Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz Lidl

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Nynne (Bodil)
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Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz Li

Beitrag von Nynne (Bodil) »

Moin
ALSO..NORMALERWEISE würde ich ja gerne die CIAT-FUNKTION benützen...ist hier aus nicht definierbaren gründen eben NICHT funktionsfähig oder was auch immer...also dann die kopie aus dem verlauf, wie folgt:

KOPIE ANFANG Hinnerk
Betreff des Beitrags: Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz LiBeitragVerfasst: 19.08.2014, 10:47
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Nynne, es geht nicht um bestimmte Regelungen und Bestimmungen in Dänemark sondern darum, ob die von Europark geltend gemachten Abgaben für das Nichtauslegen einer Parkscheibe auf einem privaten Parkplatz in Deutschland vor Gericht eingeklagt werden können bzw. ob dies geschieht/bereits geschehen ist. Dazu ist ja nun erschöpfend gepostet worden. Betroffene deutsche Touristen sei es überlassen, ob und wie sie auf entsprechende Forderungen von Inkassobüros reagieren.
Speziell dir sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die von Europark aufgestellten Hinweisschilder häufig vollkommen deplaziert sind. Beim Storecenter (Aldi, Bettenlager etc.) in Viborg beispielsweise befindet sich dieses auf der Zufahrt zum Parkplatz gleich hinder einer Ampel. Die Schrift ist so klein, dass der Text im Vorbeifahren nicht gelesen werden kann. Anhalten an dieser Stelle geht nicht. Nur wer dieses Schild bereits kennt, ist das nächste Mal evtl. gewarnt, wenn er/sie an eines dieser schwarzen oder gelben Schilder vorbeifährt.
Und an die Moralapostel in diesem Thread: Es geht um Recht und nicht um Moral, wobei auch die Sache mit der Moral hier fragwürdig erscheint. Aber das ist ein anderes Thema.
Und last but not least: Wie alt der Thread ist, spielt dabei doch eine untergeordnete Rolle. Das Thema ist nach wie vor aktuell, in Dänemark ebenfalls. KOPIE ENDE


Moin und sorry mein lieber Hinnerk

kannst du nur für Europark denken...ich kenn DEN nicht mal...und bin SEHR oft in DK (Seeland und Jütland), um auf diverse comments mal zu antworten...solltet mal eurer Jytland-Danken ablegen und lernen die Pictogramme zu lesen...EGAL WO ..und ja ich bin trotzdem oft in Sønderborg und geh dann ganz gerne lecker essen in der Bov Kro in Padborg (da brauchste KEINE P-skive) :D
Nichts für ungut...akzeptiert einfach mal: es is halt so wie es is ... und man/frau sollte lesen können, fahrt ja auch mit dem auto oder könnt ferienhäuser im i-net mieten... :shock: ......ääähm neee diesen dann :mrgreen: :wink:

Wobei 60 beiträge in einer woche... :roll: nun ja...so sei es

hilsen
Bodil


[img]http://www.traumlandnet.de/Daenemark/Daenemark_flagge.gif[/img]


At vove er at miste fodfæstet et øjeblik, ikke at vove er at miste sig selv.
Søren Kirkegaard 1813 - 1855

Livet kan være kort. Så kys langsomt, elsk meget, le højt, tilgiv dumheder og fortryd aldrig noget der fik dig til at smille

EURO: NEJ TAK
Nynne (Bodil)
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Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz Li

Beitrag von Nynne (Bodil) »

Nynne (Bodil) hat geschrieben:Moin
ALSO..NORMALERWEISE würde ich ja gerne die CITAT-FUNKTION benützen...ist hier aus nicht definierbaren gründen eben NICHT funktionsfähig oder was auch immer...also dann die kopie aus dem verlauf, wie folgt:

KOPIE ANFANG Hinnerk
Betreff des Beitrags: Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz LiBeitragVerfasst: 19.08.2014, 10:47
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Nynne, es geht nicht um bestimmte Regelungen und Bestimmungen in Dänemark sondern darum, ob die von Europark geltend gemachten Abgaben für das Nichtauslegen einer Parkscheibe auf einem privaten Parkplatz in Deutschland vor Gericht eingeklagt werden können bzw. ob dies geschieht/bereits geschehen ist. Dazu ist ja nun erschöpfend gepostet worden. Betroffene deutsche Touristen sei es überlassen, ob und wie sie auf entsprechende Forderungen von Inkassobüros reagieren.
Speziell dir sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die von Europark aufgestellten Hinweisschilder häufig vollkommen deplaziert sind. Beim Storecenter (Aldi, Bettenlager etc.) in Viborg beispielsweise befindet sich dieses auf der Zufahrt zum Parkplatz gleich hinder einer Ampel. Die Schrift ist so klein, dass der Text im Vorbeifahren nicht gelesen werden kann. Anhalten an dieser Stelle geht nicht. Nur wer dieses Schild bereits kennt, ist das nächste Mal evtl. gewarnt, wenn er/sie an eines dieser schwarzen oder gelben Schilder vorbeifährt.
Und an die Moralapostel in diesem Thread: Es geht um Recht und nicht um Moral, wobei auch die Sache mit der Moral hier fragwürdig erscheint. Aber das ist ein anderes Thema.
Und last but not least: Wie alt der Thread ist, spielt dabei doch eine untergeordnete Rolle. Das Thema ist nach wie vor aktuell, in Dänemark ebenfalls. KOPIE ENDE


Moin und sorry mein lieber Hinnerk

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EURO: NEJ TAK
Spaziergänger
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Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz Li

Beitrag von Spaziergänger »

Hallo, ich habe eine Frage zu einem in Details anderen aber insgesamt ähnlichem Problem. (Falls es nicht hier rein passen sollte, könnte man das sonst gerne in ein neues Thema verschieben.)

Ich habe den Großteil der Diskussion durchgelesen und auch die ein oder andere nützliche Information bereits bekommen können.

In meinem Fall geht es nicht um Parken ohne Parkscheibe auf einem privaten Parkplatz, sondern auf einem öffentlichen.

Dazu erstmal generell eine Frage: In Deutschland ist es ja üblich, dass man nach dem Strafzettel am Auto zusätzlich noch einen Brief zugeschickt bekommt, in dem der Sachverhalt beschrieben wird, man sich zur Sache äußern kann und die Zahlungsinfos enthalten sind. Ist das in Dänemark anders? Sprich: Hat man einen Strafzettel am Auto, dann kommt danach nichts mehr?

(Dazu passt vielleicht dieser Artikel, der vorher im diesem Thread schon verlinkt war:
http://www.fdm.dk/nyheder/bilister-slipper-ulovligt-p-gebyr
Ich habe ihn mir maschinell in gebrochenes deutsch übersetzen lassen, meine aber herauslesen gekonnt zu haben, dass dort am Ende etwas davon steht, das ein Zettel am Auto nicht ausreicht, weil er zwischenzeitlich weggeweht worden sein könnte oder so.)

Falls man einen Brief bekommen müsste: Was passiert, wenn man einen solchen nicht erhalten hat? Ist das rechtlich ein Problem, dass das Bußgeld dann zum Beispiel hinfällig ist?



Konkreter:
Der Fahrer eines Autos, der nicht der Halter des Wagens ist, hat ohne Parkscheibe geparkt. Über ein halbes Jahr gab es keinen Brief. Dann kommt direkt der Brief eines deutschen Inkassounternehmens an den Fahrzeughalter. Es handle im Auftrag der dänischen Kommune, es liege ein Verstoß gegen des Verkehrsgesetz vor (Sprich: Nichts Privates, wie zuvor hier größtenteils diskutiert). Diese Inkassobüro möchte dann neben dem Bußgeld (Auch hier: [sic!]) noch einen Haufen weiterer Gebühren haben.



Auch der Zusammenhang zum EU-Vollstreckungsabkommen würde mich interessieren. Diese Seite war auch schon hier im Thread verlinkt: http://www.frag-einen-anwalt.de/Verkehrsverstoss-in-Daenemark-Anschreiben-ueber-Deutsches-Inkassobuero---f140681.html
Dort steht unter anderem:
Im Prinzip gilt ab dem 28.10.2010: Die Vollstreckung obliegt in Deutschland ausschließlich dem BfJ.Inkassobüros können in der Zukunft ausländische Bußgeldforderungen nicht eintreiben. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Inkassobüros (wie EPC, EMO, hps, Continental-Inkasso, Creditrefom etc.) in ihren Zahlungsaufforderungen auf die (für sie nicht gegebene) Vollstreckungsmöglichkeit nach dem RBGeld verweisen, um Betroffene zu einer
zügigen Zahlung zu bewegen.
Sehe ich richtig, dass dies auf den von mir geschilderten Fall zutrifft? Vielleicht kann sogar jemand sagen, warum nur Deutschland das Bußgeld eintreiben darf und nicht ein Inkassounternehmen?



Ich habe über Suchmaschinen nichts Dänisches ersuchen könne, weil ich der Sprache nicht mächtig bin. Wäre super, wenn mir hier jemand weiterhelfen könnte.
fejo.dk - Henrik

Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz Li

Beitrag von fejo.dk - Henrik »

> Hat man einen Strafzettel am Auto, dann kommt danach nichts mehr?

Richtig bzw. es kommt dann die Zahlungserinnerung, wenn man nicht fristgemäß gezahlt hat.
Spaziergänger
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Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz Li

Beitrag von Spaziergänger »

Ok. Diese Zahlungserinnerung enthält dann aber auch keinen höheren Betrag mit zusätzlichen Gebühren, oder? Also nur die Strafe für das eigentliche Vergehen?

Und kann ich daraus schon folgern, dass auch Nichtdänen ein solches Erinnerungsschreiben bekommen müssen?
MHP
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Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz Li

Beitrag von MHP »

20 Seiten wegen 68 euro.
Ganz Ehrlich.

MFG
Spaziergänger
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Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz Li

Beitrag von Spaziergänger »

Es geht nicht um 68 Euro, sondern um deutlich mehr (je nach dem, ob alles rechtens ablief). Aus verschiedenen Gründen auf Seiten des Fahrers, die ich jetzt nicht näher erläutern möchte und auch nichts mit dem Thema zu tun haben sollten, kam es nicht zur Zahlung. Der Fahrzeughalter bekam keinen Brief von der Kommune, sondern nur von einem Inkassounternehmen, welches nun sehr viel mehr Geld haben möchte.
Hinnerk

Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz Li

Beitrag von Hinnerk »

@ Spaziergänger:

Bei deinem Beitrag vom vom 18.12.2014 ist einiges unklar geblieben. Du berichtest von einem Parkvergehen auf einen öffentlichen Parkplatz, schreibst im Weiteren aber, dass infolge dessen ein Brief von einem deutschen Inkassounternehmen bei dem Verkehrsteilnehmer eingegangen sei.
In diesem Fall kann es sich nur um die Forderung eines privaten Parkplatzüberwachungsunternehmens wie z.B. Euro Parks handeln. Wenn du den Thread aufmerksam verfolgt und meine Beiträge gelesen hast, weißt du, dass du dich darum nicht weiter kümmern musst. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Parkraumüberwachung durch z.B. Euro Parks im Auftrag einer Kommune erfolgt, dieses Unternehmen aber auf eigene Rechnung arbeitet.
Handelt es sich bei der Forderung allerdings um eine Forderung der Kommune selbst, sieht der Fall anders aus. Damit meine ich z.B. ein Parkvergehen, welches von einer kommunalen Politesse aufgenommen wurde und von der Kommunalbehörde dann weiter verfolgt wird.
In einem solchen Fall wendet sich die dänische Kommune bzw. Stadtverwaltung allerdings niemals an ein privates Inkassobüro in Deutschland, um das Bußgeld für ein Verkehrs- bzw. Parkvergehen einzufordern. Dafür gibt es seit einiger Zeit das „EU-Rahmenabkommen zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Bußgeldern“. Das bedeutet, dass eine dänische Kommune das Bußgeld in anderen EU-Staaten von der Heimatgemeinde des Verkehrssünders einziehen lassen kann. Das geht ruck-zuck per EDV.

Jetzt das große Aber speziell bei kommunalen Forderungen wegen Verkehrsvergehen: Die deutschen Behörden verweigern grundsätzlich eine Vollstreckung von Bußgeldern auf der Basis einer Halterhaftung. Was heißt das im Klartext? In Deutschland widerspricht die Halterhaftung dem „Grundsatz der Unschuldsvermutung“. Wenn der Fahrzeughalter fristgerecht im Ausland bei der zuständigen Behörde Einspruch gegen das im Knöllchen genannte Bußgeld erhoben hat (weil er vielleicht gar nicht zur „Tatzeit“ das Auto gefahren hat) und den Einspruch gegenüber der das Bußgeld einziehenden Heimatgemeinde nachweisen kann, wird es zu keiner Vollstreckung des Bußgeldes kommen. Wichtig dabei: Der Einspruch muß erfolgen, noch bevor in der Angelegenheit von der deutschen Heimatgemeinde die Zahlungsaufforderung ins Haus flattert. Dies geschieht in aller Regel erst nach Wochen, wenn die Einspruchsfrist längst abgelaufen ist. Also heißt es bei behördlichen Knöllchen an der Windschtzscheibe: Sofort reagieren! Ein Hintertürchen bleibt aber immer noch: Der Autohalter kann gegenüber seiner Heimatgemeinde erklären, dass er von einem Parkvergehen (in Dänemark) nichts weiß, er nie ein Knöllchen an der Windschtzscheibe vorgefunden habe. Dann muss die das Knöllchen ausgestellte Behörde in Dänemark den Fall neu aufrollen, d.h. dem Verkehrsteilnehmer ein neues Knöllchen per Post zustellen, worauf der "Verkehrssünder" dann die Möglichkeit hat, Einspruch einzulegen (s.o.)
Wie gesagt, dieses gilt nur bei Verkehrs- bzw. Parkvergehen, welche von der zuständigen Kommune selbst aufgenommen und verfolgt werden, nicht für die von privaten Parkplatzüberwachungsunternehmen.

Wer durch die unterschiedlichen Meinungen und Behauptungen nun verunsichert ist dem empfehle ich nochmals die Kontaktaufnahme mit einem entsprechenden Fachanwalt. Jedes ADAC-Mitglied hat auch ohne Rechtschutzversicherung Anspruch auf eine kostenlose Rechtsberatung von einem Anwalt. Die Namen von entsprechenden Vertragsanwälten erfährt man bei der zuständigen ADAC- Geschäftsstelle.
MHP hat geschrieben:20 Seiten wegen 68 euro.
Ganz Ehrlich.

MFG
Wenn du zuviel Geld hast… Ich gehe mit 69,- Euro lieber mit meiner Frau zum Griechen schön essen. Und eine Flasche Rotwein dabei ist auch noch drin. :D
Jeepwilli
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Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz Li

Beitrag von Jeepwilli »

Hallo Liebe dk Freunde, @Hinnerk und @Lars J. Helbo

gibt es zu diesem thema aktuelle Meldungen oder einen neuen Thread?

Gibt es evtl. sogar ein Gerichtsurteil aus D bezüglich der Parkgebühren/Parkplatzmiete aus DK und deren Vollstreckung in D?

Ist ja schon ein paar Jahre her, vielleicht hat sich ja da etwas geändert.

Vielen Dank für eure Antworten

LG Jeepwilli ...
Hinnerk

Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz Li

Beitrag von Hinnerk »

Nein, hier gibt es nichts Neues diesbezüglich. Irgendein Gerichtsurteil bzgl. der Eintreibung von Parkgebühren privater Parkplatzüberwachungsunternehmen in DK sind mir nicht bekannt. Und selbst wenn, jedes Amtsgericht kann da anders entscheiden.
Ich kann da nur immer wiederholen, dass es ein ganz erheblicher Unterschied ist, ob man ein Knöllchen von einem privaten Parkplatzüberwachungsunternehmen wie EuroPark A/S hinter dem Scheibenwischerarm klemmen hat oder eines von einem kommunalen Amt oder der Polizei. Wie ich in einem früheren Beitrag bereits sagte vertritt der ADAC bzw. deren beauftragte Vertragsanwälte die Meinung, dass derartige Forderungen von ausländischen Privatunternehmen in Deutschland nicht durchsetzbar und nicht vollstreckbar seien. Mir riet der ADAC-Anwalt dringend davon ab, auf das Schreiben des Inkassobüros zu reagieren, zumal die Forderungen dieser Parküberwachungsfirma unverhältnismäßig seien (79 Euro).
Wer allerdings in DK lebt hat schlechte Karten. Deshalb hat auch fast jeder Däne eine digitale Parkscheibe an der Windschtzscheibe, die beim Abstellen des Fahrzeug automatisch die Ankunftszeit anzeigt. Einige dieser elektronischen Parkscheiben sind auch in D. zugelassen und kosten im Onlinehandel um 20 Euro.

Etwas anderes sei es lt. Anwaltsauskunft, wenn derartige Forderungen behördlicherseits eingefordert würden (Kommune oder Polizei). Da käme ich um eine Zahlung nicht herum. Hier haben die Polizeibehörden und Komunen die Möglichkeit, ruck-zuck vom Schreibtisch aus die ausstehende Forderung an die Heimatgemeinde des Verkehrssünders weiterzuleiten, die dann das Verwarn- bzw. Bußgeld zzgl. Bearbeitungsgebühren für die Behörde in jedem EU-Mitgliedsstaat eintreibt. Der hiermit verbundene Arbeitsaufwand sei für den Sachbearbeiter im Ausland kaum größer als wenn das Verkehrsvergehen und deren Verfolgung in Deutschland erfolgt wäre. Für ein Ordnungsamt irgendwo in DK ist es also genau so einfach, ein Bußgeld im EU-Ausland einzutreiben als wenn dies die Heimatgemeinde des Verkehrssünders macht. Hinzu kommt, dass die deutsche Heimatgemeinde im Rahmen einer EU-Vereinbarung verpflichtet ist, dem Begehren der ausländischen Behörde nachzukommen.
Dänischer_Hamburger
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Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz Li

Beitrag von Dänischer_Hamburger »

Jetzt hat es mich auch mit Europark erwischt.

Hatte in Kopenhagen 3 Nächte geparkt. Das Parkhaus gehörte Europark, konnte aber im Hotel bezahlen. Es lief mit einer Registrierung in Verbindung mit dem Kennzeichen online. Ich hatte blöderweise einen Zahlendreher bei Eingeben gemacht, so dass 3 Knöllchen in Höhe von jeweils 795 am Auto angeklemmt war.

Ich hatte sofort Einspruch eingelegt und der Beleg beigefügt(zwar mit Zahlendreher).

Als Antwort hat jetzt ein Unternehmen ParkTrade Europe AB(ohne Adresse oder Impressum) im Auftrag von EuroPark A/S meinen Arbeitgeber angeschrieben, da es einen Firmenwagen war.

Im Brief wird mein Arbeitgeber beschuldigt einen "Ordnungswidrigkeit" begangen zu haben und deshalb wird ein "Bußgeld" verhängt.

Diese Formulierungen sind laut deutschem Recht sowas von falsch und es handelt sich ja fast um Amtsanmaßung und widerrechteliche Weitergabe von Daten an ParkiaPay(wer auch immer das sein mag)

Ein Privatunternehmen kann doch keine Ordnungswidrigkeit feststellen schweige denn ein Bußgeld verhängen. (Wenn, könnten sie vielleicht höchstens versuchen uns eine Vertragsstrafe anzuhängen....)

Falls mein Arbeitgeber(!) nicht innerhalb von 14 Tagen bezahlt, wird man den Fall zum Inkasso weiterleiten.

Wie es hier im Thread festgestellt, kann der Fahrzeughalter(in diesem Fall mein Arbeitgeber) gar nicht für Falschparken haftbar gemacht werden. ParkiaPay/Europark versuchen nicht einmal den Fahrer zur Tatzeit zu ermitteln....

Ich werde mein Arbeitgeber darum bitten weitere Post zu ignonieren. Es aber schon unangenehm für mich

Falls interesse besteht, poste ich gerne wie es weitergeht.... :roll:
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Ny Hinnerk
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Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz Li

Beitrag von Ny Hinnerk »

Wie ich früher ja bereits schrieb bin ich selbst ein gebranntes Kind. Mich hat Europark zweimal erwischt. Auf Anraten eines ADAC-Fachanwalts für internationales Verkehrsrecht habe ich die aus DK eingegangenen Mahnungen und auch Anschreiben eines beauftragten deutschen Inkassobüros ignoriert mit der Folge, dass sich die Angelegenheit im Sande verlief. Mein Anwalt wollte noch gegen das Inkassobüro strafrechtlich vorgehen, weil das bei Nichtzahlung mit einem Schufa-Eintrag drohte. Wir warteten die Angelegenheit aber erst einmal ab. Ein Kontoauszug der Schufa 6 Monate später ergab keinen Eintrag.

Im Gegensatz zu kommunalen Behörden hat diese europaweit tätige private Parkflächen-Überwachungsfirma nicht die Möglichkeit, Parkgebühren über die jeweilige Heimatgemeinde des Verkehrsteilnehmers einzuziehen. Der Versuch, diese in einem Rechtsverfahren per Gericht einzutreiben, würde kläglich scheitern. Da müsste ein Gerichtsverfahren in Deutschland eingeleitet werden. Dies ist, so der ADAC, bis jetzt noch nicht erfolgt.

Übrigens spricht Europarks weder auf seiner Webseite noch ihren Knöllchen und Mahnschreiben von einem Bußgeld sondern von einer „Parkstrafgebühr“. So war das jedenfalls bei mir. Siehe auch:
https://europark.dk/de/bezahlung
Kann es sein, dass der Begriff „Bußgeld“ ein Online-Übersetzer ausgab?

Jetzt das Aber: Für Dänen oder in Dänemark gemeldeten Ausländer sieht die Sache anders aus. Da können Europark und andere private Parkflächen-Überwachungsfirmen derartige Strafgebühren ohne Probleme bei ihren „Kunden“ einziehen.
Aus diesem Grund bin ich in DK bereits seit Jahren wie fast alle Dänen nur noch mit einer elektronischen Parkscheibe unterwegs, die sich bei einem Parkstopp automatisch auf die Ankunftszeit einstellt. Diese „Scheiben“ gibts bereits ab 20 Euro und sind teils sogar in Deutschland behördlich zugelassen.
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Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz Li

Beitrag von Dänischer_Hamburger »

Ny Hinnerk hat geschrieben:Wie ich früher ja bereits schrieb bin ich selbst ein gebranntes Kind. Mich hat Europark zweimal erwischt. Auf Anraten eines ADAC-Fachanwalts für internationales Verkehrsrecht habe ich die aus DK eingegangenen Mahnungen und auch Anschreiben eines beauftragten deutschen Inkassobüros ignoriert mit der Folge, dass sich die Angelegenheit im Sande verlief. Mein Anwalt wollte noch gegen das Inkassobüro strafrechtlich vorgehen, weil das bei Nichtzahlung mit einem Schufa-Eintrag drohte. Wir warteten die Angelegenheit aber erst einmal ab. Ein Kontoauszug der Schufa 6 Monate später ergab keinen Eintrag.

Im Gegensatz zu kommunalen Behörden hat diese europaweit tätige private Parkflächen-Überwachungsfirma nicht die Möglichkeit, Parkgebühren über die jeweilige Heimatgemeinde des Verkehrsteilnehmers einzuziehen. Der Versuch, diese in einem Rechtsverfahren per Gericht einzutreiben, würde kläglich scheitern. Da müsste ein Gerichtsverfahren in Deutschland eingeleitet werden. Dies ist, so der ADAC, bis jetzt noch nicht erfolgt.

Übrigens spricht Europarks weder auf seiner Webseite noch ihren Knöllchen und Mahnschreiben von einem Bußgeld sondern von einer „Parkstrafgebühr“. So war das jedenfalls bei mir. Siehe auch:
https://europark.dk/de/bezahlung
Kann es sein, dass der Begriff „Bußgeld“ ein Online-Übersetzer ausgab?

