Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe gehört, dass in DK nach einer Heirat beide Partner einen Doppelnamen führen können und diesen auch an Kinder weitergeben können. Gilt dies auch für zwei deutsche, die in DK heiraten? Oder gilt hier dann das deutsche Namensrecht?
Vielen Dank für alle Antworten!!
Gesche
Namensrecht
Namensrecht
Zuletzt geändert von Gesche am 29.08.2002, 12:32, insgesamt 1-mal geändert.
Wenn zwei Deutschen die in DK wohnen in DK heiraten, dann gilt doch wohl das dänische Namensrecht.
Hans Müller und Gertrud Schmidt kann dann nachher z.b. Hans Müller Schmidt werden. Ob sie dann gleichzeitig Gertrud Schmidt Müller heissen darf oder nur Gertrud Müller Schmidt, weiss ich nicht. Aber es ist ziemlich frei.
An Kinder kann man seinem eigenen Name durch geben - oder man gibt das Kind eine Name vom Vater und eine von der Mutter. Ich glaube sogar nicht dass man alle Kinder unbedingt die gleichen Namen geben müssen. Es gibt also viele Möglichkeiten!
Was betrifft zwei in Deutschland wohnenden deutschen die nur in DK heiraten habe ich keine Ahnung.
/ Jane
Hans Müller und Gertrud Schmidt kann dann nachher z.b. Hans Müller Schmidt werden. Ob sie dann gleichzeitig Gertrud Schmidt Müller heissen darf oder nur Gertrud Müller Schmidt, weiss ich nicht. Aber es ist ziemlich frei.
An Kinder kann man seinem eigenen Name durch geben - oder man gibt das Kind eine Name vom Vater und eine von der Mutter. Ich glaube sogar nicht dass man alle Kinder unbedingt die gleichen Namen geben müssen. Es gibt also viele Möglichkeiten!
Was betrifft zwei in Deutschland wohnenden deutschen die nur in DK heiraten habe ich keine Ahnung.
/ Jane
Zuletzt geändert von Jane am 29.08.2002, 19:27, insgesamt 1-mal geändert.