Kirchensteuer für Katholiken

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attorney28

Kirchensteuer für Katholiken

Beitrag von attorney28 »

Hallo, ich bin neu auf diesem Forum, finde es toll, daß es so etwas gibt. Und ich habe auch gleich eine dumme Frage ;).

Ich muß dieses Jahr in Dänemark meine Steuern zahlen. Soweit ich weiß, gibt es auch in DK eine Kirchensteuer, aber gilt das auch für die katholische Kirche? Bzw. muß ich in Deutschland noch Kirchensteuer zahlen, wenn ich eigentlich in DK meine Steuererklärung abgebe?? Außerdem...es gibt in DK so eine Regel, nach der man nur 25 % Steuern zahlen muß unter bestimmten Voraussetzungen. Deckt das auch die Kirchensteuer mit ab (wenn man sie denn zahlen muß)? Vielen Dank :).
Zuletzt geändert von attorney28 am 20.06.2002, 23:40, insgesamt 1-mal geändert.
gudrun

Beitrag von gudrun »

ich kann mich daran erinnern, dass ich bei der registrierung in der kommune nach meiner religion gefragt worden bin und ob ich bereit bin kirchenbeitrag zu bezahlen. ich glaube, dass du nur fuer die katholische kirche eine steuer zahlen musst, wenn du bei der registrierung dich dafuer bereiterklart hast. aber du kannst ja bei der kommune fragen, welchen "status" du hast ....
Zuletzt geändert von gudrun am 22.06.2002, 21:13, insgesamt 1-mal geändert.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Bei der Anmeldung beim Einwohnermeldeamt muß man angeben, ob man Mitglied der Dänische Folkekirke (evangelisch-luthersch) ist. Falls hier mit ja geantwortet wird, muß man in Zukunft Kirchensteuer bezahlen. Kirchensteuer gibt es aber nur für Folkekirken. Wie sich die katholische Kirche finanziert weiß ich nicht, ich vermute mit Mitgliedsbeiträge oder ähnliches, das hat aber mit dem Finanzamt nichts zu tun. Siehe evt. www.katolik.dk

Wir sollten vielleicht auch anmerken, daß alle Einwanderer im prinzip bei der Anmeldung diese Frage mit nein beantworten sollten. Die dänische Folkekirche ist zwar evangelisch, sie ist aber eine eigenständige nationale Kirche. Das heißt Taufen bzw. Mitgliedschaften in andere evangelische Kirchen werden im prinzip nicht anerkannt. Um Mitglied von Folkekirken zu werden, muß man sich also erneut in diese Kirche taufen lassen. In der Praksis wird ein Ja bei der Anmeldung aber vermutlich reichen, um als Kirchenmitglied registriert zu werden.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 23.06.2002, 22:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Jane

Beitrag von Jane »

Ich möchte hier noch eben meine erfarungen erzählen. Mein freund, der deutsch ist, ist 6 jahren her nach DK umgezogen und hat damahls wohl "ja" geantwortet beim Finanzamt. Jedenfals hat er immer "kirkeskat" bezahlt und glaubte auch immer, dass er Mitglied der "Folkekirke" geworden war.
Einige Monaten her brauchte er dann einen bestätigung der Mitgliedschaft, weil er in Deutschland bei einer Taufe als "fadder" auftreten sollte (ich habe eben dass Deutsche wort vergessen). Als er mit unserer Kirche Kontakt aufgenommen hat, war er aber nicht Mitglied! Bei der Gemeinde „ja“ antworden heisst also nicht dass sie das weiter erzählen an der Kirche. Man muss sich selber bei einer Kirche melden! Komisch, he?
Jetzt ist er aber richtig Mitglied geworden. Er musste nur ein Formulier eintragen wo er in Deutschland getaubt war etc. Und eine kopi vorlegen vom Tauf-urkunde. Ein zweites mahl Taufen kam gar nicht im Frage, so wie ljhelbo dass schreibt. Die dänische Kirche ist da gegen.
/ Jane
Zuletzt geändert von Jane am 25.06.2002, 09:07, insgesamt 1-mal geändert.
Bernd

Beitrag von Bernd »

Eine interessante Diskussion. Vor allem deshalb, weil die Deutschen in Dänemark offensichtlich ihre eigenen Gemeinden nicht kennen. In Nordschleswig (ca. bis zur Höhe Hadersleben) gibt es noch viele deutsche Gemeinden. Guido Kreienbühl ist der Vertreter der deutschsprachigen katholischen Gemeinde in Kopenhagen. Thomas Raape ist der Pfarrer der Deutsch-reformierten Gemeinde in der Gothersgade in Kopenhagen (http://www.reformert.dk). Und Detlef von Holst ist Hauptpastor von Skt. Petri, der deutschsprachigen Gemeinde in der dänischen Folkekirke (www.sankt-petri.dk). Kirchliche Papiere kann man sich normalerweise bei seiner Gemeinde ausstellen, bzw. bestätigen lassen. Skt. Petri ist ebenfalls Teil der dänischen Folkekirke. Die Taufen anderer lutherischer Kirchen werden anerkannt. Bei Skt. Petri wird man Mitglied, indem man sich dort anmeldet. Da dies eine Art Sonderform Kirche ist (wegen der Sprache) behält man gleichzeitig seine Mitgliedschaft in der lokalen dänischen Gemeinde, die zur Folkekirke gehört. Wer also Papiere benötigt, um Pate (fadder) zu werden, der kann dies in seiner deutschsprachigen Gemeinde erledigen lassen. Diese Gemeinden sind auch oft Treffpunkt für Deutsche, die einfach Ihre Sprache weiter pflegen (oder mal Skat spielen) wollen.
Zuletzt geändert von Bernd am 26.06.2002, 13:41, insgesamt 1-mal geändert.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Es scheint, als ob dies auch andere interessieren könnte, und da ich offensichtlich einiges Unsinn geschrieben habe, habe ich ein wenig gesucht, und folgende Seite gefunden:

http://www.folkekirken.dk/leksikon.htm

Demnach scheint es wie folgt zu sein:
Wer in Folkekirken getauft wird, wird dadurch Mitglied der Kirche.
Wer in eine andere christliche Kirche getauft ist, kann in Folkekirken konfirmiert werden, und wird damit auch Mitglied.
Wer im Ausland in eine evangelisch-luthersche Kirche getauft ist und nach DK zieht, wird automatisch Mitglied von Folkekirken, außer man gibt an, daß man kein Mitglied sein will.
Wer im Ausland in eine christliche aber nicht evangelisch-luthersche Kirche getauft ist und nach DK zieht, wird nicht automatisch Mitglied von Folkekirken. Er kann es aber werden, indem er sich an den Pastor der örtlichen Gemeinde wendet und dort ein Antrag auf Aufnahme stellt.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 28.06.2002, 19:48, insgesamt 1-mal geändert.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Es scheint wirklich etwas Unklarheit zu herschen - auch bei den Verwaltungen. Kristeligt Dagblad hatte dazu heute einen Artikel:

http://www.kristeligt-dagblad.dk/kirkeogtro/artikel:aid=23402

Demnach hat man festgestelt, daß viele Katholiken jahre lang zu unrecht Kirchensteuer bezahlt haben. Das Innenministerium hat deswegen die Regeln gegenüber den Einwohnermeldeämtern eingeschärft.
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