permanent opholdstilladelse

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
Steffi83
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permanent opholdstilladelse

Beitrag von Steffi83 »

Hallihallo
Hat jemand von euch die"permanent opholdstilladelse"?
Ich bin jetzt seit ca 4,5 jahren in Dänemark und würde diese gerne beantragen, hat jemand Erfahrung und kann mir ein paar Infos geben, was ich zu tun habe. Habe ein Kind mit einem Dänen....wir sind aber nicht verheiratet! bin Angestellt (in DK) und im Moment bis Januar "på barsel".
Und welche Vorteile hat man, den man die dänische Staatsbürgerschaft hat? Ist es sinnvoller die Deutsche Zu behalten oder auch die Dänische Zu beantragen?
Lieben Gruss Stefanie
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breutigams
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Beitrag von breutigams »

@ Biggi

Um die Staatsbuergerschaft zu erlangen muss man nur 7 Jahre in DK gelebt haben.
Der Teufel ist nicht so schwarz, wie man ihn malt
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

http://www.socialjura.dk/content-storage/regler/2013/cirkskr-9253-af-66-2013/
§ 7. Statsborgere fra de nordiske lande kan optages på et lovforslag om indfødsrets meddelelse efter 2 års uafbrudt ophold. Personer, der er anerkendt som flygtninge, personer, der må sidestilles hermed, og statsløse personer, kan optages på et lovforslag om indfødsrets meddelelse efter 8 års uafbrudt ophold. Andre udlændinge kan optages efter 9 års uafbrudt ophold.

§ 8. En person, der lever i ægteskab med en dansk statsborger, kan optages på et lovforslag om indfødsrets meddelelse efter 6 års uafbrudt ophold her i landet, når ægteskabet har bestået, og ægtefællen har været dansk i mindst 3 år. Ved 2 års ægteskab kræves 7 års ophold her i landet, og ved 1 års ægteskab kræves 8 års ophold.
Also, 9 Jahre ist schon richtig. Es gibt aber einige Ausnahmen. Für anerkannte Flüchtlinge ist es 8 Jahre. 7 Jahre gilt, falls man mit einen Dänen mindestens 2 aber weniger als 3 Jahre verheiratet ist.
[url=http://www.helbo.org]www.helbo.org[/url] - [url=http://www.sallnet.dk]www.sallnet.dk[/url] - [url=http://www.salldata.dk]www.salldata.dk[/url] - [url=http://friskole.netau.net]www.frijsendal.dk[/url]
Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig
Steffi83
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permanent opholdstilladelse

Beitrag von Steffi83 »

das die permanent opholdstilladelse nichts mit welchsel er Staatsbürgerschaft zu tun hat, weis ich ja. :-)Wollte nur wissen, ob ihr das gemacht habt, und ob es Vorteile hat? Aber kann mir jemand sagen, was man alles bei der Beantragung von permanent opholdstilladelse beachten muss. Hab gehört, man muss u.a. auch zur Polizei, ist das richtig?
dina
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Beitrag von dina »

Hej Steffi,
Nachteile hast du damit bestimmt nicht.
Hier mal ein Link: https://www.borger.dk/Sider/handlingssi ... 855aa6897f
Da kannst du das Formular ausfüllen und ausdrucken.
Da wir beide in der gesamten Periode nicht den Arbeitgeber gewechselt hatten,brauchten wir keine Steuererklärungen,nur die Arbeitgeberbescheinigung.
Ansonsten Passfoto,Pass,årsopgørelser der letzten 5 Jahre,den alten bevis.

LG Tina
dina
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Beitrag von dina »

Hej Steffi,hab mir das Formular noch mal angesehen,es ist wesentlich kürzer/einfacher geworden und ein Passfoto brauchst du als EU-Bürger auch nicht mehr.

LG Tina
Steffi83
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Beitrag von Steffi83 »

Vielen vielen Dank für die Infos....
Onkel Tom
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Beitrag von Onkel Tom »

Ich hab mich angemeldet und sie bekommen. Jedenfalls solange ich die Berechtigung nach EU-Recht einbehalte. Keine Ahnung was das ist :)
Steffi83
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Beitrag von Steffi83 »

meint ihr ich kann jetzt schon versuchen sie zu bekommen, obwohl ich erst 4,5 Jahre hier bin. Oder muss ich genau die 5 Jahre warten?
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breutigams
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Beitrag von breutigams »

Also Passbild ist Pflicht. Letzte Woche war mein Sohn deswegen in Aalborg, da er erst spaeter nachgezogen ist.

