Deutsche Fuehrerschein in daenische umzuwandeln

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
Hinnerk

Re: Deutsche Fuehrerschein in daenische umzuwandeln

Beitrag von Hinnerk »

Da die Eingangsfrage ja wohl hinreichend beantwortet wurde:
OT auf OT:
Ronald hat geschrieben: Selbstreinigende Wohnungen ist, was die Menschheit braucht!!! :idea:
Was macht Mann/Frau denn da noch selbst? Nach Waschmaschine, Wäschetrockner und Thermomix warte ich jetzt darauf, was uns bald noch mehr Arbeit zuhause abnimmt. Saugroboter geht nicht. Es steht einfach zu viel Gedöns im Wohnzimmer herum. Eine Fensterputzmaschine würde ich mir wünschen! :)
Pippilotta
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Re: Deutsche Fuehrerschein in daenische umzuwandeln

Beitrag von Pippilotta »

@Bischoff

Das könnte auch am Alter des Führerscheininhabers liegen...
Hinnerk

Re: Deutsche Fuehrerschein in daenische umzuwandeln

Beitrag von Hinnerk »

Bischoff30 hat geschrieben:Der Thread ist zwar schon ein wenig älter, aber @Pippilotta: Ich musste nicht zum Arzt und/oder Fragen beantworten. Ich habe meinen Führerschein umschreiben lassen und habe ALLE Führerscheinklassen OHNE wenn und aber umgeschrieben bekommen. Am Ende der Befristung musst du natürlich zum Arzt !
"Befristungen & ärztliche Untersuchungen
- Was schreibt der EU-Führerschein vor -
Die Fahrberechtigungen der Klassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T werden ohne ärztliche Untersuchung und ohne Begrenzung erteilt, sofern keine besonderen Umstände vorliegen.
Alle Führerscheindokumente, die seit dem 19.01.2013 ausgestellt werden, besitzen aus Gründen der Fälschungssicherheit aktuell nur noch eine Gültigkeitsdauer von 15 Jahren. Dies gilt auch bei Erweiterung der Fahrberechtigung, Umtausch oder Ersatzausstellung. Führerscheine dieser Klassen, die vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, bleiben bis 19.01.2033 gültig. Dieses Datum wird sich ändern, wenn über die geplante Neuregelung zur Befristung entschieden wird. Bei Ablauf der Befristung wird das Dokument auf Antrag verwaltungsmäßig umgetauscht, also ohne Untersuchung oder Prüfung."

Quelle: https://www.adac.de/infotestrat/ratgebe ... fault.aspx

Der EU-Führerschein ist u.a. eingeführt worden, damit nicht jedes Mitgliedsland sein eigenes Süppchen kocht und nicht länger ein Führerscheintourismus stattfindet, wo dann mal eben übers Wochenende der Führerschein mehr oder weniger verkauft wird. Somit sollten jetzt in allen Mitgliedsstaaten der EU dieselben Bedingungen für den Erwerb des Führerscheins und dessen Erhalt bestehen. Wenn, wie Bischoff309 schreibt, in Dänemark nach Ende der Befristung eine Vorsprache beim Arzt erforderlich ist, dann ist das nicht EU-konform. in Deutschland ist das jedenfalls nicht der Fall. Aber gut, die Dänen machen ja vieles anders. Wobei ich allerdings sagen muss, dass ich eine medizinische Tauglichkeitsprüfung nach einer gewissen Zeit bzw. ab einem bestimmten Alter gar nicht schlecht finde.
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Re: Deutsche Fuehrerschein in daenische umzuwandeln

Beitrag von Pippilotta »

@Hinnerk:

Auch in Deutschland ist der LKW-Führerschein (und das gilt auch für 7,5 Tonnen) befristet auf das 50. Lebensjahr, danach musst du alle 5 Jahre zum Arzt.
Hinnerk

Re: Deutsche Fuehrerschein in daenische umzuwandeln

Beitrag von Hinnerk »

@ Pippilotta:

Es geht Leo3049 aber doch um den "normalen" Führerschein. Von LKW ist nicht die Rede. Und beim PKW-Führerschein, der auch für kleine LKWs bis 7,5 kg Gesamtgewicht und auch für PKWs mit großem Anhänger gilt muss in Deutschland niemand regelmäßig (alle 15 Jahre bei Neuausstellung des Führerscheins) zum Arzt.
Was meinst du überhaupt mit "großem" Anhänger? Ja, seit Einführung des EU-Führerscheins gibt es zwei Anhängerklassen. Mit dem "großen Angängerschein" = "BE" darf ich 3,5 Tonnen ziehen. Das ist schon gewaltig. Und zum Arzt muss ich nimmer. Weder nach 15 Jahren noch mit 100 Lebensjahren (in Deutschland). :wink:
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Eichbaum
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Re: Deutsche Fuehrerschein in daenische umzuwandeln

Beitrag von Eichbaum »

@ Hinnerk
Was bitte ist ein "normaler" Führerschein??
Wenn du damit die Klasse B meinst, also PKW, darst du sicher keine kleineren LKW bis 7,5t fahren.
Sondern PKW bis 3,5t. Und du darfst auch nur max 750kg anhängen. Und zwar auch nur dann, wenn das zulässige Gesamtgewicht des Gespanns von 3,5t nicht überschritten wird.
Willst du grössere Anhänger fahren, bis max 3,5t, brauchst du die Klasse BE.
Für Leicht-LKW bis 7,5t brauchst du dann schon wieder die Klasse C1. Und wenn du dann noch nen Anhänger ran kuppeln willst die C1E. Und wenn du das dann noch gewerblich nutzen willst, belegst du alle fünf Jahre noch fünf Module zur Kraftfahrerschulung und beantragst eine Fahrerkarte. Diese hat dann, zusammen mit dem Führerschein, eine Gültigkeit von fünf Jahren.

Gruss, Uwe
Hinnerk

Re: Deutsche Fuehrerschein in daenische umzuwandeln

Beitrag von Hinnerk »

Ich wollte nicht zu zusätztlich mit den Führerscheinklassen verwirren. Ich besitze noch den alten „PKW-Führerschein“ der Klasse III. Und der gilt auch für LKWs bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Wenn ich den umschreiben lasse gilt in Deutschland:
„Alle Führereininhaber von Klasse 3 alt erhalten beim Umtausch in den Scheckkartenführerschein auf jeden Fall die neuen Klassen B/ BE und C1/ C1E:
Umfang der Klasse B/ BE und C1/ C1E:
Diese Klassen werden ohne die bisherige max. Achsanzahl für den Zug (also 3) erteilt. Mit dem alten 3-er darf nun auch ein Zugfahrzeug mit zweiachsigem Anhänger gefahren werden, der Zug hat also 4 Achsen!
Umfang der Klasse C1E:
Kraftwagen zwischen 3,5 u. 7,5 t
Gesamtmasse des Zugs max. 12000 kg
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers darf nicht größer sein als die Leermasse des Zugfahrzeugs.“


Und um die allgemeine Verwirrung zu komplettieren:
“ • Durch die 3. EG-Führerscheinrichtlinie wurden die Führerscheinklassen europaweit vereinheitlicht und vereinfacht, neue Führerscheinklassen geschaffen. Nach wie vor gilt für Inhaber der alten Führerscheine das Prinzip der Besitzstandswahrung. Soweit die neuen Klassen in ihrem Umfang erweitert wurden, nehmen auch die Besitzer der alten Klassen daran teil, wenn sie umgetauscht haben.
• Wer künftig den alten Führerschein Klasse 3 umtauscht, erhält die folgenden Klassen, soweit die Klasse 3 vor dem 01.04.1980 erworben wurde (Erklärung der Schlüsselzahlen anschließend):
A1, AM, B, BE, C1, C1E, L. Weitere Berechtigungen: C1 171, L 174 u. 175, A1 79.03 und A1 79.04, A 79.03 u. A 79.04, BE 79.06
Auf Antrag wird zusätzlich die Klasse CE 79 erteilt. Und die Klasse T, soweit eine Tätigkeit in der Land- oder Forstwirtschaft nachgewiesen wird.
• Wer die Klasse 3 nach dem 01.04.1980 erworben hat, erhält folgende Klassen:
AM, B, BE, C1, C1E, L. Weitere Berechtigungen: C1 171, L 174 u. 175, A1 79.03 u. 79.04, A 79.03 u. 79.04, BE 79.06“
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Re: Deutsche Fuehrerschein in daenische umzuwandeln

Beitrag von Bischoff30 »

Wer in Dänemark lebt, also wohnt und arbeitet, muss einen Führerschein umschreiben lassen. Ich hatte mich vor 5 Jahren informiert und da war die Regelung noch so, das der Führerschein nicht umgeschrieben werden musste. Dies hat sich mittlerweile geändert. Darüber bin ich auch nur gestolpert, weil mich der dänische Polizist bei einer Kontrolle aufmerksam gemacht hat. Die Kommune hat mir dies bestätigt und somit wurde mein deutscher Führerschein einbehalten und in einen dänischen umgeschrieben. Keine Ahnung ob es EU-Konform ist oder nicht !

