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Unterstützung durch Botschaften

Verfasst: 13.11.2016, 09:15
von René und Marion
Hallo Zusammen wir waren für 3 Wochen in Sonderborg
und haben uns einige Häuser angeschaut, wir haben uns für eines entschieden
und wollen es kaufen. Was noch fehlt ist die Aufenthaltsgenehmigung,
die Zeit in Sonderborg wurde zu knapp um selbst zur statsforvaltningen zu gehen,
auf deren WEBSITE ist zu lesen
"Sie können den Antrag bei einer dänischen Auslandsvertretung einreichen."

ACHTUNG, dies ist falsch!!!!!
Wir waren zur Sprechzeit beim dänischen Honorarkonsul in Stuttgart (nur Dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr, tolle Arbeitszeiten)
hier wurden wir von einer sehr hilfsbereiten und freundlichen Mitarbeiterin informiert das für uns die Deutsche Botschaft zuständig wäre, trotzdem opferte Sie viel Zeit, telefonierte mit vielen anderen Stellen (alleine 45min Warteschleife bei der statsforvaltningen) und gab nützliche Tips. Abgeben darf man den Antrag offensichtlich nur in Berlin und Flensburg bei der dortigen dänischen Vertretung, alle anderen dürfen nicht!
Die deutsche Botschaft sendet einen Link auf die allgemeine Seite, dortiger Anruf wurde etwas rüde abgeschmettert.
Ich habe mich dann beim Auswärtigen Amt beschwert, klasse am nächsten Tag meldet sich die Botschaft per mail, endlich ich hab nen Ansprechpartner
3 Fragen gestellt, Antwort kam sofort "Sie" kann keine rechtliche Beratung geben, Klasse ich habe gar keine rechtlichen Fragen gestellt
So muss ich nun nochmals 1000km hin und zurück um nen Antrag abzugeben.

Re: Unterstützung durch Botschaften

Verfasst: 13.11.2016, 17:57
von Hinnerk
Und was lernen wir daraus: Dänische Behörden arbeiten nicht anders, schneller oder langsamer als deutsche. Da scheint es eine EU-weite "Norm" zu geben. :( Was glaubst du, was wir für ein Drama mit dem dänischen Schornsteinfeger in unserem Haus in Jütland hatten. Der arbeitet im Auftrag der Kommune und hat ein Gemüt wie ein deutscher Beamter zu Kaisers Zeiten. Aber wir haben ihn "geschafft". :D

Re: Unterstützung durch Botschaften

Verfasst: 13.11.2016, 19:26
von mieke
René und Marion hat geschrieben: statsforvaltningen zu gehen,
auf deren WEBSITE ist zu lesen
"Sie können den Antrag bei einer dänischen Auslandsvertretung einreichen."

ACHTUNG, dies ist falsch!!!!!
(...)Abgeben darf man den Antrag offensichtlich nur in Berlin und Flensburg bei der dortigen dänischen Vertretung, alle anderen dürfen nicht!
Dann ist die Aussage auf der Website doch richtig, Flensburg (Generalkonsulat) und Berlin (dän.Botschaft) sind doch dän. Auslandsvertretungen :wink:
Und das Honorarkonsulate schlicht und einfach nicht immer die gleichen Befugnisse wie Generalkonsulate oder gar Botschaften haben ist eigentlich auch kein Geheimnis bzw lässt sich recherchieren.
Ist für DK hier http://tyskland.um.dk/da/om-os/danske-repraesentationer-i-tyskland/ alles fein aufglistet wer was darf