Frage zur Arbeitslosenversicherung in DK

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Armin_1980
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Frage zur Arbeitslosenversicherung in DK

Beitrag von Armin_1980 »

Hallo,

Ich hatte vor Kurzem mit jemandem eine Diskussion bezüglich der AL-Versicherung in Dk. Der jenige meinte, dass man um AL-Geld beziehen zu können zu den ohnehin schon sehr hohen Steuern auch noch eine gewerkschaftsnahe Versicherung abschließen muss.

-Ist dem tatsächlich so?

MfG Armin
Mit freundlichen Grüßen

Armin Bürger
dina
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Re: Frage zur Arbeitslosenversicherung in DK

Beitrag von dina »

Hej Armin,ja das ist die A-kasse.
Du zahlst einen monatliche Betrag.
Aber das gejammere um die Steuern hier in DK ist schon auf hohem Niveau,manchmal hoeher als die Steuern selbst :mrgreen:
Bei mir geht ein gutes Drittel runter,in D waren es mit Sozialabgaben mehr.

LG Tina
Hendrik77
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Re: Frage zur Arbeitslosenversicherung in DK

Beitrag von Hendrik77 »

Hejsa !
Du hast als Arbeitnehmer in DK die Möglichkeit, aber nicht die Verpflichtung dich gegen Arbeitslosigkeit zu versichern. Das ist die A-kasse wo man verschiedene Anbieter zur Auswahl hat.
Wird man arbeitslos und war nicht Mitglied in einer A-kasse hat man evtl. Anspruch auf kontanthjælp. https://www.borger.dk/Sider/soeg.aspx?k ... hj%C3%A6lp
Das beziehen von Geld aus der A-kasse oder kontanthjælp ist natürlich auch mit bestimmten Voraussetzungen / Bedingungen verbunden.

Med venlig hilsen
Hendrik77
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Maryleen
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Re: Frage zur Arbeitslosenversicherung in DK

Beitrag von Maryleen »

Die Leistungen der A-Kasse sind aber auch gar nicht schlecht.

Die günstigsten A-Kassen kosten so um die 50-60 Euro monatlich.
Im Falle einer Arbeitslosigkeit bekommt man dann 2 volle Jahre Arbeitslosengeld.
Als ich auswanderte nach DK vor einigen Jahren, waren das noch 4 volle Jahre !!
Wahnsinn!

Man muss allerdings erst 1 Jahr voll einzahlen, bevor man das Recht auf Arbeitslosengeld erwirbt.
Das fand ich zu Beginn etwas unsicher.
Das war aber bei mir auch noch zu einer Zeit, wo der Arbeitsmarkt sowas von blendend lief, dass das Jahr kein Problem war. Damals waren eher zuwenige Menschen versichert, denn man kannte das gar nicht in der breiten Bevölkerung, dass man länger arbeitslos sein könnte.

Das ist heute natürlich anders.

LG Maryleen
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Re: Frage zur Arbeitslosenversicherung in DK

Beitrag von Maryleen »

@ Biggi

Jetzt hast Du mich aber erschreckt.

Ist aber nicht richtig, was Du sagst. Es sind 2 Jahre. Puh. Ich dachte schon, ich hätte was wesentliches nicht mitbekommen.

Hier gleich mal bei meiner A-Kasse nachgeschaut und siehe da:

"Hvis du opfylder betingelserne for at få dagpenge, så har du ret til dagpenge i to år. De to år kan spredes ud over tre år - det kaldes referenceperioden.

[...]
Dagpengeperioden blev den 1. juli 2010 nedsat fra fire til to år. Referenceperioden for den enkelte blev der ikke ændret på."

Quelle: http://www.ftf-a.dk/a-kasse-regler/dagpenge/dagpengeperioder-og-varighed/

Ist bei anderen A-Kassen dasselbe.

Wie kommst Du denn auf 1 Jahr?

LG
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Re: Frage zur Arbeitslosenversicherung in DK

Beitrag von Maryleen »

Mein Mann war auch gerade arbeitslos. Das klappte alles reibungslos. Ich war eher sehr überrascht, wie wenig Kontrolle im Vergleich zu Deutschland gefahren wird. Wenn es jemand drauf anlegt, kann er einfach das Geld einfahren, ohne sich groß um einen neuen Job zu bemühen.
Die Kommunen sind noch weniger hinterher.

Dass man mit der CPR gläsern ist, betrifft ja alle Bereiche. Ich find das auch sehr praktisch - hach wie easy das ist mit der Steuer usw., kriegt man alles gemacht. Herrlich.

Lg
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Re: Frage zur Arbeitslosenversicherung in DK

Beitrag von Maryleen »

Scheint auch etwas unterschiedlich gehandhabt zu werden.

Bei den meisten A-Kassen muss man 2 Bewerbungen pro Woche nachweisen können.
Das ist meiner Ansicht nach nicht zuviel verlangt.

Habe auch schon von 5 gehört, aber nur einmal.

Die A-Kasse meines Freundes ist von dieser stupiden Anzahlsregelung ganz abgekommen, weil die Arbeitssuchenden dann wahllos irgendwas abschicken, ohne Herz und Motivation, und so macht das ja dann eigentlich auch wenig Sinn.

Ich kenne aktuell eine etwas ältere Dame, die schon 2 Monate arbeitslos ist und bisher genau 1 (!) Bewerbung abgeschickt hat. Weil sie so beschäftigt ist mit anderen Dingen.
Das A-Kassen-Gespräch ist ja immer erst nach 3 Monaten. Bis dahin kann sie tatsächlich schalten und walten wie sie möchte.
In dem Gespräch werden ihr allerdings sicherlich die "Leviten" gelesen, wenn sie dann insgesamt nur 1 Bewerbung vorweisen kann.
Und das fände ich auch richtig.

DAS meinte ich jetzt mit "wenig Kontrolle". Die ersten 3 Monate guckt irgendwie keiner richtig, ob der Arbeitslose sucht oder nicht.

War das bei Deiner A-Kasse von Anfang an anders?

LG
Mary
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