Hallo,
ich werde mich demnächst auch als Wahldäne versuchen. Kann mir einer hier sagen, ab wann es mir möglich ist, eine Wohnung zu kaufen? Meine momentane Vermutung ist, nachdem dem Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung stattgegeben ist. Ich fange im November an, zu in Kopenhagen zu arbeiten, würde mich aber natürlich gerne jetzt schon um eine Unterkunft kümmern. Darum ganz konkret gefragt, wenn ich am ersten November anfange, kann ich dann jetzt schon eine Wohnung kaufen, die der Vorbesitzer zum Dezember freigibt? Und muss ich dafür die residence perimt schon haben? Und auch schon eine CPR Nummer?
Wenn jemand was weiß, wäre ich froh, wenn er/sie das mit mir teilen würde.
Gruß,
Philipp
Grunderwerb in Dänemark
Hejsa !Biggi hat geschrieben:Die CPR ist Pflicht. Und ein ausreichendes Budget.
Wie schon geschrieben ohne CPR Nr geht da erstmal gar nichts und da mußt Du z.B. u.a. auch schon nachweisen das Du dich finanziell selbst versorgen kannst. Sprich Nachweis einer bestimmten Summe und/oder z.B. einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Ob man ohne festen Wohnsitz in DK eine CPR Nr beantragen kann, da bin ich gerade überfragt. Vielleicht hilft Dir folgender Link weiter. https://www.borger.dk/Sider/default.aspx
und dann je nach Bedarf weiter klicken in der Spalte die links zu finden ist.
Bei einer evtl. Kreditaufnahme wären die oben genannten Nachweise bestimmt auch von Vorteil,egal wo.
Med venlig hilsen
Hendrik77
Egal wo,Fußballfan ein Leben lang !