BGH Urteil zu mangelhaften Ferienhäusern

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dennis3110

BGH Urteil zu mangelhaften Ferienhäusern

Beitrag von dennis3110 »

Hej ,

hier ein interessanter Artikel aus der "Welt"

[url]http://www.welt.de/newsticker/news3/article110178572/Deutsche-Gerichte-bei-Ferienhausmaengeln-im-Ausland-zustaendig.html[/url]

Mal schauen ob demnächst so mancher Mangel ernster genommen wird :shock:


Gruss

Dennis
julemann
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Beiträge: 44
Registriert: 16.09.2008, 14:13

Beitrag von julemann »

na [b]e n d l i c h[/b] einmal ein vernünftiges Urteil für uns Verbraucher
und siehe da Novasol ist dabei.
Dieser Anbieter in nun wirlich n i c h t zu empfehlen!! :!: :!: :!:
fejo.dk - Henrik

Beitrag von fejo.dk - Henrik »

Danke Dennis, endlich ein richtiges Urteil, dass so zu sagen der Endstand ist. Besonders interessant finde ich den letzten Absatz

Der BGH bekräftigt außerdem, dass ein Verbraucher vom Reiseveranstalter bei Mängeln seiner Leistung eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit auch dann verlangen kann, wenn der Veranstalter "keine Gesamtheit von Reiseleistungen erbringt". Dies gelte auch, wenn die vertragliche Leistung des Reiseveranstalters wie hier nur in der Überlassung eines Ferienhauses besteht.

Reiseveranstalter ist man also auch wenn man keine Reise veranstaltet ;-)

Als nächtes würde ich dann ein Urteil darüber begrüßen, ob Portale auch eine Verantwortung tragen, wenn es deutlich ist, dass sie nicht im eigenen Namen handeln. Aber da muss ja erst jemand ein Portal verklagen und wie man sieht muss man danach erst 5 Jahre warten.........
Sandsturm(geloescht)

Beitrag von Sandsturm(geloescht) »

Schön das es nun einfacher wird.
Auch wenn es nicht schnell geht..so entstehen doch in Zukunft Kosten für die Anbieter die er nicht umlegen können wird.....
Der Touri wird seine teure Rechtsschutz bemühen.....
BlaavandFan
Mitglied
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Registriert: 28.10.2006, 12:18
Wohnort: OWL

Beitrag von BlaavandFan »

ooch, die werden dann nur anders deklariert
fejo.dk - Henrik

Beitrag von fejo.dk - Henrik »

Vermute übrigens, dass Novasol noch die Option hat den Fall vor dem europäischen Gerichtshof zu bringen. Bis dann, und das ist wieder eine Vermutung, weil ich in diesem Bereich kein Fachmann bin, wird die Rechtslage so sein wie vom BGH entschieden. Unsere Nutzungshinweise habe ich schon angepasst

http://www.fejo.dk/de/nutzungshinweise/#reklamation
freshair(gelöscht)

Beitrag von freshair(gelöscht) »

fejo.dk - Henrik hat geschrieben:Als nächtes würde ich dann ein Urteil darüber begrüßen, ob Portale auch eine Verantwortung tragen, wenn es deutlich ist, dass sie nicht im eigenen Namen handeln. Aber da muss ja erst jemand ein Portal verklagen und wie man sieht muss man danach erst 5 Jahre warten.........
...verklagen kann man nur jemanden, mit dem man eine bestimmte Leistung auch vertraglich vereinbart hat...da Portale ja lediglich den Vertrag vermitteln, der Vertrag aber nicht mit dem Portal abgeschlossen wird sondern dem Ferienhausunternehmen, kann auch nur das Ferienhausunternehmen verklagt werden...

...inwieweit das Ferienhausunternehmen beim Schadensersatzfall sich im sogenannten "Innenverhältnis" beim eigentlichen Eigentümer des Ferienhauses den zu ersetzenden Schaden wieder holen kann, ist eine andere Frage...

..kurzum gesagt, mit einem Portal kann man relativ gefahrlos Geld verdienen... :P
fejo.dk - Henrik

Beitrag von fejo.dk - Henrik »

Ach, ein Schreiben, wo der Anwalt meinte wir haften mit dem Anbieter zusammen, hatten wir schon. Also falls der Anbieter nicht zahlt, dann wären wir dran.

