen die Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung. Wenn Sie die geforderten Nachzahlungen aber nicht auf einmal leisten können, muss der dänische Staat Ihnen wenigstens ein Mindesteinkommen auf dem Niveau des Sozialhilfesatzes lassen. Dadurch bleibt es bei der Ihnen nach EU-Recht zustehenden Aufenthaltserlaubnis.

Weitere Informationen:

Bürgerberaterin der Europäischen Kommission in Dänemark:
Ostergade 61 PO Box 144
1004 Kobenhavn K.
Tel: 0045 33 144140
Sprechstunde dienstags von 10-15 Uhr

Deutsche Botschaft in Dänemark:
Rechts- und Konsularreferat
Stockholmsgade 57
DK-2100 Kobenhavn o
Tel: 0045 35 261591
JasperKK
Mitglied
Beiträge: 53
Registriert: 15.02.2008, 23:05
Wohnort: Frederiksberg

Beitrag von JasperKK »

Es ist nicht richtig, dass man 50% seines Einkommens (Rente) an Steuern abführen muss. Ein so hoher Betrag als deutscher Rentner ist völlig lächerlich, da zuerst ein Freibetrag von ca. 3500 kr. monatlich besteht und dann der Grenzsteuersatz ca. bei 38-40 % liegt. Macht bei 2000 Euro z.B. ca. 1/3. Erst ab einer Rente um 30.000 kr. im Monat muss man für alle weiteren Kronen ab dann 58-59 % rechnen.
annalena
Mitglied
Beiträge: 8
Registriert: 26.02.2009, 13:43

Beitrag von annalena »

dann frage ich mich, wieso solche artikel im netz veröffentlicht werden. das führt bei mir zu großer unsicherheit, denn ich weiss ja garnicht woran ich bin und viele andere die googlen auch nicht.

vor allem will ja keiner seine bisher erreichte rente schmälern wenn er ins ausland verzieht, sprich hier dänemark.

sieht so aus als kennst du dich in diesem metier aus, wenn ich darf würde ich gerne per PN mit dir kontakt aufnehmen.
Dänemarkfans
Mitglied
Beiträge: 851
Registriert: 15.06.2007, 16:53

Beitrag von Dänemarkfans »

Nee, nee schreibt mal ruhig hier weiter.

Mich interessiert das auch und bestimmt noch viele Andere.
OK?
MichaelD
Mitglied
Beiträge: 717
Registriert: 18.04.2002, 14:33
Wohnort: Kopenhagen, Danmark

Beitrag von MichaelD »

Ups, da hat die Deutsche Botschaft aber eine üble Kehrtwendung gemacht, was die Interpretation des Doppelbesteuerungsabkommens angeht.

Ich verstehe persönlich überhaupt nicht, wie diese neue Interpretation mit §18.2 des Abkommens zusammen passt! Ich frage mich, ob die hier alles mögliche dürcheinandergeworfen haben.

Das mit dem Satz von ca. 50% kann schon passen (wenn die deutsche Sozialversicherungsrente denn tatsächlich in DK besteuert wird). Die ca. 50% würden besonders dann relevant sein, wenn man mindestens 20-30 Jahre Rentenansprüche in Dänemark erworben hat.

Meine persönliche Haltung ist, dass ich es töricht finde als deutscher Rentner nach Dänemark zu ziehen, allein schon wegen dem Gesundheitswesen und den enormen Lebenshaltungskosten. Für alleinstehende Rentner in DK ist es sehr oft nicht finanzierbar, ein Auto zu halten; das fände ich bitter, wenn ich noch rüstig wäre.
JasperKK
Mitglied
Beiträge: 53
Registriert: 15.02.2008, 23:05
Wohnort: Frederiksberg

Beitrag von JasperKK »

Ich kann deine 50 % nicht ganz verstehen.

Wenn ein Rentner als Rentner nach DK zieht, dann ist doch als Deutscher eine Rentenhöhe von weit über 4000 Euro im Monat sehr, sehr selten.

Wenn man aber nach z.B. 20 Jahren in DK eine nette Summe aus beiden Ländern bekommt, dann hat man bei den angesprochenen 4000 Euro sicherlich Topskat gezahlt, also seine Einzahlungen mit 59 % oder mehr von der gezahlten Steuer abziehen können. Eine Besteuerung, die hier nachgelagert erfolgt, wie es auch in Deutschland auf Sicht gemacht werden wird.

