Tidsubegrænset (permanent) opholdstilladelse

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Erik M.
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Tidsubegrænset (permanent) opholdstilladelse

Beitrag von Erik M. »

Hallo an alle

Wer kennt sich aus mit der "tidsubegrænset opholdstilladelse", also der zeitlich unbegrenzten Aufenthaltsgenehmigung für Nicht-EU-Bürger?

Meine Freundin (Thai) kam 1999 nach DK und bekam 2002 ihre tidsubegrænset opholdstilladelse, da sie damals mit einem Dänen verheiratet war. Sie hatte hier eine Ausbildung zur SSH gemacht und wohnte und arbeitete in DK bis 2012, also ca. 13 Jahre lang. 2012 verließ sie Dänemark - ohne sich aus dem folkeregister bzw. von Skat "abzumelden" - und war 2016 zum ersten Mal nach ca. 4 Jahren wieder hier. Da sie davon ausging, daß ihre tidsubegrænset opholdstilladelse sowieso nicht mehr gültig sein könne (weil "abgelaufen"?) hat sie ein Touristenvisum beantragt und auch ohne Probleme bekommen.
Soweit ich bisher in Erfahrung bringen konnte, verliert diese tidsubegrænset opholdstilladelse tatsächlich ihre Gültigkeit, wenn man eine gewisse Zeit (nach spästens 2 Jahre) keinen Wohnsitz in DK hatte. Aber weiß man hier in DK überhaupt, daß sie ca. 4 Jahre lang nicht hier in DK lebte?

Meine Fragen sind nun ...
Gibt es für meine Freundin unter vorgenannten Umständen eine Möglichkeit, die damals erteilte tidsubegrænset opholdstilladelse zu "verlängern", sofern diese tatsächlich ungültig geworden bzw. abgelaufen ist?
Kann man sich evtl. in irgendeiner Form auf die damals erteilte tidsubegrænset opholdstilladelse berufen? Immerhin war sie ca. 13 lang wohnhaft in DK und hat ordnungsgemß ihre Steuerung bezahlt und sich auch sonst nichts zu Schulden kommen lassen!
Was wäre denn zum Beispiel, wenn sie schon seit 2012 bei mir wohnt und sie eben nur vergessen hatte, ihre neue Adresse mitzuteilen? Daß wir eine gewisse Zeit getrennt gelebt haben (ich hier in DK, sie in Thailand), und sie deshalb dachte, sie brauche nun ein Visum?

Eigentlich wollte ich mir noch ein wenig Zeit damit lassen, aber wenn es eben gar nicht anders geht, dann werde ich sie wohl etwas früher als geplant heiraten "müssen".

Irgend jemand da draußen, der mit einem Rat oder einer Idee weiterhelfen kann?

Gruß
Erik
Hendrik77
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Re: Tidsubegrænset (permanent) opholdstilladelse

Beitrag von Hendrik77 »

Hejsa !
https://www.borger.dk/udlaendinge-i-danmark Vielleicht kann man hier genaue Informationen finden. Auf jeden Fall gibt es da eine Telefonnummer wo man ggf. nachfragen kann.
Venlig hilsen
Hendrik77
Pippilotta
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Re: Tidsubegrænset (permanent) opholdstilladelse

Beitrag von Pippilotta »

Hej Erik,

Also wenn ich dich richtig verstehe, dann hatte deine Freundin während der 4 Jahre keine Adresse in DK?

Die Lösung mit "hat bei mir gewohnt und hat nur vergessen die neue Adresse mitzuteilen" ist schwierig, weil man verpflichtet ist, sich nach spätestens 5 Tagen umzumelden..

Ansonsten kannst du hier die Regeln nachlesen, aber diese Seite kennst du vermutlich schon (?)
https://www.nyidanmark.dk/da-dk/Ophold/ ... nt-ophold/
Pippilotta
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Re: Tidsubegrænset (permanent) opholdstilladelse

Beitrag von Pippilotta »

schau mal hier unter "ophold i udlandet"

https://www.nyidanmark.dk/da-dk/Ophold/ ... ophold.htm
Erik M.
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Re: Tidsubegrænset (permanent) opholdstilladelse

Beitrag von Erik M. »

Hej Hendrik, hej Pipilotta

Danke für den Hinweis @Henrik. Werde mich in Kürze eh an den udlændingeservice wenden, hoffe allerdings, hier noch ein paar Tipps als, sagen wir mal, Argumentationsgrundlage zu bekommen.

Auch Dank an dich @Pipilotta. Als sie vor 4 Jahren DK verließ, hatte sie sich nicht abgemeldet, d.h. wenn man mal von der Verletzung der Ummeldepflicht absieht, wohnt sie theoretisch noch an ihrer alten Adresse. Allerdings dürfte die damalige Wohnung mittlerweile anderweitig vermietet sein und sich der jetzige Mieter mit dieser Adresse an- bzw. umgemeldet haben. In Deutschland würde man in einem solchen Fall "von Rechtswegen" automatisch abgemeldet werden. Ich vermute mal, daß dies ebenso oder ähnlich auch hier in DK ist. Wäre interessant zu erfahren, welche Strafe auf eine Meldepflichtverletzung steht :wink:
Habe sicher auch schon bei "nyidanmark.dk" reingeschaut, werde da aber nochmal gucken ...

Hilsen
Erik
Pippilotta
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Re: Tidsubegrænset (permanent) opholdstilladelse

Beitrag von Pippilotta »

Det var så lidt :-)

was die Strafe angeht habe ich eben bei unserer Kommune gelesen, dass man 500 kr bezahlen muss, bei einer Verspätung von mehr als 14 Tagen.

Aber an eurer Stelle wäre ich vorsichtig mit falschen Angaben. Wenn ich den Text unter ophold i udlandet richtig deute, dann wäre das im Übrigen auch gar nicht notwendig.

Drücke euch die Daumen/
Pippi
Hendrik77
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Re: Tidsubegrænset (permanent) opholdstilladelse

Beitrag von Hendrik77 »

Erik M. hat geschrieben: Aber weiß man hier in DK überhaupt, daß sie ca. 4 Jahre lang nicht hier in DK lebte?

Immerhin war sie ca. 13 lang wohnhaft in DK und hat ordnungsgemäß ihre Steuerung bezahlt und sich auch sonst nichts zu Schulden kommen lassen!
Hejsa !
Sie hat in den 4 Jahren ja keine Steuern gezahlt oder ihre CPR Nummer gebraucht und deswegen ist man wahrscheinlich davon ausgegangen das sie das Land verlassen hat.
Ich würde ggf. die Strafe zahlen und nachweisen das man Selbstversorger ist. Dies entweder so das man genug Kapital hat um hier zu leben und / oder mit einem gültigem Arbeitsvertrag. Sie hat ja schon hier gelebt,kann evtl. die Sprache noch und hat in der Zeit keine Straftaten begangen.
Also einfach alle Papiere die wichtig sein könnten sammeln und gemeinsam ab zur Kommune um da alles vorzulegen, nachdem ihr Euch informiert habt. Jeg ønsker jer held og lykke !

Venlig hilsen
Hendrik77
Erik M.
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Re: Tidsubegrænset (permanent) opholdstilladelse

Beitrag von Erik M. »

Pippilotta hat geschrieben:(...) Wenn ich den Text unter ophold i udlandet richtig deute, dann wäre das im Übrigen auch gar nicht notwendig. (...)
Was meinst du mit "... auch gar nicht notwendig ..."?
Im Moment gehe ICH jedenfalls davon aus, daß es für eine Verlängerung oder Bestätigung ihrer tidsubegrænset opholdstilladelse keine rechtliche Grundlage gibt und einzig vom guten Willen der dänischen Behörde abhängt.
Oder hast du etwas gelesen, was mir entgangen ist?

Hilsen
Erik
Pippilotta
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Re: Tidsubegrænset (permanent) opholdstilladelse

Beitrag von Pippilotta »

Da steht:
"Ved beregningen af de 6 års, i visse tilfælde 4 års, lovligt ophold i Danmark skal perioder, hvor man har opholdt sig i udlandet trækkes fra, medmindre der er tale om kortvarige udlandsophold, fx ferie.

Det er uden betydning, om man er registreret med dansk adresse eller registreret som udrejst i folkeregistret (CPR), mens man er i udlandet. Det er dog en forudsætning, at man har en gyldig opholdstilladelse i Danmark eller har fået dispensation fra bortfald, hvis opholdet i udlandet skal regnes med i opholdskravet. "

So würde ich das interpretieren:
Sie hat 13 jahre lang in DK gelebt und hatte eine zeitunbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung. Dann war sie 4 Jahre in ihrer Heimat und lebt nun wieder hier. 13-4=9 Jahre - das ist mehr als 6 Jahre und somit ausreichend die erneute Zeitunbegrenzte Genehmigung zu beantragen (?).
Erik M.
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Re: Tidsubegrænset (permanent) opholdstilladelse

Beitrag von Erik M. »

Hej igen

Man könnte das tatsächlich SO interpretieren! Ich befürchte aber, daß das eigentliche Problem im dauerhaften Auslandsaufenthalt (also ausserhalb DKs) liegt. Es sei denn, man konnte das so verstehen, als das die damals erteilte opholdstilladelse zwar nicht mehr gültig ist, allerdings die Voraussetzungen für die erneute Ausstellung durchaus bzw. nach wie vor gegeben sind :?: :?: :?:

https://etniskkonsulentteam.kk.dk/artik ... andsrejser
(...) En permanent (tidsubegrænset) opholdstilladelse bortfalder også, hvis man opgiver sin bopæl og udrejser, eller hvis man opholder sig uden for Danmark i mere end 12 måneder i træk. (...)

Irgendwo hab ich auch was von "24 måneder i træk" gelesen. Würde allerdings auch nicht weiterhelfen.

Desto mehr ich lese, umso mehr Widersprüchliches oder Unlogisches, welches irgendwie nicht zusammenpasst, kann ich finden. Werde mich jetzt noch ein paar Tage durch's Net bzw. den Paragraphendschungel kämpfen, aber spätestens nächste Woche geht's ab zum Borgerservice.
dina
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Re: Tidsubegrænset (permanent) opholdstilladelse

Beitrag von dina »

Hej Erik, wende dich mal an http://www.aegteskabudengraenser.dk/hvem-er-vi

Die haben Erfahrungen mit solch kniffligen Fragen.
Würde ich auf jeden Fall machen , BEVOR es zum borgerservice geht, es gab wohl schon einige sehr fragwürdige und willkürliche Entscheidungen zum Aufenthalt von nicht-EU-Bürgern.

Ich kenne mich nur beim recht von EU Bürgern aus, aber das ist ja wieder was ganz anderes.
Pippilotta
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Re: Tidsubegrænset (permanent) opholdstilladelse

Beitrag von Pippilotta »

Hallo nochmals,

hier habt ihr die Möglichkeit herauszufinden unter welcher Adresse sie derzeit registriert ist in DK bzw. welche Informationen den Behörden vorliegen:

https://www.borger.dk/samfund-og-rettig ... 614accec91

Die Abfrage der registrierten Personendaten ist kostenlos - und spannend, was da so alles drinsteht... ich war ziemlich überrascht, was der dänische Staat so alles über mich weiss :o