permanent opholdstilladelse

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jankomo
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Beitrag von jankomo »

Wenn man weniger wie 12 Monate ein Arbeitsverhältnis hatte ist das korrekt.
Danach darf man auch als Arbeitsloser in DK verbleiben.
OK, "unmittelbar" war übertrieben, das gilt wirklich nur für "Kurzzeitauswanderer" unter 12 Monaten.

Aber vgl.:
"§ 3, Stk. 3. En EU-statsborger, der er omfattet af stk. 2, nr. 3 eller 4, bevarer sin status som arbejdstager eller selvstændig erhvervsdrivende i 6 måneder."

Hier wird eine Frist von 6 Monaten gesetzt, in denen man wieder Arbeit finden oder ein Gewerbe anmelden muss. Ansonsten: Tschüss. Bei der derzeitigen Lage auf dem Arbeitsmarkt ist das schwierig, in manchen Branchen unmöglich. Als "Permanenter" betrifft Dich diese Regel nicht mehr.