Zweitwohnung/Anmeldung in BRD - wie geht es?

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Leo3049
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Zweitwohnung/Anmeldung in BRD - wie geht es?

Beitrag von Leo3049 »

Guten Tag,

Ich wohne in DK, moechte aber (aus unterschiedlichen Grunden) mich an einer Wohnung in D als Zweitwohnung anmelden.
Meine guten Freunde haben mir gerne erlaubt, mich bei ihnen zu registrieren.
So ging ich zur Meldestelle, habe den Anmeldeformular ausgefuehllt. Da hat man mir aber gesagt dass man in D nur eine Hauptwohnung hat wenn man keine andere Wohnung in BRD hat (Erstwohnung in DK zaehlt nicht). Dann waren sie auch dabei in meinem deutschen Pass "Wohnort" Rosilde zu streichen und durch Stuttgart zu ersetzen.
Ich wohne in DK, bekome hier mein Gehalt, besuche D nur ein mal im monat.
Wenn D als Hauptwohnsitz da steht, da muss ich wahrscheinlich in BRD auch Steuern zahlen, usw usw.
Oder wie geht es? Kann man unverbindlich und einfach sich in einer (Neben) Wohnung in BRD anmelden und weiterhin ruhig in DK wohnen?


Gruss

Leo
kalinka
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Re: Zweitwohnung/Anmeldung in BRD - wie geht es?

Beitrag von kalinka »

Ja es ist richtig. Die deutschen Behörden bestehen auf Erstwohnsitz. Es interessiert auch niemanden, ob man einen anderen Wohnsitz im Ausland hat.
In diesem Falle unter dem Wohnsitz in Deutschland, einen Personalausweis beantragen. Den Pass so lassen wie er ist.
Dann bekommt man eine deutsche Steuerkarte. Alles andere kann man dann mit der Steuerbehörde klären.
ja die sind unerbittlich, wenn es darum geht Steuerflüchlinge zu behindern. :D

viel Glück :wink:
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Leo3049
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Re: Zweitwohnung/Anmeldung in BRD - wie geht es?

Beitrag von Leo3049 »

Danke. Na ja, um mich anzumelden, muss ich den Pass mitbringen. Und da wollen sie mein Wohnort aendern.
Und falls ich doch mich auf Hauptwohnsitz in BRD ummelde - wie geht es weiter? Mit Steuern/SKAT? Pension??... Ich bekomme dann deutsche Steuerkarte- wie geht es dann?
kalinka
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Re: Zweitwohnung/Anmeldung in BRD - wie geht es?

Beitrag von kalinka »

Haben auch eine Zweitwohnung in Deutschland. Lief vollkommen unkompliziert. Im Pass ist bei uns nichts geändert worden.
Steuerkarte alles nicht so wild. Käre dies mit der Steuerbehörde im Ort.
Es gibt doch ein Doppelbesteuerungsabkommen, also musst Du nur Steuern in Dänemark zahlen.
In Dänemark geht alles weiter wie bisher. Du tust ja nichts Ungesetzliches.
Nur die Dänen sehen das nicht so gern. Aber das muss man nicht an die große Glocke hängen.
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Leo3049
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Re: Zweitwohnung/Anmeldung in BRD - wie geht es?

Beitrag von Leo3049 »

Danke. Und was bedeutet "die Dänen sehen das nicht so gern"? Wie merkt man das?
Hesseldahl

Re: Zweitwohnung/Anmeldung in BRD - wie geht es?

Beitrag von Hesseldahl »

Leo3049 hat geschrieben:Danke. Und was bedeutet "die Dänen sehen das nicht so gern"? Wie merkt man das?
Ich weis nicht ob man es unbedingt merkt wenn man nichts sagt - aber es ist schlichtweg Verboten. In Dänemark kennt nicht das deutsche System mit Haupt- und Nebenwohnungen bzw. Haupt- und Nebenadressen.

Man muss sich da anmelden wo man Wohnt. Eine zweite Adresse (auch nicht im Ausland) darf man nicht haben.

Wenn man in Dänemark wo anders Post empfangen möchtet macht man das zwecks eine C/O Adresse.

Gruß

Morten Hesseldahl
kalinka
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Re: Zweitwohnung/Anmeldung in BRD - wie geht es?

Beitrag von kalinka »

genau so ist es :wink:

Aber...viele Dänen haben in Deutschland und im anderen Ausland Wohnungen, wo sie die Urlaube verbringen. z.B. die Könign in Frankreich.

Willst Du damit sagen, diese handeln illegal. :shock:
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Hendrik77
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Re: Zweitwohnung/Anmeldung in BRD - wie geht es?

Beitrag von Hendrik77 »

Hesseldahl hat geschrieben: Ich weis nicht ob man es unbedingt merkt wenn man nichts sagt - aber es ist schlichtweg Verboten.
Hejsa !
Eine klare und belegbare Antwort der oben zitierten Frage hätte ich jetzt auch gern mal gewusst.
Z.B. als ich als mich mit meinem dänischen Wohnsitz habe registrieren lassen, da habe ich ganz offen gesagt das ich auch noch eine Adresse in Deutschland habe und das ist auch jetzt noch so. Bis jetzt hat das keinen interessiert bzw. ich habe dafür eine Strafe etc. erhalten.
Innerhalb der EU sollte es da eigentlich keine Probleme geben, auch nicht für Dänen, oder sehe ich das so falsch :?:
Med venlig hilsen
Hendrik77
kalinka
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Re: Zweitwohnung/Anmeldung in BRD - wie geht es?

Beitrag von kalinka »

habe jetzt auch mal recherchiert.


http://www.dbo-tyskland.info/dba-oversigt.htm



"Die Person gilt als in dem Staat ansässig, in dem sie über eine ständige Wohnstätte verfügt; verfügt sie in beiden Staaten über eine ständige Wohnstätte, so gilt sie als in dem Staat ansässig, zu dem sie die engeren persönlichen und wirtschaftlichen Beziehungen hat (Mittelpunkt der Lebensinteressen);"
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kalinka
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Re: Zweitwohnung/Anmeldung in BRD - wie geht es?

Beitrag von kalinka »

Ich denke es geht eher darum, ob Du Eigentum in Dänemark erworben hast.
Denn Ausländer dürfen kein Eigentum erwerben.
Diese Forderung könnte man ja umgehen, wenn man einen Wohnsitz in Deutschland hat. :roll:

Skandinavische Länder: Dänemark und Finnland (Ålandinseln)

Das Portal der Europäischen Gemeinschaft führt dazu mit Stand vom 19.1.2007 unter http://europa.eu/legislation_summaries/internal_market/single_market_capital/l24404_de.htm folgendes aus:
“Das Protokoll Nr. 1 betreffend den Erwerb von Zweitwohnsitzen in Dänemark ist Bestandteil des Vertrags über die Europäische Union und sieht vor, dass Dänemark ungeachtet der Bestimmungen des Vertrags über den freien Kapitalverkehr seine geltenden Rechtsvorschriften für den Erwerb von Zweitwohnungen beibehalten kann. Jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit ist dabei gemäß Artikel 12 des Vertrags jedoch streng verboten. Staatsangehörige anderer EU-Mitgliedstaaten, die in Dänemark wohnen, können dort also unter denselben Bedingungen wie Dänen einen Zweitwohnsitz erwerben, und für nicht in Dänemark wohnhafte Dänen gelten dieselben Bedingungen wie für nicht in Dänemark wohnhafte Staatsangehörige anderer Mitgliedstaaten. Staaten dürfen ihren eigenen Staatsangehörigen keine Vorzugsbedingungen einräumen.
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