25örefan hat geschrieben:Es geht voran:
Mit einem Gesetz, welches am Freitag vom Bundestag verabschiedet wurde, soll der Ausbau von offenen WLAN-Netzen vorangetrieben werden. Die Zugangsanbieter sollen nicht mehr für mögliche Rechtsverstöße von Nutzern ihrer WLANs verantwortlich gemacht werden. Die überarbeitete Fassung des Telemediengesetzes sieht aber vor, dass bei wiederholtem Missbrauch Seiten auf Forderung von Rechte-Inhabern leichter gesperrt werden können; exakt definiert ist nicht, welche Gegenmaßnahmen verlangt werden können.
http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/recht-steuern/neues-gesetz-mehr-sicherheit-fuer-betreiber-von-w-lan-hotspots-15084916.html
Da bleiben aber Fragen offen:
Wie verträgt sich dies aber nun diese Überarbeitung des Telemediengesetzes zum Schutz der Hotspot-Anbieter als dass die Betreiber von offenen, verschlüsselungsfreien WLANs, wie z.B. Caffees, Kaufhäuser, Baumärkte und Bahnhöfen zukünftig nicht mehr der s.g. Störerhaftung unterliegen? Das heißt doch im Klartext, dass damit kriminellen Machenschaften per Smartphone, Notebook oder Tablet Tür und Tor geöffnet werden. In solchen Fällen führen Ermittlungen lediglich zum Hotspot dessen Betreiber. Selbst die evtl. übermittelte individuelle Mac-Adresse des Geräts führt nicht weiter, wenn diese nicht mit dem Besitzer des Geräts verbundelt ist.
Diese neue gesetzliche Regelung ist umso unverständlicher, als dass seit 1. Juli d.J. Prepaidkarten mit Personalausweis personalifiziert werden müssen. Mal einfach bei der Tankstelle, Aldi oder Lidl eine SIM-Karte kaufen und mit Phantasienamen aktivieren ist nicht mehr. Grund für diese Maßnahme: Die Strafverfolgungsbehörden haben in der Vergangenheit Telefonate oder illegalen Datenverkehr immer häufiger nicht zurückverfolgen können, da der SIM-Kartennutzer sich in der Anonymität befand.
Was sind das da jetzt für Widersprüche? Einerseits überall in der Stadt offene WLAN-Netze und auf der anderen Seite zwangspersonalifizierte SIM-Karten. Weiß die Politik überhaupt noch, was sie da macht?