Wie liest man Immobilienanzeigen?

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hansebrog

Wie liest man Immobilienanzeigen?

Beitrag von hansebrog »

Tach und moin, komme gerade von 2 super Wochen "Saltum-Strand" (NW-Vendsyssel/Jammerbucht)zurück, habe vermehrt Immobilienverkaufsanzeigen gesehen. Wie liest man die ? Übersetzen kann ich die Begriffe wohl, kann damit aber nichts anfangen. Wie "Kontant/Utbetaling"? kann ich wählen: Barzahlung oder auf Stotter kaufen ?
Wie "Brutto/Netto"? Monatliche Rate mit/ohne Steuer ? Wäre dankbar für e-mail-Adresse oder Literaturtipp, wo ich mich schlau machen kann, nach dem Motto: wie funktioniert Dänemark ?
Venlig hilsen til alle DK-venner fra Lübeck,

Hansebrog
Zuletzt geändert von hansebrog am 11.08.2004, 15:53, insgesamt 1-mal geändert.
saedis
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Beitrag von saedis »

berechtigte frage - musste mich da auch erstmal "reinlesen" - hat dann aber prima geklappt - nun wohnen wir in DK ;)

pris: ist der gesamtpreis den die immobilie kostet
udbetaling: ist die anzahlung die man leisten muss (sollte) wenn man diese erwerben möchte
brutto: ist der betrag den dich die immobilie kostet wenn sie finanziert wird, pro monat
netto: ist der betrag den du tatsächlich vom konto abgebucht bekommst - weil steuervorteile direkt verrechnet werden.

die angaben beruhen meist auf ein freibleibendes angebot - alles ist zu verändern und zu variieren - so haben wir z.b. weniger als die angegebene anzahlung getätigt und haben auch die monatlichen raten "verschoben".

wie es nun ganz genau funktioniert hängt vom jeweiligen makler und eigentümer des einzelnen objektes ab - und davon, wieviel man das einzelne objekt auch noch herunterhandeln kann :)

hoffe etwas aufklärung gebracht zu haben ;)
Zuletzt geändert von saedis am 11.08.2004, 16:31, insgesamt 1-mal geändert.
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KatharinaW

Beitrag von KatharinaW »

Deine Erklärung, saedis, liest sich ja so, als sei der Immobilienerwerb an sich kein Problem. Nach meinem Informationsstand ist es für Deutsche allerdings nicht möglich, in Dänemark Immobilien zu erwerben! Irre ich mich?
Zuletzt geändert von KatharinaW am 11.08.2004, 23:00, insgesamt 1-mal geändert.
maybritt h
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Beitrag von maybritt h »

Hej!

bzgl. Hauskauf:
Voraussetzungen für Hauskauf in Dänemark
www.dk-forum.de/forum/link.asp?topic_id=1152

maybritt
<font color=red>moderator</font id=red>
Zuletzt geändert von maybritt h am 12.08.2004, 08:58, insgesamt 1-mal geändert.
"Think twice before posting.
If you don't want your future boss to read it,
don't post it."
saedis
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Beitrag von saedis »

für uns war es auch kein problem - da mein freund ja däne ist...

wie es nun bei "nur" deutschen staatsbürgern aussieht entzieht sich meiner kenntnis...

aber das internet gibt folgendes her:

"Immobilienkauf im Ausland: Dänemark
Autor: DIB Redaktion | Thema: Immobilien

Ein Ferienhaus mit Reetdach am dänischen Strand ist der Wunsch vieler Deutscher. Doch für die meisten Bundesbürger wird das wohl ein Traum bleiben. Denn die dänischen Behörden machen Ausländern den Immobilienerwerb nicht gerade leicht.

Die einfachste Möglichkeit, in Dänemark ein Haus zu erwerben, ist die Umsiedlung in das skandinavische Königreich. Denn nur EU-Bürger, die das ganze Jahr über dort leben und dort auch regelmäßige Einkünfte nachweisen können, dürfen Grundbesitz erwerben, erläutert Henry Werner von der Königlich-Dänischen Botschaft in Berlin.

Wer dagegen keinen festen und dauerhaften Wohnsitz in Dänemark hat und auch früher nicht schon für mindestens fünf Jahre im Land ansässig war, braucht eine Sondergenehmigung. Doch die dänische Botschaft weist darauf hin, dass das Justizministerium in der Regel keine Genehmigungen zum Verkauf von Ferienhäusern an Ausländer erteilt. Ein Grund für diese Haltung der Dänen mag sein, dass finanzkräftige Interessenten aus Hamburg oder Berlin sofort die schönsten Häuser kaufen würden.

