Krankenversicherung nach Ruecckehr nach D

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
Antworten
Leo3049
Mitglied
Beiträge: 29
Registriert: 02.06.2010, 15:38

Krankenversicherung nach Ruecckehr nach D

Beitrag von Leo3049 »

Guten Tag,

ich ueberlege mir, wieder zurueck nach D zu ziehen. Vor meiner Ausreise war ich kurze Zeit (2 Jahre) in einer privaten Krankenversicherung. Jetzt bin ich schon mehrere Jahre in DK, mit gelber Karte krankenversichert.

Wie kann ich es schaffen, in D wieder in die gesetzliche KV zu kommen? Ich habe gelesen dass man nach dem Aufenthalt in EU-Ausland wieder in GKV kommen darf, dabei werden Sweden, Holland und Belgien erwaehnt (weil man da gesetzlich versichert ist). Wie steht es mit DK - kann ich nach DK-Aufenthalt in GKV versichert sein?

Und: kann ich noch vor dem Umzug bei GKV als Anwarter anmelden, und dann erst nach dem alles durch ist, es auf volle Versicherung umschalten? (Auch damit ich weiss was auf mich zukommt).

Gruss

Leo
SmileHier
Mitglied
Beiträge: 26
Registriert: 25.04.2017, 09:55

Re: Krankenversicherung nach Ruecckehr nach D

Beitrag von SmileHier »

Hättest Du bei Deiner Rückkehr nach Deutschland schon einen Job? Ansonsten würdest Du ja im ALG2 landen.

Ich würde da mal schriftlich (Email) bei der Agentur für Arbeit in Flensburg nachfragen. Dazu auch mal bei der letzten privaten Krankenversicherung und bei Deiner gewünschten gesetzlichen Krankenversicherung wie das abläuft.

Standard scheint wohl zu sein das man wieder in die letzte deutsche Krankenversicherung kommt. Allerdings weis ich nicht genau wie das bei der privaten Krankenversicherung ist.
Hinnerk

Re: Krankenversicherung nach Ruecckehr nach D

Beitrag von Hinnerk »

„Wer früher in Deutschland privat versichert war, muss sich wieder eine private Krankenversicherung suchen. Dabei hat der Rückkehrer aus dem Ausland einen Anspruch darauf, von seiner früheren privaten Krankenversicherung wieder aufgenommen zu werden. Sie muss zumindest eine Versicherung im Basistarif anbieten…“
Quelle: https://www.krankenkassen.de/ausland/ru ... utschland/

Unter der Voraussetzung, dass vor einem längeren Auslandsaufenthalt eine s.g. Anwartschaftsversicherung bei einer GKV abgeschlossen wurde ist bei Rückkehr nach Deutschland der Beitritt in eine GKV möglich. aufgrund deiner Fragestellung nehme ich allerdings an, dass du eine solche Versicherung nicht abgeschlossen hast.
https://wirelesslife.de/gesetzliche-kra ... ufenthalt/
https://wirelesslife.de/anwartschaft-wi ... ufenthalt/

Auch wenn es dir jetzt nicht hilft: Von Vorteil wäre es gewesen, wenn du vor der Ausreise aus Deutschland eine kurzfristige sozialversicherungspflichtige Beschäftigung angenommen hättest. Dann hättest du jetzt nach der geplanten Rückkehr aus Dänemark wieder Mitglied einer GKV werden können.

Das ist in groben Zügen das, was ich von einem Freund weiß, der vor genau der von dir geschilderten Situation stand. Das ist allerdings drei Jahre her. Vielleicht hat sich da etwas geändert? Das einfachste wäre es, einfach mal Kontakt mit einer GKV aufzunehmen. Wenn die eine Möglichkeit sieht dich aufzunehmen werden die das auch tun.
Leo3049
Mitglied
Beiträge: 29
Registriert: 02.06.2010, 15:38

Re: Krankenversicherung nach Ruecckehr nach D

Beitrag von Leo3049 »

Vielen Dank. Ehrlich gesagt denke ich (strategisch :) ) um Rueckehr wenn ich ins Ruhestand gehe. Da sind es noch ein Paar Jahrzente, aber trotzdem. Ein Job da habe ich (noch) nicht, nur schaue nach. Alledrings werde ich wahrscheinlich auch den Basistarif von PKV (700 EUR/Monat) nicht bezahlen koennen (soviel wird meine daenische Pension nicht sein).
Am besten wollte ich bei GKV vorerst als Anwarter anmelden, und dann (wenn es soweit kommt) es auf volle Versicherung umschalten. Geht das?
Und: wie schaffen es daenische Rentner die nach Spanien ziehen? Haben sie noch die daenische Krankenversicherung?
mieke
Mitglied
Beiträge: 1595
Registriert: 29.08.2007, 14:53
Wohnort: Schleswig-Holstein