Aber Du hast recht, dass es sich für deutsche Rentner ganz allgemein nicht lohnt, nach DK zu ziehen, da hier einfach andere Preise sind.
annalena
Mitglied
Beiträge: 8
Registriert: 26.02.2009, 13:43

Beitrag von annalena »

danke für euer interesse und eure antworten.

es stellt sich in der tat die frage, ob es sich lohnt mit 51 jahren nach D zu ziehen, dort noch ca. 14 jahre zu arbeiten um dann von der erlangten rente nicht!!! in DK leben zu können.

ist das so erstrebenswert?

das würde doch bedeutetn, daß viele nur der arbeit wegen in D sind um dann als rentner wieder nach deutschland zurück zu kommen.

wer hat schon 4000 euro rente?

meine witwenrente beträgt 1200 euro und ich bin 51 jahre alt. mache damit keine riesensprünge, komme aber gut damit zurecht. auch wenn ich in DK noch ca. 12 Jahre arbeiten würde, weiss ich nicht ob ich sowie rente dazu bekäme das es für einen lebensabend in DK reicht.

also nur der arbeit wegen nach DK oder als junger Mensch um genügend anwartschaften zu erlangen oder als reicher rentner --- ansonsten im alter wieder zurück.
Benutzeravatar
Lars J. Helbo
Mitglied
Beiträge: 7370
Registriert: 23.06.2002, 22:08
Wohnort: Sall
Kontaktdaten:

Beitrag von Lars J. Helbo »

annalena hat geschrieben:auch wenn ich in DK noch ca. 12 Jahre arbeiten würde
Falsch!

17 bis 18 Jahre bis zur Rentenalter.
JasperKK
Mitglied
Beiträge: 53
Registriert: 15.02.2008, 23:05
Wohnort: Frederiksberg

Beitrag von JasperKK »

Das ist so nicht richtig:

Med vedtagelsen af velfærdsaftalen blev der ændret på tilbagetrækningsalderen. Det betyder blandt andet, at personer født efter 1959 ikke kan gå på pension som 65-årige, sådan som ordningen er nu. Fra 2024 og to år frem stiger pensionsalderen gradvist fire gange med et seks måneder ad gangen, så den samlede pensionsalder når op på 67 ved indgangen til 2026.

Wenn also Jahrgang 1957/1958 pensioniert wird, dann als 65-jährige. Also noch 14 Jahre :?
annikade
Mitglied
Beiträge: 2008
Registriert: 18.07.2006, 16:38
Wohnort: Berlin v Deutschland
Kontaktdaten:

Beitrag von annikade »

"Wo Sie Einkommenssteuern zahlen müssen, regelt ein “Doppelbesteuerungsabkommen” zwischen Deutschland und Dänemark.
Dieses Abkommen sieht vor, dass Renteneinkünfte grundsätzlich dort besteuert werden, wo die Betroffenen leben - in Ihrem Fall also in Dänemark.
"
Die zitierte Meldung aus dem ersten Beitrag passt aus deutscher Sicht nicht recht mit dem veröffentlichten Stand der Dinge zusammen.

Die Besteuerung von Renten am Wohnsitz sieht das Abkommen genau NICHT vor (außer bei Betriebsrenten o.ä.).
Diese Quellen sagen doch etwas anderes:

[url=http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_318/DE/BMF__Startseite/Service/Downloads/Abt__IV/dba/030,templateId=raw,property=publicationFile.pdf]Doppelbesteuerungsabkommen (DBA)[/url]
[url=http://www.kopenhagen.diplo.de/Vertretung/kopenhagen/de/download/dfownload__deutsch__daenisches__doppelbesteuerungsabkommen,property=Daten.pdf]Merkblatt der Deutschen Botschaft in Kopenhagen[/url]
[url=http://www.bundesfinanzministerium.de/nn_53848/DE/BMF__Startseite/Aktuelles/BMF__Schreiben/Veroffentlichungen__zu__Steuerarten/internationales__steuerrecht/003__a,property=publicationFile.pdf]Aktueller Stand der DBAs am 01.09.2009[/url]

Möglicherweise sollte man als Betroffener diese Empfehlung der Botschaft beherzigen:
"Ein in Dänemark lebender Rentner, der einem Besteuerungsverlangen dänischer Behörden ausgesetzt ist,
sollte daher Beschwerde gegen die Entscheidung der kommunalen Steuerbehörde einlegen.
"

Wer weiß es richtig?

