dansk bil i Tyskland - hvor længe er det lovligt?

Gode råd om at flytte til Tyskland, Østrig eller Schweiz. Også for danskere, som allerede bor i et tysktalende land
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skov09
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dansk bil i Tyskland - hvor længe er det lovligt?

Beitrag von skov09 »

Hej,

mal wieder eine Autofrage, allerdings umgekehrt und etwas knifflig:

folgende Sachlage:
Wir ( deutsche Familie ) wohnten 1 1/2 Jahre in Dänemark, nun vorrübergehend in Deutschland. Ich arbeite weiterhin in Dänemark, allerdings jetzt als Grenzpendler. Unser dän. Auto hat nach wie vor dänische Nummernschildern und ist auch in Dänemark versichert, Steuern dafür werden auch in DK bezahlt.

Da wir ja wieder zurückziehen werden nach Dänemark innerhalb der nächsten Monate wollten wir das Auto nicht unbedingt hier ummelden und zulassen, sofern es eine andere Möglichkeit gibt.
Ich meinte mal gelesen zu haben, daß die Benutzung eines im Ausland zugelassenen Fahrzeugs steuerfrei ist, sofern es zum eigenen Gebrauch genutzt wird und der Aufenthalt in Deutschland nicht länger als ein Jahr dauert.

Hat jemand von Euch Ahnung davon oder einen genauen Gesetzestext ?
Was kann man im Falle einer Verkehrskontrolle denn machen ?

Tak for hjælpen ;-)
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Vi - en tysk familie - har boet i Danmark i halvandet år og bor nu midlertidigt i Tyskland. Vi har vores danske bil med som har selvfølgelig danske nummerpladder på, forsikring og afgift bliver betalt i Danmark.
Fordi vi flytter tilbage til Danmark vil jeg ikke indregistrere bilen her i Tyskland hvis der er en anden mulighed.
Jeg har læst engang at man kan bruge en bil ( som er indregistrered i udlandet ) i Tyskland når det er til egen behøv og opholdet tager ikke længere end 1 år. Så er det skattefri.

Er der nogen der har styr på det eller kender den passende lov til denne situation ?
Hvad så, hvis vi bliver anholdet af politiet ?
Ralph
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Re: dansk bil i Tyskland - hvor længe er det lovligt?

Beitrag von Ralph »

skov09 hat geschrieben: Was kann man im Falle einer Verkehrskontrolle denn machen ?
Vllt. die Beamten einfach auf auf dänisch vollplappern!? :P ...
Nee, leider keine Ahnung. Wird wohl das Beste sein, die Steuerbehörde hier anzuschreiben. Bis die den Fall "entschieden" haben, seid ihr eh`wieder in DK...Oder, wenn möglich, das Auto stehen lassen- der Besitz ist ja sicher nicht strafbar.
Ralph
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Beitrag von Ralph »

Halt! Ich nehm alles zurück :oops: ...
Bin jetzt selbst neugierig geworden und habe dies gefunden:§3 KraftStG.(Ausnahmen der Besteuerung)

Von der Steuer befreit ist das Halten von...

...ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben...


Also, je nach pers. Risikobereitschaft: Steuerbehörde kontaktieren oder weiterfahren! So gesehen... das alte Problem :mrgreen:
skov09
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Beitrag von skov09 »

Hallo Ralph

Von der Steuer befreit ist das Halten von...

...ausländischen Personenkraftfahrzeugen und ihren Anhängern, die zum vorübergehenden Aufenthalt in das Inland gelangen, für die Dauer bis zu einem Jahr. Die Steuerbefreiung entfällt, wenn die Fahrzeuge der entgeltlichen Beförderung von Personen oder Gütern dienen oder von Personen benutzt werden, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland haben...


ja das ist auch das Einzigste, was wir annähernd zu dem Thema gefunden haben. Es ist wahrscheinlich wirklich ein spezieller Fall, der nicht alle Tage auftritt. Das Problem ist, daß wir schon bei allen denkbaren Behörden und Stellen nachgefragt haben, keiner konnte uns zuverlässig Auskunft geben ( Zulassungsstelle, Polizei, Finanzbehörde ), selbst in Grenznähe , wo ich dachte, dass da die Chancen besser stehen, was zu erfahren, ging auch daneben.

Wie gesagt, es handelt es sich ja nicht um "das typische Auto-Thema", denn wir bezahlen ja alles ordnungsgemäß, was wir natürlich auch in DE tun würden, sofern es nicht wirklich eine andere Möglichkeit gäbe.
Ich denke es ist auch nachzuvollziehen, denn da unser Auto ja als Importwagen gelten würde, wären neue Papiere fällig plus TÜV-Abnahme usw. Das ganze würde schon ca. um die 200 Euro kosten. Nur - dann hat der Wagen deutsche Nummerschilder -> bedeutet bei Wiederumzug nach DK -> neue indregistrering und peng, haben wir wieder das leidige Thema....

aber trotzdem vielen Dank für Deine Hilfe ;-)