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Re: Fester Wohnsitz in DK: nach 2 Jahren Führerschein umtaus

Verfasst: 13.01.2018, 21:49
von Hinnerk
Krogen, das hatten wir doch alles schon einmal in dem besagten Führerschein-Thread geklärt. Leider werden im Netz immer noch Dinge zum Führerschein verbreitet, die vor 2013 gültig waren.
Lese dir doch einfach mal die verlinkten ADAC-Texte dazu aufmerksam durch. Die sind vollkommen gesetzeskonform.
Noch einmal: Bist du im Besitz eines nach dem 19.03.2013 in Deutschland ausgestellten Führerscheins musst du den erst 15 Jahre nach dessen Ausstellung verlängern lassen, einfach deshalb, weil der Führerschein nur noch für einen befristeten Zeitraum von 15 Jahren ausgestellt wird. Dies gilt gem. EU-Regelung auch in DK. Dies auch, wenn du alle Brücken in Deutschland abgebaut und deinen Wohnsitz nach Dänemark verlegt hast. Die Verlängerung bzw. Neuausstellung des Führerscheins muss dann allerdings in Dänemark erfolgen. Die Verlängerung des Führerscheins darf nur noch in dem Land vorgenommen werden, in dem man auch gemeldet ist. Kein Wohnsitz mehr in Deutschland? Dann also Verlängerung in Dänemark. Aber erst dann, wann dies die EU-Regelung das erfordert!
Bist du im Besitz eines Führerscheins der vor dem 19.03.2013 ausgestellt wurde verfällt der am 19. Januar 2033, selbst wenn das ein ganz alter, vor 50 Jahren ausgestellter „grauer Lappen“ ist.

In Dänemark gab es in der Umstellungsphase bzw. nach der in Kraft getretenen neuen EU-Regelung aber Unsicherheiten bei der dänischen Polizei die dazu führten, dass deutsche Führerscheine von in Dänemark lebenden Deutschen beanstandet wurden. Da gab bzw. gibt es vielleicht heute noch ein in Dänisch verfasstes Schreiben mit besagter EU-Regelung, welches man im Bedarfsfall dem dänischen Polizeibeamten zwecks Auffrischung seiner Gesetzeskenntnisse unter die Nase halten konnte. Heute dürfte das aber wohl nicht mehr nötig sein.

Re: Fester Wohnsitz in DK: nach 2 Jahren Führerschein umtaus

Verfasst: 14.01.2018, 00:22
von Krogen
Die Probleme treten ja nicht mit den neuen, befristeten Führerscheinen auf, sondern mit den alten, unbefristeten.
Und da weißt der ADAC ja auch darauf hin:
"Sollten Sie Ihren ordentlichen Wohnort in einen anderen Mitgliedstaat der EU oder des EWR verlegen, so gilt ihr Führerschein in der Regel ohne Umtausch weiter. In einigen Ländern bestehen jedoch Einschränkungen hinsichtlich der Gültigkeit (z. B. Spanien, Italien)."
Diese Einschränkung scheint es auch in DK zu gegeben, denn:
"Det bemærkes dog, at hvis dit kørekorts gyldighedsperiode er længere end 15 år – eller for gruppe 2 kategoriernes vedkommende længere end 5 år – er der krav om ombytning 2 år efter betingelsen om sædvanlig bopæl er opfyldt, hvis du fortsat vil køre motordrevet køretøj her i landet."
http://www.fstyr.dk/DA/Korekort/Ombytning-af-udenlandsk-korekort.aspx (Sidst opdateret: 12.12.2017)

Wie gesagt, Deutsche haben normalerweise Zeit bis 2033. Dänen haben normalerweise Zeit bis 2033. Wenn man nach DK zieht, hat man auf einmal nur noch zwei Jahre Zeit.

