Frage bzgl. mit Auto über DK nach Schweden
SKAT
Hej sammen,
also ehrlich gesagt kenne ich das auch so, dass Bürger mit Sitz in DK keine Autos fahren dürfen, die nicht in DK zugelassen sind (wegen der [url=http://www.zusammenaufreisen.de/daenemark/ueber_daenemark/typisch_daenisch/registreringsafgift.php]Registrierungsabgabe[/url], soweit ich das verstanden habe).
Das haben mir schon einige bestätigt, die in DK wohnen oder gewohnt haben. Allerdings habe ich bislang noch keine belastbare Quelle (Gesetzt oder Erläuterung o.ä.) dafür gefunden. Oder mein Dänisch reicht noch nicht dafür .
Kann das jemand aufklären?
Mange tak i forvejen.
AxelN
also ehrlich gesagt kenne ich das auch so, dass Bürger mit Sitz in DK keine Autos fahren dürfen, die nicht in DK zugelassen sind (wegen der [url=http://www.zusammenaufreisen.de/daenemark/ueber_daenemark/typisch_daenisch/registreringsafgift.php]Registrierungsabgabe[/url], soweit ich das verstanden habe).
Das haben mir schon einige bestätigt, die in DK wohnen oder gewohnt haben. Allerdings habe ich bislang noch keine belastbare Quelle (Gesetzt oder Erläuterung o.ä.) dafür gefunden. Oder mein Dänisch reicht noch nicht dafür .
Kann das jemand aufklären?
Mange tak i forvejen.
AxelN
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- Lars J. Helbo
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Dann lies mal hier:
http://dasu.regado-dev.dk/media/filebank/org/registreringsbekendtgoerelsen_201207.pdf
(Ab §17)
Es gibt allerdings in diesem Fall eine Ausnahmemöglichkeit:
http://dasu.regado-dev.dk/media/filebank/org/registreringsbekendtgoerelsen_201207.pdf
(Ab §17)
Es gibt allerdings in diesem Fall eine Ausnahmemöglichkeit:
Also, vorher Antrag stellen, direkt in Transit fahren und Genehmigung mitbringen. Du darfst also z.B. NICHT Deine eigene Wohnung unterwegs besuchen.§ 21. SKAT kan tillade, at en person med bopæl her i landet fører et udenlandsk køretøj på færdselslovens område i
følgende tilfælde:
1) Køretøjet køres i transit direkte fra indførselsstedet til udførselsstedet.
2) Køretøjet i henhold til en forsikringsaftale er stillet til rådighed for den pågældende person, efter at vedkommendes eget
køretøj er havareret i forbindelse med kørsel uden for landet, og køretøjet køres direkte fra grænsen til bopælen og videre til
afleveringsstedet.
Stk. 2. Tilladelsen skal medbringes under kørsel på færdselslovens område og på forlangende vises til politiet eller SKAT.
Zuletzt geändert von Lars J. Helbo am 21.06.2010, 23:25, insgesamt 2-mal geändert.
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
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sicher muss ich wenn ich in DK wohne bzw. gedenke dahin zu ziehen mein Auto dort registrieren. ABER wenn ich ein Auto Miete in D dann darf ich damit auch nach DK denn die steuer ist ganz legal mit der Bezahlung beim Vermieter gezahlt worden. Wenn DK jetz allen Dänen verbieten würde in D und ganz Europa Autos zu mieten , so wie von Lars behauptet, dann wäre DK ja das Nordkorea Europas Vielleicht sollte man sich doch lieber um die wirklichen Probleme kümmern als um diese Betrüger welche sich erdreisten sich in D ganz legal ein Auto zu Mieten und dort auch noch die Mwst. dafür zu zahlen. Was für ein vergehen...........
Nachtrag: Tilladelsen er Lejekontrakt...............und direkt wäre auch schon etwas weitläufig auszulegen.........denn wer will es kontrolieren wo kein Kläger ist kein Richter. Viel mehr sollte für SKAT die Kinderarbeit in Rema1000 interessant sein. besonders am WE.
Nachtrag: Tilladelsen er Lejekontrakt...............und direkt wäre auch schon etwas weitläufig auszulegen.........denn wer will es kontrolieren wo kein Kläger ist kein Richter. Viel mehr sollte für SKAT die Kinderarbeit in Rema1000 interessant sein. besonders am WE.
Zuletzt geändert von Landpostbud3220 am 21.06.2010, 23:40, insgesamt 2-mal geändert.
Mange tak
Hej Lars,
det gik rigtigt hurtigt, mange tak skal du have!
Aber meine Frage ist damit mal beantwortet.
Hilsen
AxelN
det gik rigtigt hurtigt, mange tak skal du have!
Also dürfen Personen mit Wohnsitz in DK ausländische Fahrzeuge nicht führen, außer wie in den §§ 14 - 21 erwähnt. Da geht es um bestimmte gewerbliche Fahrzeuge wie Lieferfahrzeuge, Busse, Taxi und die von Dir erwähnte Transitregelung. Habe ich jetzt aber nicht komplett gelesen.Bekendtgørelse om registrering af køretøjer mv hat geschrieben:§ 13. En person med bopæl her i landet må ikke føre et udenlandsk motorkøretøj på færdselslovens område, medmindre
kørslen sker som nævnt i §§ 14 - 21.
Aber meine Frage ist damit mal beantwortet.
