Erbschaftssteuer in DK für Erbe aus D
Verfasst: 17.08.2017, 11:50
Hallo zusammen,
über das Thema Erbschaftssteuer/ boafgift für Erbschaften aus dem Ausland kursieren sehr viele und leider auch sehr widersprüchliche Informationen.
Ich denke konkret an folgenden Fall:
meine Eltern (deutsche Staatsbürger und immer mit festem Wohnsitz in D) vererben mir (deutsche Staatsangehörigkeit, Wohnsitz in DK seit über 10 Jahren) die Hälfte ihres Vermögens und die Hälfte ihrer Immobilien in D.
Wo muss ich das Erbe versteuern?
Gemäss dem deutsch-dän. Doppelbesteuerungsabkommen wird alles nach deutschem Recht besteuert. DK kann dann aber die sogen. Anrechnungsmethode verwenden, dh. das Erbe wird nach dänischem Recht besteuert und die bereits in D erhobenen Steuern angerechnet. (Wäre dann immer noch ein Nachteil für mich, da es in D viel höhere Freibeträge gibt).
Einige dänische Anwälte schreiben aber auf ihren Seiten, dass Erbe aus dem Ausland grundsätzlich nur im Ausland besteuert wird und in DK keine afgifter mehr anfallen.
Was Immobilien angeht, lese ich auf SKAT, dass geerbte Immobilien im Ausland nach der dänischen ejendomsvurdering geschätzt und besteuert werden. Wie soll das denn bitte gehen? Und was passiert, wenn ich die Häuser verkaufe?
Hat jemand von Euch bereits Erfahrungen damit gemacht und möchte sein Wissen mit mir teilen?
Grüsse aus Nordsjælland von Birgit.
über das Thema Erbschaftssteuer/ boafgift für Erbschaften aus dem Ausland kursieren sehr viele und leider auch sehr widersprüchliche Informationen.
Ich denke konkret an folgenden Fall:
meine Eltern (deutsche Staatsbürger und immer mit festem Wohnsitz in D) vererben mir (deutsche Staatsangehörigkeit, Wohnsitz in DK seit über 10 Jahren) die Hälfte ihres Vermögens und die Hälfte ihrer Immobilien in D.
Wo muss ich das Erbe versteuern?
Gemäss dem deutsch-dän. Doppelbesteuerungsabkommen wird alles nach deutschem Recht besteuert. DK kann dann aber die sogen. Anrechnungsmethode verwenden, dh. das Erbe wird nach dänischem Recht besteuert und die bereits in D erhobenen Steuern angerechnet. (Wäre dann immer noch ein Nachteil für mich, da es in D viel höhere Freibeträge gibt).
Einige dänische Anwälte schreiben aber auf ihren Seiten, dass Erbe aus dem Ausland grundsätzlich nur im Ausland besteuert wird und in DK keine afgifter mehr anfallen.
Was Immobilien angeht, lese ich auf SKAT, dass geerbte Immobilien im Ausland nach der dänischen ejendomsvurdering geschätzt und besteuert werden. Wie soll das denn bitte gehen? Und was passiert, wenn ich die Häuser verkaufe?
Hat jemand von Euch bereits Erfahrungen damit gemacht und möchte sein Wissen mit mir teilen?
Grüsse aus Nordsjælland von Birgit.