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Schluss mit Arbeitslosengeld für Dänen in Deutschland?

Verfasst: 10.03.2012, 16:00
von runesfar
Lese Ich das hier korrekt?

Werden Dänische zuwanderer nach Deutschland nicht mehr leistungen beziehen können?

http://www.tagesspiegel.de/politik/zuwanderung-kein-hartz-iv-mehr-fuer-arbeitssuchende-aus-suedeuropa/6311322.html

Verfasst: 10.03.2012, 22:47
von Fantasio
Richtig, aber nicht nur dänische. Erst arbeiten, dann kassieren.

Verfasst: 10.03.2012, 23:06
von galaxina
Lt DsST sind in den Jahren 2008- 2011 folgende Anzahl an Personen mit dänischer Staatsbürgerschaft nach DE ausgewandert.

2008 1338
2009 1251
2010 1287
2011 1361


Mit dem Geld, welches man jetzt in Deutschland durch diese Massnahme einspart, kann man sich getrost einen zusaetzlichen Bundespräsidenten leisten, der vorzeitig das Handtuch wirft.

Verfasst: 11.03.2012, 07:27
von thomwilc
Ich bin mir jetzt etwas unklar, um welche Zahlungen das hier geht. Wenn mann als Däne ein Jahr in Deutschland gearbeitet hat, hat man doch auch weiterhin Anspruch, oder ?

Ulf

Verfasst: 11.03.2012, 08:41
von sievers
es geht dabei um den

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Anspruch auf Grundsicherung in Deutschland
.

Wobei das aber wohl kaum Dänen betreffen dürfte. Wie dem Artikel zu entnehmen ist, will man dem Zustrom aus Südeuropa entgegenwirken.

Ist aber gar nichts ungewöhnliches. DK z.B. nimmt ja auch keine Leute auf, um diese auf der Sozialhilfeschiene durchs Leben zu ziehen.
Was anderes ist es natürlich, wer in die deutsche A Kasse durch ein Arbeitsverhältnis eingezahlt hat.

Verfasst: 11.03.2012, 09:55
von mieke
Es geht hier um eine Rechtsanpassung, bei der eine alte Sonderregelung für 17 EU-Staaten (aus dem Jahr 1953) gekippt werden soll. Ziel ist eine Gleichbehandlung aller EU-Bürger beim Bezug von Sozialleistungen.
Für alle gilt dann, dass sie frühestens nach 3 Monaten Anrecht auf Hartz 4 haben, so sie denn in den drei Monaten in D gearbeitet haben.
[url]http://www.welt.de/print/die_welt/wirtschaft/article13913946/Hartz-IV-Bezug-fuer-Zuwanderer-erschwert.html[/url]

Verfasst: 11.03.2012, 16:34
von thomwilc
Vielen Dank für die Antwort, Mieke. Das ist ja erstmal beruhigend.

Ich wundere mich aber weiter über die Aussage, man hätte Anspruch auf Harz-4 nachdem man 3 Monate hier sozialversicherungspflichtig gearbeitet hätte. Eine dänische Freundin von mir arbeitet hier in Berlin und für die hab ich recherchiert und Gesetzestexte gelesen und fand überall nur die Aussage, dass man erst nach 12 Monaten sozialversicherungspflichtiger Arbeit Anspruch auf Harz-4 hat, wenn man Ausländer ist.

Weiß jemand genaueres ?

Vielen Dank im Voraus.

Verfasst: 11.03.2012, 17:14
von thomwilc
Jetzt hab ichs selbst gefunden:


http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Eckpunkte_SGB_II_XII_Auslaender.pdf


Unionsbürger besitzen ein Aufenthaltsrecht aus anderen Gründen als "nur zur Arbeitsuche" und dürfen vom
Alg II nicht ausgeschlossen werden,
- als "Verbleibeberechtigte Arbeitnehmer oder Selbständige", wenn sie unfreiwillig arbeitslos geworden
sind (befristeter Arbeitsvertrag, Kündigung durch Arbeitgeber; kein Gewinn mehr aus der selbständigen Tätigkeit erzielbar), mindestens ein Jahr in Deutschland tätig waren, und sich bei Arbeitsagentur bzw. Jobcenter
arbeitssuchend gemeldet haben. Sie sind dann dauerhaft als Arbeitnehmer oder Selbständige verbleibeberechtigt (§ 2 Abs. 3 FreizügG/EU).