Arbeitslosengeld bei Umzug DE->DK

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martin.fraenzle

Arbeitslosengeld bei Umzug DE->DK

Beitrag von martin.fraenzle »

Hallo allerseits,

wer hat Erfahrung mit den innereuropäischen Gepflogenheiten bzgl. Arbeitslosenversicherung gemacht? Generell ist es ja vorgesehen, dass Arbeitslose, die innerhalb der EU umziehen und am Zuzugsort sofort wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, dort 3 Monate lang ihre Versicherungsleistungen aus der Arbeitsloenversicherung weiter beziehen können. Dies setzt voraus, dass die zuletzt zuständige Arbeitsverwaltung des Herkunftslandes (in Deutschland also das lokale Arbeitsamt), ein entsprechendes EU-einheitliches Formular (E-303, glaube ich) ausfüllt, welches den Leistungsanspruch bestätigt.

Nun ist meine Familie mir endlich - nach monatelanger Pendelei - nach Lyngby nachgezogen, wo ich arbeite. Infolgedessen hat meine Frau ihre Stelle in Deutschland aufgegeben. Wegen des besonderen Schutzes der Familie würde sie unter diesen Umständen bei Umzügen innerhalb Deutschlands - obwohl auf eigenen Wunsch aus ungekündigter Stellung geschieden - genauso behandelt, wie ein durch Kündigung seitens des Arbeitgebers arbeitslos gewordener. D.h., sie könnte ohne Sperrfrist Versicherungsleistungen beziehen und würde - was mindestens ebenso wichtig ist - seitens des Arbeitsamts aktiv vermittelt werden. Ähnlich geschieht es bei Umzügen innerhalb Dänemarks. Nur: Bei Umzügen von Deutschland nach Dänemark ist anscheinend alles anders!

Das Arbeitsamt Oldenburg i.O. hat sich nämlich geweigert, meiner Frau ein entsprechendes Formular auszustellen, da sie ja erst mit ihrem Weggang arbeitslos werde und mithin nicht *in* Deutschland arbeitslos geworden sei. Leider können die dänischen Behörden ohne jenes Formular aber keine Versicherungsleistungen gewähren.

Allerdings sagt die Arbejdsformidling hier in København, dass sie bei Umzügen in umgekehrter Richtung in analogen Situationen ein E-303-Formular auszustellen pflege. Es scheint bei der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinien also Ermessensspielraum zu geben. Deshalb meine dringliche Frage: Liest hier im Forum jemand mit, dem seitens der deutschen Arbeitsämter eine kulantere Handhabung widerfahren ist, als meiner Frau? Kennt jemand vielleicht diesbezügliche Verfahrensvorschriften?

Beste Grüße,

Martin
Zuletzt geändert von martin.fraenzle am 07.05.2003, 13:28, insgesamt 1-mal geändert.
maybritt h
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Beitrag von maybritt h »

Hej Martin,

hört sich alles sehr merkwürdig an.
Es ist immer sehr schwer was über die Arbeitsweise und Verfahrensvorschriften der Arbeitsämter in Erfahrung zu bringen. Manchmal denke ich es wird absichtlich so gemacht, dass man nicht durchblickt und denkt man könne nicht gegen den Beschluß machen.....
Eine Frage: Hat deine Frau sich denn in Oldenburg arbeitslos gemeldet und hat einen Bescheid bekommen? Wenn Ja, dann kann das Arbeitsamt ihr nicht das Formular E-303 verweigern. Innerhalb der EU-Länder gillt diese Regelung.
Wenn sie sich nicht gemeldet hat und den og. Bescheid bekommen hat, dann gillt sie (natürlich) auch nicht als arbeitslos und hat keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Ich habe leider keine Erfahrungen die ich hier einbringen kann.

Gruß
Maybritt
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Zuletzt geändert von maybritt h am 07.05.2003, 15:06, insgesamt 1-mal geändert.
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martin.fraenzle

Beitrag von martin.fraenzle »

Hallo Maybritt,

mit Deiner Mutmaßung bzgl. Verfahrensweisen des Arbeitsamts hast Du wahrscheinlich recht. Meine Frau kann sich nach Ansicht des oldenburger AA dort nicht arbeitslos melden, da ihre Arbeitslosigkeit nicht vor dem Wegzug aus Deutschland eingetreten ist (tatsächlich ist sie wegen Resturlaubs sogar etwas nach dem Wegzug eingetreten). Hätten wir das vorher gewusst (nicht dass wir nicht schon Monate vorher um einen Beratungstermin ersucht hatten, aber der blieb dann sehr vage...), dann hätte meine Frau sich von ihrer sowieso von Arbeitsmangel geplagten Firma ein paar Wochen vor Umzug kündigen lassen.