Hilsen
AxelN
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- Lars J. Helbo
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Ausnahme ist auch ein Mietwagen - aber nur in dem Fall, wo man im Ausland mit sein eigener Wagen eine Panne hatte. Dann darf man mit ein Mietwagen direkt nach hause fahren, sonst nicht - egal was Landpostbud meint
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Ich habe die Ausnahmen mittlerweile gelesen und kann auch sagen: Mietwagen finde ich nicht darunter. Schon erstaunlich, wieviele Gedanken sich SKAT um so eine (aus deutscher Sicht) Lappalie machen muss. Wenigstens darf der Werktstattdienst mein kaputtes Auto zum Ferienhaus bringen . Dumm nur, dass es noch nie kaputt gegangen ist .Lars J. Helbo hat geschrieben:Ausnahme ist auch ein Mietwagen - aber nur in dem Fall, wo man im Ausland mit sein eigener Wagen eine Panne hatte. Dann darf man mit ein Mietwagen direkt nach hause fahren, sonst nicht.
Aber schon klar, sonst könnte man sich die Registrierungsabgabe glatt sparen.
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Nur mal so...
[url]http://www.dr.dk/Regioner/Vest/Nyheder/MidtVest/2009/11/10/114408.htm[/url]Landpostbud3220 hat geschrieben:ist halt alles eine frage der auslegung und der kontrollen..........
Nur ein Beispiel aus dem letzten Jahr...
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wäre es erlaubt, als däne mit deutschen mietwagen in DK zu fahren, dann würde ich morgen sofort eine langzeitvermietung für deutsche fahrzeuge in DK eröffnen und mich damit wahrscheinlich dumm und dämlich verdienen
die ausnahmeregelung mit dem pannenersatzfahrzeug gilt soweit ich weiß dann auch nur für den direkten weg von der grenze zum wohnort und wieder zurück, um den mietwagen wieder zurückzubringen, selbst zwischendurch mit dem wagen mal zur arbeit oder zum einkaufen fahren ist nicht erlaubt (ansonsten würde ich morgen eine werkstatt für dänische rostlauben mit seeeeeeeeeeeeeeeehhhhhhhhhhhhhhhhr langen wartezeiten und 1a werkstattersatzwagen eröffnen)
die ausnahmeregelung mit dem pannenersatzfahrzeug gilt soweit ich weiß dann auch nur für den direkten weg von der grenze zum wohnort und wieder zurück, um den mietwagen wieder zurückzubringen, selbst zwischendurch mit dem wagen mal zur arbeit oder zum einkaufen fahren ist nicht erlaubt (ansonsten würde ich morgen eine werkstatt für dänische rostlauben mit seeeeeeeeeeeeeeeehhhhhhhhhhhhhhhhr langen wartezeiten und 1a werkstattersatzwagen eröffnen)
warum sollte ich als Bürger mit Wohnsitz in DK mit einem Mietwagen aus D nicht nach N oder S reisen dürfen ? Wer sollte denn dort auf die idee kommen mein oder das KFZ in N oder S zu beschlagnahmen wo ich ja noch nicht mal einen Wohnsitz dort hätte ?? Und was ist denn mit den vielen Seeländern die alle in Schweden "WOHNEN" bzw. sich dort eine Meldeadresse Organisiert haben um der Afgift zu entgehen ??? Drückt man da beide Augen zu...... Aber im Gegenzug beschwert man sich über für viele Deutsche Platten.........
Gerichtsurteil gefunden
Gerade gefunden: [url]http://www.skat.dk/SKAT.aspx?oId=1641313[/url]Landpostbud3220 hat geschrieben:Wer sollte denn dort auf die idee kommen mein oder das KFZ in N oder S zu beschlagnahmen wo ich ja noch nicht mal einen Wohnsitz dort hätte ??
Sind zwei Urteile drin vom 24. Januar 2007. Beide wegen registreringsafgift. Urteil im ersten Fall:
Also 125.000 Kr Strafe und 40 Tage Gefängnis auf Bewährung. Interessant ist der Bezug zu Schweden. Da gab es nämlich Rechtshilfe:Thi kendes for ret
Tiltalte T skal straffes med fængsel i 40 dage og en bøde på 125.000 kr.
Fængselsstraffen skal ikke fuldbyrdes, hvis tiltalte overholder følgende betingelse:
1) Tiltalte må ikke begå noget strafbart i en prøvetid på 2 år fra i dag.
Forvandlingsstraffen for bøden er fængsel i 40 dage.
Tiltalte skal betale sagens omkostninger.
Beim Besuch durch die Polizei in Schweden wurden das gelbe und blaue Haus (angegebene Wohnadresse) nicht bewohnt vorgefunden.Ved politiets besøg i Sverige den 24. februar 2005 var de 2 huse på ... (det gule og det blå hus) ubeboet
Das zweite Urteil endet mit Freispruch. Aber auch hier ein Bezug zu Schweden. Maßgeblich für die Anschuldigung war eine Zeugenaussage aus Schweden:
Wenn es die Ausgangsfrage auch nicht genau trifft: Hilfe aus Schweden ist wohl nicht so ungewöhnlich. Und wo ein Kläger, da dann doch ein Richter .V.1 har supplerende forklaret, at han har boet i ...4, Sverige siden 1998. Tiltalte flyttede ind i det gule hus, ...4, Sverige, i begyndelsen af november eller i slutningen af oktober 2003...
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