Staatsbuergerschaft haben wir jetzt nach 7 Jahren ( im Juli ) beantragt und es gibt keine Probleme.

Gruss Peter
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Onkel Tom
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Beitrag von Onkel Tom »

Biggi hat geschrieben: Da sieh dir mal deinen opholdsbevis richtig an. Dort steht, dass du nach 5 Jahren die permanente beantragen kannst. Die Regeln dazu findest du auch unter statsforvaltning.dk
Also ich guck genau, da steht: Din opholdsret gælder, så længe du opfylder betingelserne i EU-opholdsbekendtgørelsen.

UNd darin steht:
Persons with an independent right of residence
Workers and self-employed persons
3. (1) An EU national who is a worker or self-employed person, including a service provider, in Denmark has a right of residence in Denmark extending for longer than the three- or six-month periods following from section 2(1) of the Aliens Act.
(2)An EU national who has so far fallen within subsection (1) hereof, but has stopped working, retains his status as a worker or self-employed person:
(i) if the EU national is temporarily unable to work as the result of an illness or accident;
(ii) if the EU national is in duly recorded involuntary unemployment after having been employed for more than one year and has registered
as a job-seeker with the Danish Employment Service;
(iii) if the EU national has either involuntarily lost his job during the first 12 months, which has been duly recorded, and has registered as a job
-seeker with the Danish Employment Service or is in involuntary unemployment after completing a fixed-term employment contract of less than one year, but see subsection (6) hereof; or
(iv) if the EU national either commences vocational training related to his previous employment or is in involuntary unemployment and commences any vocational training.
(3)
An EU national falling with subsection (2)(iii) hereof retains his status as a worker or self-employed person for six months.
Heisst für mich immer, da ich entweder in Arbeit bin oder schon 12 Monate angestellt gewesen bin.

Anders ist das bei Angehörigen, Rentner, Reichen, etc. da gibt es dann diese Ausnahmeklausel
Unless exceptional reasons make it inappropriate
was ja alles mögliche sein kann.

Aber du hast Recht nach 5 Jahren kann ich mein permanentes Aufenhaltsrecht beantragen, welches ich aber eh habe. Vielleicht gibt es da dann noch irgendwelche anderen Vorteile, wenn die einer kennt nur her damit.
jankomo
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Beitrag von jankomo »

Also, es gibt erhebliche Unterschiede zwischen dem 5jährigen "registreringsbevis" und dem "permanent ophold". Der erste ist an strenge Bedingungen geknüpft (Selbstversorger, Arbeitsverhältnis, Ausbildung usw.) Liegen diese nicht mehr vor, erlischt das Recht auf Aufenthalt in DK praktisch unmittelbar. Hat man jedoch permanent ophold, kann man nicht mehr bei z.B. Arbeitslosigkeit einfach "nach Hause" geschickt werden. Nur durch mehr als 2 jährige Abwesenheit aus DK erlischt diese Form der Aufenthaltserlaubnis. Das sind m.E. doch wichtige Details, deshalb bin auch auch ein "Permanenter" ;-)
jankomo
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Beitrag von jankomo »

Steffi83
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Beitrag von Steffi83 »

Vielen Dank.....für die Antworten...sehr nett von euch....nun weiss ich bescheid....
Onkel Tom
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Beitrag von Onkel Tom »

jankomo hat geschrieben:Also, es gibt erhebliche Unterschiede zwischen dem 5jährigen "registreringsbevis" und dem "permanent ophold". Der erste ist an strenge Bedingungen geknüpft (Selbstversorger, Arbeitsverhältnis, Ausbildung usw.) Liegen diese nicht mehr vor, erlischt das Recht auf Aufenthalt in DK praktisch unmittelbar. Hat man jedoch permanent ophold, kann man nicht mehr bei z.B. Arbeitslosigkeit einfach "nach Hause" geschickt werden. Nur durch mehr als 2 jährige Abwesenheit aus DK erlischt diese Form der Aufenthaltserlaubnis. Das sind m.E. doch wichtige Details, deshalb bin auch auch ein "Permanenter" ;-)
Na eben nicht. Wenn man weniger wie 12 Monate ein Arbeitsverhältnis hatte ist das korrekt.
Danach darf man auch als Arbeitsloser in DK verbleiben.

Hab da noch mal rein geschaut. Wenn man seine Wohnung wechselt muss man wieder fur eine neue Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die bekommt man dann nur wieder mit Arbeit etc.
Wenn man also Arbeitslos wird und umziehen will kann es zu Problemen kommen.