Darum schien es auch im Artikel im Nordschleswiger zu gehen, sonst müssten die Herrschaften ja gar nicht erst tauschen und sonst würde das Transportministerium nicht ankündigen, eine
"„Änderung der Führerscheinregeln vorzubereiten, sodass Inhaber eines EU-Führerscheines diesen nicht länger nach zwei Jahren gegen einen dänischen Führerschein umtauschen müssen, wenn die Gültigkeitsdauer mehr als 5 oder 15 Jahre beträgt“."

Re: Fester Wohnsitz in DK: nach 2 Jahren Führerschein umtaus

Verfasst: 14.01.2018, 01:20
von Hinnerk
„Führerscheinreform 2013 – Die Umsetzung wird aufgrund der Richtlinie 2006/126/EG vom europäischen Parlament zur Pflicht. Am 20 Dezember 2006 hat das Parlament die sogenannte 3. Führerscheinrichtlinie beschlossen. Ziel ist es, die unterschiedlichen Regelungen der mehr als 110 verschiedenen Führerscheine in Europa anzugleichen.
Die Führerscheinreform ist ab dem 19.01.2013 gültig. Ab diesem Stichtag sieht die EU eine Gültigkeit des Führerscheins von 15 Jahren vor. Hiermit ist die Gültigkeit des Dokumentes und nicht die Fahrerlaubnis gemeint. Führerscheine, welche vor diesem Stichtag erstellt wurden, sind davon bis 2032 nicht betroffen. Erst dann wird ein Umtausch des Führerscheins zur Pflicht. Inhalt der Regelung ist der Schutz gegen Fälschungen, die ärztlichen Untersuchungen und die Mindestvoraussetzung zum Erteilen der Fahrerlaubnis. Ebenso werden die einzelnen Klassen angepasst.“

Quelle: http://dein-fuehrerschein.net/fuehrerscheinreform-2013/
und viele andere, u.a. ADAC

Wie du richtig sagst haben sich Italien und Spanien und vielleicht noch ein oder zwei EU-Staaten ein Hintertürchen offen gelassen und die EU-Vereinbarung nicht zu 100 Prozent übernommen. Dänemark hingegen aber schon. Es gibt keine EU-Vereinbarung mit Dänemark, die da eine Sonderklausel dahingehend beinhaltet, dass Führerscheine die in Deutschland vor 2013 ausgestellt wurden nach zwei Jahren Aufenthalt in DK getauscht werden müssen.
Wenn heute noch in Dänemark derartige Falschmeldungen wie du sie benennst verbreitet werden finde ich das schlimm. Der dänische Staat hat einfach nicht das Recht, geltendes und unterzeichnetes EU-Recht zu brechen.

Aber gut. Mir kann es egal sein. Ich habe meinen Uralt-Lappen in Deutschland vorzeitig eingetauscht, einfach weil insbesondere die Erweiterungen per Stempel auf der letzten Seite nicht mehr lesbar waren weil der Lappen schon mal „gebadet“ hatte.

Re: Fester Wohnsitz in DK: nach 2 Jahren Führerschein umtaus

Verfasst: 14.01.2018, 01:52
von Hinnerk
Hier habe ich noch etwas Nettes gefunden:
“ If your driving licence, issued in an EU og EEA country, has a longer period of validity than 15 years for group 1 vehicles and 5 years for group 2 vehicles you are allowed to drive on your valid driving licence in Denmark until 2 years from til time the usual residence has been established in Denmark.
After 2 years with usual residence here you have to exchange your driving licence for a Danish driving licence.“

Quelle:
https://lifeindenmark.borger.dk/Coming- ... g-licences
(unter: Driving licences issued in the Faroe Islands, in an EU Member State or an EEA country (Iceland, Norway and Lichtenstein)

Demnach trifft die von dir genannte Regelung mit den 2 Jahren Aufenthalt in Dänemark nur für die Fahrzeugklassen 1 (alt) und 2 (alt) zu. Das sind leistungsunbeschränkte Motorräder und Kfz über 7,5 t Züge mit mehr als drei Achsen, also LKW.
Fahrzeuge gem. Klasse 3 (PKW bis 7,5 t) sind da nicht genannt.

Aber auch das entspricht nicht der EU-Vereinbahrung.

Re: Fester Wohnsitz in DK: nach 2 Jahren Führerschein umtaus

Verfasst: 14.01.2018, 02:27
von Krogen
Die Klassen verwechselst du jetzt.
Die alte (deutsche) Klasse 3 gibt es ja gar nicht mehr.
PKW (B) ist Teil der neuen Gruppe 1.

Auf der dänischen Variante von dem englischen Link steht es auch:
Såfremt dit kørekort fra et EU- eller EØS-land har en længere gyldighed, end 15 år for bil, motorcykel mv., og fem år for lastbil, bus, mv., giver det kun ret til at køre i op til to år, efter du i kørekortmæssig henseende har bopæl i Danmark.
Es steht so auf der borger Seite, es steht so auf der Seite vom zuständigen Ministerium, das Ministerium will es ändern. Leute haben damit ihre Erfahrungen gemacht. Es ist also keine Falschmeldung.
Gegen die EU-Regelung kann es ja trotzdem verstoßen. Wäre ja nicht der einzige Fall, wo es absurde Lücken und Unstimmigkeiten gibt.

Erinnert ein bisschen an das Dosenpfand. Man zahlt es in D, man zahlt es in DK, aber wenn man es reimportiert, zahlt man es nicht mehr :roll:

Re: Fester Wohnsitz in DK: nach 2 Jahren Führerschein umtaus

Verfasst: 14.01.2018, 10:11
von Hendrik77
Hejsa !
Mein Führerschein in Chipkartenformat wurde Mitte 2004 erteilt und es steht kein Datum drauf wann dieser ausläuft. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe müsste meine evtl. Mission Autokauf aktuell mit dem Umtausch des Führerscheins beginnen, oder sehe ich das falsch?
Lebe jetzt seit gut 10 Jahren in Dänemark und glücklicherweise wurde ich als Fahrradfahrer erst einmal nach meinem Führerschein gefragt.
Venlig hilsen
Hendrik77

Re: Fester Wohnsitz in DK: nach 2 Jahren Führerschein umtaus

Verfasst: 14.01.2018, 11:02
von dina
Auf unseren umgetauschten Lappen steht auf der Rückseite explizit das Erwerbsdatum der verschiedenen Klassen drauf. Mein Mann hatte noch einen alten rosanen, er hat witzigerweise jetzt mehr als vorher im deutschen, war wohl ein Fehler der Behörde.
Also ist es durchaus deutlich zu erkennen, wann der FS erworben wurde.

Re: Fester Wohnsitz in DK: nach 2 Jahren Führerschein umtaus

Verfasst: 14.01.2018, 11:15
von Hinnerk
Krogen hat geschrieben:Die Klassen verwechselst du jetzt.
Die alte (deutsche) Klasse 3 gibt es ja gar nicht mehr.
PKW (B) ist Teil der neuen Gruppe 1....
Über die Angabe der alten Führerscheinklassen auf der englischsprachigen Seite der kommune Borger habe ich mich auch gewundert. Da scheint die Kommune in Borger ihre Websete nicht zu pflegen und sagt den englischsprachigen Bürgern etwas anderes als den Dänen.
Nun, was ist zu tun? Man kann sich nun querstellen und versuchen auf EU-Recht zu bestehen (mit speziellem ADAC-Papier). Aber dies bei einer Verkehrskontrolle am Strassenrand? Oder etwa eine Standpauke anhören, zahlen und anschließend klagen? Da muss man sich fragen, ob sich der damit verbundene Ärger lohnt. Wer da also Ärger und Stress vermeiden will tauscht einfach seinen alten Lappen bei der Gemeinde ein. Irgendwann muss ja ohnehin ein neuer her.
Ich hatte wie bereits geschrieben den ganz alten grauen Lappen, der selbst in der Mitte geknickt nicht in die Kartentaschen von Geldbörsen passte. Das war echt blöd. Jetzt aber passt es. So gesehen hat der neue Führerschin auch seine Vorteile. :D

Ja die Dänen sind schon ein etwas spezielles Völkchen. :mrgreen:

Re: Fester Wohnsitz in DK: nach 2 Jahren Führerschein umtaus

Verfasst: 14.01.2018, 11:15
von Hinnerk
Hendrik77 hat geschrieben:Hejsa !
Mein Führerschein in Chipkartenformat wurde Mitte 2004 erteilt und es steht kein Datum drauf wann dieser ausläuft. Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe müsste meine evtl. Mission Autokauf aktuell mit dem Umtausch des Führerscheins beginnen, oder sehe ich das falsch?
Lebe jetzt seit gut 10 Jahren in Dänemark und glücklicherweise wurde ich als Fahr-radfahrer erst einmal nach meinem Führerschein gefragt.
Venlig hilsen
Hendrik77
Gemäß auch für Dänemark verbindliches EU-Recht müsstest du bis 2033 gar nichts tun. Nur wie du siehst kochen die Dänen bzw. verschiedene Kommunen da (wieder einmal) ihr eigenes Süppchen, vielleicht aus Unkenntnis, vielleicht auch aus EU-Verdrossenheit? Ich weiß es nicht.
Für dich gibt es also zwei Möglichkeiten: Entweder bis 2033 gem. EU-Recht nichts tun. Vielleicht läuft ja alles gut, sowohl beim Autokauf als auch bei der Verkehrskontrolle. Oder aber du gehst einer möglichen Unannehmlichkeit aus dem Weg und besorgst dir einen neuen Führerschein.

Da sage einer, die Deutschen wären bürokratisch... Die Dänen scheinen die Bürokratie erfunden zu haben (zumindest die unkorrekte). :mrgreen:

Re: Fester Wohnsitz in DK: nach 2 Jahren Führerschein umtaus

Verfasst: 30.07.2018, 19:01
von Hendrik77
Hejsa !
Seit ein paar Monaten ist ein Umtausch ggf. nicht mehr erforderlich.
Kørekort udstedt i et EU-land eller EØS-land (Island, Norge og Lichtenstein)
Efter 1. maj 2018 er reglerne om ombytning af EU-kørekort ændret. Der stilles ikke længere krav om ombytning, og du kan føre de samme køretøjer i Danmark, som du må ifølge dit gyldige kørekort fra udstedelseslandet.
http://www.fstyr.dk/DA/Korekort/Ombytning-af-udenlandsk-korekort.aspx 8)
Venlig hilsen
Hendrik77

Re: Fester Wohnsitz in DK: nach 2 Jahren Führerschein umtaus

Verfasst: 15.09.2018, 16:16
von Hendrik77

Re: Fester Wohnsitz in DK: nach 2 Jahren Führerschein umtaus

Verfasst: 15.02.2019, 09:20
von Hendrik77
http://www.kn-online.de/Nachrichten/Politik/Bundesrat-beraet-ueber-Fuehrerschein-Umtausch Eine Richtlinie wird umgesetzt und die gilt natürlich für alle in der EU. https://www.focus.de/auto/ratgeber/kost ... 24841.html
Hendrik77

Re: Fester Wohnsitz in DK: nach 2 Jahren Führerschein umtaus

Verfasst: 18.02.2019, 02:19
von Krogen
Da es eine Staffelung der Fristen meines Wissens in DK nicht gibt, ist das einerseits nicht relevant. Andererseits schon, wenn man mit seinem unbefristeten deutschen Führerschein dann in DK bis 2033 fahren darf, aber in D schon nicht mehr :mrgreen: