Immobilienerwerb in DK ohne Wohnsitz in DK
Verfasst: 26.08.2018, 12:02
Hallo,
wir kommen zu nachstehender Überlegung trotz Lesens diverser Internetinformationen und selbst nach Kontakt mit der Botschaft in Kopenhagen nicht richtig weiter und würden uns über eine Hilfestellung sehr freuen:
Wir möchten in DK ein Einfamilienhaus kaufen. Der Wohnsitz soll aber bis auf Weiteres (Auswanderung nach Dänemark mittel- bis langfristig nicht ausgeschlossen) in Deutschland bleiben. In Deutschland wird auch das Einkommen erwirtschaftet und versteuert. Wir erfüllen somit nicht die Bedingung eines Wohnsitzes in DK für einen Immobilienerwerb. Wir erfüllen auch nicht sonstige Sonderbedingungen (besondere Verbindung zu DK, 5 Jahre Aufenthalt in der Vergangenheit, ...). Die Immobilie soll ein Ganzjahreshaus sein und kein Sommerhaus. Wenn es für eine Kaufberechtigung günstig ist, sind wir auch bereit, die Immobilie an Feriengäste zu vermieten, um einen Leerstand zu vermeiden (das scheint ja einer der - durchaus berechtigten - Überlegungen der Regierung bei dieser Regelung zu sein).
Zuletzt sind wir nun bei dem Thema "Flexboligs" hängen geblieben. So wie wir es verstehen, bietet die Flexbolig-Option die Möglichkeit, eine Ganzjahresimmobilie formal in einen Sommerhausstatus zu bringen und das jederzeit auch wieder rückgängig machen zu können. Grundsätzlich wäre das für uns eine schöne Lösung, weil wir dann einerseits nicht die hohe Anwesenheitspflicht einer Ganzjahresimmobilie, andererseits aber die Immobilie innerhalb einer normalen Infrastruktur hätten (normal im Sinne von nicht reine Freienhaussiedlung, da bei späterer Auswanderung schulpflichtige Kinder mit dabei wären, für die in der Umgebeung entsprechende Schulen und sonstige Infrastruktur notwendig wäre und wir dann natürlich auch das Recht einer ganzjährigen Bewohnung des Hauses benötigen). Aber: Offenbar hat die Flexbolig Option keine Auswirkung auf die Frage, ob man als EU-Ausländer ohne Wohnsitz in DK eine Immobilie erwerben darf. Da so manche Internetseite aber eben diese Option als Erleichterung beschreibt (ohne es im Detail erschöpfend zu erklären), wollte ich die Frage hier einmal in den Raum stellen. Kann jemand was dazu sagen?
Wäre auch dankbar für sonstige Überlegungen, beispielsweise doch jetzt schon Wohnsitz in DK nehmen, Wohnsitz in D behalten, dabei halbwegs für Anwesenheit in DK sorgen, aber was ist mit Steuerpflicht auf das Einkommen in D?, was ist mit Anmeldepflicht auf Auto in DK (Zulassungssteuer!)?, was ist mit Schulpflicht für die Kinder (sollen ja bis auf Weiteres weiterhin in Deutschland zu Schule gehen)?; oder auch Überlegung Frau nimmt Wohnsitz in DK, Mann weiterhin in D gemeldet, hier sehen wir aber erhebliche Risiken hinsichtlich des Steuerrechts wie z.B. Verlust der Steuerklassenaufteilung auf Klasse 3 und 5. Fragen über Fragen...
Besten Dank vorab & Gruß
PlanB
wir kommen zu nachstehender Überlegung trotz Lesens diverser Internetinformationen und selbst nach Kontakt mit der Botschaft in Kopenhagen nicht richtig weiter und würden uns über eine Hilfestellung sehr freuen:
Wir möchten in DK ein Einfamilienhaus kaufen. Der Wohnsitz soll aber bis auf Weiteres (Auswanderung nach Dänemark mittel- bis langfristig nicht ausgeschlossen) in Deutschland bleiben. In Deutschland wird auch das Einkommen erwirtschaftet und versteuert. Wir erfüllen somit nicht die Bedingung eines Wohnsitzes in DK für einen Immobilienerwerb. Wir erfüllen auch nicht sonstige Sonderbedingungen (besondere Verbindung zu DK, 5 Jahre Aufenthalt in der Vergangenheit, ...). Die Immobilie soll ein Ganzjahreshaus sein und kein Sommerhaus. Wenn es für eine Kaufberechtigung günstig ist, sind wir auch bereit, die Immobilie an Feriengäste zu vermieten, um einen Leerstand zu vermeiden (das scheint ja einer der - durchaus berechtigten - Überlegungen der Regierung bei dieser Regelung zu sein).
Zuletzt sind wir nun bei dem Thema "Flexboligs" hängen geblieben. So wie wir es verstehen, bietet die Flexbolig-Option die Möglichkeit, eine Ganzjahresimmobilie formal in einen Sommerhausstatus zu bringen und das jederzeit auch wieder rückgängig machen zu können. Grundsätzlich wäre das für uns eine schöne Lösung, weil wir dann einerseits nicht die hohe Anwesenheitspflicht einer Ganzjahresimmobilie, andererseits aber die Immobilie innerhalb einer normalen Infrastruktur hätten (normal im Sinne von nicht reine Freienhaussiedlung, da bei späterer Auswanderung schulpflichtige Kinder mit dabei wären, für die in der Umgebeung entsprechende Schulen und sonstige Infrastruktur notwendig wäre und wir dann natürlich auch das Recht einer ganzjährigen Bewohnung des Hauses benötigen). Aber: Offenbar hat die Flexbolig Option keine Auswirkung auf die Frage, ob man als EU-Ausländer ohne Wohnsitz in DK eine Immobilie erwerben darf. Da so manche Internetseite aber eben diese Option als Erleichterung beschreibt (ohne es im Detail erschöpfend zu erklären), wollte ich die Frage hier einmal in den Raum stellen. Kann jemand was dazu sagen?
Wäre auch dankbar für sonstige Überlegungen, beispielsweise doch jetzt schon Wohnsitz in DK nehmen, Wohnsitz in D behalten, dabei halbwegs für Anwesenheit in DK sorgen, aber was ist mit Steuerpflicht auf das Einkommen in D?, was ist mit Anmeldepflicht auf Auto in DK (Zulassungssteuer!)?, was ist mit Schulpflicht für die Kinder (sollen ja bis auf Weiteres weiterhin in Deutschland zu Schule gehen)?; oder auch Überlegung Frau nimmt Wohnsitz in DK, Mann weiterhin in D gemeldet, hier sehen wir aber erhebliche Risiken hinsichtlich des Steuerrechts wie z.B. Verlust der Steuerklassenaufteilung auf Klasse 3 und 5. Fragen über Fragen...
Besten Dank vorab & Gruß
PlanB