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Nicht-EU-Buergerin heiraten, als EU-Buerger in DK

Verfasst: 11.06.2018, 19:57
von Leo3049
Guten Tag,

Mein Freund, Italiener, will eine Frau heiraten, und zwar, eine Chinesin. Er lebt in DK schon einige Jahre, ist bei einer Firma festangestellt und mietet eine grosse Wohnung (nicht im Ghetto). Was sind die Regel? Sie besucht ihn mit Touristen-Visum. Wie laueft es praktisch? Koennen Sie dann schnell im Rathaus heiraten, und dann ihre Touristenvisum aendern? Oder muss sie zurueck fliegen, nach Shanghai, da noch Daenisch lernen und von da das Visum beantragen?

Gruss

Leo

Re: Nicht-EU-Buergerin heiraten, als EU-Buerger in DK

Verfasst: 12.06.2018, 13:21
von Krogen
Nein, man geht nicht als Tourist ins Rathaus und kommt mit Ehering und Aufenthaltsgenehmigung wieder heraus. So schnell geht es nicht. Und eine danskprøve gehört wie erwartet auch dazu.
Muss er mal auf nyidanmark.dk nach "Ansøg om ægtefællesammenføring" schauen, da stehen die Regelungen.

Re: Nicht-EU-Buergerin heiraten, als EU-Buerger in DK

Verfasst: 12.06.2018, 13:43
von Leo3049
Danke, das habe ich gelesen.

Bzgl. danskprøve: ich habe so verstanden dass es besondere Regel fuer EU-Buerger in DK gelten. Und zwar, da braucht man Daenisch nicht zu lernen bevor man erste Aufenthaltsgenehminung bekommt (erst in 6 Monate nach der Einreise). Weiterhin muss man seine "Naehe" zu DK nicht beweisen. Oder irre ich mich?

Re: Nicht-EU-Buergerin heiraten, als EU-Buerger in DK

Verfasst: 12.06.2018, 15:57
von Hinnerk
Wenn beide Heiratswilligen EU-Bürger sind ist eine Eheschließung in DK auch kein besonderes Problem. Freunde von uns haben sich in Viborg trauen lassen, ganz ohne teure und unnötigen Agentur, die in DK ihre Dienste anbieten. Die Krönung war die anschließende kirchliche Trauung im Dom von Viborg. Damit das klappte musste meine Frau allerdings ein wenig vermitteln und währen der trauung dolmetschen.
Nun sind deine heiratswilligen Freunde aber ein Sonderfall. Da kann ich nur raten, in Dänemark das entsprechende Standesamt aufzusuchen und nach den erforderlichen Formalitäten zu fragen. Die Standesämter gehen da nämlich teils ein wenig unterschiedlich vor. Zwar gibt es da eine landeseinheitliche Regelung, die aber mal mehr und mal weniger streng ausgelegt wird.

Re: Nicht-EU-Buergerin heiraten, als EU-Buerger in DK

Verfasst: 12.06.2018, 17:37
von Krogen
Die Heirat mit all ihren Formalitäten ist ja eine Baustelle für sich.
Die ægtefællesammenføring dann die andere.

So verstehe ich das auch, dass die Prüfung innerhalb der 6 Monaten abgelegt werden muss.
Das mit der tilknytning wird jetzt aber wohl ersetzt durch andere Bedingungen:
https://www.nyidanmark.dk/da/Nyheder/20 ... menfoering
Auch die Bereitstellung von finanziellen Mitteln wurde erhöht.

Da müssen sich die Beiden halt mal durch die alten und neuen Bedingungen wühlen.

Re: Nicht-EU-Buergerin heiraten, als EU-Buerger in DK

Verfasst: 13.06.2018, 08:14
von Leo3049
Wenn ich richtig verstehe, soll tilknytning fuer EU-Buerger irrelevant sein. (Wieso sollen wir irgendwas besonderes mit DK haben, wenn er Deutsche ist und sie Chinesin).
Aber wie laeuft es nach dem Heirat - muss sie zurueck nach China, oder bekommt sie gleich neues Visum?

Re: Nicht-EU-Buergerin heiraten, als EU-Buerger in DK

Verfasst: 13.06.2018, 10:55
von Hinnerk
Eingangs sagtest du, dass dein heiratswilliger Freund Italiener sei…
Aber egal. Euer „Fall“ ist zu speziell, als dass du hier in einem Freizeitforum eine rechtssichere Auskunft erhalten kannst. Und glaube bitte nicht, dass die chinesische Freundin deines italienischen oder deutschen Freundes mit einer Eheschließung in DK automatisch ein Aufenthaltsrecht in DK erhält. Dann wäre es ja für Menschen aus beliebigen Drittländern einfach, eine Aufenthaltsgenehmigung in DK oder sonst wo zu erhalten.
Auch wenn es Geld kostet würde ich in diesem speziellen Fall einen dänischen Rechtsanwalt um Rat und Hilfe bitten.

Re: Nicht-EU-Buergerin heiraten, als EU-Buerger in DK

Verfasst: 13.06.2018, 16:19
von Krogen
@Leo3049
Ja aber 1. ist die Chinesin keine EU-Bürgerin. Beide Seiten müssen ja bestimmte Bedingungen erfüllen
2. wird die tilknytning, wie bereits erwähnt, gerade ersetzt
3. hat die Heirat, wie bereits erwähnt, nicht automatisch eine Auswirkung auf ihren Aufenthaltsstatus. Und der Antrag könnte länger dauern als die Dauer eines Touristenvisums.
Wie Hinnerk schon schreibt, das Forum ist keine Rechtsauskunft und die Liste der Formalitäten und Bedingungen ist ja recht lang.
Deswegen sollten die Beiden lieber direkt bei den zuständigen Stellen (Udlændingestyrelsen) nachfragen, als sich auf unser gefährliches Halbwissen und hätte/könnte/wäre zu verlassen.

Re: Nicht-EU-Buergerin heiraten, als EU-Buerger in DK

Verfasst: 14.06.2018, 10:28
von Erik M.
Es gibt einige wenige Voraussetzungen, die bei beiden erfüllt sein müssen, aber ...

... als EU-Bürger, der sich legal und ordnungsgemäß in DK aufhält, ist eine Heirat mit einer Nicht-EU-Angehörigen in DK kein Problem (mehr). Es ist nämlich ein großer Unterschied, ob man als EU-Bürger oder als Däne eine Nicht-EU-Angehörige heiraten möchte. Es klingt absurd, aber es ist wahr. Ein Däne muß etliche Voraussetzungen und Auflagen erfüllen, bei einem EU-Bürger handelt es sich mehr oder weniger nur um eine "Formalität". Egal, ob es sich dabei um die Heirat selbst oder um ein anschließendes Aufenthaltrecht handelt!

Und ja, alle entsprechenden Formalitäten sind im Normalfall während eines 3-Monats-Aufenthaltes (Visum) ohne weiteres zu schaffen.

Dein Freund soll sich nicht vom dem, was er im Net findet oder speziell von dem, was so manche Dänen erzählen, verrückt machen lassen. Er muß aber auf jeden Fall zur "Statsforvaltningen" - dort erfährt er alles, was er wissen muß.

Re: Nicht-EU-Buergerin heiraten, als EU-Buerger in DK

Verfasst: 17.06.2018, 15:03
von Buschchaot
Habe hier einige Beiträge gelöscht. Den ersten wegen unerlaubter Werbung und die anderen, weil sie sich auf diesen Beitrag bezogen.