Erbschaftssteuer in DK für Erbe aus D

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
Antworten
amabi
Mitglied
Beiträge: 10
Registriert: 28.08.2005, 21:56

Erbschaftssteuer in DK für Erbe aus D

Beitrag von amabi »

Hallo zusammen,

über das Thema Erbschaftssteuer/ boafgift für Erbschaften aus dem Ausland kursieren sehr viele und leider auch sehr widersprüchliche Informationen.
Ich denke konkret an folgenden Fall:
meine Eltern (deutsche Staatsbürger und immer mit festem Wohnsitz in D) vererben mir (deutsche Staatsangehörigkeit, Wohnsitz in DK seit über 10 Jahren) die Hälfte ihres Vermögens und die Hälfte ihrer Immobilien in D.
Wo muss ich das Erbe versteuern?

Gemäss dem deutsch-dän. Doppelbesteuerungsabkommen wird alles nach deutschem Recht besteuert. DK kann dann aber die sogen. Anrechnungsmethode verwenden, dh. das Erbe wird nach dänischem Recht besteuert und die bereits in D erhobenen Steuern angerechnet. (Wäre dann immer noch ein Nachteil für mich, da es in D viel höhere Freibeträge gibt).
Einige dänische Anwälte schreiben aber auf ihren Seiten, dass Erbe aus dem Ausland grundsätzlich nur im Ausland besteuert wird und in DK keine afgifter mehr anfallen.
Was Immobilien angeht, lese ich auf SKAT, dass geerbte Immobilien im Ausland nach der dänischen ejendomsvurdering geschätzt und besteuert werden. Wie soll das denn bitte gehen? Und was passiert, wenn ich die Häuser verkaufe?

Hat jemand von Euch bereits Erfahrungen damit gemacht und möchte sein Wissen mit mir teilen?

Grüsse aus Nordsjælland von Birgit.
daredaniel
Neues Mitglied
Beiträge: 1
Registriert: 05.09.2018, 14:34

Re: Erbschaftssteuer in DK für Erbe aus D

Beitrag von daredaniel »

Hi,

Ziemlich genau ein Jahr nach Birgit's Beitrag setze ich mich mit der gleichen Materie auseinander, da meine Eltern dies gerne vor ihrem Ableben geregelt haben wollen. Der einzige Unterschied zu obigem Post ist, dass meine Eltern in Österreich wohnhaft sind und ich seit einigen Jahren in Dänemark wohne und arbeite. Nach Sichtung vieler 'Meinungen' bin aber noch zu keiner eindeutigen Antwort gelangt. Auch der Notar meiner Eltern mutmaßt lediglich, dass die Steuerlast ausschließlich in Österreich anfällt. Dies wäre wünschenswert, da ich in Österreich z.B. für Erbschaft von Grundstücken im Wert von 500.000 € lediglich Grunderwerbssteuer zu entrichten hätte (ca. 8.000 €). Im Vergleich dazu würde ich in Dänemark Erbschaftssteuer von 15 % für Angehörige erster Line (ca. 75.000 €) zahlen. Letzteren Prozentsatz habe ich von einem dänischen Freund. Habe diesen nicht im Detail verifiziert.

Was mich prinzipiell zu der ursprünglichen Frage bringt, ob jemand über konkrete Erfahrungen ähnlicher Fälle berichten bzw. verlässliche Quellen zu dieser Thematik angeben kann?

Hilsen,
Daniel


P.S.: Ich habe auch direkt das österreichische Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres kontaktiert und werde falls ich relevante Informationen erhalte, diese hier posten.

P.P.S.: Der Fakt, dass Dänemark nicht Teil der EU-Erbrechtsverordnung von 2015 ist, ist meiner Meinung nach nicht relevant, da es hier lediglich darum geht nach welchem nationalen Recht die Sachen abgehandelt werden. Selbst wenn dies wie in diesem Falle österreichisches Recht ist, schliesst dies nicht explizit aus, dass Steuern (wie in obigem Beispiel dargelegt) in beiden Ländern entrichtet werden müssten.