Grundsteuerberechnung 2024

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Lampengeist
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Grundsteuerberechnung 2024

Beitrag von Lampengeist »

Hallo liebe Halbdänen...

ich spiele schon lange mit dem Gedanken, mir ein Haus in Dänemark zu kaufen und habe auch schon einen Anwalt beauftragt, dieses gemeinsam mit mir durchzuführen. Das ist jetzt aber auch nicht das Thema.
Ich habe ein Expose über ein Einfamilienhaus und weiß nicht, wie die Grundsteuern und Nebenkosten berechnet werden.
Ich gebe auch zu, das ich der Sprache nicht mächtig bin, was aber sicherlich noch kommt.
Kennt sich jemand von euch damit aus und kann mir die Daten im Expose richtig berechnen?

Ich freue mich auf euch...Lampe
Askeladden
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Re: Grundsteuerberechnung 2024

Beitrag von Askeladden »

Moin Lampengeist,

berechnen werde/kann ich dir die Grundsteuern nicht. Die sind nämlich je nach Kommune unterschiedlich.
Die Versicherung für die Immobilie wird auch je nach Versicherer variieren, denke ich...
Die Angaben zu den kommunalen Abgaben werden wohl stimmen ?

Selbsthilfe zu Ejendomsværdi" und "Grundværdi
Unter dem folgenden Link findest du eine Webseite von Boligsiden.dk, wo man nach "ejendomsvurderinger" suchen kann. "https://www.boligsiden.dk/ejendomsvurde ... 56.29/10.4"

Im Suchfeld "søg på adresse" gibt man die Adresse der Immobilie ein.
Wenn du dann z.B. auf die "Lupe" klickst öffnet sich eine Karte auf der das Objekt markiert ist.
Dann sollte man etwas in die Karte hineinzoomen so das das Grundstück und der "Preis" der Immobilie gut sichtbar wird.
Nun klickt man auf das Grundstück und ein "PopUp-Fenster" öffnet sich mit der entsprechenden Bewertungen für "Ejendomsværdi" und "Grundværdi".
Im unteren Teil des Fensters findet man folgendes : "Ny boligskat 2024 "(hvis du køber boligen efter 1. januar 2024)"

Dort stehen dann die aktuellen Werte fuer 2024.

Ich würde den Makler bemühen mir diese Informationen zu geben / beschaffen , evtl. auch den Anwalt ...


Du solltest evtl. auch gleich checken ob die Immobilie an einem kommunalen(r) Weg/Strasse liegt ,da dann die Kommune für dessen Instandhaltung verantwortlich ist... gibt da so einiges was man beim Hauskauf auf dem Radar haben muss ,damit es später keine Entäuschungen gibt... :)
steelfarmer
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Re: Grundsteuerberechnung 2024

Beitrag von steelfarmer »

Hej Askeladden,

in der Berechnung auf der Homepage für das neue jahr 2024 steht immer
„(hvis du køber boligen efter 1. januar 2024)".
Bedeutet es, das wenn das Objekt vor 2024 erworben wurde, weiterhin die „alte“ Grundsteuer von 2023 fällig ist ?
Askeladden
Mitglied
Beiträge: 31
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Re: Grundsteuerberechnung 2024

Beitrag von Askeladden »

Habe auf Boligsiden.dk einge Informationen zum Thema ejendomsværdiskat und grundskyld gefunden.

Zur grundskyld
Zitat
"...
Før vi tager helt fat på det, er det vigtigt, at du ved, at der er to typer af boligskat – ejendomsværdiskat og grundskyld. Lad os først tage grundskylden, der er den boligskat, du skal betale af værdien på din grund.
Grundskylden er sagt med andre ord en skat på jord. Denne del af boligskatten vedrører altså ikke selve ejendommen, men den jord, som et hus ligger på. Derfor beregnes grundskylden også i grove træk ud fra den værdi, som din grund er vurderet til.
Er grundens værdi højere i den nye vurdering end i den gamle, vil din grundskyld i princippet stige, men som nævnt før, har politikerne lavet en række regler, der gør, at skatten ikke må stige. En eventuel stigning i grundskylden bliver derfor indefrosset rentefrit frem til 2024. Det vil sige, at den ikke skal betales nu, men først når du sælger boligen, uden at der kommer renter på.
Indefrysningen betyder, at du reelt stifter skattegæld til det offentlige, forklarer Birgit Daetz.

..."

Übersetzung:
"...
Bevor wir uns mit den Einzelheiten befassen, ist es wichtig zu wissen, dass es zwei Arten von Grundsteuern gibt - die Grundwertsteuer und die Grundsteuer.
Nehmen wir zunächst die Grundsteuer, d. h. die Grundsteuer, die Sie auf den Wert Ihres Grundstücks zahlen.
Mit anderen Worten, die Grundsteuer ist eine Steuer auf Grund und Boden. Dieser Teil der Grundsteuer bezieht sich nicht auf die Immobilie selbst, sondern auf das Grundstück, auf dem ein Haus steht. Daher wird die Grundsteuer auch grob auf der Grundlage des veranlagten Werts Ihres Grundstücks berechnet.
Wenn der Wert des Grundstücks bei der neuen Veranlagung höher ist als bei der alten, erhöht sich Ihre Grundsteuer im Prinzip, aber wie bereits erwähnt, hat die Politik eine Reihe von Vorschriften erlassen, die eine Erhöhung der Steuer verhindern. Eine Erhöhung der Grundsteuer wird daher bis 2024 zinslos eingefroren, d. h. sie muss nicht jetzt gezahlt werden, sondern erst, wenn Sie die Immobilie zinslos verkaufen.
Durch das Einfrieren entsteht faktisch eine Steuerschuld gegenüber der öffentlichen Hand.
..."

Quelle : https://www.boligsiden.dk/guides/oekono ... jen-dertil


Zum ejendomsværdiskat
Zitat:
"...
Boligejerne må ikke betale mere i skat i 2024 end i 2023. Hvad betyder det?
En af hovedpunkterne i den nye skatteaftale er, at boligejerne ikke må betale mere i skat i 2024 end de gjorde i 2023.
Derfor får boligejerne en rabat, der svarer til forskellen på det de betalte i 2023, og det de skulle have betalt under det nye regelsæt.
Rabatten skal ikke betales tilbage.
Du får rabatten hvert år, så længe du bliver boende i boligen, og den bliver ikke udregnet på ny år efter år. Du vil altså få det samme beløb i rabat i 2024, 2025, 2026 osv.
De boligejere, der køber fra 2024 og frem, skal til gengæld betale det fulde beløb efter de nye regler.
..
."

Übersetzung:
"...
Einer der wichtigsten Punkte des neuen Steuerabkommens ist, dass Hausbesitzer im Jahr 2024 nicht mehr Steuern zahlen dürfen als im Jahr 2023.
Daher erhalten die Hausbesitzer einen Rabatt in Höhe der Differenz zwischen dem, was sie 2023 gezahlt haben, und dem, was sie nach den neuen Regeln gezahlt hätten.
Die Erstattung muss nicht zurückgezahlt werden.
Sie erhalten den Rabatt jedes Jahr, solange Sie in Ihrem Haus wohnen, und er wird nicht von Jahr zu Jahr neu berechnet. Sie erhalten also 2024, 2025, 2026 usw. den gleichen Rabattbetrag.
Hausbesitzer, die ab 2024 kaufen, müssen jedoch nach den neuen Vorschriften den vollen Betrag zahlen.
..."

Quelle:https://www.boligsiden.dk/guides/oekono ... vaerdiskat


Einige hier im Forum haben einen festen Wohnsitz in Dänemark osv.
Die müssten sich mit diesem Thema bereits beschäftigt haben, vermute ich.
Vielleicht findet der eine oder andere die Zeit das oben Geschriebene bei Bedarf zu korrigieren/ergänzen ?


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Lampengeist
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Re: Grundsteuerberechnung 2024

Beitrag von Lampengeist »

Ihr habt mir schon echt ein Stück weiter geholfen, dafür schon einmal ein großes Dankeschön.
Lampengeist
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Re: Grundsteuerberechnung 2024

Beitrag von Lampengeist »

Ist hier wohl jemand von euch, dem ich mal ein Expose zusenden kann, mit dem ich meine offenen Fragen besprechen könnte? Gerne höre ich von euch.
Pippilotta
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Re: Grundsteuerberechnung 2024

Beitrag von Pippilotta »

Lampengeist hat geschrieben: 09.11.2023, 09:38 Ist hier wohl jemand von euch, dem ich mal ein Expose zusenden kann, mit dem ich meine offenen Fragen besprechen könnte? Gerne höre ich von euch.
Du kannst mir gerne eine PN senden dann versuche ich dir in speziellen Fragen zu helfen, allgemeine Fragen aber bitte im Forum stellen, damit alle etwas davon haben.
NTC
Mitglied
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Registriert: 28.05.2020, 08:47

Re: Grundsteuerberechnung 2024

Beitrag von NTC »

Mal eine ganz andere Frage, weiß jemand wann Skat.dk die höhe der Raten, bzw. die Zahlungstermine für die Grundsteuern für 2024 veröffentlicht? Wenn ich bei Skat.dk schaue, kann ich bei mir für 2024 zwar schon die gesamte Steuerlast für B-Skat sehen, aber es wurden noch keine Raten, bzw. Zahlungstermine mit den Zahlungsdaten veröffentlicht.
Normalerweise hatte ich immer 5 Raten, Januar bis Mai und für jeweils jede Rate einen Zahlungstermin und die Daten um die Zahlungen auszuführen.

VG NTC