Danke für dei schnelle Reaktion,

Martin
Zuletzt geändert von martin.fraenzle am 07.05.2003, 15:41, insgesamt 1-mal geändert.
Denmike

Beitrag von Denmike »

Hallo Martin,

ich bin vor einer Woche selbst nach Dänemark gezogen.Hatte in Deutschland durch eine Betriebbedingte Kündigung meinen Job verloren und habe jetzt in Aarhus
eine neue Beschäftigung gefunden. Da ich
übergangslos in ein neues Beschäftigungs-verhältnis gewechselt habe, ist in diesem
Sinne keine Arbeitslosigkeit entstanden.
Habe mich im Zuge dessen bei der ZAV in Bonn
über die Rechtslage informiert, und von dort
sehr kompetente und freundliche Auskunft bekommen. Du solltest Dich dort nochmal über Deinen konkreten Fall informieren. - -

Die Argumentation des Arbeitsamtes ist sehr fahdenscheinig, und ich glaube nicht, daß das Rechtens ist. Ich würde beim Arbeitsamt schriftlich Widerspruch Einlegen
und eine Stellungnahme fordern, die Du dann arbeitsrechtlich prüfen lassen kannst.Da
Deine Frau sich ja arbeitlos gemeldet hat, bevor sie nach Dänemark gezogen ist, und somit auch eine Arbeitslosigkeit gemäß
des Sozialgesetzbuches Teil III entsteht,
sehe ich keinen Grund warum man Ihr das
Formular verweigert.
Eventuell kannst Du immer noch argumentieren, daß der Nachzug
Deiner Frau, (durch Deinen Wegzug bedingt)
primär der Familienzusammenführung dient,
und somit die Kündigung nicht aus freien
Stücken erfolgt ist, sondern unter sozialen
Gesichtspunkten erforderlich wurde, was somit unter den Familienschutz fallen würde. Da des für den Familienschutz (insbesondere bei Kindern)
bestimmt Sonderregelungen gibt, lohnt es sich u.U. auch sich dahingehend mal genauer zu informieren, da die Argumentation des
Arbeitsamtes in erster Linie auf der
"selbst verschuldeten" Arbeitlosikeit rum-
reitet

Viel Glück und Alles Gute in Dänemark :-)

Mike
Zuletzt geändert von Denmike am 08.05.2003, 21:30, insgesamt 1-mal geändert.
Hallum

Beitrag von Hallum »

Hallo Martin!

Ich habe genau das gemacht, was Deine Frau jetzt vergeblich versucht. Im August 2001 bin ich von Berlin nach Kopenhagen/Lyngby gezogen und das Berliner Arbeitsamt (genauer das von Berlin-Reinickendorf) hat mir das Formular E303 ausgestellt.
Aber bis ich es in den Händen bzw. im Briefkasten hatte - das bedurfte auch damals und in Berlin viel Zeit und viele Behördengänge.
Wenn ich mich recht entsinne brauchte ich damals eine Kopie des Vertrags meines Mannes - als Nachweis, dass ich zwecks Familienzusammenführung hinterherziehen will und man muss eine etliche Menge an Formularen des AA ausfüllen. Zudem musste die Berliner Firma, bei der ich angestellt war, auch noch ein Formular des AA ausfüllen und mir wurde dann das Formular E303 zugechickt.
Leider sind alle Papiere auf mysteriöse Weise beim AA verschwunden und somit musste ich nach 1 Monat Wartezeit alles noch einmal ausfüllen und mein deutscher Arbeitgeber auch.
Glücklicherweise hatte ich mich bereits am 2. Tag an dem ich in Kopenhagen angekommen war, bei der Arbejdsformidling (AF)angemeldet und bekam dort auch einen Stempel mit dem Erstmeldedatum. Denn ohne E303 konnte hier nichts in Gang gesetzt werden. Nach über 1 1/2 Monaten kam das Formular E303 endlich per Post aus Berlin und ich ging direkt damit zum AF. Nur dadurch, dass ich per Stempel nachweisen konnte, dass ich mich bereits füher dort angemeldet hatte - ohne E303 (man wird dann nicht elektronisch registriert)- wurde meine Arbeitslosigkeit ab diesem Datum anerkannt und ich bekam rückwirkend ab diesem Datum Arbeitslosengeld.
Falls ihr noch Fragen habt oder mal mit uns persönlich darüber sprechen möchtet meldet Euch doch einfach bei uns per e-mail: die.hansens@web.de
Wir wohnen nämlich auch in Lyngby - wahrscheinlich um die Ecke ;-)
Gruss,
Ines
Zuletzt geändert von Hallum am 09.05.2003, 00:25, insgesamt 1-mal geändert.
Fischkopf

Beitrag von Fischkopf »

Hej Martin,
willkommen in Dänemark!
Mit diesem Formular scheint es grundsätzlich Ärger zu geben, ich habe ziemlich dasselbe erlebt wie Ines, inklusive der Sache mit dem Stempel und der rückwirkenden Zahlung (als die kam, war ich bereits nicht mehr arbeitslos!).
Laßt euch nicht unterkriegen! Ich bin damals auch von Pontius nach Pilatus gerannt und zweimal extra nach Deutschland gereist. Mein Eindruck ist, daß sich so mancher AA-Mitarbeiter hinter einem "Geht nicht" verschanzt, weil er selber die Lage nicht durchblickt. Mein AA beispielsweise hatte keine Ahnung, daß E303 für meine Situation das richtige Formular ist, geschweigedenn wie das alles vor sich geht. Laßt euch nicht abspeisen!
Ich wünsche euch gute Nerven!
Martina