Schweizer Messer in Dänemark

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stenne
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Schweizer Messer in Dänemark

Beitrag von stenne »

Hej alle sammen,

es gibt ja dieses noch relativ neue Waffengesetz in Dänemark, über dessen Sinn und Zweck man sicherlich trefflich und sehr umfangreich streiten kann, ich hier aber überhaupt nicht diskutieren möchte. Mir geht es um die inhaltliche Umsetzung und Interpretation. Hier ein Link dazu: https://www.politi.dk/da/servicemenu/ba ... _knive.htm

Daher nur diese eine kurze, einfache Frage: Darf man eurer Meinung nach das Schweizer Messer von Wenger, Model "S52" an Orten in Dänemark tragen, wo das "Tragen von Messern mit einer Klingenlänge von bis zu 7cm" erlaubt ist? Die Antwort ist deswegen tricky, weil man zum Zuklappen (aus Sicherheitsgründen, um Verletzungen zu vermeiden) einen kleinen Hebel drücken muss, damit die ca. 6cm lange Klinge eingeklappt werden kann.

Am besten kann man das im folgenden Video über dieses einfache Schweizer Messer S52 sehen (stammt nicht von mir):
Link wegen unerlaubter Werbung und nach vorheriger Meldung entfernt von Moderator Hendrik77.

Danke für die Antworten.

Med venlig hilsen,
Stenne
Hinnerk

Re: Schweizer Messer in Dänemark

Beitrag von Hinnerk »

Guck doch bitte mal hier und dann Punkt 2. Dann sollte alles klar sein.

Das dänische Waffengesetz[/quote]
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Zuelli
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Re: Schweizer Messer in Dänemark

Beitrag von Zuelli »

Ich denke, da gibt es keine Probleme.
Wichtig ist nicht das Feststellen des Messers, sondern das einhändige Öffnen.
Es gibt ja nicht nur Idioten auf dieser Welt.....
aber irgendwie schaffen sie es, sich strategisch so zu platzieren, das mir jeden Tag einer über den Weg läuft.
gerdson
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Re: Schweizer Messer in Dänemark

Beitrag von gerdson »

Ja, außer für Hinnerk ist da leider nicht alles ganz klar. Selbst in original-dänisch ist der Beitrag der dänischen Polizei etwas missverständlich.

So wie ich das sehe:

Taschenmesser (also faltbare Klinge) mit einer Klingenlaenge UNTERHALB 7cm duerfen gefuehrt werden.
Aber nur, wenn die Klinge NICHT feststellbar ist, das ist aber so wie Du das Messer beschrieben hast leider der Fall. Ob die Feststellbarkeit Deiner eigenen Sicherheit gilt, interessiert die Dänen nicht die Bohne. Musste Dir halt die Finger verletzen. :mrgreen:
Hinnerk

Re: Schweizer Messer in Dänemark

Beitrag von Hinnerk »

Na, dann zitieren wir doch mal aus dem von mir verlinktem dänischen Waffengesetz aus dem relevanten Absatz 2:
… Was Messer (Klingenwaffen) betrifft, ist es ohne Genehmigung verboten, folgende Geräte einzuführen, auszuführen, zu erwerben, zu besitzen, zu tragen und anzuwenden:
Scharfe und spitze Waffen mit einer Klinge größer als 12 cm
Messer mit querliegendem Griff (Faustmesser) Springmesser und Springstiletten
Fallmesser und Fallstiletten
Einhändig feststellbare Klappmesser und Klappmesser mit doppeltem Griff, die einhändig gezogen werden können („Butterfly-Messer“)
Messer die so konstruiert sind, dass sie um Hals und Schulter hängen und von dieser Position mit einer Hand gezogen werden können…
Bei dem von stenne verlinkten Messer handelt es sich allerdings nicht um ein einhändig feststellbares Klappmesser wie hier vielleicht angenommen wird. Das Messer verfügt über eine Arretiervorrichtung der großen Klinge, die eine mögliche Verletzungsgefahr durch ein unbeabsichtigtes Zuklappen des Messers verhindern soll. Diese Arretiervorrichtung (Hebel) ist so konstruiert, dass man stets die zweite Hand dazunehmen muss.

