Guten Tag,
Ich will eine Wohnung in Deutschland kaufen, und vermieten. Ich wohne in Kopenhagen, seit 10 Jahren, bin deutsche Buerger. Was soll ich dann in DK zahlen, und was in D? Muss man dann die Steuern zweimal zahlen?
MfG
Leon
Eigentumwohnung in BRD, vermietet - was zahlt man in DK /D
Re: Eigentumwohnung in BRD, vermietet - was zahlt man in DK
Das Einkommen muss in beiden Ländern versteuert werden. Du zahlst die Steuer aber nicht "zweimal", sondern die Dänen rechnen wegen des Doppelbesteuerungsabkommen die bereits in Deutschland geleistete Einkommensteuer an, die Steuerschuld reduziert sich entsprechend. Du solltest vorher unbedingt damit zu einem dänischen Revisor. Mir wäre das zu kompliziert, ich gehe stark davon aus, dass die Abschreibungen und abzugsfähigen Kosten sich stark unterscheiden, und das ist dann doch recht komplex. Was soll das denn werden, eine Art Altersvorsorge? Große Verzinsungen kann man m.E. mit Vermietung selbst nicht erzielen (wohl ggf. mit dem Wertzuwachs der Immobilie).
Re: Eigentumwohnung in BRD, vermietet - was zahlt man in DK
Google mal Progressionsvorbehalt.
Re: Eigentumwohnung in BRD, vermietet - was zahlt man in DK
[klugscheiss-modus]
Also: Wegen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen D und DK werden Einkünfte aus unselbständiger Arbeit (!) in dem Land besteuert, in dem sie erzielt werden (der "Arbeitsort" liegt). Im jeweiligen "Wohnland" wird die Höhe dieser Einkünfte dann bei der Ermittlung des Steuersatzes für das zu versteuernde Einkommen berücksichtigt, was zu einer höheren Steuer führen kann.
Beispiel:
Wohnsitz in D, Arbeit in DK
Arbeitseinkomen in DK 100.000 EUR
Einkommen in D (z.B. aus Vermietung und Verpachtung) 5.000 EUR
Versteuert in D werden die 5.000 EUR, aber zur Ermittlung des Steuersatzes gem. Progressionskurve wird das dänische Einkommen berücksichtigt. Vereinfacht ausgedrückt fällt damit für die 5.000 EUR ein Steuersatz von über 40% an. Die Dänen hingegen interessieren sich nicht für das deutsche Einkommen, weil man mit Wohnsitz in D in Dänemark nur "eingeschränkt steuerpflichtig" ist.
Der Fall liegt hier aber anders - es geht dem TE um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, und diese unterliegen in der Tat einer doppelten Besteuerung, nur dass die Dänen freundlicherweise die bereits in D angefallene Steuer von der Steuerschuld abziehen. Geht umgekehrt genauso (soweit ich weiss).
[/klugscheiss-modus]
Nicht ganz. Der Progressionsvorbehalt kommt ins Spiel, wenn ein Einkommen an sich nicht versteuert werden muss, aber bei der Ermittlung des Steuersatzes von tatsächlich zu versteuerndem Einkommen hinzugezogen wird.Kairos hat geschrieben:Google mal Progressionsvorbehalt.
Also: Wegen des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen D und DK werden Einkünfte aus unselbständiger Arbeit (!) in dem Land besteuert, in dem sie erzielt werden (der "Arbeitsort" liegt). Im jeweiligen "Wohnland" wird die Höhe dieser Einkünfte dann bei der Ermittlung des Steuersatzes für das zu versteuernde Einkommen berücksichtigt, was zu einer höheren Steuer führen kann.
Beispiel:
Wohnsitz in D, Arbeit in DK
Arbeitseinkomen in DK 100.000 EUR
Einkommen in D (z.B. aus Vermietung und Verpachtung) 5.000 EUR
Versteuert in D werden die 5.000 EUR, aber zur Ermittlung des Steuersatzes gem. Progressionskurve wird das dänische Einkommen berücksichtigt. Vereinfacht ausgedrückt fällt damit für die 5.000 EUR ein Steuersatz von über 40% an. Die Dänen hingegen interessieren sich nicht für das deutsche Einkommen, weil man mit Wohnsitz in D in Dänemark nur "eingeschränkt steuerpflichtig" ist.
Der Fall liegt hier aber anders - es geht dem TE um Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, und diese unterliegen in der Tat einer doppelten Besteuerung, nur dass die Dänen freundlicherweise die bereits in D angefallene Steuer von der Steuerschuld abziehen. Geht umgekehrt genauso (soweit ich weiss).
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