Für LKW und BUS muss ich ab dem 50. und für den PKW ab dem 60. Lebensjahr zum Arzt, der dann die Tauglichkeit prüft. Als Augenoptiker habe ich auch schon das Führen eines PKW´s untersagen müssen, weil die Sehleistung einfach zu gering war. Was der Kunde allerdings macht, sobald er die Ladentür verlässt, kann ich natürlich nicht sagen. Ich würde mich freuen, wenn dies in Deutschland auch eingeführt werden würde.

Ich denke noch immer mit Schrecken an den 85. jährigen geistig verwirrten und körperlich geschwächten "Opa" der in seinen Porsche eingestiegen ist (In Deutschland).
Nicht gefragt, hatte ich ja schon !
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Re: Deutsche Fuehrerschein in daenische umzuwandeln

Beitrag von dina »

Der Schein muss aber erst nach 2 Jahren Aufenthalt getauscht werden.
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LoudHoward
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Re: Deutsche Fuehrerschein in daenische umzuwandeln

Beitrag von LoudHoward »

Was würde denn rein theoretisch passieren wenn man in diesen 2 Jahren seinen deutschen Führerschein verliert?
Pippilotta
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Re: Deutsche Fuehrerschein in daenische umzuwandeln

Beitrag von Pippilotta »

LoudHoward hat geschrieben:Was würde denn rein theoretisch passieren wenn man in diesen 2 Jahren seinen deutschen Führerschein verliert?
Etwas was nicht vorhanden ist kann auch nicht umgeschrieben werden. :wink:

ansonsten gilt:

Verloren = nicht mehr auffindbar: schnellstens einen neuen beantragen in D und diesen nach 2 Jahren Aufenthalt in DK umschreiben lassen

Verloren = entzogen: keine Chance einen dänischen zu bekommen, da die dänischen Behörden sich bei den deutsche erkundigen ob der Führerschein gültig ist und ob eventuelle Verkehrsdelikte begangen wurden.
Hinnerk

Re: Deutsche Fuehrerschein in daenische umzuwandeln

Beitrag von Hinnerk »

In Dänemark gibt es zwar einige beachtenswerte Besonderheiten, die nicht EU-konform sind (z.B. im Bankwesen), dies hängt aber damit zusammen, dass Dänemark kein Euroland ist und da sein eigenes Süppchen kochen kann. In Sachen Führerschein hat sich Dänemark allerdings an ein Regelwerk zu halten, welches von Seiten der dänischen Regierung auch anerkannt und unterzeichnet wurde.

Folgendes gilt für alle Mitgliedsstaaten der EU und auch für Dänemark:
Grundsätzlich gelten alle in Deutschland ausgestellten Führerscheine auch in Dänemark, auch die alten grauen „Lappen“. Hierüber gibt es eine EU-weite Vereinbarung, die auch Dänemark unterzeichnet hat:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DA/TXT/PDF/?uri=CELEX:32013D0021&from=EN
und
https://www.verbraucherzentrale.de/Anerkennung-2