Ich will nicht ausschließen, dass die Übersetzung des dänischen Waffengesetzes zwischenzeitlich aktualisiert wurde. Gerdson spricht ja jetzt von einer max. Klingenlänge von 7 cm. Wenn es da tatsächlich eine Änderung geben sollte, dann eifach mal schauen, ob da evtl. das "einhändig feststellbare Klinge" gegen "feststellbare Klinge" getauscht wurde. Dann wäre in der Tat das vorgestellte Taschenmesser verboten.
Dann sollten allerdings auch alle Brot- und Fleischmesser aus den dänischen Küchen verbannt werden. Ansonsten wären ja alle Dänen potenzielle Mörder. :mrgreen:
gerdson
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Re: Schweizer Messer in Dänemark

Beitrag von gerdson »

Hinnerk, Du musst eben doch mal alles lesen. Das von Dir verlinkte Dokument ist schlecht übersetzt, das wird schon aus folgendem Satz klar:
An öffentlichen Orten, auch in Privatautos, dürfen keine Klappmesser mit einer Klinge größer als 7 cm
besessen und mitgeführt werden, wenn das Messer in der geöffneten Position nicht arretiert werden
kann.
Hier steht das Gesetz:
https://www.retsinformation.dk/Forms/R0 ... ?id=179910
Da steht aber nichts zu den Klappmessern.

Bei politi.dk findet man:
Kravet om, at der skal været et anerkendelsesværdigt formål med at besidde knive på offentligt tilgængelige steder, gælder også for foldeknive med en klinge på højst 7 cm, der ikke kan fastlåses i udfoldet position.
Das würde ich wörtlich so übersetzen:
Die Voraussetzung für eine anerkennungswürdige Ursache, das Messer im "öffentlichen Raum" zu führen, gilt auch für Klappmesser mit einer Klingen von höchstens 7 cm Länge, die nicht im ausgeklappten Zustand arretiert werden kann.
Es geht also um Klappmesser, deren Klinge max. 7cm lang ist, und die NICHT feststellbar sind. In Deinem Link steht das genau andersherum. Prinzipiell dürfen Messer mit feststehender Klinge nur für die erlaubten Ausnahmegründe wie z.B. Jagd, Fischerei o.ä. mitgeführt werden.
Hinnerk

Re: Schweizer Messer in Dänemark

Beitrag von Hinnerk »

gerdson hat geschrieben: Hier steht das Gesetz:
https://www.retsinformation.dk/Forms/R0 ... ?id=179910
Da steht aber nichts zu den Klappmessern.
Doch, sicher steht da etwas zu Klappmessern. In dem von dir geposteten Link ist auch nur von Messern mit einer max. Klingenlänge von 12 cm die Rede (nicht 7 cm). Den Satz, den du da aus dem von dir verlinkten Gesetzestext zitierst finde ich da überhaupt nicht!
Übersetzung aus dem von dir geposteten Link (nur die relevanten Stellen):

§ 1. Messer und Blankwaffen dürfen nicht an öffentlichen Plätzen, Bildungseinrichtungen, Jugendclubs, Freizeiteinrichtungen und dergleichen getragen oder mitgeführt werden. Es sei denn, sie werden für den Beruf oder für die Jagd, Angeln oder Sport oder anderen ähnlichen anerkannten Zweck benötigt.

§ 2 Abschnitt 2 übersetzt:
Für das Tragen oder die Anwendung/Nutzung folgender Waffen muss die Erlaubnis der Polizei erworben werden:
(1) scharfe oder spitze Waffen deren Klingenlänge 12 cm überschreiten
(5) zweiteilige Klappmesser, deren Klinge mit einer Hand (Schmetterlingsmesser) klappbar sind.

Diese Angaben decken sich mit dem von mir verlinkten dänischen Waffengesetz in deutscher Sprache und auch mit den Angaben hierzu auf der Webseite der dänischen Botschaft:
http://tyskland.um.dk/de/reise-und-aufenthalt/jagd-angeln-und-reisen-mit-tieren/
dann Link „Jagd und Angeln“ > „Regeln zur Jagd in Dänemark“

Fazit: Es ist so, wie ich es in meinem ersten Beitrag sagte. Für das von stenne verlinkte Messer ist in Dänemark keine polizeiliche Erlaubnis bzw. Waffenschein erforderlich, weil a. die Kingenlänge kleiner als 12 cm ist und b. die Klinge nicht einhändig klappbar ist wie z.B. bei einem Springmesser.
Auf öffentlichen Plätzen, bei öffentlichen Veranstaltungen und in Jugendclubs und Freizeiteinrichtngen ist das Tragen auch dieser Messer, die ansonsten genehmigungsfrei sind, verboten.

