Immobilienerwerb in DK ohne Wohnsitz in DK

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
Antworten
PlanB
Neues Mitglied
Beiträge: 1
Registriert: 26.08.2018, 11:33

Immobilienerwerb in DK ohne Wohnsitz in DK

Beitrag von PlanB »

Hallo,

wir kommen zu nachstehender Überlegung trotz Lesens diverser Internetinformationen und selbst nach Kontakt mit der Botschaft in Kopenhagen nicht richtig weiter und würden uns über eine Hilfestellung sehr freuen:

Wir möchten in DK ein Einfamilienhaus kaufen. Der Wohnsitz soll aber bis auf Weiteres (Auswanderung nach Dänemark mittel- bis langfristig nicht ausgeschlossen) in Deutschland bleiben. In Deutschland wird auch das Einkommen erwirtschaftet und versteuert. Wir erfüllen somit nicht die Bedingung eines Wohnsitzes in DK für einen Immobilienerwerb. Wir erfüllen auch nicht sonstige Sonderbedingungen (besondere Verbindung zu DK, 5 Jahre Aufenthalt in der Vergangenheit, ...). Die Immobilie soll ein Ganzjahreshaus sein und kein Sommerhaus. Wenn es für eine Kaufberechtigung günstig ist, sind wir auch bereit, die Immobilie an Feriengäste zu vermieten, um einen Leerstand zu vermeiden (das scheint ja einer der - durchaus berechtigten - Überlegungen der Regierung bei dieser Regelung zu sein).

Zuletzt sind wir nun bei dem Thema "Flexboligs" hängen geblieben. So wie wir es verstehen, bietet die Flexbolig-Option die Möglichkeit, eine Ganzjahresimmobilie formal in einen Sommerhausstatus zu bringen und das jederzeit auch wieder rückgängig machen zu können. Grundsätzlich wäre das für uns eine schöne Lösung, weil wir dann einerseits nicht die hohe Anwesenheitspflicht einer Ganzjahresimmobilie, andererseits aber die Immobilie innerhalb einer normalen Infrastruktur hätten (normal im Sinne von nicht reine Freienhaussiedlung, da bei späterer Auswanderung schulpflichtige Kinder mit dabei wären, für die in der Umgebeung entsprechende Schulen und sonstige Infrastruktur notwendig wäre und wir dann natürlich auch das Recht einer ganzjährigen Bewohnung des Hauses benötigen). Aber: Offenbar hat die Flexbolig Option keine Auswirkung auf die Frage, ob man als EU-Ausländer ohne Wohnsitz in DK eine Immobilie erwerben darf. Da so manche Internetseite aber eben diese Option als Erleichterung beschreibt (ohne es im Detail erschöpfend zu erklären), wollte ich die Frage hier einmal in den Raum stellen. Kann jemand was dazu sagen?

Wäre auch dankbar für sonstige Überlegungen, beispielsweise doch jetzt schon Wohnsitz in DK nehmen, Wohnsitz in D behalten, dabei halbwegs für Anwesenheit in DK sorgen, aber was ist mit Steuerpflicht auf das Einkommen in D?, was ist mit Anmeldepflicht auf Auto in DK (Zulassungssteuer!)?, was ist mit Schulpflicht für die Kinder (sollen ja bis auf Weiteres weiterhin in Deutschland zu Schule gehen)?; oder auch Überlegung Frau nimmt Wohnsitz in DK, Mann weiterhin in D gemeldet, hier sehen wir aber erhebliche Risiken hinsichtlich des Steuerrechts wie z.B. Verlust der Steuerklassenaufteilung auf Klasse 3 und 5. Fragen über Fragen...

Besten Dank vorab & Gruß
PlanB
gerdson
Mitglied
Beiträge: 620
Registriert: 16.01.2016, 17:00

Re: Immobilienerwerb in DK ohne Wohnsitz in DK

Beitrag von gerdson »

Also, so ganz verstehe ich die Überlegungen nicht. Wenn Ihr irgendwann in der Zukuft nach Dänemark übersiedeln wollt, was ja erstmal keine schlechte Idee ist, wieso müsst Ihr dann jetzt schon ein Haus kaufen?