Re: Krankenversicherung nach Ruecckehr nach D

Beitrag von mieke »

Deine Fragen sind schon sehr speziell, stell sie doch der ein oder anderen GKV oder frage bei Verbaucherzentrale nach, die beraten auch.
https://www.verbraucherzentrale.de/Ruec ... icherung-2
Würde Hirnlosigkeit vor Kopfschmerzen schützen, könnten die Aspirin-Produzenten ihre Läden schließen.
Gabriel Laub, poln.-dt. Schriftsteller 1928-1998

Der Verstand und die Fähigkeit ihn zu gebrauchen, sind zweierlei Fähigkeiten.
Franz Grillparzer, öster. Dramatiker 1791-1872
Hinnerk

Re: Krankenversicherung nach Ruecckehr nach D

Beitrag von Hinnerk »

Leo3049 hat geschrieben: Am besten wollte ich bei GKV vorerst als Anwarter anmelden, und dann (wenn es soweit kommt) es auf volle Versicherung umschalten. Geht das?
Mit ziemlicher Sicherheit nicht. Bei einer Anwartschaftsversicherung handelt es sich um eine ruhende KV. Das Mitglied behält seine Mitgliedschaft in der GKV gegen einen relativ geringen Beitrag allerdings ohne jeden Leistungsanspruch. Diese Möglichkeit wird häufig von Arbeitnehmern mit freier Heilfürsorge, Seeleute, Entwicklungshelfern oder vorübergehend im Ausland tätigen Arbeitnehmern genutzt.
Voraussetzung für den Abschluss einer solchen Anwartschaftsversicherung ist, dass diese Anwartschaft unmittelbar nach Aufgabe der Vollmitgliedschaft in der GKV beginnt.
Du aber bist seit mehreren Jahren kein Mitglied der GKV mehr und warst in Deutschland zuletzt Mitglied in einer PKV. Damit hast du dir diese Form der Rückkehr in die GKV verbaut.

Wenn du vorhast, wieder nach Deutschland zurückzukehren macht es daher Sinn, dies vor Eintritt des Rentenalters zu tun und hier eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen. Um dann die Voraussetzung für die Aufnahme in die GKV zu erfüllen darf dein Jahresarbeitsentgeld dann 57.600 Euro nicht übersteigen. Es gibt aber ja Möglichkeiten, bei einem evtl. höhern Einkommen dieses vorübergehend zu drücken (Teilzeitarbeit, Entgeltumwandlung). Probleme kann es dann aber immer noch geben, wenn du nämlich das 55. Lebensjahr überschritten hast.
… wie schaffen es daenische Rentner die nach Spanien ziehen? Haben sie noch die daenische Krankenversicherung?
Davon gehe ich aus. Ein deutscher Rentner und in der GKV Krankenversicherter ist ja als Auswanderer auch weiterhin in D. krankenversichert, solange er sich in einem EU-Mitgliedsstaat aufhält.

Aber noch einmal: Niemand kann dir hier eine verbindliche Rechtsauskunft erteilen. Ich kann dir nur dringend raten, Kontakt mit einer GKV in Deutschland aufzunehmen und dafür einen Beratungstermin zu vereinbaren. Telefonisch landest du u.U. in einem Callcenter und erhältst keine verlässliche Auskunft. Eine Beratung in einer Verbraucherberatungsstelle wie von mieke empfohlen ist auch eine gute Idee.
mieke
Mitglied
Beiträge: 1595
Registriert: 29.08.2007, 14:53
Wohnort: Schleswig-Holstein

Re: Krankenversicherung nach Ruecckehr nach D

Beitrag von mieke »

Hier noch mal Infos zu dem was Hinnerk schon beschrieben hat
http://www.finanztip.de/pkv-rueckkehr-gkv/
Dort wird außerdem empfohlen sich an die Unabhängige Patientenberatung zu wenden, welche Regelung individuell gelten kann
https://www.patientenberatung.de/de/beratung
Würde Hirnlosigkeit vor Kopfschmerzen schützen, könnten die Aspirin-Produzenten ihre Läden schließen.
Gabriel Laub, poln.-dt. Schriftsteller 1928-1998

Der Verstand und die Fähigkeit ihn zu gebrauchen, sind zweierlei Fähigkeiten.
Franz Grillparzer, öster. Dramatiker 1791-1872