Lars Rune hat geschrieben:Hej
Jeg er ved at købe en lejligehed i Berlin. Nu skal kontrakten underskrives hos Notar. Men Notaren kræver en oversættelse, da jeg er udlænding. Er der nogen der ved om det virklig er nødvendig?
Har fat i et oversættelse bureau (Norbert Zänker & Kollegen), som er ret dyrt. De vil ha 700 euro for oversættelse af kontrakten. Og så skal der være en tolk med til underskrivelse hos Notar og det vil så koste 200 - 300 euro mere. Rimelig dyrt ikke? For noget som jeg ikke er interesseret af.
Måske er der nogen som kender en billigere Dolmetscher (oversætter)?
Hej Lars,
ich hoffe es ist o.k., dass ich auf deutsch antworte....? Ich gehe davon aus, dass der Kaufvertrag in Deutschland/Berlin abgeschlossen wird? Der Kaufvertrag liegt in deutscher Sprache vor?
Sofern Du genügend deutsch sprichst, kannst Du an der Beurkundung grundsätzlich auch ohne Dolmetscher teilnehmen. Hat der Notar aber den Eindruck, Du verstehst
nicht ausreichend deutsch, muss er - zu Deinem Schutz - dafür sorgen, dass ein Dolmetscher anwesend ist oder eine Übersetzung vorliegt. Sonst ist der Kaufvertrag unwirksam.
Du hast zwei Möglichkeiten:
1.
Du erteilst einer
deutschsprachigen Person "Deines Vertrauens" die Vollmacht, für Dich genau diesen einen speziellen Kaufvertrag zu unterschreiben. Für diese Vollmacht muss zumindest Deine Unterschrift von einem Notar beglaubigt werden, sie kostet also Geld.
2.
Du kannst einen Vertreter zu der Beurkundung schicken, der für Dich "ohne Vollmacht" handelt. Theoretisch kannst Du auch bei dem Termin (der Beurkundung) anwesend sein - es unterschreibt aber Dein
deutscher/deutschsprachiger Vertreter. Das kann ein Bekannter von Dir sein, Dein Makler oder irgendjemand, auch zum Beispiel die Sekretärin vom Notar!
Später musst Du den Vertrag, der Dir ausgehändigt oder zugeschickt wird, "genehmigen". Diese Genehmigung kannst bei jedem Notar abgeben (auch in Dänemark, aber dann am besten in deutscher Sprache). Du erklärst darin, dass Du den Vertrag verstanden hast und mit ihm einverstanden bist. Deine Unterschrift muss von einem Notar beglaubigt werden. Die Kosten für diese Beglaubigung richten sich nach der Höhe des Kaufpreises der Wohnung. Es wird noch billiger, wenn Du bereits einen Entwurf dieser Genehmigung zum Notar mitbringst.
Sobald Deine Genehmigung bei dem ersten Notar vorliegt, ist der Kaufvertrag wirksam abgeschlossen. Vorher nicht.
Das solltest Du deinem Notar vorschlagen! Übrigens hast Du als Käufer das Vorrecht, den Notar auszusuchen. Du kannst also auch woanders hingehen, wenn der das so nicht machen will.
Zum Schluss: Es wäre aber gut, wenn Du den Vertrag
wirklich richtig verstanden hast, bevor Du ihn genehmigst! An Deiner Stelle würde ich ihn prüfen lassen, wenn Du nicht sicher bist. Am besten
noch vor der Beurkundung! Ein Notar darf zwar keine ungünstigen oder ungesetzlichen Regelungen "beurkunden", aber manche machen es trotzdem! Also da heißt es aufpassen!
Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich?!
Falls nein, dann gebe ich gern noch mehr Informationen.
Ich bin ganz neugierig, welcher Berliner Notar Deinen Kaufvertrag macht. Schick mir doch mal den Namen als PN bitte!
Gruß
/annikade