hej,
meldung:
http://www.dr.dk/nyheder/indland/article.jhtml?articleID=247999
in Dänemark soll es nun auch 13 jährigen erlaubt sein, in butiken und kiosken zu arbeiten.
In D nennen wir das doch kinderarbeit - oder ?
Grüße Norbert
In DK dürfen 13 jährige in butik arbeiten
Hej,
ja, in Deutschland nennt man so etwas Kinderarbeit.
Im Kinder- und Jugend-Arbeitsschutzgesetz ist Arbeit für Kinder unter 14 Jahre generell verboten.
Schulpflichtige Jugendliche ab 14 Jahren dürfen zwei Stunden täglich „leichte Tätigkeiten“ ausführen, jedoch nicht am Wochenende.
Als leicht gelten Arbeiten wie Zeitungen und Prospekte austragen, Babysitting, Nachhilfeunterricht und Arbeit in Haus und Garten, nicht erlaubt ist zum Beispiel Kellnern oder Handwerksarbeit.
Gruß
Kerstin
ja, in Deutschland nennt man so etwas Kinderarbeit.
Im Kinder- und Jugend-Arbeitsschutzgesetz ist Arbeit für Kinder unter 14 Jahre generell verboten.
Schulpflichtige Jugendliche ab 14 Jahren dürfen zwei Stunden täglich „leichte Tätigkeiten“ ausführen, jedoch nicht am Wochenende.
Als leicht gelten Arbeiten wie Zeitungen und Prospekte austragen, Babysitting, Nachhilfeunterricht und Arbeit in Haus und Garten, nicht erlaubt ist zum Beispiel Kellnern oder Handwerksarbeit.
Gruß
Kerstin