Mal sehen, wäre jedenfalls spannend, sollte ein Anwalt sich mal trauen es nicht nur beim ersten Brief zu lassen.
freshair(gelöscht)

Beitrag von freshair(gelöscht) »

fejo.dk - Henrik hat geschrieben:Vermute übrigens, dass Novasol noch die Option hat den Fall vor dem europäischen Gerichtshof zu bringen. Bis dann, und das ist wieder eine Vermutung, weil ich in diesem Bereich kein Fachmann bin, wird die Rechtslage so sein wie vom BGH entschieden. Unsere Nutzungshinweise habe ich schon angepasst

http://www.fejo.dk/de/nutzungshinweise/#reklamation
...meiner Auffassung nach sind deine neuen Nutzungshinweise irreführend...ich würde mich da mal juristisch beraten lassen..

...in dem Urteil ging es um Schadensersatz "wegen entgangener Urlaubsfreude" und den damit in Zusammenhang stehenden Kosten...also Kosten für An- u. Abreise bei abgebrochenen Urlaub wegen unzumutbaren (vom Vertragspartner zu verantwortenden) Umständen und den daraus entstandenen negativen Auswirkungen auf die Urlaubsfreuden (welche man monetär bewertet hat...

...in dem Urteil ging es nicht um einen generellen Schadensersatz wegen Schlechterfüllung aus dem Vertrag (zb. Mietminderung wegen Unsauberkeit)...
freshair(gelöscht)

Beitrag von freshair(gelöscht) »

fejo.dk - Henrik hat geschrieben:Ach, ein Schreiben, wo der Anwalt meinte wir haften mit dem Anbieter zusammen, hatten wir schon. Also falls der Anbieter nicht zahlt, dann wären wir dran.

...meine Erfahrung ist, das gerade in anwaltlichen Schreiben gerne mal vieles ohne rechtlichen Hintergrund behauptet wird..Getöse gehört zum Geschäft und wird entsprechend bezahlt..einfach mal "stramm behauptet" wirkt bei vielen, die noch weniger Ahnung haben als die Anwälte teilweise selbst...
freshair(gelöscht)

Beitrag von freshair(gelöscht) »

freshair hat geschrieben:...meiner Auffassung nach sind deine neuen Nutzungshinweise irreführend...ich würde mich da mal juristisch beraten lassen..

...in dem Urteil ging es um Schadensersatz "wegen entgangener Urlaubsfreude" und den damit in Zusammenhang stehenden Kosten...also Kosten für An- u. Abreise bei abgebrochenen Urlaub wegen unzumutbaren (vom Vertragspartner zu verantwortenden) Umständen und den daraus entstandenen negativen Auswirkungen auf die Urlaubsfreuden (welche man monetär bewertet hat...

...in dem Urteil ging es nicht um einen generellen Schadensersatz wegen Schlechterfüllung aus dem Vertrag (zb. Mietminderung wegen Unsauberkeit)...

ok...habe mir gerade mal das Urteil im ganzen durchgelesen...meine obige Meinung ziehe ich hiermit zurück :oops: ...

...generell ist in diesen Fällen die Klage (auch) vor dem zuständigen (Wohnsitz des Klägers) deutschen Gericht möglich...

...insofern sind deine neuen Nutzungshinweise doch ok...
frosch
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Beiträge: 1660
Registriert: 05.08.2006, 19:44
Wohnort: Berlin

Beitrag von frosch »

Hallo Dennis,
ganz herzlichen Dank für diesen wichtigen und sehr hilfreichen Hinweis.
Auch deswegen, weil wir in der Vergangenheit bei diesem Thema immer wieder vernommen haben, daß man in solchen Fällen in DK den Rechtsweg beschreiten müßte und dort kaum eine Chance habe.
Das dürfte nun vorbei sein.

Novasol würde ich nicht pauschal verdammen, ich denke da gibt es unterschiedliche Erfahrungen, wie eigentlich mit jedem Anbieter.
Was nicht heißen soll, daß ich ein Fan der Novasol bin, schon wegen deren Preise nicht.

Dann hoffen wir mal, daß möglichst wenige auf dieses Urteil zurückgreifen müssen, meist läßt sich ja noch ein Weg zur gütlichen Regelung finden.
fejo.dk - Henrik

Beitrag von fejo.dk - Henrik »

Genau, das es zufälliger Weise Novasol war ist nicht der Punkt.

Novasol ist schon zu empfehlen, wie jeder anderer Anbieter in Dänemark. Durch ein paar Beispiele, wie sie julemann sicher hat, kann man keine Regeln aufstellen. Jeder Anbieter hat sehr unzufriedene Kunden, aber die große Mehrheit sind glücklich.