Aber wenn wir das mal hintanstellen - wer eine Immobilie in Dänemark erwerben will, muss dort auch wohnen. Natürlich ist es den Dänen egal, ob Ihr Euch im Haus (oder überhaupt im Land) aufhaltet oder nicht, aber dort gemeldet sein müsst ihr. Euer Wohnsitz in Deutschland ist den Dänen dabei schnurz, ihr (oder einer von Euch) werdet hierdurch unbeschränkt steuerpflichtig. Durch das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Dänemark und Deutschland wird ein in Deutschland erzieltes Einkommen (aus unselbständiger Arbeit) wie folgt besteuert:

- zunächst in D
- dann in DK, wobei die Dänen die bereits in D einbehaltene Einkommensteuer von der dänischen Steuerschuld abziehen
- sämtliche sonstige Einkünfte unterliegen der vollen Steuerpflicht in DK. Daher ist es auch im Regelfall nicht ratsam, einen Wohnsitz dann auch in D beizubehalten, Deutschland pocht dann nämlich auch auf unbeschränkte Steuerpflicht. Liegen keine nennenswerten sonstigen Einkünfte z.B. aus Kapital vor, ist das ggf. nicht relevant.
- Wer Arbeit in DK aufnimmt, bekommt praktisch ohne Einschränkungen eine Aufenthaltsgenehmigung, die zum Erwerb einer Immobilie berechtigt. Ob die Dänen so begeistert sind, jemanden aufzunehmen, der weiterhin in D arbeitet und damit nur geringfügig in DK Steuern zahlen wird, weiß ich nicht. Aber - auf Antrag scheint es ja möglicherweise zu klappen.

Wer in DK wohnt, darf im Ausland natürlich weiterhin ein Auto anmelden - man darf es nur nicht mit nach DK nehmen. Etwas einfacher ist es, wenn es sich um einen Firmenwagen handelt.

Weiterhin
- eine Ganzjahreswohnung kann nicht an Feriengäste vermietet werden, sondern nur dauerhaft.
- theoretisch denkbar wäre evtl., sie über AirBnB o.ä. unterzuvermieten. Die entspr. Mieteinkünfte wären natürlich in DK zu versteuern.
- Flexbolig - das ist in der Regel kein garantierter Status einer Wohnung, sondern er muss z.B. bei Eigentümerwechsel neu beantragt werden. Hier mal was Apenrade zu dem Thema sagt:
https://www.aabenraa.dk/borger/flytning ... flexbolig/
Udlændinge kan ikke få en flexboligtilladelse, idet det vil stride imod erhvervelseslovens forbud imod, at udlændinge erhverver fritidsejendomme i Danmark. For spørgsmål vedrørende erhvervelseslovens regler kan vi henvise til justitsministeriets hjemmeside.
Also - genauso, wie es unter bestimmten Umständen möglich sein kann, ein Ferienhaus ("fritidsbolig") zu erwerben, kann man vllt. auch hierfür eine Sondergenehmigung bekommen. Ich glaub's nicht, das ist doch genau das was die Dänen per Gesetz vermeiden wollen - attraktive Wohnobjekte werden von solventen Ausländern aufgekauft, die diese dann zu "Freizeitzwecken" gelegentlich nutzen, ohne jedoch durch ein entsprechendes Steueraufkommen für die Finanzierung der Infrastruktur und des Gemeinwesens mitaufzukommen.

Die Steuerklassen bzw. das Ehegattensplitting in D könntet Ihr beibehalten, wenn Ihr beide unbeschränkt Steuerpflichtig bleibt.

Aber um solche Dinge wirklich restlos zu klären, müsst Ihr zu einem spezialisierten Steuerberater - davon gibt es in der Grenzregion einige.
Krogen
Mitglied
Beiträge: 1044
Registriert: 04.02.2006, 01:12
Wohnort: Sønderjylland

Re: Immobilienerwerb in DK ohne Wohnsitz in DK

Beitrag von Krogen »

Genau, Flexbolig hat ebenso wie das Sommerhaus die Bedingung, dass es nicht eure folkeregisteradresse sein kann.
Bzw. dass die gleichen Ausnahmekriterien erfüllt sein müssen.

Wenn ihr die nicht erfüllen könnt, dann geht nur eine Ganzjahreswohnung. Dort seid ihr dann gemeldet und habt auch eine Wohnpflicht. Also kaufen und nur mit einem Bein drin wohnen wird wohl nicht klappen. Außer ihr haltet euch dort mehr als die Hälfte der Zeit auf, oder vermietet evtl. gleich wieder. Aber dann könnt ihr sie ja auch nicht nutzen.
Aalwurst
Mitglied
Beiträge: 150
Registriert: 05.08.2017, 21:52

Re: Immobilienerwerb in DK ohne Wohnsitz in DK

Beitrag von Aalwurst »

Hallo PlanB,
die, m.E. , einzig legale Möglichkeit, bei Eurer Aufgabenstellung, eine Immobilie in DK zu erwerben, wäre es eine Sondergenehmigung des Justizministeriums

(Ansøgning om tilladelse til erhvervelse af sekundærbolig (f.eks. fritidsbolig))

zu beantragen.
Die Beantragung dieser Sondergenehmigung ist kostenfrei aber mit einigem Aufwand verbunden. Du musst u.a. detailliert darlegen:

