zurück nach deutschland

Fragen und Tipps: Bürokratie, dänisches Recht, usw.
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klee
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zurück nach deutschland

Beitrag von klee »

hallo, habe leider nichts passendes gefunden, sonst hätte ich nicht extra ein neues thema aufgemacht.

also mein mann, unser sohn und ich, ziehen nun zurück nach deutschland. haben uns hier schon bei der komune abgemeldet und mussten unsere gesundheitskarten abgeben.
nun müssen wir in deutschland leider hartz 4 beantragen. so ein antrag dauert ja aber immer ein bisschen bis der durch ist.
ich bin in der 37. woche schwanger und es kann ja nun jederzeit losgehen, zumal ich immer wieder wehen habe.
kann ich normal zum frauenarzt gehen und bin dann die erste zeit trotzdem noch in dänemark versichert?
als wir hergezogen sind, war ich mit der "alten" krankenkassenkarte auch im ersten monat beim arzt, und das war völlig in ordnung, weil die krankenkasse, das noch bis zu 3 monaten weitergezahlt hätte.
nun habe ich ja nicht mal eine karte die ich vorlegen kann.
silvio67

Beitrag von silvio67 »

Hallo klee !
Ich denke, du meldest dich schnellst möglich bei der nächsten Geschäftsstelle, der deutschen Krankenkasse ,bei der Du vor deiner Dänemarkzeit versichert warst.Sie sind erstmal verpflichtet dich wieder zuversichern. Bis der Antrag auf ALG1 oder ALG2 durch ist kannst du dich dort auch freiwillig Pflichtversichern,kostet je nach Einkommen zwischen 150 und 600 Euro . Da du ja noch kein Einkommen hast eher 150 Euro. Frag einfach bei der Krankenkasse.
Jetzt ne Frage von mir ,warum Hartz 4 ??? Du oder dein Mann haben doch sicherlich Ansprüche in Dänemark aufgebaut ? Und die kann man mit nach Deutschland nehmen !!
Ich wünsche Euch viel Glück :)
LG Silvio
Joerg
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Beitrag von Joerg »

Du oder dein Mann haben doch sicherlich Ansprüche in Dänemark aufgebaut ?
Nur wenn man freiwillig in die A-Kasse eingezahlt hat.

Seid ihr schon in Deutschland oder noch in Dänemark?
semmel
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Beitrag von semmel »

silvio67 hat geschrieben: Jetzt ne Frage von mir ,warum Hartz 4 ??? Du oder dein Mann haben doch sicherlich Ansprüche in Dänemark aufgebaut ? Und die kann man mit nach Deutschland nehmen !!
LG Silvio
Nee kannste nicht. Warum auch, Man hat in DK und nicht in D gearbeitet.
Es wird wirklich nur Hartz4.
Aber ein kleiner Tip: Fahrt rechtzeitig zum Amt. Die Mühlen sind in D nicht die schnellsten. :mrgreen:
Torsten
rowa71
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Beitrag von rowa71 »

Hej,das mit den 3 Jahren is nicht mehr,die EU hat neue Gesetze geschaffen.In dem Land wo man einzahlt soll man seine Ansprueche holen.Ausnahmen sind nur Pendler,die kriegen ja eh schon alles leichter gemacht.War vor ca 3 Wochen auf`m Amt mit dem grossen A um mich zu informieren.Man kann Hartz 4 umgehen,wenn man mindestens 1 Woche einen sozialversicherungspflichtigen Job ausuebt.Dann hat man wieder Anspruch auf ca 600 Euro Arbeitslosengeld im Monat.Ich wollts auch nich glauben aber es ist wohl wahr.Und wenn man in Danmark in die A-kasse eingezahlt hat,gibts das nur 3 Monate nachgezahlt ins gelobte Deutschland,danach is Schluss mit lustig!liebe Gruesse,Ronny
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rowa71
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Beitrag von rowa71 »

Der Typ uff`m Amt war sichtlich gefordert mit meinen Fragen,ich glaub nicht das das schon so lange sein kann.Vielleicht gibts ja trotzdem ein paar andere Moeglichkeiten,weil ich meine,grad im Fall Danmark wird man ganz schoen haengengelassen wenns zurueck nach D geht,warum auch immer.Schliesslich ist die private Arbeitslosenversicherung ja eine privat finanzierte Versicherungsleistung,also kann man nach 3 Monaten nich einfach sagen nun is Schluss mit Anspruechen...Vielleicht weiss hier ja noch jemand was anderes,aber bitte keine geruechte,oder vom hoerensagen.Ich hab meine Infos frisch vom netten Herrn uff`m Amt,geholt am 23.12.2010!!!
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rowa71
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Beitrag von rowa71 »

Ich waer auch ganz froh,mal was endgueltiges zu wissen,etwas was schwarz auf weiss steht,weil ich auch daran arbeite zurueckzugehen.Nur ist das so verkackt kompliziert,wenn keiner nichts genaues weiss oder wissen will..Also wer ein Gesetzesblatt hat-her damit!
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Lunapaluna
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Beitrag von Lunapaluna »

Trotz Rückwanderung wird mein Mann seinen Job erstmal hier in Dk behalten und dann pendeln bzw. auf Montage arbeiten. Sollte er aber im Falle eines Falles arbeitslos werden, steht ihm in Deutschland Arbeitslosengeld 1 zu, da er über 2 Jahre in Dk gearbeitet hat. So sagte man mir beim Arbeitsamt in D.
rowa71
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Beitrag von rowa71 »

Ja,aber nur weil er pendelt!!
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rowa71
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Beitrag von rowa71 »

Weil alles andere waere ja auch seltsam,Deutschland ist ja nicht interessiert jemandem was zu zahlen,der 2 jahre in ein anderes system eingezahlt hat...
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Lunapaluna
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Beitrag von Lunapaluna »

Nein, der nette Mann vom Arbeitsamt ist von einer generellen Arbeitslosigkeit ausgegangen!