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Lohnt der "Kampf" mit dem SKAT

Verfasst: 07.09.2017, 11:13
von m.schult
Hallo zusammen

Wir sind im Juni nach Dänemark gezogen und haben dabei unsere beiden Autos (Fabia 1.2 TSI 06/16 und Octavia 2.0 TDI 09/06) mitgenommen.
Schon im Vorfeld der Auswanderung hatten wir uns im Januar eine "binding offer" vom SKAT geholt. Hat zwar pro Auto 400 DKK gekostet, aber wir wollten einfach wissen was an Kosten auf uns zukommt.

Nun sind beide Autos importiert, Syn ist durch und sie wurden im August vom SKAT erneut geschätzt. Preis für den Fabia ist wie erwartet um ca. 10% gesunken. Hat ja nun ca. 10 tkm mehr runter und ist 6 Monate älter. Der Preis für den Octavia hingegen ist um 10% gestiegen. Obwohl der nun 15 tkm mehr runter hat und 6 Monate älter ist.

Lohnt es sich die 400 DKK für eine Einsprache zu investieren oder hat man da eh keine Chance?

Die Schätzung seitens SKAT erfolgt übrigens jeweils nur auf Grundlage der Fahrzeugpapiere. Ohne Besichtigung des Fahrzeuges selbst. Allgemeiner Fahrzeugzustand war beidesmal 2.

Bin für jede Erfahrungen / Einschätzungen dankbar!

Grüsse
Matze

Re: Lohnt der "Kampf" mit dem SKAT

Verfasst: 07.09.2017, 11:19
von breutigams
Rausgeschmissenes Geld.
Hier kannst Du Alles selbst berechnen lassen.
Kostenlos

https://motorregister.skat.dk/dmr-front ... nfls=false

Hilsen Peter

Re: Lohnt der "Kampf" mit dem SKAT

Verfasst: 07.09.2017, 13:24
von m.schult
Hej Peter

Danke für die ANtwort.

Ich habe ein Model was es so in DK nie gab, deswegen kann ich die Seite von dir aber nicht nutzen.

Die 400 DKK die ich erwähnt habe, sind auch nicht für eine erneute Schätzung. Dies ist die Einspruchsgebühr für den Steuerbescheid.

Als Einspruchsgrundlage wollte ich die alte von Ihnen gemachte Schätzzung sowie den nun höheren Kilometerstand und das höhere Alter nehmen.

Ich kann halt ca. 10.000 DKK gewinnen und riskiere 400 DKK. Meine Frage war daher, ob jemand von euch schon einmal einen erfolgreichen Einspruch gegen das SKAT geführt hat.

Grüsse
Matthias

Re: Lohnt der "Kampf" mit dem SKAT

Verfasst: 07.09.2017, 13:52
von breutigams
Nach dem was ich so gehört habe ,
lohnt es sich nicht , sich mit dem Skat anzulegen.

Gruss Peter

Re: Lohnt der "Kampf" mit dem SKAT

Verfasst: 07.09.2017, 14:00
von 25örefan
Ich kann das nicht aus eigener Erfahrung einschätzen.
Aber 400 DKK wäre mir ein Einspruch auch in D wert, wenn ich glaubte, dass meine Argumente für den Einspruch realistische wären.
Wenn Du es " wagen" solltest, viel Erfolg :!:

Re: Lohnt der "Kampf" mit dem SKAT

Verfasst: 08.09.2017, 09:11
von gerdson
Ich würde es auch probieren. Bin mal gespannt - ich habe auch im April eine "bindende svar" beantragt und im Mai erhalten. Leider erfolgt der Import frühestens diesen Monat, ist also auch abgelaufen. Außerdem überlege ich noch, abzuwarten, weil ja mal wieder eine Senkung der Registrierungsabgabe im Gespräch ist - meine dänischen Kollegen sind recht zuversichtlich, dass sie durchkommt.

Viel Erfolg!

Re: Lohnt der "Kampf" mit dem SKAT

Verfasst: 08.09.2017, 15:14
von Lloyd Henshaw
Bei 10.000 DKK würde ich die 400 auch investieren.

Re: Lohnt der "Kampf" mit dem SKAT

Verfasst: 16.04.2018, 12:26
von m.schult
Hallo zusammen

Die Einsprache hat sich gelohnt. Heute hole ich nun endlich meine dänischen Nummernschilder ab.
SKAT hat die Registerabgabe von 55.000 DKK auf 40.000 gesenkt und übernimmt auch die 400 DKK Einspruchsgebühr.

Grüsse
Matze

Re: Lohnt der "Kampf" mit dem SKAT

Verfasst: 16.04.2018, 12:34
von 25örefan
Schön von Deinem Erfolg zu hören!
Wie nicht nur ich schon sagte, wer nichts wagt, der nichts gewinnt.
Also herzlichen Glückwunsch :D und gönn Dir was Schönes mit dem Gesparten 8)

Re: Lohnt der "Kampf" mit dem SKAT

Verfasst: 16.04.2018, 13:57
von Hinnerk
Dazu etwas Grundsätzliches und eigene gesammelte Erfahrungen aus Deutschland: Aus Kostengründen werden Widersprüche von Bürgern, im vorliegenden Fall Steuerzahlern, oft großzügig behandelt. Dabei kommt es allerdings darauf an, um welche Beträge es sich da handelt. Kein Finanzamt wird auf Steuerforderungen die in die Tausende oder noch wesentlich mehr verzichten wollen. Da lohnt sich der Aufwand einer eingehenden Prüfung des Widerspruchs.
Bei relativ niedrigen Beträgen aber wird heute abgewogen, ob sich eine eingehende Prüfung des Sachverhalts lohnt. Schließlich kann der Widerspruch als solcher mit dem damit verbundenen Arbeitsaufwand durch die Behörde dem Steuerschuldner nicht in Rechnung gestellt werden.

Und so passiert es nicht selten, dass dem Widerspruch eines Steuerpflichtigen abgeholfen wird, indem ohne tatsächlich Prüfung des Sachverhalts auf Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit oder der Rechtslage im Sinne des Widersprechenden entschieden wird (also ohne jeden Rechtsanspruch).
Das wird in Dänemark nicht anders sein als in Deutschland und macht auch Sinn.

Re: Lohnt der "Kampf" mit dem SKAT

Verfasst: 16.04.2018, 14:17
von m.schult
Dem war beim unserem Einspruch leider nicht so. Das SKAT hat wirklich um jede Krone gekämpft. Auch die Schlichtungsstelle schlug sich anfangs auf die Seite vom SKAT. Es war dann an uns, gegenteilige Beispiele anzuführen und mit diesen den vom SKAT angegebenen Zeitwert anzufechten. In den letzten 7 Monaten fand in der Tat ein reger Schriftwechsel zwischen Schlichtungsstelle, SKAT und uns statt. Ich schätze mal so grob 8 bis 10 Statements pro Seite.

Grüsse
Matze

Re: Lohnt der "Kampf" mit dem SKAT

Verfasst: 16.04.2018, 14:44
von Fischgrete
Hinnerk hat geschrieben:Schließlich kann der Widerspruch als solcher mit dem damit verbundenen Arbeitsaufwand durch die Behörde dem Steuerschuldner nicht in Rechnung gestellt werden.
...
Das wird in Dänemark nicht anders sein als in Deutschland und macht auch Sinn.
Da täuschst Du Dich leider. In Dänemark bezahlt der Steuerschuldner erst (400DKK), und nur wenn seinem Einspruch Recht gegeben wird bekommt er das Geld zurück. Aber wenn nicht, hat der Antragsteller Pech gehabt. Deshalb habe ich es nicht gemacht. Mein Auto war eindeutig im Wert viel zu hoch geschätzt, da aber der Wert meines Autos selbst hoch geschätzt minimal ist, war es mir die 400DKK nicht wert. Ich hätte kaum etwas zu gewinnen gehabt - aber den Gegenwert eines Abendessens zu verlieren. :mrgreen:

Re: Lohnt der "Kampf" mit dem SKAT

Verfasst: 16.04.2018, 15:12
von Hinnerk
Wie gut, dass ich noch in D. gemeldet bin. :mrgreen:

Re: Lohnt der "Kampf" mit dem SKAT

Verfasst: 16.04.2018, 21:33
von 25örefan
Hinnerk hat geschrieben:Dazu etwas Grundsätzliches und eigene gesammelte Erfahrungen aus Deutschland: Aus Kostengründen werden Widersprüche von Bürgern, im vorliegenden Fall Steuerzahlern, oft großzügig behandelt....
Da lohnt sich der Aufwand einer eingehenden Prüfung des Widerspruchs.
Bei relativ niedrigen Beträgen aber wird heute abgewogen, ob sich eine eingehende Prüfung des Sachverhalts lohnt. ...
... so passiert es nicht selten, dass dem Widerspruch eines Steuerpflichtigen abgeholfen wird, indem ohne tatsächlich Prüfung des Sachverhalts auf Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit oder der Rechtslage im Sinne des Widersprechenden entschieden schon andere Erfahrungen gemacht wird (also ohne jeden Rechtsanspruch).
Schön wär‘s :D
Leider habe ich da schon deutlich andere Erfahrungen machen müssen... :( .
Nix da mit „großzügig behandelt“, leider :| https://de.m.wikipedia.org/wiki/BRD
Und was sind überhaupt „relativ niedrige“ Beträge und was bedeutet, dass o.g. „nicht selten“ passiert :?:

Re: Lohnt der "Kampf" mit dem SKAT

Verfasst: 17.04.2018, 12:53
von Hinnerk
25örefan hat geschrieben: Leider habe ich da schon deutlich andere Erfahrungen machen müssen... :( .
Nix da mit „großzügig behandelt“, leider :| https://de.m.wikipedia.org/wiki/BRD
Und was sind überhaupt „relativ niedrige“ Beträge und was bedeutet, dass o.g. „nicht selten“ passiert :?:
Ja nun, es gibt natürlich keine Garantie dafür, dass ein Widerspruch zum Erfolg führt. Da macht jeder unterschiedliche Erfahrungen. Zudem kommt es darauf an, mit welchen Argumenten und Begründungen der Widerspruch vorgetragen wird. Alle Ämter, auch die Finanzämter, haben im Rahmen ihrer Entscheidungsbefugnis einen Ermessensspielraum. Den gilt es zu kennen und zu nutzen. Das ist natürlich nicht immer einfach, weil auch der öffentlich Bedienstete nur ein Mensch ist, der individuell handelt.

Ich komme selbst aus dem öffentlichen Dienst und weiß von daher, wie Amtsleiter und Dezernenten „ticken“. So galt bei uns stets der Grundsatz, Sozialgerichtsverfahren wenn irgend möglich zu verhindern, da insbesondere derartige Verfahren häufig im Sinne der Klagenden entschieden werden. Also versuchen Amtsmitarbeiter und Antragsteller eine einvernehmliche Lösung zu finden. Ein Gerichtsverfahren ist insbesondere fürs Amt immer ärgerlich, da hierbei gut bezahlte Mitarbeiter zeitlich lange blockiert werden. Da macht dann ein Zugeständnis hier und da schon mal Sinn.

Im Rahmen meiner beruflichen Tätigkeit wurde ich häufig begutachtend bei anstehenden Entscheidungen hinzugezogen. Da es sich dabei häufig um die Übernahme der Kosten von medizinischen Hilfsmitteln handelte, die nicht immer im Hilfsmittelverzeichnis explizit aufgeführt waren oder kostenmäßig aus dem Rahmen fielen war es nicht immer einfach, da eine gerechte Entscheidung zu finden. Ich war da aber in der Regel relativ großzügig. :wink:
Allerdings, und das ist dabei wichtig: Hätten die Antragsteller keinen Widerspruch eingelegt wäre nichts weiter passiert und der Antrag bliebe abgelehnt.

Was das Finanzamt betrifft: Da habe ich auf den Bescheid des Finanzamts häufiger Widerspruch eingelegt und hier und da auch Erfolg gehabt. Allerdings ging es dabei auch nicht um Beträge, bei denen ein Finanzbeamter ins Schwitzen geraten würde. :wink: