Hej,
Frage 1:Wenn ich als Grenzgänger in Dänemark arbeite(wohne in Flensburg), wo muss ich meine Lohn versteuern. Habe was von Doppelversteuerung gehört wo man seinen Lohn in Dänemark und Deutschland versteuern muss.
Frage 2: Kann man seine jährliche Steuererklärung(auch Fahrtkosten) in Dänemark und Deutschland machen?
Arbeit
-
- Mitglied
- Beiträge: 616
- Registriert: 20.01.2008, 14:42
- Wohnort: Silkeborg
Re: Arbeit
Schau mal hier, das dürfte deine Fragen beantworten:
http://www.kopenhagen.diplo.de/contentblob/1672458/Daten/105286/dfownload_deutsch_daenisches_doppelbesteuerungsabkommen.pdf
https://www.expat-news.com/17724/recht- ... en-fakten/
https://www.steuertipps.de/lexikon/g/grenzgaenger
http://www.kopenhagen.diplo.de/contentblob/1672458/Daten/105286/dfownload_deutsch_daenisches_doppelbesteuerungsabkommen.pdf
https://www.expat-news.com/17724/recht- ... en-fakten/
https://www.steuertipps.de/lexikon/g/grenzgaenger
Re: Arbeit
Der Link zu den Steuertipps und expats-news ist für Dänemark wegen des besonderen Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Dänemark und Deutschland eher irrelevant. Dieses Abkommen regelt explizit, dass man sein (Arbeits-) Einkommen NICHT doppelt versteuern muss.
Bitte check mal das hier:
[url]http://pendlerinfo.org/pendlerinfo/de/[/url]
Und lass Dich dort unbedingt beraten.
Die Grundregeln: Das Einkommen Deines dänischen Arbeitgebers wird ausschließlich in DK besteuert, Du bist dort dann "beschränkt steuerpflichtig". Sozialabgaben in D fallen auch nicht an, es sei denn Du arbeitest viel und regelmäßig von zu Hause (also in Deutschland) - davon ist dringend abzuraten.
In Deutschland bleibst Du weiterhin "unbeschränkt steuerpflichtig". Auf Dein dänisches Arbeitseinkommen fallen aber keine Steuern an. Dieses wird in D allerdings bei der Berechnung Deines individuellen Steuersatzes im Rahmen des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt. Solange Du keine nennenswerte Einkünfte in D hast (also z.B. durch Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge) spielt das aber keine Rolle. Kapitalerträge, die Du in Dänemark hast, sind übrigens dann auch in D steuerpflichtig (in DK aber nicht unbedingt - jetzt wird es aber zu kompliziert für einen Forenbeitrag).
Deine Fahrkosten kannst Du bei der dänischen Steuererklärung ähnlich wie in D als Werbungskosten absetzen.
In komplexen Fällen (und bei hohen Einkommen) kommst Du um eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater nicht umhin. Und etwas komplizierter ist auch das Thema Altersvorsorge.
Bitte check mal das hier:
[url]http://pendlerinfo.org/pendlerinfo/de/[/url]
Und lass Dich dort unbedingt beraten.
Die Grundregeln: Das Einkommen Deines dänischen Arbeitgebers wird ausschließlich in DK besteuert, Du bist dort dann "beschränkt steuerpflichtig". Sozialabgaben in D fallen auch nicht an, es sei denn Du arbeitest viel und regelmäßig von zu Hause (also in Deutschland) - davon ist dringend abzuraten.
In Deutschland bleibst Du weiterhin "unbeschränkt steuerpflichtig". Auf Dein dänisches Arbeitseinkommen fallen aber keine Steuern an. Dieses wird in D allerdings bei der Berechnung Deines individuellen Steuersatzes im Rahmen des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt. Solange Du keine nennenswerte Einkünfte in D hast (also z.B. durch Vermietung und Verpachtung oder Kapitalerträge) spielt das aber keine Rolle. Kapitalerträge, die Du in Dänemark hast, sind übrigens dann auch in D steuerpflichtig (in DK aber nicht unbedingt - jetzt wird es aber zu kompliziert für einen Forenbeitrag).
Deine Fahrkosten kannst Du bei der dänischen Steuererklärung ähnlich wie in D als Werbungskosten absetzen.
In komplexen Fällen (und bei hohen Einkommen) kommst Du um eine individuelle Beratung durch einen Steuerberater nicht umhin. Und etwas komplizierter ist auch das Thema Altersvorsorge.
Re: Arbeit
Versteuert wird dort wo das Geld erwirtschaftet wird. Bei der deutschen EST-Erklärung ist der Progressionsvorbehalt abzuklären.