- Welches Objekt willst Du erwerben. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für eine einzige (genau zu spezifizierende) Immobilie. Die Bearbeitungszeit beim Justizministerium kann auch gerne mal 3-5 Monate dauern. Dieses ist natürlich beim Immobilienerwerb nicht gerade förderlich (welcher Eigentümer will sich schon gerne auf einen Deal einlassen bei dem unklar ist, ob der Kaufinteressent das Objekt tatsächlich kaufen darf)

- Deine Verbindung nach DK, familiärer Art, aktuell oder frühere. Mit Angabe von Namen und Kontaktdaten der Personen zu denen die Bindung bestand/besteht

- Sprachliche Anbindung: Sprichst/verstehst/liest Du dänisch

- Kulturelle und andere Verbindung nach Dänemark: Bist Du Mitglied in Dänischen Vereinen / Interessengemeinschaften / Kulturinstitutionen o.ä.. Engagierst Du Dich in Dänemark oder bist Du eher vom Typ "konsumierender Urlauber". Falls Du jahrelange geschäftliche Beziehungen nach Dänemark hast, schadet es wohl auch nicht, diese mit anzugeben.
Bei allen diesen Punkten ist es sinnvoll, Belege beizufügen und zusätzlich auch dänische "Zeugen" zu benennen die dem Justizministerium Auskunft zu Deinem bisherigen Leben / "Verhalten" in Dänemark geben können.

- Hast Du spezielle Verbindung zu der konkreten Immobilie, z.B. ehemaliger Familienbesitz oder machst Du dort schon seit 30 Jahren Urlaub

- Alle Deine bisherigen Aufenthalte in Dänemark: Wann, wie lange, wo, aus welchem Grund

Den Antrag kannst Du sowohl für ein Sommerhaus als auch für ein Ganzjahres-/Festes Haus stellen. Sollte er genehmigt werden (was nach unseren Beobachtungen wirklich nur der Fall ist wenn Du bei den o.g. Punkten sehr gute Verbindungen nachweisen kannst) ergeht gleichzeitig die Auflage, dass Du die Immobilie keinesfalls vermieten darfst.

Falls Du tatsächlich über diesen Weg nachdenken solltest, würde ich Dir raten juristischen Beistand einer dänischen Fachkanzlei für Immbilienwerb ( es gibt einige gute - auch deutschsprachige im Grenzgebiet) einzuholen.
Beste Grüße
von der Aalwurst
Carl Finke

Re: Immobilienerwerb in DK ohne Wohnsitz in DK

Beitrag von Carl Finke »

Auch wenn das Thema schon vom vergangenen Jahr ist, ist folgendes ggfs ja noch interessant zu wissen:

Wie bereits gesagt ist der beste Weg, in DK eine Immobilie zu erwerben, der Antrag auf Genehmigung zum Erwerb einer Immobilie in Dänemark. Dieses macht man per E-Mail bei der Civilstyrelsen in Viborg. Da haben sich inzwischen die Zuständigkeiten geändert. Alles, was man dazu braucht findet sich bei der Internetpräsenz des Justizministeriums sowie bei der Civilstyrelsen selbst.

Es bietet sich an, für sich alle Gründe die eine besondere Bindung an Dänemark darstellen zusammen zu tragen. Oftmals sieht man dann selber schon, ob die dänische Verwaltung daran die Ernsthaftigkeit des Antrages nachvollziehen kann und der Antrag einer Prüfung standhält.

Auch sollte man bedenken, bei der Wahrheit zu bleiben. Wer beim angeben falscher Tatsachen erwischt wird kann es sich mit den dänischen Autoritäten auf Dauer vermasseln.

In Sachen Flexbolig: Man kann als Eigentümer den Antrag stellen ein sogenanntes Helårsbolig (Wohnhaus zum ganzjährigen Bewohnen) in ein Flexbolig zu wandeln. Man hat dann nicht mehr die Pflicht, das Haus ständig zu bewohnen (wie ein Wochenendhaus) und kann es auch einfach wieder in ein Helårsbolig zurück wandeln. In regelrechten Ferienhäusern z.B. DARF man nicht ganzjährig wohnen. Außerdem liegen Ferienhäuser in Ferienhausgebieten.

Flexbolig sollen, aus verwaltungstechnischer Sicht, Menschen in die vom Leerstand bedrohten, ländlichen Regionen des Landes ziehen.

Steuerlich gesehen hat die Nutzung als Flexbolig keine Auswirkungen - es wird der volle Steuersatz für das Haus fällig.

Die Sache mit dem Antrag auf Nutzung einer Immobilie als Flexbolig nutzt erst, wenn man eine generelle Genehmigung zum Erwerb einer Immobilie in Dänemark in der Tasche hat.

Schlussendlich sei gesagt, auch wenn die Anzahl der Genehmigungen gering ist, besteht durchaus die Möglichkeit so zum Ziel zu gelangen.

Vi ses!

Hilsen,

Carl