Was die Umtauschpflicht des alten nationalen Führerscheins gegen den aktuellen EU-Führerschein betrifft so gilt ebenfalls EU-Recht und nicht nationales Recht. Mit anderen Worten: Einen aktuellen EU-Führerschein im Scheckkartenformat, der in Deutschland ausgestellt wurde muss auch nach einer Auswanderung nach Dänemark oder in einen anderen EU-Mitgliedsstaat nicht gegen einen Führerschein getauscht werden, der in Dänemark (Beispiel) ausgestellt wird. Dies auch nicht nach 2 Jahren Aufenthaltsdauer, wie hier bereits behauptet wurde! Die von dina angesprochene Regelung nach 2 Jahren Aufenthaltsdauer trifft nur für Alt-Führerscheine mit lebenslänglicher Gültigkeitsdauer zu. Auch in Dänemark gilt dieses Recht:
http://europa.eu/youreurope/citizens/vehicles/driving-licence/driving-licence-recognition-validity/index_de.htm
Es gibt allerdings eine Ausnahme: Sofern ein in einem früheren Nicht-EU-Staat ausgestellter Führerschein in Deutschland gegen einen EU-Führerschein eingetauscht wurde (Beispiel: der vor 10 Jahren in Polen am Wochenende erworbene Führerschein) wird dieser nicht automatisch auch in jedem anderen EU-Mitgliedsstaat anerkannt, für kurzzeitige Aufenthalte (Urlaub) aber schon. Bei einem Wohnortwechsel (Auswanderung) gilt bei diesen Führerscheinen dann nationales Recht. Derartige Führerscheine tragen übrigens einen entsprechenden Vermerk.

Somit kann festgehalten werden: Jeder EU-Führerschein und nationaler Führerschein, der zum Zeitpunkt seiner Ausstellung in einem bereits derzeitigen EU-Mitgliedsstaat ausgestellt und zu einem späteren Zeitpunkt gegen einen aktuellen EU-Führerschein eingetauscht wurde hat in Dänemark die gleiche Gültigkeit und Gültigkeitsdauer wie in Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Österreich, Polen, Slowakei und Zypern, nämlich 15 Jahre. In den anderen EU-Ländern muss der Führerschein bereits nach 10 Jahren erneuert werden.
Ich habe das Procedere gerade hinter mir. Da ich noch den alten „grauen Lappen“ besaß habe ich nun auch meinen Führerschein endlich eingetauscht, einfach, weil der alte kaum noch zu lesen war und ich schon allein deshalb irgendwann vielleicht Schwierigkeiten damit in Dänemark bekommen hätte. Allerdings habe ich die Umschreibung in Deutschland vornehmen lassen, einfach weil ich da bis auf weiteres noch gemeldet bin auch wenn ich mich jetzt in Dänemark bei meiner Frau aufhalte.
dina
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Re: Deutsche Fuehrerschein in daenische umzuwandeln

Beitrag von dina »

@ Hinnerk, das ist richtig, aber die meisten, bis auf ein paar sehr junge Mitglieder, werden jedoch noch die alten, lebenslang gueltigen Scheine haben, die es auch noch im EU-Kartenformat gab.
Die EU-einheitliche Regelung mit den max. 15 Jahren gueltigkeit gibt es ja erst seit 2013.

LG Tina
forn
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Re: Deutsche Fuehrerschein in daenische umzuwandeln

Beitrag von forn »

25örefan hat geschrieben:Danke für die Antwort auf meinen OT!
Wenn es wirklich nicht erforderlich ist, würde ich mir die Gebühren sparen, es gibt schönere Dinge, wofür man in DK sein Geld ausgeben kann :D
Sehe ich auch so :)
Bischoff30
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Re: Deutsche Fuehrerschein in daenische umzuwandeln

Beitrag von Bischoff30 »

Zur Frage, "was passiert wenn ich ihn nicht umschreiben lasse" gibt es die Antwort !

Zitat der Polizei : "Wenn sie ihren Führerschein in der genannten Frist nicht umschreiben lassen, gilt dies von unserer Seite als hatten sie keinen gültigen Führerschein. Der deutsche Führerschein wird eingezogen, sie könnten eine Klage einreichen. Es ist für alle Beteiligten und auch für Sie in Zukunft der einfachere und sichere Weg dies zu umgehen." ZITAT-Ende

Wer also schon mal angehalten wurde, weil er 7 KmH zu schnell war und 1500,- DKK bezahlt hat, weiss, das das Fahren ohne gültigen Führerschein weitauys teuer werden kann, als die minimale Bearbeitungsgebühr zur Umschreibung. Wer mal wieder nach Deutschland zieht, kann das Ding ja wieder umschreiben lassen, aber in DK wåurde ich mir das 3x überlegen.

Gilt auch für die, die das Auto immer noch nach 6 Monaten mit deutschen Kennzeichen fahren lassen. Viel Spass beim nachzahlen !
Nicht gefragt, hatte ich ja schon !