Jetzt das Aber : Für Dänen oder in Dänemark gemeldeten Ausländer sieht die Sache anders aus. Da können Europark und andere private Parkflächen-Überwachungsfirmen derartige Strafgebühren ohne Probleme bei ihren „Kunden“ einziehen.
Aus diesem Grund bin ich in DK bereits seit Jahren wie fast alle Dänen nur noch mit einer elektronischen Parkscheibe unterwegs, die sich bei einem Parkstopp automatisch auf die Ankunftszeit einstellt. Diese „Scheiben“ gibts bereits ab 20 Euro und sind teils sogar in Deutschland behördlich zugelassen.
Danke für die Einschätzung. Ich sehe das ähnlich und warte erstmals ab. In der Tat sieht der Brief an meinem Arbeitgeber wie eine schlechte Übersetzung aus. Die Überschrift lautet tatsächlich "Bußgeldbescheid wegen einer Ordnungswidrigkeit" Und Eben mit Parkia Ab(sonst keine Daten) als Absender die sich im Auftrag von EuroPark A/S in Dänemark an den Fahrzeughalter wenden.

Im Internet sieht aus als wäre Parkiapay ein Unternehmen, das für verschiedene Parkdientsleister Geld eintreibt, quasi als Vorstufe zur Inkasso. Sitz übrigens in Schweden, aber eine deutsche Telefonnummer und Mailadresse....Es wunder mich übrigens, dass KBA in Flensburg die Halterdaten meines Firmenfahrzeuges and Parkipay übermitteln.

http://www.parkiapay.com

In meinem Fall geht es nicht darum, dass die Scheibe nicht eingestellt war, sondern dass keine Zahlung für mein Auto bei der Kontrolle im Europark Parkhaus"im System war". Ich hatte aber Einspruch für die 3x795 DKK auf die dänische Seite von Europark gemacht. Die Quitting für meine Zahlung(allerdings mit Zahlendreher) war beigefügt.

Ich habe auch eine Bestätigung bekommen, dass sie die reguläre Zahlung(mit Zahlendreher im Kennzeichen) bekommen haben. Allerdings ändert es aus Ihrer Sicht nichts an der Tatsache, dass sie bei Kontrolle eben keine Zahlung mit meinem Kennzeichen registriert haben. Und somit das Schreiben an meinem Arbeitgeber.

Falls sie wirklich den Fall in Deutschland verfolgen wollen, müsste ich gute Karten haben:

1) Ich habe ja für das Parken bezahlt(was sie bestätigt haben) und ich nachweisen kann.
2) Europark müsste mir wohl nachweisen, dass ich mutwillich ein anderes Kennzeichen bei Zahlung registriert habe
3)Es wäre eine doppelte Zahlung wenn ich zusätzlich zur regulären Gebühr noch die Vertragsstrafe zahlen müsste.
4) Gegen wen wollen Sie denn vorgehen? Mein Arbeitgeber? Von mir direkt haben Sie nur meine Private Mailadresse und haben keine Daten vom Fahrer angefragt.
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Ny Hinnerk
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Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz Li

Beitrag von Ny Hinnerk »

Dänischer_Hamburger hat geschrieben:
4) Gegen wen wollen Sie denn vorgehen? Mein Arbeitgeber? Von mir direkt haben Sie nur meine Private Mailadresse und haben keine Daten vom Fahrer angefragt.
So ist es. Dein Arbeitgeber ist "dran". Er kann sich dann ja bei dir schadlos halten. Allerdings sollte der von dir geschilderte Fall sich doch gütlich regeln lassen. Hmm...
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Zuelli
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Re: Parkscheibe nicht sichtbar - 68 Euro Strafe Parkplatz Li

Beitrag von Zuelli »

Haha. Wir sollten letztes Jahr in einem Parkhaus in Stockholm geparkt haben.

Mit einem 12-Tonner!!!! :mrgreen:

Es hat fast ein Jahr gedauert, bis die begriffen haben, das ein 12-Tonner nicht ins Parkhaus passt...
Es gibt ja nicht nur Idioten auf dieser Welt.....
aber irgendwie schaffen sie es, sich strategisch so zu platzieren, das mir jeden Tag einer über den Weg läuft.