Also doch alles richtig. :D
gerdson
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Re: Schweizer Messer in Dänemark

Beitrag von gerdson »

Nein, eben nicht.
Mein zweites Zitat stammt nicht aus dem Gesetz, sondern aus einer Info-Seite auf politi.dk

Der Erwerb und die Einfuhr von Messern bis 12cm Klingenlänge ist erlaubt (von "Butterfly-Messern", Springmessern und dem anderen Gedöns abgesehen). Aber nicht das Führen derselben im öffentlichen Raum, und darum geht es doch hier dem Threadersteller.

Es gibt für den Paragraph 1 eine Ausnahme, nämlich für Klappmesser mit Klingenlänge unter 7cm. Aber NUR wenn deren Klinge nicht feststellbar ist. Ansonsten ist das Führen nur zu Jagd usf. erlaubt, aber damit wird man nicht durchkommen, wenn man nicht auf der Jagd oder beim Angeln ist. Stenne darf dieses Messer also nicht bei sich rumschleppen.
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Zuelli
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Re: Schweizer Messer in Dänemark

Beitrag von Zuelli »

Wenn ich nach Dänemark fahre, hab ich grundsätzlich 2 Messer dabei.
Ein Taschenmesser und ein Filetiermesser.
Diese benötige ich zum angeln.
Allerdings schleppe ich die auch nicht die ganze Zeit mit mir rum. Zum angeln kommen sie mit ans Wasser. Ansonsten liegen sie mit den Angelsachen im Auto oder im Haus.
Und einen Schärfstahl nehme ich auch grundsätzlich mit, da in den meisten Häusern die vorhandenen Messer erbärmlich stumpf sind.
Ich hasse stumpfe Messer. :mrgreen:
Es gibt ja nicht nur Idioten auf dieser Welt.....
aber irgendwie schaffen sie es, sich strategisch so zu platzieren, das mir jeden Tag einer über den Weg läuft.
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Zuelli
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Re: Schweizer Messer in Dänemark

Beitrag von Zuelli »

Vielleicht hilft das weiter.

https://www.youtube.com/watch?v=A4ALX7kxDRo
Es gibt ja nicht nur Idioten auf dieser Welt.....
aber irgendwie schaffen sie es, sich strategisch so zu platzieren, das mir jeden Tag einer über den Weg läuft.
Hinnerk

Re: Schweizer Messer in Dänemark

Beitrag von Hinnerk »

@gerdson:

Die Webseite die du von politi.dk verlinkst ist mir bekannt. Da wird aber nicht der Gesetzestext wiedergegeben sondern dieser lediglich beschrieben. Letztlich sicher ist nur der Gesetzestext, den ich verlinkte. Und ich glaube nicht, dass die dänische Botschaft auf ihrer Internetseite diesbezüglich unrichtige Angaben macht.
Aber selbst auf politi.dk sehe ich nicht, dass das genannte Messer in Dänemark verboten ist. Da ist von einem zweiteilige Klappmesser, deren Klinge von Hand ausklappbar ist (Schmetterlingsmesser) die Rede.
Was auf der Seite von politi.dk nicht erwähnt wird ist der im reines Gesetzestext genannte Zusatz (§ 2 Abschnitt 2 (5):
„zweiteilige Klappmesser, deren Klinge mit einer Hand (Schmetterlingsmesser) klappbar sind.“

Und in diese Kategorie fällt das Messer nun mal nicht. Dass auch dieses Messer nicht in der Öffentlichkeit mitgeführt werden darf steht auf einem anderen Blatt.

Aber einmal abgesehen von der Frage des Threaderstellers? Warum sollte ich mir über eine derartige Frage den Kopf zerbrechen? Dass ich unterwegs mal ein Taschenmesser gebraucht habe war während meine Pfadfinderzeit. Wenn ich zum Einkaufen nach Klejtrup oder Viborg fahre brauche ich kein Taschenmesser. Beim Angeln habe ich in meiner Kiste ein Anglermesser. Aber sonst?
Aber gut, stenne wird seine Gründe für die Frage haben. Eine rechtsverbindliche Auskunft können wir ihm ohnehin beide nicht geben. Und wenn ihm sehr viel daran liegt, eine wasserdichte und rechtsverbindliche Auskunft in dieser Angelegenheit zu erhalten kann ihm nur die dänische Polizei, die dänische Botschaft oder noch besser ein dänischer Fachanwalt, der sich mit dem dänischen Waffenrecht auskennt helfen.
Aber ob es das wert ist?
stenne
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Re: Schweizer Messer in Dänemark

Beitrag von stenne »