Gruß

/annika
Benutzeravatar
Lars J. Helbo
Mitglied
Beiträge: 7370
Registriert: 23.06.2002, 22:08
Wohnort: Sall
Kontaktdaten:

Beitrag von Lars J. Helbo »

JasperKK hat geschrieben: Med vedtagelsen af velfærdsaftalen blev der ændret på tilbagetrækningsalderen. Det betyder blandt andet, at personer født efter 1959 ikke kan gå på pension som 65-årige, sådan som ordningen er nu. Fra 2024 og to år frem stiger pensionsalderen gradvist fire gange med et seks måneder ad gangen, så den samlede pensionsalder når op på 67 ved indgangen til 2026.
Eingebaut in den Regeln sind auch ein paar Revisionsbestimmungen. Die sagen, dass der Rentenalter dem jeweiligen durchschnittlichen Lebenserwartung angepasst werden muss.
MichaelD
Mitglied
Beiträge: 717
Registriert: 18.04.2002, 14:33
Wohnort: Kopenhagen, Danmark

Beitrag von MichaelD »

Mit dem 50%-Thema hast du recht, Jasper. Ist man schon Rentner, wenn man nach Dänemark zieht, muss man schon in etwa Botschafter gewesen sein, damit man auf einen durchschnittlichen Einkommensteuersatz von 50% kommt. Davon abgesehen düften die aktuellen Steuersenkungen einem typischen Renter auch einen schätzungsweise 2% niedrigeren Satz bedeuten.

Aus irgendeinem Grund dachte ich eher an Personen, die schon in mittlerem Alter nach Dänemark gezogen sind, und die als Rentner typischerweise kaum noch Schuldzinsen zahlen.

Ich teile aber nicht die Einschätzung, dass Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung in D "auf Sicht" nachgelagert besteuert werden. Denn sie ist für sehr viele Wähler die einzige Altersersparnis, und davon etwas abzugeben wird nicht populär sein. Davon abgesehen gibt es einen verfassungsgerichtlich bestätigten Vertrauensschutz.

Die Alternative, eine mehr gleitende Einführung, ist zwar wahrscheinlich, ändert aber nichts daran, dass dies für die hier besprochenen Rentnerjahrgänge keine Rolle spielt. Wer heute oder in naher Zukunft hohe Rentenzahlungen aus Deutschland erhält, wird von einer dänischen Besteuerung hart getroffen. Und: Es ist ja wohl nicht fair, für die Jahre, in denen man nicht in dänische Ratenpensionen eingezahlt hat, weil man in D arbeitete, trotzdem später Steuern zu zahlen, als habe man auch in jenen Jahren dänische Topskat vermieden. Ich kann mich deiner Beschwichtigung, Jasper, daher nicht anschliessen.

Ja, annikade, was du schreibst ist genau das was ich meine. Ich neige dazu, dass der Text, den annalena gefunden hat, nicht ordentlich recherchiert ist. Die Quelle kommt mir auch etwas suspekt vor, mit Nennung und Adressen von seriösen Einrichtungen, auf die sich der Text selber aber nicht wirklich beruft. Ich dachte während meiner ersten Email, die Deutsche Botschaft sei die Primärquelle, stimmt aber offenbar nicht.
Ingrid Crone
Mitglied
Beiträge: 135
Registriert: 18.09.2008, 13:45

Beitrag von Ingrid Crone »

Deutsche öffentliche Gelder, dazu zählt auch eine öffentliche Rente der BfA, dürfen in DK nicht besteuert werden, da Deutschland für öffentliche deutsche Gelder das Besteuerungsrecht hat, auch wenn man in DK lebt. Da gilt die "eksemptionslempelse".
Da das Einkommen von Rentner häufig unterhalb der Einkommensgrenze liegt, für die in Deutschland Steuern gezahlt werden müssen, fallen Besteuerungen der öffentlichen Mittel also völlig weg.
Dafür werden aber deutsche private Renten wahrscheinlich mit dem Höchststeuersatz versteuert in DK, z.B. Betriebsrenten.
Habe hiermit Erfahrung, da das für meine Mutter zutrifft.

Gruss, Ingrid
Ingrid
annalena
Mitglied
Beiträge: 8
Registriert: 26.02.2009, 13:43

Beitrag von annalena »

muss mich nochmals melden und meine Frage korrigieren:

ich bin noch nicht im rentenalter, sondern 51 jahre alt und beziehe Witwenrente in Höhe von 810 Euro. Da ich vorher Hausfrau war und Kinder groß gezogen habe sowie meinen Mann jahrelang gepflegt habe, werde ich nach Berechnungen der BfA eine eigene Rente von ca. 280 Euro erhalten. Das macht dann zusammen 1090 Euro im Alter von 64 Jahren.

Das wird in Dänemark aber nicht reichen um als Rentnerin mit 64 davon leben zu können, da ich in Dänemark kein Eigentum besitze, sondern weiterhin Miete zahlen müsste.

Also werde ich in Dänemark auch noch ca. 12 Jahre arbeiten müssen um meine eigene Rente aufzubessern.

Wie es dann allerdings aussieht weiss ich nicht, und was ich dann an Steuern zahlen müsste weiss ich auch nicht.
Marion1

Beitrag von Marion1 »

:shock: ... Na, dann kann ich ja froh sein, dass ich damals in D der Beamtenzunft angehörte ...