Wer jetzt glaubt, diese Regelung etwa durch dänische Strohmänner oder Scheinmietverträge umgehen zu können, sei gewarnt. Denn wenn die Behörden durch misstrauische Nachbarn solche Täuschungen aufdecken, wird sofort ein Zwangsverkauf angeordnet. Wie der dänische Rechtsanwalt Hans-Oluf Meyer in Berlin erläutert, muss man auch immer öfter mit einem Strafverfahren rechnen, falls beim Erwerb falsche Angaben gemacht werden.

„Schon wenn Mietverträge über mehrere Jahre laufen, wird es schwierig“, sagt Bernd Reuß von der Deutsch-Dänischen Handelskammer in Kopenhagen. In solchen Fällen wird nicht selten ein Scheinvertrag vermutet, bei dem der deutsche Mieter der eigentliche Besitzer der Immobilie ist. „Am besten lässt man sich von einem Anwalt beraten“, empfiehlt Reuß.

Die Lösung heißt auswandern

Also heißt es für potenzielle Immobilienkäufer nach Dänemark übersiedeln. Mittlerweile haben schon 20.000 Deutsche, Pensionäre, aber auch Berufstätige, ihren ständigen Wohnsitz in Dänemark. Je nach Gegend lässt sich ein Haus recht günstig erwerben. So bekommt man in Nordjütland ein Einfamilien-Haus („villa“) mit 100 Quadratmetern Wohnfläche schon ab 600.000 Dänischen Kronen, umgerechnet 156.000 DM. In Kopenhagen und Umgebung, wo rund ein Viertel der 5,2 Millionen Einwohner Dänemarks lebt, sowie in Ahaus und Odense liegen die Preise dagegen deutlich höher. In einem Kopenhagener Vorort etwa werden für ein 100-Quadratmeter-Haus leicht zwei Millionen Kronen (521.000 Mark) verlangt.

In der Regel läuft der Hauskauf laut Rechtsanwalt Meyer über einen Makler, der vom Verkäufer eine Provision erhält. „Es gibt fünf oder sechs Maklerketten in Dänemark, die in jedem Ort eine Agentur unterhalten“, sagt Meyer. Der Makler achtet etwa darauf, dass - wie in Dänemark vorgeschrieben - ein Gutachter das Haus auf Baumängel untersucht hat. Diese Mängel werden in ein Protokoll eingetragen. Zudem kümmert sich der Makler um die Grundbucheintragung, die ebenfalls kostenpflichtig ist.

Kaufvertrag vom Anwalt prüfen lassen

Vor der Unterschrift sollte der Kaufvertrag jedoch noch von einem Rechtsanwalt geprüft werden, rät Meyer. Dieser kontrolliert, ob der Preis des Hauses angemessen ist oder ob etwa im Grundbuch noch Lasten auf dem Haus oder dem Grundstück liegen. Auch bereitet er den so genannten Übereignungsvertrag („skode“) vor. Dabei handelt es sich um eine Urkunde zusätzlich zum Kaufvertrag, die dem Käufer als Eigentumsnachweis dient.

Laut Meyer ist das dänische Immobilienrecht ausgesprochen verbraucherfreundlich. Zum Beispiel könne der Verkäufer haftbar gemacht werden, wenn er Baumängel verschwiegen hat. „Zusätzlich muss er dem Käufer eine Versicherung anbieten, die für verdeckte, nicht vorhersehbare Mängel zahlt“, so Meyer.
Eine Grunderwerbssteuer gibt es in Dänemark nicht. Allerdings muss im Land der Reetdach- und Holzhäuser das Haus umgehend gegen Feuer versichert werden.

Weitere Informationen finden Sie in dem kostenlosen Faltblatt „Der Erwerb von Grundbesitz in Dänemark“. Zu erhalten bei der
Deutsch-dänischen Rechtsanwaltssozietät Nebelong & Partner
Stülerstraße 11, 10787 Berlin
Tel. 0 30 - 23 00 51 35
Fax 0 30 - 23 00 51 36
Internet: www.nebelong.de "
Zuletzt geändert von saedis am 12.08.2004, 11:29, insgesamt 1-mal geändert.
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saedis
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Beitrag von saedis »

und noch etwas "gefunden", vielleicht off topic !?!:

"HADERSLEBEN/HADERSLEV

EU-Bürger muss Haus verkaufen
Engländer hatte nach Hauskauf Aufenthaltspflicht nicht erfüllt und landete vor Gericht
Der 41jährige Angeklagte selbst hatte es vorgezogen, der Verhandlung nicht beizuwohnen, da er sich die Anreise aus Süddeutschland, wo er jetzt lebt, ersparen wollte. Er ließ sich durch seinen Verteidiger, Carl Jørgen Mazanti aus Scherrebeck vertreten. Der Anwalt konnte gleich zu Beginn der Verhandlung dokumentieren, dass sein Mandant die umstrittene Immobilie inzwischen doch verkauft hat. Ankläger Magnus Møller hielt trotzdem an der Forderung eines Bußgeldes in Höhe von 20.000 bis 25.000 Kronen fest. Von der Verhängung der zunächst geforderten Zwangsbußen sah der Ankläger aufgrund der im vergangenen Monat vorgenommen Veräusserung ab.

Der Fall nahm im Frühjahr 1995 seinen Anfang. Der jüngere Engländer kam sowohl aus beruflichen als auch privaten Gründen nach Dänemark. Der vielgereiste Computerfachmann hatte eine Dänin kennengelernt, mit der er auch ein gemeinsames Kind erwartete. Nachdem es ihm gelungen war, bei »Hydro Texaco« in Lügumkloster eine Arbeit zu finden, wohnte er zunächst in Esbjerg und später in Bedstedt. 1995 ließ er sich in Jägerup nieder, wo er ein Haus kaufte. Als er ein knappes Jahr später seine Arbeit verlor und auch seine Partnerschaft den Erwartungen nicht standhielt, verzog er 1996 nach Marstadt in Deutschland. Weil er auf Sicht plante, nach Dänemark zurückzukehren, behielt er sein Haus in Jägerup, das er vermietete. Dies brachte ihn ins Visier des Justizministeriums, das geltend machte, der Engländer sei durch seinen Landeswechsel nicht länger dazu berechtigt, sein Eigentum in Dänemark zu behalten. Zwar habe er als EU-Bürger mit einer festen Anstellung 1995 das Gesetz auf seiner Seite gehabt, als er den Hauskauf tätigte, durch seine permanente Abwesenheit erfülle er nicht länger die Aufenthaltspflicht. Erschwerend kam die Tatsache hinzu, dass der Mann auch die in Bezug auf ständigen Immobilienbesitz notwendige Fünf-Jahres-Frist nicht erfüllt hatte. Deshalb verhängte die Behörde am 31. Juli 2002 die Auflage, das Anwesen unverzüglich zu verkaufen. Als der Mann dieser Auflage, die im Januar 2003 um weitere sechs Monate verlängert wurde, nicht fristgerecht nachkam, schritt das Justizministerium zur Anklage. Richter Peter Toftager entschloss sich – zwecks eventueller weiterer Beleuchtung des Falles durch den Verteidiger – die Verhandlung bzw. die Urteilsverkündung ohne Zeitangabe zu vertagen."
Zuletzt geändert von saedis am 12.08.2004, 11:32, insgesamt 1-mal geändert.
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Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Saedis!
"für uns war es auch kein problem - da mein freund ja däne ist...

wie es nun bei "nur" deutschen staatsbürgern aussieht entzieht sich meiner kenntnis..."

Im nachfolgenden teil hast Du ja geschrieben, wie es bei deutschen Staatsbürgern ist:
Wer ständigen Wohnsitz hier hat, so wie wir, der darf kaufen - andere nicht. Da ist es egal, ob Dein Freund/Mann Däne oder Deutscher oder sonstwas ist. Entscheidend ist der Wohnsitz.

Sommergrüße an alle - Ursel, DK
Zuletzt geändert von Ursel am 12.08.2004, 14:15, insgesamt 1-mal geändert.
""Den virkelige opdagelsesrejse går ikke ud på at finde nye lande,
men at se med nye øjne."

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saedis
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Beitrag von saedis »

*grins*

ne, schon klar - aber was mit demjenigen der seinen wohnsitz (noch) in D hat und immobilie kaufen will - das meine ich gibt probleme...
habe zumindest von dritter seite weitergetragen erzählt bekommen - vielleicht die spinne in der yuca palme? *grübel*
Zuletzt geändert von saedis am 12.08.2004, 15:16, insgesamt 1-mal geändert.
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Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej Stef!
Nein, das stimmt nicht - Du kannst als Deutscher hier Grund und Boden erwerben,wenn Du eben hier ansässig bist.
Sobald Du Deinen Wohnsitz ins Ausland zurückverlegst, erlischt diese Berechtigung.

Schwitzende Grüße aus DK--- Ursel mit deutschem Nachbarn ohne irgendeinem dänischen Anhang etc.
Zuletzt geändert von Ursel am 12.08.2004, 16:15, insgesamt 1-mal geändert.
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hansebrog

Beitrag von hansebrog »

Also ersma besten Dank für Eure nette Hilfsbereitschaft - das Echo ist ja überwäl-ti-gend! Ich wollte auch nicht die Danske spillereglerne umwurschteln, die müssen schon so bleiben, sonst sind sämtliche Küstenlinien binnen kürzester Zeit mit Tyskern besetzt. Nee nee, danke. Ich dachte mehr so daran: Irgendwann mal übersiedeln, jetzt schon etwas Passendes kaufen und hübsch machen. Es gibt doch genügend leer oder zum Verkauf stehende Häuser in kleinen Dörfern irgendwo in der "dritten Reihe" außerhalb der Touristengebiete, irgendwo zwischen zwei Dörfen, die so langsam vor sich hin stehen und irgendwann verrottet sind. Keiner findet sich zum Kauf und warum soll es nicht ein Tysker sein? So hätte man dann immer einen Anlaufpunkt, der dann "irgendwann" die neue Heimat wird.
Könnte so eine Idee nicht funktionieren?
Danke nochmal für das Riesen-Echo, "hansebrog"
Zuletzt geändert von hansebrog am 12.08.2004, 19:48, insgesamt 1-mal geändert.
Ursel
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Beitrag von Ursel »

Hej hansebrog!
Im prinziup klingt das ja gut, aber in der Praxis wäre das ja genau das, was untersagt ist, nämlich (noch) in Dtld. wohnen und erst irgendwann vielleicht, vielleicht aber auch nicht nach DK ziehen.
Wer will das kontrollieren??

Aber wer seinen Ruhestand hier verbingen möchte, findet sicher auch inder Zukunft ein Häuschen hier - eben gerade weil es diese Gesetze gibt, und weil er/sie ja meistens doch eher ortsungebunden ist.

Sommergrüße aus DK - Ursel
Zuletzt geändert von Ursel am 12.08.2004, 22:02, insgesamt 1-mal geändert.
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Lars J. Helbo
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Beitrag von Lars J. Helbo »

Ich möchte nur ein paar Anmerkungen hinzufügen.

Wer in DK ein Haus kaufen darf, hängt immer vom ersten Wohnsitz ab. Wer in DK sein erstes Wohnsitz hat, darf hier auch sowohl Wohnhaus als auch Ferienhaus kaufen. Staatsbürgerschaft ist dabei egal.

Wer NOCH nicht in DK wohnt, aber die Absicht hat hierher zu ziehen, darf auch ein Wohnhaus kaufen (sonst könnte er ja womöglich nicht hierher ziehen). Oft wird dann aber verlangt, daß er beim Notar eine eidesstattliche Erklärung abgibt, daß er die Absicht hat in dem Haus einzuziehen. Falls er dies dann doch nicht innerhalb einer angemessenen Frist tut (wie dem erwähnten Engländer), sondern das Haus als Ferienhaus umfunktioniert, dann kann er gezwungen werden, das Haus wieder zu verkaufen.

Und noch etwas zu den Beträgen Brutto/Netto. Sie beinhalten in der Regel nicht nur die Leistung auf den Krediten sondern die gesamten, festen, monatlichen Kosten. D.h. auch Grundsteuer, Müllabfuhr, Versicherung, Beiträge zu Grundeigentümerverein, gemeinschaftliche Privatwege etc.

Zu der Idee von Hansebrog. Ja, es stimmt, daß es viele zum Verkauf stehende Häuser gibt (mehr als in D). Das heißt aber nicht, daß es für diese Häuser keine Käufer gibt. Es zeigt eigentlich nur, daß wir in DK mehr "mobil" sind. Ein Haus ist nicht wie in D "einmal fürs Leben".

Es gibt hier kein gesetzlicher Kündigungsschutz. Der Arbeitsplatz wird generel häufiger gewechselt (ein Grund warum es der Wirtschaft besser geht), und wer ein neues Job bekommt und deshalb umziehen muß, wird einfach sein Haus verkaufen und ein anderes suchen. Häuser werden also viel öfters verkauft und daher stehen zu jeder Zeit auch viel mehr zum Verkauf.

Und noch etwas anderes. Hier wird streng zwischen Wohnhaus- und Ferienhausgebieten unterschieden. Ein Haus in einem Dorf ist in aller Regel ein Wohnhaus und das darf nicht als Ferienhaus benutzt werden. Also wer das kauft, muß dort sein erstes Wohnsitz haben. Umgekehrt, in ein Ferienhaus darf man höchstens 26 Wochen im Jahr wohnen. Dies ist so, damit die Gemeinden planen können, wo sie Schulen, Kindergarten etc. bauen müssen.
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Liv uden Bevægelse kan være godt nok for gulerødder og kålhoveder, som ikke er bedre vant. - N.F.S.Grundtvig