Anmietung einer Zweitwohnung in DK/D ?

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ElkeS
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Anmietung einer Zweitwohnung in DK/D ?

Beitrag von ElkeS »

Hallo, ich bin neu hier und habe auch bereits ein wenig nach einer Antwort auf mein Problem gesucht, bin aber nicht wirklich fündig geworden.
Folgende Situation:
Unser Sohn lebt seit gut drei Jahren in Dänemark. Er ist dort ordnungsgemäß gemeldet und hat demnach in Deutschland keinen Wohnsitz mehr. Nun ist er in einer Ausbildung bei einem Handwerker. Dieser hat seinen Betrieb seit kurzem nahe der deutschen Grenze auf deutscher Seite und dort ist jetzt auch in der Regel sein Arbeitsbeginn. Seine täglichen Kilometer zum Betrieb belaufen sich derzeit auf bis zu 350/400 km hin zur Arbeit und zurück nach Hause.
Ein Komplettumzug kommt derzeit aus verschiedenen Gründen leider nicht in Frage, aber es besteht die Überlegung (vor allem von Mutters Seite ;) ) eine Zweitwohnung in der Nähe der deutschen Grenze anzumieten, in der er zumindest nach Bedarf übernachten kann. Nun sind die Mietpreise, mal abgesehen davon, dass ich wenig bis gar nichts überschaubares auf dänischer Seite gefunden habe, in Deutschland deutlich geringer.
Meines Wissens nach ist es aber ja nicht legal als dänischer CPR-Besitzer eine gemeldete Wohnungsadresse in Deutschland zu haben (denn es hieße ja, dass unser Sohn sich in Deutschland wieder anmelden müsste, wenn er eine Wohnung anmietet). Ich habe hier im Forum wohl gelesen, dass jemandem, der in Hamburg wohnt und eine Wohnung in Dänemark anmieten wollte, geraten wurde, dass er einfach seinen Wohnsitz in Hamburg behalten solle und sich mit CPR-Nummer in Dänemark melden solle, um dort ebenfalls eine Wohnung anmieten zu können, aber es steht auch dort, dass die Dänen den Wohnsitz vermutlich ignorieren würden. Dieses „vermutlich“ stört mich schon sehr, so dass ich nach einer Lösung suche, die im Rahmen der Gesetze steht. Sehe ich das richtig, dass demnach nur eine Wohnungsanmietung auf dänischer Seite als dänischer „Zweitwohnsitz“ in Frage kommt? Oder gibt es doch noch eine andere Möglichkeit?
Meine Überlegung als Alternative wäre, eine Monteurswohnung zu "mieten". Mit einer solchen "Anmietung" bräuchte er sich wahrscheinlich doch nicht ummelden. Da er ja auch nicht täglich in Deutschland übernachten würde, da er seinen Wohnsitz auf dänischer Seite 180 km von der Grenze entfernt hat und immer wieder, eben nur nicht täglich, dorthin fährt, wäre das vielleicht eine Alternative? Kommt hier eventuell diese 183 Tage Grenze zum Zuge?
Wenn auch unser Sohn in letzter Konsequenz die Entscheidung treffen muss, was er tut, so hoffe ich als Mutter hier eine Lösung/Lösungsansatz zu finden.
Mange tak
Elke
Hendrik77
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Re: Anmietung einer Zweitwohnung in DK/D ?

Beitrag von Hendrik77 »

ElkeS hat geschrieben: Meines Wissens nach ist es aber ja nicht legal als dänischer CPR-Besitzer eine gemeldete Wohnungsadresse in Deutschland zu haben (denn es hieße ja, dass unser Sohn sich in Deutschland wieder anmelden müsste, wenn er eine Wohnung anmietet).
Hejsa !
Woher beziehst Du dein Wissen würde mich interessieren? Solange alle fälligen Steuern gezahlt werden sehe ich da kein Problem. http://zweitwohnsitzsteuer.de/ http://www.handelskammer.dk/index.php?id=47064
Venlig hilsen
Hendrik77
Krogen
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Re: Anmietung einer Zweitwohnung in DK/D ?

Beitrag von Krogen »

Das wundert mich auch. Natürlich kann man im Ausland gemeldet sein, das sind ja Dänen auch, wenn sie sich Wohnungen im Ausland kaufen.
Mit "ignorieren" ist sicherlich gemeint, dass es DK wurscht ist, wo man irgendwo auf der Welt gemeldet ist, da man eh seinen Lebensmittelpunkt bzw. Erstwohnsitz in DK hat, wenn man hier gemeldet ist.
Er wäre dann ja ein Pendler. Da könnt ihr euch vielleicht mal bei den entsprechenden Stellen beraten lassen, worauf man achten muss.
Pippilotta
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Re: Anmietung einer Zweitwohnung in DK/D ?

Beitrag von Pippilotta »

In D musst du die Wohnung als Erstwohnsitz anmelden, da es einen Zweitwohnsitz in D nur gibt, wenn man auch in D seinen Erstwohnsitz hat. In DK gibt es keinen Zweitwohnsitz, weshalb man dort ganz normal gemeldet bleibt. Ich persönlich habe auch in beiden Ländern einen Wohnsitz angemeldet und beide zuständigen Ämter wissen davon und es gab nie Probleme damit. Man kann nämlich in D keinen Zweitwohnsitz im Ausland anmelden.
ElkeS
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Re: Anmietung einer Zweitwohnung in DK/D ?

Beitrag von ElkeS »

Danke für die Antworten. Ich mache mich dann in den angegebenen Links schlau.
Naja, ich gebe zu, dass mein Wissen vor allem auf den Aussagen vieler netter Menschen (aus Dänemark) beruht, die mir das eindeutig versichert haben. Zeigt mal wieder, dass man (frau) sich eben doch weiter umhören und vor allem lesen muss. Jedenfalls Danke für die schnellen Antworten. Dann schaun wir mal, was die Zukunft bringt. :)