Danke für eure Antworten. Ich trage seit Jahrzenten ein Schweizer Messer mit mir rum, um für alle Eventualitäten gerüstet zu sein, wenn man mal irgendwie ein Werkzeug (keine Waffe) unterwegs braucht. Ein Leatherman ist mir zu schwer und dennoch lange nicht so praktisch wie das S52. Das S52 ist dabei seit mehr als 10 Jahren für mich ideal und ein treuer Begleiter, da es nicht nur eine Schere hat, sondern auch eine Kneifzange. Wenger ist dabei besser als Victorinox, meine Meinung nach ist es qualitativ viel besser, was sich leider auch im Preis niederschlägt. Früher gab es auch lebenslange Garantie von Wenger, aber das wurde leider irgendwann doch auf eine endliche Zeit verkürzt, 5 Jahre oder so. Aber darum geht es hier ja gar nicht.

Mein Beweggrund für meine Frage offenbart sich aber so: Für mich gehört das S52 irgendwie immer mit dabei, wenn ich unterwegs bin, und beim Lesen über die Veränderungen des dänischen Waffengesetzes war mir klar, dass es Schwierigkeiten geben "könnte". Und genau so wie ihr beide kann man die Rechtslage interpretieren. Einer von euch beiden hat Recht, nur wer? Nichts ist klar. Ich hab mir mal vorgenommen, bei einer Kontrolle bei meinen Besuchen mal an der Grenze zu fragen (ohne das Messer dabei zu haben), was die Sachlage ist, aber mit einem "SL" Kennzeichen wird man anscheinend nie kontrolliert und an der Grenze stets durchgewunken. Spätestens wenn ich mal das Messer vergesse zu Hause zu lassen, werde ich garantiert ... kontrolliert... (ja, genau das sollte man angesichts der möglichem Rechtsfolgen vermeiden).

Ich werde mal schauen, ob ich eine Kontaktperson finde unter Politi.dk, und werde die dann mal anschreiben mit dem Video. Ich informiere euch dann, falls Antwort kommt.

Tak for i dag,
Stenne
Hinnerk

Re: Schweizer Messer in Dänemark

Beitrag von Hinnerk »

Wenger wurde übrigens bereits 2005 von dem Konkurrenten Victorinox übernommen und seit 2013 ist Wenger nur noch der Markenname einer Uhrenlinie sowie einer Linie mit Koffern, Reisezubehör und Ähnlichem von Victorinox. Messer stellt Wenger schon lange nicht mehr her. Allerdings stellt Victorinox ein Messer mit der Bezeichnung Evolution S52 her. Ob es dem deines Wenger-Messers entspricht kann ich nicht sagen.
Also hüte deinen Schatz. :wink:
stenne
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Re: Schweizer Messer in Dänemark

Beitrag von stenne »

Hinnerk hat geschrieben:Wenger wurde übrigens bereits 2005 von dem Konkurrenten Victorinox übernommen und seit 2013 ist Wenger nur noch der Markenname einer Uhrenlinie sowie einer Linie mit Koffern, Reisezubehör und Ähnlichem von Victorinox. Messer stellt Wenger schon lange nicht mehr her. Also hüte deinen Schatz. :wink:
Danke für die Info. Das war mir neu...

Aber: Nun kann Hendrik77 ja den in meinem Ursprungspost geposteten (und von ihm gelöschten) Link über das S52, übrigens von einem tschechischen Händler, wieder einfügen. 8) :? :) :) :D
Ich hatte den gerade nutzen wollen, um politi.dk anschreiben zu können, hab's aber nun suchen müssen, aber auch so gefunden.

Med venlig hilsen,
Stenne
stenne
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Re: Schweizer Messer in Dänemark

Beitrag von stenne »

Antwort von Politi.dk:
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Dear Stenne,

 

Thank you for your mail.

The Danish knife-law states that it is illegal to wear knife in public, unless you have a reasonable use for it. That being for hunting, fishing, cooking, bringing a knife for a fieldtrip or other purposes alike.

If the blade is above 12 cm, then the knife needs to be build for the purpose meaning, that you to not skin a rabbit with a sword. The knife needs to have proportions matching the purpose.

The foldable knife is not illegal and is fine for the abovementioned uses. The fact it has a protection handle does not make it illegal. In Denmark we do however not allow spring-assisted knives, butterfly knives, throwing knives, hidden weapons and alike.

Regular knives and daggers can however easily be used for the abovementioned purposes.

I hope this answers your questions. If you have further questions then you are welcome to contact me.
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Med venlig hilsen,
Stenne